Leistungsdetails Barmenia ZG PLUS

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Zahnersatz

Implantate

85% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV.

Als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nur der reguläre Festzuschuss ohne Bonusheftregelung, d.h. ein evtl. von der GKV zustehender Bonus erhöht die Gesamtleistung entsprechend.

Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Implantaten.

 

Inlays

85% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.

Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer, kein tariflich festgelegter maximaler Erstattungsbetrag pro Inlay.

 

Kronen / Brücken

85% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV.

Als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung gilt nur der reguläre Festzuschuss ohne Bonusheftregelung, d.h. ein evtl. von der GKV zustehender Bonus erhöht die Gesamtleistung entsprechend.

Es werden prinzipiell auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.

Lesen Sie hier mehr zu den tariflichen Leistungen für Kronen und Brücken.

 

Keramikverblendungen

85% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV.

Im hinteren Backenzahnbereich sind Verblendungen kaum sichtbar und dienen daher rein kosmetischen Zwecken. Die Barmenia erstattet daher aus Tarif ZG PLUS Keramikverblendungen nur im sichtbaren Bereich, nämlich bis zu den 6er-Zähnen. Die Kosten für Verblendungen an den 7er und 8er-Zähnen (Weisheitszähne) sind nicht erstattungsfähig.

 

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen sind erstattungsfähig.

 

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind im Tarif Barmenia ZG PLUS grundsätzlich erstattungsfähig.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

85 bis 100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.


Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Keine Leistungen.

 

Kieferorthopädie Kinder  KIG 2

Keine Leistungen.

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

Keine Leistungen.


Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

85% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung.

Die Erstattungsleistungen für alle zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen sind auf maximal 85 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

 

Kunststofffüllungen

85% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o.Ä. bezeichnet). Dafür leisten nur sehr wenige Versicherungen.

Für die Abrechnung von Kunststofffüllungen gibt es zwei verschiedene Varianten.

Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten.

 

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

85% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

keine Leistungen für Mehrkosten bei einer Wurzelbehandlung (wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann).

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

85% Leistung, sofern die Parodontosebehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Mehrkosten bei einer Parodontosebehandlung (wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann).

 

Fissurenversiegelung

85% Erstattung für die Fissurenversiegelung.

Die Erstattungsleistungen für alle zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen sind auf maximal 85 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.


Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Die Gesamtleistung im Tarif ZG PLUS ist während der ersten 5 Kalenderjahre begrenzt auf:

1. Kalenderjahr max.  1000 Euro
1. und 2. Kalenderjahr zusammen max.  2000 Euro
1. bis 3. Kalenderjahr zusammen max.  3000 Euro
1. bis 4. Kalenderjahr zusammen 
max.  4000 Euro
1. bis 5. Kalenderjahr zusammen max.  5000 Euro

 

 










Ab dem 6. Kalenderjahr oder bei Behandlungen, die nachweislich auf einen nach Abschluss eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfallen diese Begrenzungen.

 

Wartezeit Prophylaxe

8 Monate

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.

 

Wartezeit Zahnbehandlung

8 Monate

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.

 

Leistung im Ausland

Grundsätzlich sind auch Leistungen im Ausland möglich.

Der Tarif ist allerdings so kalkuliert, dass die zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden sollen.

Lesen Sie hier mehr zu Behandlungen im Ausland.

 

Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung

Grundsätzlich wird auch bei Behandlungen geleistet, die durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung erbracht worden sind.

Der Tarif ist allerdings so kalkuliert, dass die zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden sollen.

Lesen Sie hier mehr über die Behandlung durch einen reinen Privatzahnarzt.

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der Barmenia beträgt 2 Jahre. Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich (Versicherungsjahr ist nicht Kalenderjahr, sondern wird exakt ab Beginn berechnet).

Beispiel: Beginn 1.5.2010, d. h. die Kündigung ist erstmals per 30.04.2012 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z.B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Inlays oder Kunststofffüllungen ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z. B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Ja, bei der Barmenia können fehlende Zähne prinzipiell mit versichert werden, sofern ein Ersatz dieser fehlenden Zähne vor Abschluss weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.


Besonderheiten

Die Barmenia hat im Tarif ZG PLUS kein Höchstaufnahmealter.

Es wird im Gegensatz zu den meisten anderen ähnlichen Versicherungstarifen nur der einfache Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse als Vorleistung abgerechnet, nicht jedoch ein evtl. zustehender Bonus.

Sofern die zu erwartenden Kosten für eine Behandlung über 1000 Euro liegen, ist der Barmenia zwingend vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan einzureichen. Sofern vor Behandlungsbeginn kein Kostenplan vorgelegt wurde, werden die über 1000 Euro liegenden erstattungsfähigen Aufwendungen um 50% gekürzt.

Die Barmenia kalkuliert den Tarif Barmenia ZG PLUS grundsätzlich ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass Ihr Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern in regelmäßigen Abständen ansteigt. Die Beiträge entwickeln sich folgendermaßen:

 

Alter Mann Frau
0-14 3,17 3,17
15-21 4,81 5,16
21-35 15,63 17,31
36-50 23,24 27,72
ab 51 34,45 37,17

 

 

 

 

 

 

 

 

Grundsätzlich geht man in der privaten Krankenversicherung davon aus, dass ältere Personen statistisch gesehen öfter krank werden als jüngere Personen und damit auch höhere Kosten im Gesundheitswesen produzieren. Damit würden dann zwangsläufig auch die Beiträge für eine Krankenversicherung mit zunehmendem Alter steigen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken haben die privaten Krankenversicherungsunternehmen etwas - an und für sich - sehr sinnvolles eingeführt, nämlich sog. Altersrückstellungen. Altersrückstellungen sind eine Art Zusatzbeitrag, der vom Versicherer in einem seperaten Topf angespart wird, um daraus dann die im Alter drohenden Beitragssteigerungen aufzufangen. Diese Altersrückstellungen werden allerdings nicht jedem Versicherten individuell zugeordnet und können auch nicht bei Kündigung ausbezahlt werden. D.h. Sie profitieren von dem Ansparen einer Altersrückstellung nur dann, wenn Sie den Vertrag auch bis ins hohe Alter fortführen. Wer früher aussteigt - aus welchen Gründen auch immer - der verliert seinen kompletten Anspruch auf die Altersrückstellungen.

In der privaten Vollkrankenversicherung macht die Ansparung von Altersrückstellungen Sinn, denn hier liegen schon die Einstiegsbeiträge für Personen jüngeren oder mittleren Alters im Bereich von mehreren hundert Euro. Wenn man hier auf die Berechnung von Altersrückstellungen verzichten würde, müssten die privat Krankenversicherten im Alter Beiträge von bis zu tausend Euro monatlich in Kauf nehmen. Das wäre höchst problematisch, wenn sich jemand im Alter diesen hohen Beitrag dann nicht mehr leisten kann.

Bei Krankenzusatzversicherungen sind die Beiträge allerdings weitaus geringer, je nach Sparte zwischen ca. 10 und 50 Euro monatlich. Es wird also kaum jemanden ruinieren, wenn er für diesen Schutz dann ein paar Euro mehr bezahlen muss, wenn er älter ist. Zumal die Grundsicherung ja jederzeit über die gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt ist.

Man muss sich also ernsthaft fragen, ob speziell in der Sparte Krankenzusatzversicherung die Nachteile der Altersrückstellungen nicht die Vorteile überwiegen.

Niemand kann beim Abschluss seine Zukunft über einen Zeitraum von 10, 20 oder gar 30 Jahren im Voraus planen. Eventuell möchten Sie ja in 5 Jahren zu einem anderen Anbieter wechseln oder Sie Sie haben vielleicht auch die Möglichkeit sich voll privat zu versichern? Arbeitslosigkeit oder finanzielle Engpässe kann ebenfalls kaum jemand vorhersehen.

All diese Gründe würden zur Aufgabe der bestehenden Versicherung führen und die eingezahlten Rückstellungen wären verloren. Zudem verfügen gerade jüngere Menschen in aller Regel noch nicht über ein sehr hohes Ein kommen und profitieren von einem sehr günstigen Einstiegsbeitrag. Mit steigendem Einkommen können die Beitragsanpassungen meist gut verkraftet werden. Darüber hinaus steht es natürlich auch Jedem frei, auf einem separaten Konto eine „eigene“ Rückstellung anzusparen aus der dann die späteren Anpassungen bezahlt werden können.

Die Kalkulation der Prämien ohne Altersrückstellungen bei der Barmenia ist nach unserer Einschätzung daher speziell für die Sparte der Zahnzusatzversicherung durchaus positiv zu sehen.

Das Risiko allgemeiner Beitragsanpassungen (z.B. aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, Veränderungen der gesetzlichen Kassenleistungen o.Ä.) besteht unabhängig von dieser Kalkulationsvariante bei jedem Anbieter und Tarif. Höhe und Zeitpunkt von allgemeinen Beitragsanpassungen kann man nicht vorhersehen.