Hanse Merkur EZ, EZT, EZP
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Zahnersatz
Implantate
90% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV.Die Anzahl erstattungsfähiger Implantate ist im Oberkiefer auf maximal 6 bzw. im Unterkiefer auf maximal
4 Implantate beschränkt (inkl. evtl. bereits vorhandener Implantate).
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse-Merkur übernommen. Das Verzeichnis können Sie hier einsehen.
Inlays
90% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.Bei Inlays kann der Zahnarzt im Regelfall den für eine einfache Kassenfüllung zustehenden Festbetrag gemäß BEMA abrechnen (ca. zweischen 30 und 50 Euro). Dieser Betrag muss als Kassenvorleistung abgerechnet werden, ansonsten beträgt die Erstattungshöhe für Inlays nur 50%.
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse-Merkur übernommen. Das Verzeichnis können Sie hier einsehen.
Kronen / Brücken
90% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV.Sofern keine Vorleistung durch die GKV nachgewiesen wird, beträgt die Erstattungshöhe nur 50%. Es werden auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.
Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse-Merkur übernommen. Das Verzeichnis können Sie hier einsehen.
Keramikverblendungen
90% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV.Sofern keine Vorleistung durch die GKV erbracht wird, beträgt die Leistungshöhe nur 50%.
Im hinteren Backenzahnbereich sind Verblendungen kaum sichtbar und dienen daher rein kosmetischen Zwecken. Die Hanse Merkur erstattet daher aus Tarif EZ, EZT, EZP Keramikverblendungen nur im sichtbaren Bereich, nämlich bis zu den 6er-Zähnen (inkl.). Die Kosten für Verblendungen an den 7er und 8er-Zähnen (Weisheitszähne) sind nicht erstattungsfähig.
Knochenaufbau Implantate
Ja, Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichen oder körpereigenen Materialien) sind erstattungsfähig.Funktionsanalyse/ -therapie
Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.
Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)
100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie
Die Tarifkombination EZ, EZT, EZP der Hanse-Merkur sieht keinerlei Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) vor.
Zahnbehandlung und Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
100% Leistung für professionelle Zahnreinigung.
Die Erstattungsleistungen für alle zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen sind auf maximal 50 Euro pro Kalenderjahr begrenzt (darunter fallen neben der professionellen Zahnreinigung auch noch die Zahnsteinentfernung, Speicheltests zur Keimbestimmung, Mundhygienestatus, Kontrolle des ÜBungserfolges).Kunststofffüllungen
100% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o. Ä. bezeichnet).
Die Hanse Merkur leistet grundsätzlich auch für sog. „dentinadhäsive Rekonstruktionen“.Dafür akzeptiert die Hanse Merkur auch eine Analogberechnung, z.B. analog Inlayziffern (GOZ 215, 216, 217) oder GOZ 214. Im Rahmen einer solchen Analogberechnung leistet die Hanse Merkur grundsätzlich bis zum 3,5fachen Satz der GOZ (wenn eine entsprechende medizinische Begründung geliefert wird), d.h. es wird nicht wie bei vielen anderen Versicherungsgesellschaften auf einen niedrigeren Satz begrenzt (einige Versicherer begrenzen bei dentinadhäsiven Rekonstruktionen auf den 1,3fachen oder 2,3fachen Satz der GOZ, das ist hier nicht der Fall).
Im Rahmen einer Kunststofffüllung kann ggf. zusätzlich auch die Ziffer 204 (Kofferdam) als eigenständige Leistungen mit angesetzt werden, sofern die Zusatzleistung erbracht worden ist.
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
Keine Leistung, d.h. sofern die gesetzliche Krankenversicherung für eine Wurzelbehandlung z.B. aus wirtschaftlichen Gründen keine Leistung vorsieht, so leistet auch die Hanse-Merkur nicht.
Wurzelbehandlung Mehrkosten
100% Leistung für Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Insbesondere werden von der Hanse Merkur folgende „Mehrkosten“ anerkannt:- elektrometische Längenbestimmung (GOZ 240)
- Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden (GOZ 242)
Zusatzkosten für die Anwendung eines Lasergerätes oder eines OP-Mikroskopes sind i.d.R. seitens der Hanse Merkur nicht erstattungsfähig.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
Der Tarif sieht keine Leistungen für Parodontalbehandlungen vor.
Parodontalbehandlung Mehrkosten
Der Tarif sieht keine Leistungen für Parodontalbehandlungen vor.
Fissurenversiegelung
100% Erstattung für die Fissurenversiegelung.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen
Die maximal mögliche Leistung für Zahnersatz ist während der ersten 4 Jahre gestaffelt:
- im 1. Versicherungsjahr max. 600 Euro Leistung
- im 1. und 2. VJ zusammen max. 1.200 Euro Leistung
- im 1. bis 3. VJ zusammen max. 1.800 Euro Leistung
- im 1. bis 4. VJ zusammen max. 2.400 Euro Leistung
Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei unfallbedingter Zahnersatzbehandlung entfallen die Begrenzungen.
Für den Leistungsbereich Zahnbehandlung (z.B. professionelle Zahnreinigung, Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung o.Ä.) gelten die vorgenannten Begrenzungen nicht, d.h. Leistungen dafür werden nicht auf diese Begrenzungen angerechnet.
Wartezeit Prophylaxe
6 Monate
Wartezeit Zahnersatz und Inlays
6 Monate
Wartezeit Zahnbehandlung
6 Monate
GOZ-Begrenzung
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.
Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer bei der Hanse-Merkur beträgt 2 Jahre, wobei das erste angefange Jahr als sog. "Rumpfjahr" bezeichnet wird, d.h. das erste Jahr wird nur anteilig bis zum 31.12. berechnet, danach gilt dann das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Kalenderjahres möglich.
Beispiel: Beginn 1.5.2008, d. h. die Kündigung ist erstmals per 31.12.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).
Versicherung vorhandener Implantate und Inlays
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Kronen und Brücken
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung von herausnehmbaren Prothesen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Füllungen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Materialien ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Für den Austausch intakter Füllungen wird nicht geleistet (z. B. aus ästhetischen Gründen).
Versicherung fehlender Zähne
Ja, es können gegen jeweils 3 Euro Zuschlag maximal 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne mit versichert werden, sofern für diese Zähne vor Abschluss ein Ersatz vom Zahnarzt noch nicht notwendig, angeraten oder geplant war.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.
