Janitos JA Dental Plus

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Zahnersatz

Implantate

80 - 90% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV. 


80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis

 

Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen der Janitos Zahnversicherung bei Implantaten.

 

Inlays

80 - 90% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV. 


80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis

 

Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen der Janitos Zahnversicherung bei Inlays.

 

Kronen/Brücken

80 - 90% Leistung für Kronen und Brücken inkl. Vorleistung der GKV. 


80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis

 

Es werden prinzipiell auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Janitos übernommen.

Keramikverblendungen

80 - 90% Leistung für Keramikverblendungen inkl. Vorleistung der GKV. 


80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis

Die Janitos Zahnversicherung ist einer von wenigen Tarifen, der keramische Verblendungen auch für die hintersten Backenzähne (7er) und die Weisheitszähne übernimmt.

Zahntechnische Laborarbeiten und Materialkosten werden im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses der Janitos übernommen.

 

 

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen sind erstattungsfähig.

 

Funktionsanalyse /-therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit  umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen sind im Tarif Janitos Dental-Plus grundsätzlich erstattungsfähig.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.


Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.

 

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Die Janitos Zahnversicherung leistet nicht für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen

 

Kieferorthopädie Kinder  KIG 2

80% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt (das trifft im Regelfall auf die KIG- Einstufung KIG2 zu).

Voraussetzung für eine Leistungspflicht nach Tarif JA dental plus ist, dass die kieferorthopädische Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wird.

Die Leistungen für kieferorthopädische Behandlung sind über die gesamte Vertragslaufzeit auf insgesamt maximal 4.000 Euro begrenzt (80% aus maximal 5.000 Euro Rechnungsbetrag).

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

Keine Leistung für private Mehrkosten im Rahmen einer von der gesetzlichen Krankenversicherung getragenen kieferorthopädischen Behandlung.

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

90% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung.

Die Erstattungsleistungen für alle zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen (zusammen mit den Leistungen für die Fissurenversiegelung) sind auf maximal 90 Euro pro Kalenderjahr begrenzt!

 

Kunststofffüllungen

80 – 90% Leistung für hochwertige Kunststofffüllungen (sog. Dentinadhäsive Rekonstruktion oder Kompositfüllungen), inkl. Vorleistung der GKV

80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde
85% Leistung bei mindestens 5 jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis

Für die Abrechnung hochwertiger Kunststofffüllungen akzeptiert die Janitos Zahnversicherung auch eine Analogberechnung der Inlayziffern (215, 216, 217). Im Rahmen einer solchen Analogberechnung leistet die Janitos grundsätzlich bis zum 3,5fachen Satz der GOZ (wenn eine entsprechende medizinische Begründung vom Zahnarzt geliefert wird), d.h. es wird nicht wie bei vielen anderen Versicherungsgesellschaften auf einen niedrigeren Satz begrenzt (einige Versicherer begrenzen bei dentinadhäsiven Rekonstruktionen auf den 1,3fachen oder 2,3fachen Satz der GOZ, das ist hier nicht der Fall).

Nicht erstattungsfähig sind Füllungsleistungen auf Wunsch – z. B. der Austausch verfärbter Frontzahnfüllungen aus ästhetischen Gründen oder Amalgamaustausch ohne medizinische Indikation.

 

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

100% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

keine Leistungen für Mehrkosten bei einer Wurzelbehandlung (wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann).

 

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

100% Leistung, sofern die Parodontalbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

keine Leistungen für Mehrkosten bei einer Parodontalbehandlung (wenn die Behandlung im Rahmen der kassenärztlichen Richtlinien abgerechnet werden kann).

 

Fissurenversiegelung

90% Leistung für Fissurenversiegelung.

Unter Fissuren versteht man Vertiefungen, Furchen auf den Kauflächen der Seitenzähne.

Die Erstattungsleistungen für alle zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen (zusammen mit den Leistungen für die Professionelle Zahnreinigung) sind auf maximal 90 Euro pro Kalenderjahr begrenzt!

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Die Leistungen der Janitos Zahnversicherung sind während der ersten vier Jahre für die Leistungsbereiche Zahnersatz und Kieferorthopädie begrenzt:


Die Leistungen für Zahnersatz betragen während der ersten vier Jahre:

während der ersten 12 Monate  max. 1.000 Euro
während der ersten 24 Monate  max. 2.000 Euro
während der ersten 36 Monate
 max. 3.000 Euro
während der ersten 48 Monate
 max. 4.000 Euro

 

 

 

 

 

 


Die Leistungen für Kieferorthopädie betragen während der ersten vier Jahre:

 

während der ersten 12 Monate  max.   500 Euro
während der ersten 24 Monate  max. 1.000 Euro
während der ersten 36 Monate
 max. 1.500 Euro
während der ersten 48 Monate
 max. 2.000 Euro

 

 

 

 

 



Ab dem 5. Kalenderjahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.

 

Wartezeit Prophylaxe

8 Monate Wartezeit.


Wartezeit Zahnersatz und Inlays

8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.

 

Wartezeit Zahnbehandlung

8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnbehandlungen.

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.


Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung.

Ja, der Tarif Janitos JA Dental Plus sieht grundsätzlich auch Leistungen vor, wenn ein Zahnarzt ohne Kassenzulassung aufgesucht wird. Allerdings leistet der Tarif bei Behandlungen durch Privatzahnärzte nur eingeschränkt:

Sofern zustehende Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht in Anspruch genommen werden, leistet der Tarif JA Dental Plus nur zu 50%. 

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der Janitos beträgt 2 Jahre. Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich (Versicherungsjahr ist nicht das Kalenderjahr, sondern wird exakt ab Beginn berechnet).

Beispiel: Beginn 1.5.2010, d.h. die Kündigung ist erstmals per 30.04.2012 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Nein, eine Mitversicherung von herausnehmbarem Zahnersatz ist beim der Zahnversicherung Janitos JA Dental Plus nicht möglich. Personen, die eine herausnehmbare Prothese tragen können bei der Janitos nicht versichert werden.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Inlays ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z.B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Ja, eine Versicherung von bis zu maximal 3 fehlenden - nicht ersetzten - Zähnen ist grundsätzlich möglich, sofern zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Ersatz für diese fehlenden Zähne weder notwendig, angeraten oder geplant war. 

Bei 2 bzw. 3 fehlenden - nicht ersetzten - ist der Tarif nur mit einer sehr schwachen anfänglichen Summenstaffel abschließbar!

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.


Tarifbesonderheiten

Die Beiträge der Zahnversicherung Janitos JA Dental Plus sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Das bedeutet, dass Ihr Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern in regelmäßigen Abständen ansteigt. Die Beiträge bei der Janitos steigen jedes Jahr ein klein wenig an - die genaue Entwicklung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Beitragstabelle.

Beitragstabelle  Janitos JA Dental Plus

Grundsätzlich geht man in der privaten Krankenversicherung davon aus, dass ältere Personen statistisch gesehen öfter krank werden als jüngere Personen und damit auch höhere Kosten im Gesundheitswesen produzieren. Damit würden dann zwangsläufig auch die Beiträge für eine Krankenversicherung mit zunehmendem Alter steigen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die privaten Krankenversicherungsunternehmen etwas - an und für sich - sehr sinnvolles eingeführt, nämlich die sog. „Altersrückstellungen“. Altersrückstellungen sind eine Art Zusatzbeitrag, der vom Versicherer in einem separaten Topf angespart wird, um daraus dann die im Alter drohenden Beitragssteigerungen aufzufangen. Diese Altersrückstellungen werden allerdings nicht jedem Versicherten individuell zugeordnet und können auch nicht bei Kündigung ausbezahlt werden. D.h. Sie profitieren von dem Ansparen einer Altersrückstellung nur dann, wenn Sie den Vertrag auch bis ins hohe Alter fortführen. Wer früher aussteigt – aus welchen Gründen auch immer - der verliert seinen kompletten Anspruch auf die Altersrückstellungen.

In der privaten Vollkrankenversicherung macht die Ansparung von Altersrückstellungen Sinn, denn hier liegen schon die Einstiegsbeiträge für Personen jüngeren oder mittleren Alters im Bereich von mehreren hundert Euro. Wenn man hier auf die Berechnung von Altersrückstellungen verzichten würde, müssten die privat Krankenversicherten im Alter Beiträge von bis zu tausend Euro monatlich in Kauf nehmen. Das wäre höchst problematisch, wenn sich jemand im Alter diese hohe Prämie nicht mehr leisten kann. Bei Krankenzusatzversicherungen sind die Beiträge allerdings weitaus geringer, je nach Sparte zwischen ca. 10 und 50 Euro monatlich. Es wird also kaum jemanden ruinieren, wenn er für diesen Schutz dann ein paar Euro mehr bezahlen muss, wenn er älter ist. Zumal die Grundsicherung ja jederzeit über die gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt ist. Man muss sich also ernsthaft fragen, ob speziell in der Sparte Krankenzusatzversicherung die Nachteile der Altersrückstellungen nicht die Vorteile überwiegen. Niemand kann beim Abschluss seine Zukunft über einen Zeitraum von 10, 20 oder gar 30 Jahren im Voraus planen. Eventuell möchten Sie ja in 5 Jahren zu einem anderen Anbieter wechseln oder Sie Sie haben vielleicht auch die Möglichkeit sich voll privat zu versichern? Arbeitslosigkeit oder finanzielle Engpässe kann ebenfalls kaum jemand vorhersehen.

All diese Gründe würden zur Aufgabe der bestehenden Versicherung führen und die eingezahlten Rückstellungen wären verloren. Zudem verfügen gerade jüngere Menschen in aller Regel noch nicht über ein sehr hohes Einkommen und profitieren von einem sehr günstigen Einstiegsbeitrag. Mit steigendem Einkommen können die Beitragsanpassungen meist gut verkraftet werden. Darüber hinaus steht es natürlich auch Jedem frei, auf einem separaten Konto eine „eigene“ Rückstellung anzusparen aus der dann die späteren Anpassungen bezahlt werden können. Die Kalkulation der Prämien ohne Altersrückstellungen bei der Universa ist nach unserer Einschätzung daher speziell für die Sparte der Zahnzusatzversicherung durchaus positiv zu sehen.

Das Risiko allgemeiner Beitragsanpassungen (z.B. aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, Veränderungen der gesetzlichen Kassenleistungen o.Ä.) besteht unabhängig von dieser Kalkulationsvariante bei jedem Anbieter und Tarif. Höhe und Zeitpunkt von allgemeinen Beitragsanpassungen kann man nicht vorhersehen.