Zahnzusatzversicherung wechseln - aber richtig!

 

Viele Verbraucher schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, ohne sich vorher ausreichend zu informieren, sei es beim „netten" Versicherungsvertreter, bei dem man ohnehin schon alle anderen Versicherungen hat, sei es in der Hausbank oder einfach aufgrund von Werbeversprechen mancher Direktversicherer.

Was die Zahnversicherung „taugt", merkt man dann meist erst hinterher, nämlich dann, wenn man die Versicherung braucht. Viele Kunden sind dann verständlicherweise enttäuscht, wenn die Zahnzusatzversicherung anstatt der erhofften 100%-Absicherung nur einen Bruchteil der geplanten Implantatversorgung trägt.

Wenn auch Sie bereits in einem nicht optimalen Tarif versichert sind, dann sollten Sie sich auf jeden Fall Gedanken über einen Tarifwechsel machen.

Der Verlust von Altersrückstellungen hält sich speziell beim Wechsel einer Zahnzusatzversicherung absolut in Grenzen, da die Rückstellungen, die hier gebildet werden, oftmals nur sehr gering sind. Manche Anbieter bilden z.B. auch überhaupt keine Altersrückstellungen.

Einen Zahnzusatzversicherung-Wechsel sollten Sie allerdings nur dann in Betracht ziehen, wenn Ihre Zähne derzeit in Ordnung sind und keine Behandlungen anstehen.

Wenn nämlich Ihr Zahnarzt bereits Behandlungsbedarf festgestellt hat, dann wäre es für eine Versicherung dieser „bereits eingetretenen Schäden" schon zu spät.

Wenn das der Fall ist, dann sollten Sie die anstehenden Behandlungen zunächst durchführen lassen und die Schäden - im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten - mit dem bestehenden Versicherer regulieren, auch wenn dieser evtl. nur sehr wenig erstattet.

Erst danach, wenn Ihre Zähne wieder „saniert" sind, macht ein Wechsel Sinn. Dann steht einem Neuabschluss bei einem besseren Anbieter nichts mehr im Wege.

Bereits vorhandener Zahnersatz kann im Normalfall problemlos bei der neuen Zahnversicherung mit versichert werden, sofern dieser bei Abschluss noch voll intakt ist.

Beim nächsten mal, wenn der Zahnarzt feststellt, dass z.B. eine Krone oder Brücke erneuert werden muss, wären Sie dann bereits versichert.

Wir helfen Ihnen natürlich gerne beim Zahnzusatzersicherung wechseln. Teilen Sie uns dazu bitte mit, wo Sie bisher versichert waren und in welche Versicherung Sie wechseln möchten

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