Hanse Merkur EZ, EZT

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Zahnersatz

Implantate

90% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV.

Die Anzahl erstattungsfähiger Implantate ist im Oberkiefer auf maximal 6 bzw. im Unterkiefer auf maximal
4 Implantate beschränkt (inkl. evtl. bereits vorhandener Implantate).

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse-Merkur übernommen. Das Verzeichnis können Sie hier einsehen.

Inlays

90% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.

Bei Inlays kann der Zahnarzt im Regelfall den für eine einfache Kassenfüllung zustehenden Festbetrag gemäß BEMA abrechnen (ca. zweischen 30 und 50 Euro). Dieser Betrag muss als Kassenvorleistung abgerechnet werden, ansonsten beträgt die Erstattungshöhe für Inlays nur 50%.

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse-Merkur übernommen. Das Verzeichnis können Sie hier einsehen.

Kronen / Brücken

90% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV.

Sofern keine Vorleistung durch die GKV nachgewiesen wird, beträgt die Erstattungshöhe nur 50%. Es werden auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse-Merkur übernommen. Das Verzeichnis können Sie hier einsehen.

Keramikverblendungen

90% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV.

Sofern keine Vorleistung durch die GKV erbracht wird, beträgt die Leistungshöhe nur 50%.

Im hinteren Backenzahnbereich sind Verblendungen kaum sichtbar und dienen daher rein kosmetischen Zwecken. Die Hanse Merkur erstattet daher aus Tarif EZ, EZT, EZP Keramikverblendungen nur im sichtbaren Bereich, nämlich bis zu den 6er-Zähnen (inkl.). Die Kosten für Verblendungen an den 7er und 8er-Zähnen (Weisheitszähne) sind nicht erstattungsfähig.

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichen oder körpereigenen Materialien) sind erstattungsfähig.

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind erstattungsfähig.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.

 

Kieferorthopädie


Kieferorthopädie


Die Tarifkombination EZ, EZT, EZP der Hanse-Merkur sieht keinerlei Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) vor.

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Keine Leistungen

Kunststofffüllungen

Keine Leistungen


Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistungen

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistungen

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen

 

Fissurenversiegelung

Keine Leistungen

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Die maximal mögliche Leistung für Zahnersatz ist während der ersten 4 Jahre gestaffelt:

- im 1. Versicherungsjahr                 max.   600 Euro Leistung

- im 1. und 2. VJ zusammen            max. 1.200 Euro Leistung

- im 1. bis 3. VJ zusammen             max. 1.800 Euro Leistung

- im 1. bis 4. VJ zusammen             max. 2.400 Euro Leistung

Ab dem 5. Versicherungsjahr sowie bei unfallbedingter Zahnersatzbehandlung entfallen die Begrenzungen.

 

 

Wartezeit Prophylaxe

Keine Leistungen

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

6 Monate

 

Wartezeit Zahnbehandlung

Keine Leistungen

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.


Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der Hanse-Merkur beträgt 2 Jahre, wobei das erste angefange Jahr als sog. "Rumpfjahr" bezeichnet wird, d.h. das erste Jahr wird nur anteilig bis zum 31.12. berechnet, danach gilt dann das Kalenderjahr als Versicherungsjahr. Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Kalenderjahres möglich.

Beispiel: Beginn 1.5.2008, d. h. die Kündigung ist erstmals per 31.12.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Materialien ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Für den Austausch intakter Füllungen wird nicht geleistet (z. B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Ja, es können gegen jeweils 3 Euro Zuschlag maximal 3 fehlende, nicht ersetzte Zähne mit versichert werden, sofern für diese Zähne vor Abschluss ein Ersatz vom Zahnarzt noch nicht notwendig, angeraten oder geplant war.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.

Tarifbesonderheiten

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Hanse-Merkur übernommen. Das Verzeichnis können Sie hier einsehen.