Leistungsdetails CSS Flexi

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Zahnersatz

Implantate

80 – 90% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV.

80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde.
85% Leistung bei mindestens 5 jährigem Bonusheftnachweis.
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis.

Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Implantaten.

 

Inlays

80 – 90% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.

80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde.
85% Leistung bei mindestens 5 jährigem Bonusheftnachweis.
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis.

Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer, kein tariflich festgelegter maximaler Erstattungsbetrag pro Inlay.

Kronen / Brücken

80 – 90% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV.

80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde.
85% Leistung bei mindestens 5 jährigem Bonusheftnachweis.
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis.

Es werden prinzipiell auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z. B. Gold oder Keramik) erstattet.

Keramikverblendungen

80 – 90% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV.

80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde.
85% Leistung bei mindestens 5 jährigem Bonusheftnachweis.
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis.

Die CSS übernimmt keramische Verblendungen i.d.R. nur bis zum Zahn Nr. 6.

Für die hintersten Backenzähne (7er) und die Weisheitszähne wird nur in Ausnahmefällen eine äußerliche Keramikverblendung auf einer Krone oder Brücke übernommen, wenn individuell begründet werden kann, dass eine solche medizinisch notwendig bzw. sinnvoll ist.

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichen oder körpereigenen Materialien) sind erstattungsfähig.

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.

 

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

80% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keinen Leistungsanspruch vorsieht (das ist bei Personen über 18 Jahren der Regelfall)

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 2

80% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keinen Leistungsanspruch vorsieht (das trifft im Regelfall auf die KIG-Einstufung KIG2 zu)

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

80% für medizinisch notwendige Zusatzleistungen (sog. Mehrkostenvereinbarung) im Rahmen einer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Behandlung, allerdings maximal 600 Euro pro behandeltem Kiefer (also max. 1200 Euro insgesamt).

Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, insbesondere Mini-Metall, Gold-, Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige, farblose Bögen/Teilbögen und funktionstherapeutische und funktionsanalytische Maßnahmen.

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

100% Leistung für professionelle Zahnreinigung. Absolute Bestleistung.

Es gibt für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung keine tariflich festgelegte Begrenzung, d. h. die CSS leistet für Prophylaxe grundsätzlich so oft, wie es aus medizinischer Sicht im Einzelfall notwendig und sinnvoll ist. Bei gutem Zahnzustand können ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme pro Jahr abgerechnet werden.

Eine häufigere Abrechnung der professionellen Zahnreinigung ist möglich, sofern es dafür nachvollziehbare medizinische Gründe gibt, z. B. Parodontose o. Ä.

Für die professionelle Zahnreinigung gibt es unterschiedliche Berechnungsmethoden, welche von
der Bundeszahnärztekammer empfohlen und von der CSS anerkannt werden.

Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten der professionellen Zahnreinigung

 

Kunststofffüllungen

100% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o. Ä. bezeichnet). Dafür leisten nur sehr wenige Versicherungen.

Für die Abrechnung von Kunststofffüllungen gibt es zwei verschiedene Varianten.

Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten.


Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

100% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

100% Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, z. B. Kostenübernahme für die elektrometische Längenbestimmung eines Wurzelkanals.

Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten für Mehrkosten bei einer Wurzelbehandlung

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

100% Leistung, sofern die Parodontalbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Im Rahmen einer voll privat abgerechneten Parodontalbehandlung sind auch Leistungen für medizinisch notwendigen Knochenaufbau, Lappenoperation und offene Kürettage versichert.

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

100% gewisser Mehrkosten, sofern es sich um selbstständige Leistungen handelt, die der Zahnarzt neben den parodontalchirurgischen Leistungen der GKV in Rechnung stellt.

Es ist nicht erlaubt, eine Zuzahlung für den Laser- oder Vektoreinsatz zu berechnen. Aus der Rechnung muss klar erkennbar sein, dass die zusätzliche Leistung nicht Bestandteil der Bema-Nrn. P200-P203 ist.

Ist dies der Fall so wird die Leistung von der CSS erstattet.

 

Fissurenversiegelung

100% Leistung.

Unter Fissuren versteht man Vertiefungen, Furchen auf den Kauflächen der Seitenzähne

Die Fissurenversieglung wird berechnet nach den GOZ-Nrn. 200 und ggf. 405, 204. Für die erweiterte Fissurenversiegelung kann die GOZ-Nr. 205 berechnet werden.

Die CSS erstattet 100 % bis zum Höchstsatz der GOZ für Fissurenversiegelungen auch außerhalb der GKV Richtlinie. Dies gilt auch für Fissurenversiegelungen an Milchzähnen.

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Keine anfänglichen und dauerhaften Summenbegrenzungen.

 

Wartezeit Prophylaxe

Keine Wartezeit.

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.

 

Wartezeit Zahnbehandlung

Keine Wartezeit

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.

 

Leistung im Ausland

Grundsätzlich sind auch Leistungen im Ausland möglich.

Der Tarif ist allerdings so kalkuliert, dass die zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden sollen. Lesen Sie hier mehr zu Behandlungen im Ausland.

Sofern sich die gesetzliche Krankenversicherung auch bei einer Behandlung im Ausland beteiligt, gibt es keine Leistungseinschränkungen.

Sofern sich die gesetzliche Krankenversicherung allerdings bei einer Behandlung im Ausland nicht beteiligt und eine zustehende Leistung nicht erbringt (zustehend in dem Sinne, dass die Leistung bei Behandlung in Deutschland von der GKV übernommen worden wäre), müssen Leistungseinbußen in Kauf genommen werden.

Die CSS rechnet in diesen Fällen eine fiktive GKV-Leistung ab:

Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken o.Ä.) pauschal 40% Abzug
Implantate pauschal 20% Abzug
Inlays
pauschal 20% Abzug
Bei Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung und Prophylaxe wird individuell berechnet, welche Leistungen die GKV bei gleichartiger Behandlung in Deutschland übernommen hätte.

Es empfiehlt sich bei geplanten Behandlungen im Ausland, vorher Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen und die Vorgehensweise abzustimmen. Im Regelfall sollte vor Behandlungsbeginn ein Kostenvoranschlag des ausländischen Zahnarztes geprüft werden.

 

Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung

Grundsätzlich wird auch bei Behandlungen geleistet, die durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung erbracht worden sind.

Der Tarif ist allerdings so kalkuliert, dass die zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden sollen. Lesen Sie hier mehr über die Behandlung durch einen reinen Privatzahnarzt

Für Behandlungen, die im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung von der GKV ohnehin nicht übernommen werden (z.B. Professionelle Zahnreinigung), gibt es keine Leistungseinschränkungen, wenn Sie diese von einem reinen Privatzahnarzt durchführen lassen.

Bei Behandlungen, für die von der gesetzlichen Krankenkasse noch Leistungen zustehen (z.B. Zahnersatz oder in einigen Fällen auch Zahnbehandlungen), wird eine fiktive Kassenleistung von der normalen Tarifleistung abgezogen:

Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken o.Ä.)
pauschal 40% Abzug
Implantate pauschal 20% Abzug
Inlays
pauschal 20% Abzug

Bei Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung und Prophylaxe wird individuell berechnet, welche Leistungen die GKV bei gleichartiger Behandlung durch einen Kassenzahnarzt übernommen hätte.

Es empfiehlt sich in solchen Fällen, vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag bei der CSS zur Prüfung einzureichen.

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der CSS beträgt 12 Monate. Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Kalenderjahres möglich.

Beispiel: Beginn 1.5.2008, d. h. die Kündigung ist erstmals per 31.12.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Nein, bei der CSS besteht keine Möglichkeit, herausnehmbare Prothesen mit zu versichern.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Materialien ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z. B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Nein, bei der CSS besteht keine Möglichkeit, fehlende Zähne (die nicht ersetzt sind) mit zu versichern.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.

Tarifbesonderheiten

Die CSS kalkuliert ihre Tarife grundsätzlich ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass Ihr Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern die Prämien steigen bis zum 68. Lebensjahr jedes Jahr ein klein wenig an. Danach fallen sie wieder.

Hier klicken um die zukünftige Beitragsentwicklung anzuzeigen. Ausführlichere Informationen zum Thema Altersrückstellungen.

Beitragstabelle CSS

Die CSS-Versicherung bietet als einziger Anbieter einen innovativen Schadenfreiheitsrabatt an. Dieser funktioniert ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung. Wer keine Leistungen in Anspruch nimmt, kann dadurch Jahr für Jahr seinen Beitrag auf bis zu 75% des Normalbeitrages reduzieren. Sehr kundenfreundliche Regelung: die Leistungsinanspruchnahme der rein vorbeugenden professionellen Zahnreinigung belastet den Schadenfreiheitsrabatt nicht!!!

Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zum Schadenfreiheitsrabatt