Zahnversicherung mit Leistung für Zahnbehandlung

 

  Leistungs-
höhe für
Zahnbehandlung 
Kunststoff-
füllungen
Wurzelbehandlung
Parodontalbehandlung
ohne Kassen-leistung
mit Kassen-leistung
ohne Kassen-leistung mit Kassen-leistung
CSS
ZE-TOP + ZB
100 % Ja Ja Ja Ja Ja
ARAG
Z-100
100 % Ja Nein Nein Ja Nein
Universa Dent-Privat 60-90 % Ja Ja Ja Ja Ja
Barmenia ZG PLUS 85 % Ja Ja Nein Ja Nein
Hanse Merkur EZ+EZT+EZP 100% Ja Nein Ja Nein Nein
Signal-Iduna
Komfort-Plus
50 % Ja Ja Ja Ja Ja
Signal-Iduna
Komfort-Zahn
50 %
Ja Ja Ja Ja Ja
Central Prodent
90% Ja Nein Nein Nein Nein
Nürnberger
ZP80
80% Ja Nein Nein Nein Nein
Hanse Merkur EZ+EZT
keine Nein Nein Nein Nein Nein
Deutscher
Ring dent+
keine Nein Nein Nein Nein Nein
Continentale
CEZK
keine Nein Nein Nein Nein Nein



Zahnversicherung Zahnbehandlung - wichtig:



Der Begriff "Zahnbehandlung" sagt vielen Menschen im Zusammenhang mit einer Zahnzusatzversicherung zunächst nicht all zu viel. Die meisten denken, dass die "normale" Zahnbehandlung von der Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen wird und man dafür nicht unbedingt Leistungen einer privaten Zahnzusatzversicherung benötigt. Das ist allerdings nur zum Teil richtig.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar in den meisten Fällen eine "Standardbehandlung", allerdings gibt es einerseits Sonderfälle, wo das nicht zutrifft und zum anderen gibt es auch oftmals "bessere" Behandlungsmethoden, die jedoch (zusätzlich zur Kassenabrechnung) privat zu bezahlen sind. In solchen Fällen kann es sich durchaus auszahlen, wenn man rechtzeitig eine gute Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, wenn diese auch Leistungen für Zahnerhaltung abdeckt.

Nachfolgend zwei Beispiele, wo sich eine Zahnzusatzversicherung rechnen kann:

1. Füllungen:

Wer ein Loch im Zahn hat, der benötigt nach dem Ausbohren des Zahnes eine Füllung, damit der empfindliche Zahn geschützt wird. Die Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenkassen darf auch heute noch - allen Negativ-Studien zum Trotz - Amalgamfüllungen erstatten, da dies die günstigste Versorgungsmöglichkeit darstellt.

Wer Vorbehalte gegenüber Amalgam hat oder wem eine Amalgamfüllung einfach nicht "schön" genug ist, der lässt sich i.d.R. eine hochwertigere Füllung aus Kunststoff einsetzen, muss jedoch die Differenzkosten selbst tragen. Je nach Größe des Zahndefekts können hier Kosten in Höhe von rund 100 bis 150 Euro entstehen. Diese werden mittlerweile von einigen Zahnzusatzversicherungen abgedeckt.


2. Wurzelbehandlung:

Mithilfe einer Wurzelbehandlung kann ein Zahn mit entzündeter Wurzel evtl. behandelt werden. Dabei werden die Zahnwurzelkanäle geöffnet, gereinigt und anschließend wieder verschlossen.

Die Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet diese Prozedur grundsätzlich schon, allerdings nur dann, wenn es sich aus Sicht der GKV um einen "erhaltungswürdigen" Zahn handelt. Das ist z.B. der Fall, wenn eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleiben kann oder wenn vorhandener intakter Zahnersatz erhalten bleiben kann.

Allerdings bezahlt die Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenkassen nur eine recht einfache und günstige Behandlungsmethode, bei der der Zahnarzt nur relativ ungenau arbeiten kann und somit die Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung oftmals relativ schlecht ist.

Mit modernen Zusatzbehandlungen (z.B. elektrometische Längenbestimmung von Wurzelkanälen o.Ä.) kann die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Wurzelbehandlung stark verbessert werden. Solche Leistungen sind allerdings Privatleistung und werden von manchen Zahnzusatzversicherungen abgedeckt (siehe Tabelle oben - Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung). 

Es gibt allerdings auch Fälle, wo die GKV aus wirtschaftlichen Gründen die Übernahme der Kosten einer Wurzelbehandlung vollständig ablehnt, z.B. wenn ein Zahn schon in der Vergangenheit mehrfach wurzelbehandelt wurde. Der Zahn ist damit dann aus Sicht der GKV bereits instabil und es "lohnt" sich dann aus Sicht der gesetzlichen Kassen nicht mehr, den Zahn nochmals zu behandeln.

Wenn Sie den Zahn dennoch nicht ziehen lassen und einen weiteren Rettungsversuch unternehmen möchten, müssen Sie diesen voll privat bezahlen und das kann mitunter sehr teuer werden (eine private Wurzelbehandlung kann bis zu ca. 1000 Euro kosten!). Auch hier gibt es mittlerweile einige Anbieter für Zahnzusatzversicherung, die derartige Zahnbehandlungskosten übernehmen.


Anhand dieser Beispiele ist Ihnen hoffentlich klar geworden, dass es sich durchaus lohnen kann, wenn eine Zahnzusatzversicherung auch Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnerhaltung abdeckt. Wer trotz der Erläuterungen keinen Wert auf diese Leistungen legt, der kann natürlich auch eine reine Zahnersatzversicherung ohne Zusatzleistungen abschließen.