Ergo Direkt Premium
![]() |
Zahnersatz
Implantate
90% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV.Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Maßnahmen.
Die Anzahl der Implantate ist tariflich nicht begrenzt. Es wird empfohlen vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan einzureichen.
Diese Leistung wird zusammen aus den Tarifbausteinen ZAB und ZAE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Inlays
100% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKVKeine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer, kein tariflich festgelegter maximaler Erstattungsbetrag pro Inlay.
Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBB erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Kronen / Brücken
90% Leistung für Kronen, Brücken und Prothesen, inkl. Vorleistung der GKVEs werden prinzipiell auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.
Diese Leistung wird zusammen aus den Tarifbausteinen ZAB und ZAE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Keramikverblendungen
90% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKVDie Ergo Direkt übernimmt keramische Verblendungen bis zu den hintersten Backenzähnen (d.h. Falls nötig werden sogar Verblendungen an den Weisheitszähnen erstattet).
Diese Leistung wird zusammen aus den Tarifbausteinen ZAB und ZAE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Knochenaufbau Implantate
Ja, Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichen oder körpereigenen Materialien) sind erstattungsfähig.Funktionsanalyse/ -therapie
Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.
Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z.B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.
Zu solchen Beschweren kann z.B. auch unpräziser Zahnersatz führen.
Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.
Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z.B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.
Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.
Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)
100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.
Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsse“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“).
Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgung“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.
Auf Basis dieser „Regelversorgung“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.
Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).
Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.
Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie
Die Tarifkombination Ergo Direkt Premium sieht keinerlei Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) vor.
Zahnbehandlung und Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
100% Leistung für professionelle Zahnreinigung
Der Baustein ZBB leistet für zahnprophylaktische Maßnahmen zunächst 50 Euro pro Kalenderjahr. Alle darüber hinausgehenden Individualprophylaxe-Maßnahmen werden aus dem Baustein ZBE übernommen.
Insbesondere übernimmt die Ergo Direkt hierbei folgende prophylaktischen Maßnahmen:
- Erstellung eines Mundhygienestatus
- Eingehende Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten
- Beurteilung der Mundhygiene und des Zahnfleischzustands
- Kontrolle des Übungserfolgs einschl. weiterer Unterweisungen
- Aufklärung über Krankheitsursachen der Zähne und deren Vermeidung
- Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung - Beseitigung von Zahnbelägen und Verfärbungen
- Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
- Speichel- und Bakterientests zur Bestimmung des Karies-Risikos
Eine Abrechnung der professionellen Zahnreinigung als „Verlangensleistung“ gemäß §2.3 der GOZ wird von der ERGO Direkt nicht akzeptiert. Die Abrechnung muss korrekt gemäß den Vorgaben der GOZ (Gebührenordnung) für Zahnärzte erfolgen, z.B. als Analogberechnung.
Diese Leistungen werden zusammen aus den Tarifbausteinen ZBB und ZBE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Kunststofffüllungen
100% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als
Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o.Ä. bezeichnet).
Die Ergo Direkt erkennt bei der Berechnung von hochwertigen Kunststofffüllungen auch
gängige Analogziffern (z.B. 214, 215, 216, 217) bis zum 3,5fachen Satz der GOZ (mit Begründung) an.
Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBB erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Nicht erstattungsfähig sind Füllungsleistungen auf Wunsch – z. B. der Austausch verfärbter Frontzahnfüllungen aus ästhetischen Gründen oder Amalgamaustausch ohne medizinische Indikation.
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
100% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBE erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Wir empfehlen im Falle derartiger Behandlungen grundsätzlich die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, um überprüfen zu lassen, ob alle Rechnungsbestandteile als „erstattungsfähig“ anerkannt werden.
Wurzelbehandlung Mehrkosten
100% Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren
Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Erstattungsfähig sind insbesondere folgende Mehrkosten:
- elektrometrische Längenbestimmung – GOZ 240
- medikamentöse Einlagen – GOZ 243
- Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden – GOZ 242
- Spülung eines Wurzelkanals gem. §2.3 GOZ
Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBE erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Die Erstattung erfolgt immer auf Basis einer Einzelfallprüfung, d.h. der Versicherer prüft jeweils im
Einzelfall, ob die Durchführung der zusätzlichen Maßnahmen aus medizinischer Sicht notwendig
waren oder nicht. Es können im Einzelfall auch weitere Zusatzmaßnahmen erstattungsfähig sein,
die hier nicht aufgeführt sind. Wir empfehlen daher, bei derartigen Behandlungen grundsätzlich -
sofern möglich – vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan einzureichen und abzuwarten,
was die Prüfung des Versicherers ergibt.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
100% Leistung, sofern die Parodontalbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der
gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBE erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Wir empfehlen im Falle derartiger Behandlungen grundsätzlich die Vorlage eines Heil- und
Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, um überprüfen zu lassen, ob alle Rechnungsbestandteile
als „erstattungsfähig“ anerkannt werden.
Parodontalbehandlung Mehrkosten
100% gewisser Mehrkosten, sofern es sich um selbstständige Leistungen handelt, die der Zahnarzt neben den parodontalchirurgischen Leistungen der GKV in Rechnung stellt.Diese Leistung wird aus dem Tarifbaustein ZBE erbracht. (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Wir empfehlen im Falle derartiger Behandlungen grundsätzlich die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, um überprüfen zu lassen, ob alle Rechnungsbestandteile als „erstattungsfähig“ anerkannt werden.
Fissurenversiegelung
100% für Fissurenversiegelung
Der Baustein ZBB leistet für zahnprophylaktische Maßnahmen zunächst 50 Euro pro Kalenderjahr.
Alle darüber hinausgehenden Individualprophylaxe-Maßnahmen werden aus dem Baustein ZBE
übernommen.
Die Fissurenversiegelung kann z.B. gem. GOZ-Ziffer 200 berechnet werden.
Diese Leistungen werden zusammen aus den Tarifbausteinen ZBB und ZBE erbracht (wichtig für die tariflichen Leistungsbegrenzungen - siehe Punkt 2. unter „Allgemeine Tarifaussagen“).
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen
Der Tarif Ergo Direkt Premium ist modular aufgebaut und besteht aus vier verschiedenen Bausteinen:- ZAB (75% für Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen)
- ZAE (Aufstockung auf 90% für Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen)
- ZBB (100% für Zahnprophylaxe bis 50 Euro p.a., Inlays, Kunststofffüllungen, Knirscherschienen)
- ZBE (100% für Zahnprophylaxe über 50 Euro p.a. hinaus, Wurzelbehandlung, Parodontalbehandlung)
Die Leistungen für jeden einzelnen dieser vier Bausteine sind jeweils vier Jahre lang begrenzt:
- Leistungen innerhalb der ersten 12 Monate maximal 250,00 Euro
- Leistungen innerhalb der ersten 24 Monate maximal 500,00 Euro
- Leistungen innerhalb der ersten 36 Monate maximal 750,00 Euro
- Leistungen innerhalb der ersten 48 Monate maximal 1.000,00 Euro
Ab dem 5. Kalenderjahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Sofern alle Leistungen vollumfänglich ausgeschöpft werden, ergibt sich folgende Leistungsstaffel (alle vier Bausteine ZAB, ZAE, ZBB, ZBE zusammen!):
- Leistungen innerhalb der ersten 12 Monate maximal 1.000,00 Euro
- Leistungen innerhalb der ersten 24 Monate maximal 2.000,00 Euro
- Leistungen innerhalb der ersten 36 Monate maximal 3.000,00 Euro
- Leistungen innerhalb der ersten 48 Monate maximal 4.000,00 Euro
Wartezeit Prophylaxe
Keine Wartezeit!
Wartezeit Zahnersatz und Inlays
Keine Wartezeit!
Wartezeit Zahnbehandlung
Keine Wartezeit!
GOZ-Begrenzung
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.
Mindestvertragsdauer
Es gibt bei der Ergo Direkt keine Mindestvertragsdauer.
Die Kündigung des Vertragsverhältnisses ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist zum Ablauf
des laufenden Monats möglich, d.h. Sie gehen mit dem Abschluss des Vertrages keinerlei Risiko ein!
Versicherung vorhandener Implantate und Inlays
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Kronen und Brücken
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung von herausnehmbaren Prothesen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Füllungen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Materialien ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Für den Austausch intakter Füllungen wird nicht geleistet (z. B. aus ästhetischen Gründen).
Versicherung fehlender Zähne
Zähne, die bereits vor Abschluss fehlen und nicht ersetzt waren, werden von der Leistungspflicht generell ausgeschlossen, d.h. eine Mitversicherung fehlender - nicht ersetzter - Zähne ist bei der Ergo Direkt nicht möglich!
Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.
Grundvoraussetzung für die Mitversicherung fehlender Zähne ist immer, dass der Ersatz eines fehlenden Zahnes zum Zeitpunkt des Abschlusses weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.
Eine Mitversicherung kann in solchen Fällen durchaus Sinn machen, da nur dann auch gewährleistet ist, dass Sie später die vollen Tarifleistungen bekommen, wenn der fehlende Zahn z.B. im Rahmen einer Prothese oder Brückenkonstruktion mit ersetzt werden soll.
Wenn der Zahnarzt allerdings schon auf die Notwendigkeit eines Ersatzes hingewiesen hat oder sogar schon ein Kostenplan erstellt worden ist, besteht dafür leider keine Versicherungsmöglichkeit mehr. Das sollten Sie am besten vor einem Abschluss mit Ihrem Zahnarzt abklären, ob hier bereits ein entsprechender Vermerk in Ihrer Patientenakte vorhanden ist. Falls ja, ist eine Mitversicherung dieser fehlenden Zähne natürlich nicht mehr möglich.
Eine Mitversicherung von Zähnen, die erst kurz vor Abschluss einer Versicherung gezogen worden sind, ist im Regelfall nicht möglich.
Wenn die genannten Voraussetzungen für eine Mitversicherung grundsätzlich erfüllt sind, ist die Mitversicherung fehlender Zähne im folgenden Rahmen möglich / nicht möglich:
|
CSS ZE-TOP + ZB |
Versicherung fehlender Zähne ist nicht möglich |
|
Ergo Direkt |
Versicherung fehlender Zähne ist nicht möglich |
| Universa Dent-Privat |
Versicherung fehlender Zähne ist nicht möglich |
| Barmenia ZG Plus | Versicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen ist grundsätzlich möglich, bei 2 bzw. 3 fehlenden Zähnen wird jedoch eine Leistungsstaffel für die ersten drei Versicherungsjahre vereinbart |
| Hanse Merkur EZ, EZT, EZP | Versicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen ist gegen jeweils 3 Euro Zuschlag möglich (insgesamt also max. 9 Euro Zuschlag) |
| ARAG Z-100 |
Versicherung von bis zu 4 fehlenden Zähne ist gegen jeweils 10% Zuschlag möglich (insgesamt also max. 40% Zuschlag) |
| Signal-Iduna Komfort-Plus | Versicherung fehlender Zähne ist grundsätzlich möglich |
| Signal-Iduna Komfort-Zahn | Versicherung fehlender Zähne ist grundsätzlich möglich |
| Central Prodent | Versicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen ist gegen jeweils 5 Euro Zuschlag möglich (insgesamt also max. 15 Euro Zuschlag) |
| Nürnberger ZP80 | Versicherung von bis zu 5 fehlenden Zähnen ist gegen jeweils 20% Zuschlag möglich (insgesamt also max. 100% Zuschlag) |
Tarifbesonderheiten
Die Ergo Direkt kalkuliert den Tarif Premium grundsätzlich ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass Ihr Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern in regelmäßigen Abständen ansteigt. Die Beiträge entwickeln sich folgendermaßen:
| Alter | Mann | Frau |
| 0-20 | 10,20 | 10,20 |
| 21-30 | 19,70 | 19,70 |
| 31-40 | 26,70 | 26,70 |
| 41-50 | 32,70 | 32,70 |
| ab 51 | 38,70 | 38,70 |
Lesen Sie hier mehr zum Thema Beitragskalkulation ohne Altersrückstellungen.
Grundsätzlich geht man in der privaten Krankenversicherung davon aus, dass ältere Personen statistisch gesehen öfter krank werden als jüngere Personen und damit auch höhere Kosten im Gesundheitswesen produzieren. Damit würden dann zwangsläufig auch die Beiträge für eine Krankenversicherung mit zunehmendem Alter steigen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken haben die privaten Krankenversicherungsunternehmen etwas - an und für sich - sehr sinnvolles eingeführt, nämlich sog. Altersrückstellungen. Altersrückstellungen sind eine Art Zusatzbeitrag, der vom Versicherer in einem seperaten Topf angespart wird, um daraus dann die im Alter drohenden Beitragssteigerungen aufzufangen. Diese Altersrückstellungen werden allerdings nicht jedem Versicherten individuell zugeordnet und können auch nicht bei Kündigung ausbezahlt werden. D.h. Sie profitieren von dem Ansparen einer Altersrückstellung nur dann, wenn Sie den Vertrag auch bis ins hohe Alter fortführen. Wer früher aussteigt - aus welchen Gründen auch immer - der verliert seinen kompletten Anspruch auf die Altersrückstellungen.
In der privaten Vollkrankenversicherung macht die Ansparung von Altersrückstellungen Sinn, denn hier liegen schon die Einstiegsbeiträge für Personen jüngeren oder mittleren Alters im Bereich von mehreren hundert Euro. Wenn man hier auf die Berechnung von Altersrückstellungen verzichten würde, müssten die privat Krankenversicherten im Alter Beiträge von bis zu tausend Euro monatlich in Kauf nehmen. Das wäre höchst problematisch, wenn sich jemand im Alter diesen hohen Beitrag dann nicht mehr leisten kann.
Bei Krankenzusatzversicherungen sind die Beiträge allerdings weitaus geringer, je nach Sparte zwischen ca. 10 und 50 Euro monatlich. Es wird also kaum jemanden ruinieren, wenn er für diesen Schutz dann ein paar Euro mehr bezahlen muss, wenn er älter ist. Zumal die Grundsicherung ja jederzeit über die gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt ist.
Man muss sich also ernsthaft fragen, ob speziell in der Sparte Krankenzusatzversicherung die Nachteile der Altersrückstellungen nicht die Vorteile überwiegen.
Niemand kann beim Abschluss seine Zukunft über einen Zeitraum von 10, 20 oder gar 30 Jahren im Voraus planen. Eventuell möchten Sie ja in 5 Jahren zu einem anderen Anbieter wechseln oder Sie Sie haben vielleicht auch die Möglichkeit sich voll privat zu versichern? Arbeitslosigkeit oder finanzielle Engpässe kann ebenfalls kaum jemand vorhersehen.
All diese Gründe würden zur Aufgabe der bestehenden Versicherung führen und die eingezahlten Rückstellungen wären verloren. Zudem verfügen gerade jüngere Menschen in aller Regel noch nicht über ein sehr hohes Ein kommen und profitieren von einem sehr günstigen Einstiegsbeitrag. Mit steigendem Einkommen können die Beitragsanpassungen meist gut verkraftet werden. Darüber hinaus steht es natürlich auch Jedem frei, auf einem separaten Konto eine „eigene“ Rückstellung anzusparen aus der dann die späteren Anpassungen bezahlt werden können.
Die Kalkulation der Prämien ohne Altersrückstellungen bei der Ergo Direkt ist nach unserer Einschätzung daher speziell für die Sparte der Zahnzusatzversicherung durchaus positiv zu sehen.
Das Risiko allgemeiner Beitragsanpassungen (z.B. aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, Veränderungen der gesetzlichen Kassenleistungen o.Ä.) besteht unabhängig von dieser Kalkulationsvariante bei jedem Anbieter und Tarif. Höhe und Zeitpunkt von allgemeinen Beitragsanpassungen kann man nicht vorhersehen.
