Ergo Direkt Premium

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Zahnersatz

Implantate

90% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV.

Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Maßnahmen.

Die Anzahl der Implantate ist tariflich nicht begrenzt. Es wird empfohlen vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan einzureichen.

Diese Leistung wird zusammen aus den Tarifbausteinen ZAB und ZAE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Inlays

100% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV

Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer, kein tariflich festgelegter maximaler Erstattungsbetrag pro Inlay.

Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBB erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Kronen / Brücken

90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, inkl. Vorleistung der GKV

Es werden prinzipiell auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.

Diese Leistung wird zusammen aus den Tarifbausteinen ZAB und ZAE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Keramikverblendungen

90% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV

Die Ergo Direkt übernimmt keramische Verblendungen bis zu den hintersten Backenzähnen (d.h. Falls nötig werden sogar Verblendungen an den Weisheitszähnen erstattet).

Diese Leistung wird zusammen aus den Tarifbausteinen ZAB und ZAE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichen oder körpereigenen Materialien) sind erstattungsfähig.

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.

 

Kieferorthopädie


Kieferorthopädie


Die Tarifkombination Ergo Direkt Premium sieht keinerlei Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) vor.

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung


100% Leistung für professionelle Zahnreinigung

Der Baustein ZBB leistet für zahnprophylaktische Maßnahmen zunächst 50 Euro pro Kalenderjahr. Alle darüber hinausgehenden Individualprophylaxe-Maßnahmen werden aus dem Baustein ZBE übernommen.

Insbesondere übernimmt die Ergo Direkt hierbei folgende prophylaktischen Maßnahmen:

- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands
- Kontrolle des Übungserfolgs einschl. weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Speichel- und Bakterientests zur Bestimmung des Karies-Risikos

Eine Abrechnung der professionellen Zahnreinigung als „Verlangensleistung“ gemäß §2.3 der GOZ wird von der ERGO Direkt nicht akzeptiert. Die Abrechnung muss korrekt gemäß den Vorgaben der GOZ (Gebührenordnung) für Zahnärzte erfolgen, z.B. als Analogberechnung.

Diese Leistungen werden zusammen aus den Tarifbausteinen ZBB und ZBE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Kunststofffüllungen

100% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o.Ä. bezeichnet).

Die Ergo Direkt erkennt bei der Berechnung von hochwertigen Kunststofffüllungen auch gängige Analogziffern (z.B. 214, 215, 216, 217) bis zum 3,5fachen Satz der GOZ (mit Begründung) an.

Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBB erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Nicht erstattungsfähig sind Füllungsleistungen auf Wunsch – z. B. der Austausch verfärbter Frontzahnfüllungen aus ästhetischen Gründen oder Amalgamaustausch ohne medizinische Indikation.

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

100% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.

Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBE erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Wir empfehlen im Falle derartiger Behandlungen grundsätzlich die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, um überprüfen zu lassen, ob alle Rechnungsbestandteile als „erstattungsfähig“ anerkannt werden.

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

100% Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.

Erstattungsfähig sind insbesondere folgende Mehrkosten:

- elektrometrische Längenbestimmung – GOZ 240

- medikamentöse Einlagen – GOZ 243

- Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden – GOZ 242

- Spülung eines Wurzelkanals gem. §2.3 GOZ

Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBE erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Die Erstattung erfolgt immer auf Basis einer Einzelfallprüfung, d.h. der Versicherer prüft jeweils im Einzelfall, ob die Durchführung der zusätzlichen Maßnahmen aus medizinischer Sicht notwendig waren oder nicht. Es können im Einzelfall auch weitere Zusatzmaßnahmen erstattungsfähig sein, die hier nicht aufgeführt sind. Wir empfehlen daher, bei derartigen Behandlungen grundsätzlich - sofern möglich – vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzureichen und abzuwarten, was die Prüfung des Versicherers ergibt.

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

100% Leistung, sofern die Parodontalbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.

Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBE erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Wir empfehlen im Falle derartiger Behandlungen grundsätzlich die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, um überprüfen zu lassen, ob alle Rechnungsbestandteile als „erstattungsfähig“ anerkannt werden.

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

100% gewisser Mehrkosten, sofern es sich um selbstständige Leistungen handelt, die der Zahnarzt neben den parodontalchirurgischen Leistungen der GKV in Rechnung stellt.

Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBE erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

Wir empfehlen im Falle derartiger Behandlungen grundsätzlich die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, um überprüfen zu lassen, ob alle Rechnungsbestandteile als „erstattungsfähig“ anerkannt werden.

 

Fissurenversiegelung

100% für Fissurenversiegelung

Der Baustein ZBB leistet für zahnprophylaktische Maßnahmen zunächst 50 Euro pro Kalenderjahr. Alle darüber hinausgehenden Individualprophylaxe-Maßnahmen werden aus dem Baustein ZBE übernommen.

Die Fissurenversiegelung kann z.B. gem. GOZ-Ziffer 200 berechnet werden.

Diese Leistungen werden zusammen aus den Tarifbausteinen ZBB und ZBE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Der Tarif Ergo Direkt Premium ist modular aufgebaut und besteht aus vier verschiedenen Bausteinen:

  • ZAB (75% für Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen) 
  • ZAE (Aufstockung auf 90% für Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen) 
  • ZBB (100% für Zahnprophylaxe bis 50 Euro p.a., Inlays, Kunststofffüllungen, Knirscherschienen) 
  • ZBE (100% für Zahnprophylaxe über 50 Euro p.a. hinaus, Wurzelbehandlung, Parodontalbehandlung) 

Die Leistungen für jeden einzelnen dieser vier Bausteine sind jeweils vier Jahre lang begrenzt:

  • Leistungen innerhalb der ersten 12 Monate maximal 250,00 Euro 
  • Leistungen innerhalb der ersten 24 Monate maximal 500,00 Euro 
  • Leistungen innerhalb der ersten 36 Monate maximal 750,00 Euro 
  • Leistungen innerhalb der ersten 48 Monate maximal 1.000,00 Euro 

Ab dem 5. Kalenderjahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.


Sofern alle Leistungen vollumfänglich ausgeschöpft werden, ergibt sich folgende Leistungsstaffel (alle vier Bausteine ZAB, ZAE, ZBB, ZBE zusammen!):

  • Leistungen innerhalb der ersten 12 Monate maximal 1.000,00 Euro 
  • Leistungen innerhalb der ersten 24 Monate maximal 2.000,00 Euro 
  • Leistungen innerhalb der ersten 36 Monate maximal 3.000,00 Euro 
  • Leistungen innerhalb der ersten 48 Monate maximal 4.000,00 Euro
 

 

 

Wartezeit Prophylaxe

Keine Wartezeit!

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

Keine Wartezeit!

 

Wartezeit Zahnbehandlung

Keine Wartezeit!

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.


Mindestvertragsdauer

Es gibt bei der Ergo Direkt keine Mindestvertragsdauer.

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ablauf des laufenden Monats möglich, d.h. Sie gehen mit dem Abschluss des Vertrages keinerlei Risiko ein!

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Materialien ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Für den Austausch intakter Füllungen wird nicht geleistet (z. B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Zähne, die bereits vor Abschluss fehlen und nicht ersetzt waren, werden von der Leistungspflicht generell ausgeschlossen, d.h. eine Mitversicherung fehlender - nicht ersetzter - Zähne ist bei der Ergo Direkt nicht möglich!

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.

Tarifbesonderheiten

Die Ergo Direkt kalkuliert den Tarif Premium grundsätzlich ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass Ihr Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern in regelmäßigen Abständen ansteigt. Die Beiträge entwickeln sich folgendermaßen:

 

Alter Mann Frau
0-20 10,20 10,20
21-30 19,70 19,70
31-40 26,70 26,70
41-50 32,70 32,70
ab 51 38,70 38,70

 

 

 

 

 

 

 

 

Lesen Sie hier mehr zum Thema Beitragskalkulation ohne Altersrückstellungen.