Leistungsdetails Continentale CEZK

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Zahnersatz

Implantate

75% Leistung für Implantate inkl. Festzuschuss der GKV.

Lesen Sie hier näheres zur Implantatleistung im Tarif Continentale CEZK

 

Inlays

75% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.

Näheres zur Leistung bei Inlays

 

Kronen/Brücken

75% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV.

Es werden auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z. B. Gold oder Keramik) erstattet.

Lesen Sie hier mehr zu den tariflichen Leistungen für Kronen und Brücken

 

Keramikverblendungen

75% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV.

Keine Einschränkungen im nicht sichtbaren Backenzahnbereich (d. h. Leistung bis 8er-Zähne).

 

Knochenaufbau Implantate

Nein, keine Leistung für einen notwendigen Knochenaufbau im Rahmen von Implantatbehandlungen

 

Funktionsanalyse/ -therapie

Nein, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit  Zahnersatzmaßnahmen sind im CEZK nicht erstattungsfähig

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung

 

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Keine Leistungen.

 

Kieferorthopädie Kinder  KIG 2

Keine Leistungen.

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

Keine Leistungen.

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung.

 

Kunststofffüllungen

Keine Leistung.

 

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistungen für Wurzelbehandlung.

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Wurzelbehandlung.

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistung für Parodontalbehandlungen.

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Parodontalbehandlungen.

 

Fissurenversiegelung

Keine Leistung für Fissurenversiegelung.

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Sofern vor Abschluss maximal ein Zahn fehlt (der nicht ersetzt ist) und maximal 2 Zähne vor mehr als 10 Jahren ersetzt worden sind, ist die Leistung sofort ab Beginn in der Höhe nicht begrenzt.

Wenn mehrere Zähne fehlen (die nicht ersetzt sind) und/oder mehrere Zähne durch älteren Zahnersatz ersetzt sind, wird eine Zahnstaffel für die ersten 3 Versicherungsjahre vereinbart:

Im 1. Versicherungsjahr 
maximal  640 Euro Leistung möglich
Im 2. Versicherungsjahr maximal  960 Euro Leistung möglich
Im 3. Versicherungsjahr  
maximal 1280 Euro Leistung möglich

Ab dem 4. Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung.

 

Wartezeit Prophylaxe

Keine Leistungen für Prophylaxe.

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

8 Monate.

 

Wartezeit Zahnbehandlung

Keine Leistungen für Zahnbehandlung.

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.

 

Leistung im Ausland

Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Behandlungen im Ausland vor.

 

Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung

Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Behandlungen durch einen reinen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung vor.

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der Continentale beträgt 1 Jahr.

Kündigung ist jeweils zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich, wobei das Versicherungsjahr nicht gleich Kalenderjahr ist, sondern exakt ab Versicherungsbeginn berechnet wird (mit 3-monatiger Kündigungsfrist).

Beispiel: Beginn 1.5.2008, d. h. die Kündigung ist erstmals per 30.04.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

 

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z. B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Inlays ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z. B. aus ästhetischen Gründen).

Der Tarif CEZK sieht keine Leistungen für Kunststofffüllungen vor.

 

Versicherung fehlender Zähne

Ja, bei der Continentale können fehlende Zähne prinzipiell mit versichert werden, sofern ein Ersatz dieser fehlenden Zähne vor Abschluss weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne


Tarifbesonderheiten

Die Continentale knüpft ihre Leistungszusage an eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. D. h. die Leistungen werden grundsätzlich nur dann erbracht, wenn sich auch die gesetzliche Krankenkasse an einer Zahnersatzversorgung beteiligt.

Verweigert die gesetzliche Krankenversicherung die Erstattung (aus welchem Grund auch immer) leistet die Continentale ebenfalls nicht.