Leistungsdetails Central Prodent

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Zahnersatz

Implantate

90% Leistung für Implantate inkl. Festzuschuss der GKV. Sofern keine Vorleistung.

durch die GKV nachgewiesen wird, beträgt die Erstattungshöhe nur 50%.


Hinweis: In der Praxis wird der Festzuschuss von der GKV meist erst dann gewährt, wenn die Suprakonstruktion (also die Endversorgung, z. B. eine Krone) auf dem Implantat eingegliedert wird, was meist ca. ein halbes Jahr später geschieht.


Die Central erstattet für ein Implantat also zunächst  50% - sobald dann die Leistung der GKV nachträglich nachgewiesen wird, stockt die Central die Leistungshöhe auf 90% (inkl. Festzuschuss) auf.

Lesen Sie hier näheres zur Implantatleistung im Tarif Central Prodent.

 

Inlays

90% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.

Bei Inlays kann der Zahnarzt im Regelfall den für eine einfache Kassenfüllung zustehenden Festbetrag gemäß BEMA abrechnen (ca. zwischen 30 und 50 Euro). Dieser Betrag muss als Kassenvorleistung abgerechnet werden. Ansonsten beträgt die Erstattungshöhe für Inlays nur 50%.

Näheres zur Leistung bei Inlays.

 

Kronen/Brücken

90% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV. Sofern keine Vorleistung durch die GKV nachgewiesen wird, beträgt die Erstattungshöhe nur 50%.

Es werden auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z. B. Gold oder Keramik) erstattet.

Lesen Sie hier mehr zu den tariflichen Leistungen für Kronen und Brücken.


Keramikverblendungen

90% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV. Sofern kein Festzuschuss durch die GKV erbracht wird, beträgt die Leistungshöhe nur 50%.

Im hinteren Backenzahnbereich sind Verblendungen kaum sichtbar und dienen daher rein kosmetischen Zwecken. Die Central erstattet daher aus Tarif Prodent Keramikverblendungen nur im sichtbaren Bereich, nämlich bis zu den 6er-Zähnen. Die Kosten für Verblendungen an den 7er und 8er-Zähnen (Weisheitszähne) sind nicht erstattungsfähig.

 

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen sind erstattungsfähig (Leistung dafür 90%, sofern die GKV einen Festzuschuss gewährt, ansonsten 50%).

 

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit  umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind im Tarif Prodent erstattungsfähig.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

90% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung

 

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Keine Leistungen.

 

Kieferorthopädie Kinder  KIG 2

Keine Leistungen.

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

Keine Leistungen.

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung.

 

Kunststofffüllungen

90% bis maximal 75 Euro Leistung pro Füllung.

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung.

Keine Leistungen für Wurzelbehandlung.

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Wurzelbehandlung.

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung.

Keine Leistung für Parodontalbehandlungen.

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Parodontalbehandlungen.

 

Fissurenversiegelung

Keine Leistung für Fissurenversiegelung.

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Die maximal mögliche Leistung ist während der ersten 6 Jahre gestaffelt.

Im 1. und 2. Versicherungsjahr zusammen maximal 2500 Euro Leistung möglich
Im 1., 2., 3. und 4. VJ zusammen
maximal 5000 Euro Leistung möglich
Im 1., 2., 3., 4., 5. und 6. VJ zusammen maximal 7500 Euro Leistung möglich

Ab dem 7. Versicherungsjahr, sowie bei unfallbedingtem Zahnersatz entfallen die Begrenzungen. Die Zahnstaffel bezieht sich auf den tatsächlichen Versicherungsbeginn, d. h. hier gilt das „exakte“ Versicherungsjahr. Wenn Versicherungsbeginn z. B. der 01.08.2008 war, dann läuft die Begrenzung für die ersten zwei Versicherungsjahre z. B. bis 31.07.2010.

 

Wartezeit Prophylaxe

Keine Leistungen für Prophylaxe.

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.

 

Wartezeit Zahnbehandlung

Keine Leistungen für Zahnbehandlung.

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.

 

Leistung im Ausland

Der Tarif sieht grundsätzlich keine Leistungen für Behandlungen im Ausland vor.

 

Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung

Grundsätzlich wird auch bei Behandlungen geleistet, die durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung erbracht worden sind.

Der Tarif ist allerdings so kalkuliert, dass die zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden sollen.

Sofern Sie sich bei einem reinen Privatzahnarzt einer Zahnersatzbehandlung unterziehen, an der sich die gesetzliche Krankenkasse nicht beteiligt, leistet die Central aus dem Tarif Prodent lediglich 50% (anstelle von sonst 90%).

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der Central beträgt 2 Jahre, wobei das erste Jahr als sog. „Rumpfjahr“ bezeichnet wird, d. h. das erste Versicherungsjahr wird nur anteilig bis Kalenderjahresende berechnet. Danach gilt als Versicherungsjahr das Kalenderjahr.

Kündigung ist dann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer immer zum 31.12. jeden Jahres möglich (mit 3-monatiger Kündigungsfrist).

Beispiel: Beginn 1.5.2008, d. h. die Kündigung ist erstmals per 31.12.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z. B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Inlays ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z. B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Ja, bei der Central können fehlende Zähne prinzipiell mit versichert werden, sofern ein Ersatz dieser fehlenden Zähne vor Abschluss weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne

 

Tarifbesonderheiten

Die Central fragt im Antrag nicht nach notwendigen, angeratenen oder laufenden Zahnbehandlungen. D. h. ein Abschluss ist grundsätzlich auch schon möglich, während man sich in einer Behandlung befindet.

Für notwendige, angeratene oder laufende Maßnahmen besteht aber natürlich auch bei der Central kein Versicherungsschutz.