Leistungsdetails Deutscher Ring dent+

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Zahnersatz

Implantate

80% Leistung für Implantate inkl. Festzuschuss der GKV.

Lesen Sie hier näheres zur Implantatleistung im Tarif Central Prodent

 

Inlays

80% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.

Näheres zur Leistung bei Inlays

 

Kronen/Brücken

80% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV.

Es werden auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.

Lesen Sie hier mehr zu den tariflichen Leistungen für Kronen und Brücken

 

Keramikverblendungen

80% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV.

Im hinteren Backenzahnbereich sind Verblendungen kaum sichtbar und dienen daher rein kosmetischen Zwecken. Der Dt. Ring erstattet daher aus Tarif dent+  Keramikverblendungen nur im sichtbaren Bereich, nämlich bis zu den 6er-Zähnen. Die Kosten für Verblendungen an den 7er und 8er-Zähnen (Weisheitszähne) sind nicht erstattungsfähig.

 

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen sind erstattungsfähig

 

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit  umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind im Tarif dent+ erstattungsfähig

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

80% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung

 

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Keine Leistungen

 

Kieferorthopädie Kinder  KIG 2

Keine Leistungen

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

Keine Leistungen

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung.

 

Kunststofffüllungen

Keine Leistung für Kunststofffüllungen.

 

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistungen für Wurzelbehandlung.

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Wurzelbehandlung.

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistung für Parodontalbehandlungen.

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Parodontalbehandlungen.

 

Fissurenversiegelung

Keine Leistung für Fissurenversiegelung.

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Der maximal erstattungsfähige Rechnungsbetrag ist während der ersten 3 Jahre begrenzt auf:

Im 1. Versicherungsjahr
maximal 3000 Euro
Im 2. Versicherungsjahr
maximal 4200 Euro
Im 3. Versicherungsjahr
maximal 5400 Euro
Ab dem 4. Versicherungsjahr sind die erstattungsfähigen Kosten auf max. 12000 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt.

Die Begrenzungen entfallen bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.

 

Wartezeit Prophylaxe

Keine Leistungen für Prophylaxe.

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

8 Monate.

 

Wartezeit Zahnbehandlung

Keine Leistungen für Zahnbehandlung.

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.

In medizinisch begründeten Ausnahmefällen werden auch Honorarsätze über dem 3,5fachen Satz vom Dt. Ring akzeptiert. Dazu muss dem Versicherer allerdings vor Behandlungsbeginn eine gültige Honorarvereinbarung mit nachvollziehbarer medizinischer Begründung vorgelegt werden.

 

Leistung im Ausland

Der Tarif sieht keine Leistungen für Behandlungen im Ausland vor Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung.

Ja, die tariflichen Leistungen werden grundsätzlich auch bei Behandlung durch einen reinen Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung) in voller Höhe erbracht.

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer beim Dt. Ring beträgt 2 Jahre, wobei das erste Jahr als sog. „Rumpfjahr“ bezeichnet wird, d.h. das erste Versicherungsjahr wird nur anteilig bis Kalenderjahresende berechnet. Danach gilt als Versicherungsjahr das Kalenderjahr.

Kündigung ist dann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer immer zum 31.12. jeden Jahres möglich (mit 3-monatiger Kündigungsfrist).

Beispiel: Beginn 1.5.2008, d.h. die Kündigung ist erstmals per 31.12.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z.B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Inlays ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z.B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Ja, beim Dt. Ring können fehlende Zähne prinzipiell mit versichert werden, sofern ein Ersatz dieser fehlenden Zähne vor Abschluss weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.