Zahnersatz
Implantate
75% Leistung für Implantate inkl. Festzuschuss der GKV.
Lesen Sie hier näheres zur Implantatleistung im Tarif Continentale CEZK
Die Continentale leistet für Implantate grundsätlich 75% inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, unabhängig vom Bonusheft.
Ein Beispiel:
Implantat 1000 Euro
Keramikkrone 800 Euro
Kassenfestzuschuss 279 Euro (kein regelmäßig geführtes Bonusheft)
Die Continentale stockt die Leistung der gesetzlichen Krankenkasse auf 75% der erstattungsfähigen Gesamtrechnung auf, also
75% aus 1800 Euro = 1350 Euro ? davon wird natürlich die Vorleistung der GKV abgerechnet, so dass die Continentale aus Tarif CEZK effektiv 1071 Euro erstattet.
Es sind maximal 4 Implantate pro Kiefer erstattungsfähig.
Ein evtl. notwendiger Knochenaufbau im Rahmen von Implantatbehandlungen ist nicht mit versichert.
Inlays
75% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.
Näheres zur Leistung bei Inlays
Die Continentale leistet für Inlays aus dem Tarif CEZK grundsätzlich 75% inkl. Vorleistung der GKV.
Erstattungsbeispiel Inlay:
| hochwertiges Keramikinlay |
320 Euro |
Zuschuss der GKV gemäß BEMA
|
30 Euro |
Die Continentale stockt die Kassenleistung auf 75% der erstattungsfähigen Gesamtkosten auf.
75% aus 320 Euro = 240 Euro ? davon muss natürlich noch der Kassenzuschuss abgerechnet werden, so dass sich eine Erstattungshöhe von effektiv 210 Euro ergibt.
Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer, kein tariflich festgelegter maximaler Erstattungsbetrag pro Inlay.
Kronen/Brücken
75% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV.
Es werden auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z. B. Gold oder Keramik) erstattet.
Lesen Sie hier mehr zu den tariflichen Leistungen für Kronen und Brücken
Die Continentale leistet für Kronen und Brücken grundsätzlich 75% inklusive Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Erstattungsbeispiel Krone
hochwertige Keramikkrone für 600 Euro
Kassenfestzuschuss 115 Euro (kein regelmäßig geführtes Bonusheft)
Leistung 75% auf Basis 600 Euro = 450 Euro ? davon wird der Festzuschuss i.H. von 115 Euro abgezogen, so dass die Continentale in diesem Fall effektiv 335 Euro leistet.
Keramikverblendungen
75% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV.
Keine Einschränkungen im nicht sichtbaren Backenzahnbereich (d. h. Leistung bis 8er-Zähne).
Knochenaufbau Implantate
Nein, keine Leistung für einen notwendigen Knochenaufbau im Rahmen von Implantatbehandlungen
Funktionsanalyse/ -therapie
Nein, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatzmaßnahmen sind im CEZK nicht erstattungsfähig
Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik
Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z. B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.
Zu solchen Beschweren kann z. B. auch unpräziser Zahnersatz führen.
Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.
Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z. B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.
Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.
Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)
100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet
Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung
Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsse“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“).
Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgung“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.
Auf Basis dieser „Regelversorgung“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.
Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).
Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.
Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.
Zahnbehandlung und Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
Keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung.
Kunststofffüllungen
Keine Leistung.
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
Keine Leistungen für Wurzelbehandlung.
Wurzelbehandlung Mehrkosten
Keine Leistungen für Wurzelbehandlung.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
Keine Leistung für Parodontalbehandlungen.
Parodontalbehandlung Mehrkosten
Keine Leistungen für Parodontalbehandlungen.
Fissurenversiegelung
Keine Leistung für Fissurenversiegelung.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen
Sofern vor Abschluss maximal ein Zahn fehlt (der nicht ersetzt ist) und maximal 2 Zähne vor mehr als 10 Jahren ersetzt worden sind, ist die Leistung sofort ab Beginn in der Höhe nicht begrenzt.
Wenn mehrere Zähne fehlen (die nicht ersetzt sind) und/oder mehrere Zähne durch älteren Zahnersatz ersetzt sind, wird eine Zahnstaffel für die ersten 3 Versicherungsjahre vereinbart:
Im 1. Versicherungsjahr
|
maximal 640 Euro Leistung möglich |
| Im 2. Versicherungsjahr |
maximal 960 Euro Leistung möglich |
Im 3. Versicherungsjahr
|
maximal 1280 Euro Leistung möglich |
Ab dem 4. Versicherungsjahr entfällt die Begrenzung.
Wartezeit Prophylaxe
Keine Leistungen für Prophylaxe.
Wartezeit Zahnersatz und Inlays
8 Monate.
Wartezeit Zahnbehandlung
Keine Leistungen für Zahnbehandlung.
GOZ-Begrenzung
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.
Leistung im Ausland
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Behandlungen im Ausland vor.
Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Behandlungen durch einen reinen Privatzahnarzt ohne Kassenzulassung vor.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer bei der Continentale beträgt 1 Jahr.
Kündigung ist jeweils zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich, wobei das Versicherungsjahr nicht gleich Kalenderjahr ist, sondern exakt ab Versicherungsbeginn berechnet wird (mit 3-monatiger Kündigungsfrist).
Beispiel: Beginn 1.5.2008, d. h. die Kündigung ist erstmals per 30.04.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).
Versicherung vorhandener Implantate und Inlays
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Kronen und Brücken
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung von herausnehmbaren Prothesen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z. B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Füllungen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Inlays ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z. B. aus ästhetischen Gründen).
Der Tarif CEZK sieht keine Leistungen für Kunststofffüllungen vor.
Versicherung fehlender Zähne
Ja, bei der Continentale können fehlende Zähne prinzipiell mit versichert werden, sofern ein Ersatz dieser fehlenden Zähne vor Abschluss weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne
Grundvoraussetzung für die Mitversicherung fehlender Zähne ist immer, dass der Ersatz eines fehlenden Zahnes zum Zeitpunkt des Abschlusses weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.
Eine Mitversicherung kann in solchen Fällen durchaus Sinn machen, da nur dann auch gewährleistet ist, dass Sie später die vollen Tarifleistungen bekommen, wenn der fehlende Zahn z. B. im Rahmen einer Prothese oder Brückenkonstruktion mit ersetzt werden soll.
Wenn der Zahnarzt allerdings schon auf die Notwendigkeit eines Ersatzes hingewiesen hat oder sogar schon ein Kostenplan erstellt worden ist, besteht dafür leider keine Versicherungsmöglichkeit mehr. Das sollten Sie am besten vor einem Abschluss mit Ihrem Zahnarzt abklären, ob hier bereits ein entsprechender Vermerk in Ihrer Patientenakte vorhanden ist. Falls ja, ist eine Mitversicherung dieser fehlenden Zähne natürlich nicht mehr möglich.
Eine Mitversicherung von Zähnen, die erst kurz vor Abschluss einer Versicherung gezogen worden sind, ist im Regelfall nicht möglich.
Wenn die genannten Voraussetzungen für eine Mitversicherung grundsätzlich erfüllt sind, ist die Mitversicherung fehlender Zähne im folgenden Rahmen möglich / nicht möglich:
CSS ZE-TOP + ZB
|
Versicherung fehlender Zähne ist nicht möglich |
ARAG Z-100
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Versicherung von bis zu 4 fehlenden Zähne ist gegen jeweils 10% Zuschlag möglich (insgesamt also max. 40% Zuschlag) |
Signal-Iduna Komfort-Plus
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Versicherung fehlender Zähne ist grundsätzlich möglich |
| Signal-Iduna Komfort-Zahn |
Versicherung fehlender Zähne ist grundsätzlich möglich |
Barmenia ZG
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Versicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen ist grundsätzlich möglich, bei 2 bzw. 3 fehlenden Zähnen wird jedoch eine Leistungsstaffel für die ersten drei Versicherungsjahre vereinbart |
| Central Prodent |
Versicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen ist gegen jeweils 5 Euro Zuschlag möglich (insgesamt also max. 15 Euro Zuschlag) |
| Nürnberger ZP80 |
Versicherung von bis zu 5 fehlenden Zähnen ist gegen jeweils 20% Zuschlag möglich (insgesamt also max. 100% Zuschlag) |
Tarifbesonderheiten
Die Continentale knüpft ihre Leistungszusage an eine Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. D. h. die Leistungen werden grundsätzlich nur dann erbracht, wenn sich auch die gesetzliche Krankenkasse an einer Zahnersatzversorgung beteiligt.
Verweigert die gesetzliche Krankenversicherung die Erstattung (aus welchem Grund auch immer) leistet die Continentale ebenfalls nicht.