Zahnversicherung mit Leistung für Zahnbehandlung

Versicherung
und Tarif
Leistungs-
höhe für
Zahnbehandlung
Kunststoff-
füllungen
Wurzel-
behandlung
ohne Kassenleistung
Wurzel-
behandlung
mit Kassenleistung
Parodontal-
behandlung
ohne Kassenleistung
Parodontal-
behandlung
mit Kassenleistung
Württembergische V1100%JaJaJaJaJa
Württembergische V2100%JaJaJaJaJa
Württembergische V3100%JaJaJaJaJa
AXA Dent-Premium-U100%JaJaJaJaJa
CSS ZEP+ZGP100%JaJaJaJaJa
ERGO Direkt Premium100%JaJaJaJaJa
Universa Uni-Dent-Privat60-90%JaJaJaJaJa
AXA Dent-Komfort-U75%JaJaJaNeinJa
Signal-Iduna
Komfort-Plus
50%JaJaJaJaJa
Signal-Iduna
Komfort-Zahn
50%JaJaJaJaJa
R+V Premium Z1U+ZV100%JaJaNeinJaNein
R+V Comfort Z2-U+ZV100%JaJaNeinJaNein
Janitos JA Dental Plus80-100%JaJaNeinJaNein
ARAG Z90 Bonus90%JaJaNeinJaNein
Barmenia ZG-U PLUS85%JaJaNeinJaNein
Hanse Merkur EZ+EZT+EZP100%JaNeinJaNeinNein
Württembergische Z190%JaNeinNeinNeinNein
Württembergische Z270%JaNeinNeinNeinNein
Württembergische Z350%JaNeinNeinNeinNein
Hanse Merkur EZ+EZT0%NeinNeinNeinNeinNein
R+V Premium Z1U0%NeinNeinNeinNeinNein
R+V Comfort Z2-U0%NeinNeinNeinNeinNein

Zahnversicherung Zahnbehandlung - wichtig:

Der Begriff "Zahnbehandlung" sagt vielen Menschen im Zusammenhang mit einer Zahnzusatzversicherung zunächst nicht all zu viel. Die meisten denken, dass die „normale“ Zahnbehandlung von der Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenkassen komplett übernommen wird und man dafür nicht unbedingt Leistungen einer privaten Zahnzusatzversicherung benötigt. Das ist allerdings nur zum Teil richtig.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen zwar in den meisten Fällen eine „Standardbehandlung“, allerdings gibt es einerseits Sonderfälle, wo das nicht zutrifft und zum anderen gibt es auch oftmals "bessere" Behandlungsmethoden, die jedoch (zusätzlich zur Kassenabrechnung) privat zu bezahlen sind. In solchen Fällen kann es sich durchaus auszahlen, wenn man rechtzeitig eine gute Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, wenn diese auch Leistungen für Zahnerhaltung abdeckt.

Nachfolgend zwei Beispiele, wo sich eine Zahnzusatzversicherung rechnen kann:

1. Füllungen:
Wer ein Loch im Zahn hat, der benötigt nach dem Ausbohren des Zahnes eine Füllung, damit der empfindliche Zahn geschützt wird. Die Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenkassen darf auch heute noch - allen Negativ-Studien zum Trotz - Amalgamfüllungen erstatten, da dies die günstigste Versorgungsmöglichkeit darstellt.

Wer Vorbehalte gegenüber Amalgam hat oder wem eine Amalgamfüllung einfach nicht „schön“ genug ist, der lässt sich i.d.R. eine hochwertigere Füllung aus Kunststoff einsetzen, muss jedoch die Differenzkosten selbst tragen. Je nach Größe des Zahndefekts können hier Kosten in Höhe von rund 100 bis 150 Euro entstehen. Diese werden mittlerweile von einigen Zahnzusatzversicherungen abgedeckt.


2. Wurzelbehandlung:
Mithilfe einer Wurzelbehandlung kann ein Zahn mit entzündeter Wurzel evtl. behandelt werden. Dabei werden die Zahnwurzelkanäle geöffnet, gereinigt und anschließend wieder verschlossen.

Die Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet diese Prozedur grundsätzlich schon, allerdings nur dann, wenn es sich aus Sicht der GKV um einen „erhaltungswürdigen“ Zahn handelt. Das ist z.B. der Fall, wenn eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleiben kann oder wenn vorhandener intakter Zahnersatz erhalten bleiben kann.

Allerdings bezahlt die Zahnversicherung der gesetzlichen Krankenkassen nur eine recht einfache und günstige Behandlungsmethode, bei der der Zahnarzt nur relativ ungenau arbeiten kann und somit die Erfolgswahrscheinlichkeit der Behandlung oftmals relativ schlecht ist.

Mit modernen Zusatzbehandlungen (z.B. elektrometische Längenbestimmung von Wurzelkanälen o.Ä.) kann die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Wurzelbehandlung stark verbessert werden. Solche Leistungen sind allerdings Privatleistung und werden von manchen Zahnzusatzversicherungen abgedeckt (siehe Tabelle oben - Wurzelbehandlung mit Kassenvorleistung).

Es gibt allerdings auch Fälle, wo die GKV aus wirtschaftlichen Gründen die Übernahme der Kosten einer Wurzelbehandlung vollständig ablehnt, z.B. wenn ein Zahn schon in der Vergangenheit mehrfach wurzelbehandelt wurde. Der Zahn ist damit dann aus Sicht der GKV bereits instabil und es „lohnt“ sich dann aus Sicht der gesetzlichen Kassen nicht mehr, den Zahn nochmals zu behandeln.

Wenn Sie den Zahn dennoch nicht ziehen lassen und einen weiteren Rettungsversuch unternehmen möchten, müssen Sie diesen voll privat bezahlen und das kann mitunter sehr teuer werden (eine private Wurzelbehandlung kann bis zu ca. 1000 Euro kosten!). Auch hier gibt es mittlerweile einige Anbieter für Zahnzusatzversicherung, die derartige Zahnbehandlungskosten übernehmen.


Anhand dieser Beispiele ist Ihnen hoffentlich klar geworden, dass es sich durchaus lohnen kann, wenn eine Zahnzusatzversicherung auch Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnerhaltung abdeckt. Wer trotz der Erläuterungen keinen Wert auf diese Leistungen legt, der kann natürlich auch eine reine Zahnersatzversicherung ohne Zusatzleistungen abschließen.