Zahnzusatzversicherung für Kronen, Brücken und Verblendungen

 

  Leistungshöhe Kronen,
Brücken, Verblendungen
FAL / FT (Funktionsdiagnostik) Begrenzung Verblendungen im hinteren Backenzahnbereich
Central Prodent 90% JA Leistung bis inkl. 6er-Zahn
Hanse Merkur EZ+EZT+EZP 90% JA Leistung bis inkl. 6er-Zahn
Hanse Merkur EZ+EZT 90% JA Leistung bis inkl. 6er-Zahn
CSS ZE ZE-TOP + ZB 80-90% JA Leistung bis inkl. 6er-Zahn
Universa Dent-Privat 80-90% JA Leistung bis inkl. 7er-Zahn
Barmenia ZG PLUS 85% JA Leistung bis inkl. 6er-Zahn
Nürnberger ZP 80 80% JA keine Begrenzung
Deutscher Ring dent+ 80% JA Leistung bis inkl. 6er-Zahn
ARAG Z-100 80% JA Leistung bis inkl. 5er-Zahn
Signal-Iduna Komfort-Plus 75-80% * JA keine Begrenzung
Signal-Iduna Komfort-Zahn 70-75% * JA keine Begrenzung
Continentale CEZK 75% NEIN keine Begrenzung

* Realistische Schätzwerte, bitte hier klicken, wenn Sie mehr zu diesem Punkt lesen möchten.


 

Zahnersatzversicherung für Kronen, Brücken, etc.



Wenn man über Zahnzusatzversicherungen spricht, dann denken die meisten Menschen an teure Inlays oder Implantate.

Aber auch Kronen oder Brücken können sehr teuer werden. Hätten Sie gedacht, dass man für eine einzige aufwändig angefertigte Keramikkrone über 1000 Euro bezahlen kann? Sicherlich nicht.

Wer sich bei Kronen oder Brücken mit der Standardausführung der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden gibt, der braucht nicht unbedingt eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Wer allerdings nicht möchte, dass man beim Lachen bereits von weitem erkennt, dass man unschöne Kronen aus dunklem unedlem Metall im Mund hat, der muss beizeiten tief in die Tasche greifen und für den lohnt sich eine gute Zahnversicherung.

Beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte man darauf achten, dass keramische Verblendungen möglichst auch für die hinteren Backenzähne erstattet werden und dass generell auch Kronen oder Brücken aus Vollkeramik übernommen werden.