Leistungsdetails R+V Premium Z1

Zahnersatz

Implantate

90% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV

Zu den implantologischen Leistungen zählen die zahnärztlichen Leistungen der Diagnostik (implantatbezogene Analyse, Röntgenaufnahmen, Röntgenschablonen), die Implantation, die Freilegung des Implantates sowie alle mit der Implantation im Zusammenhang stehenden Weichgewebs- und Knochen aufbauenden Maßnahmen.

Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Implantate pro Kiefer, kein tariflich festgelegter maximaler Erstattungsbetrag pro Implantat.

 

Inlays

90% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV

Keine Begrenzung der maximalen Anzahl erstattungsfähiger Inlays pro Kiefer, kein tariflich festgelegter maximaler Erstattungsbetrag pro Inlay.

Kronen / Brücken / Prothesen

90% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV

Es werden prinzipiell auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.

Keramikverblendungen

90% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV

Die R+V erstattet Keramikverblendungen bis zu den hintersten Backenzähnen, inkl. Zahn-Nummer 7. Verblendungen für die Weisheitszähne (8er) sind nicht erstattungsfähig.

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen (Knochenaufbau mit künstlichen oder körpereigenen Materialien) sind erstattungsfähig.

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sind auch im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen erstattungsfähig.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Der Tarif R+V Premium Z1 sieht keinerlei Leistungen für Kieferorthopädie bei Erwachsenen vor.

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 2

90% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt (das trifft im Regelfall auf die KIG- Einstufung KIG2 zu) und die Behandlung medizinisch notwendig ist.

Im Rahmen einer solchen Behandlung werden insgesamt maximal 2000 Euro erstattet.

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

90% für medizinisch notwendige Zusatzleistungen (sog. Mehrkostenvereinbarung) im Rahmen einer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Behandlung.

Im Rahmen einer solchen Behandlung werden insgesamt maximal 1000 Euro erstattet.

Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, insbesondere z.B.:

Mini-Metall, Gold-, Keramik- und Kunststoffbrackets, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, farbige, farblose Bögen/Teilbögen und funktionstherapeutische und funktionsanalytische Maßnahmen.

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Keine Leistungen

Kunststofffüllungen

Keine Leistungen

 

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistungen

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistungen

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen

 

Fissurenversiegelung

Keine Leistungen

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Die Leistungen im Tarif Premium Z1 (z.B. Kronen, Brücken, Implantate, Inlays, Zahnspangen, u.a.) sind während der ersten vier Kalenderjahre folgendermaßen begrenzt:

1. Kalenderjahr max. 1.000 Euro

2. Kalenderjahr max. 2.000 Euro

3. Kalenderjahr max. 3.000 Euro

4. Kalenderjahr max. 4.000 Euro

Während der ersten vier Kalenderjahre können also insgesamt bis zu 10.000 Euro Leistung bezogen werden!

Ab dem 5. KJ oder bei Behandlungen, die nachweislich auf einen nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Summenstaffel im Tarif Premium Z1.

 

Wartezeit Prophylaxe

Keine Leistungen

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

Keine Wartezeit

 

Wartezeit Zahnbehandlung

Keine Leistungen

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5fache Satz. Abrechnungssätze zwischen 2,3fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.

In Einzelfällen können auch Honorarleistungen erstattet werden, die über dem Höchstsatz der GOZ berechnet worden sind, sofern diese nachvollziehbar aus medizinischer Sicht begründet werden können. Wir empfehlen, in solchen Fällen vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Genehmigung vom Versicherer einzuholen.

 

Leistung im Ausland

Grundsätzlich sind auch Leistungen im Ausland möglich.

Es empfiehlt sich bei geplanten Behandlungen im Ausland, vorher Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen und die Vorgehensweise abzustimmen. Im Regelfall sollte vor Behandlungsbeginn ein Kostenvoranschlag des ausländischen Zahnarztes geprüft werden.

 

Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung

Grundsätzlich sind auch Leistungen für Behandlungen durch einen reinen Privatzahnarzt möglich.

Es empfiehlt sich bei geplanten Behandlungen bei einem Zahnarzt ohne Kassenzulassung, vorher Kontakt mit dem Versicherer aufzunehmen und die Vorgehensweise abzustimmen. Im Regelfall sollte vor Behandlungsbeginn ein Kostenvoranschlag des behandelnden Zahnarztes geprüft werden.

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der R+V beträgt 2 Jahre, wobei das erste „Versicherungsjahr“ am Ende des Kalenderjahres endet, in welchem die Versicherung begonnen hat (sog. Rumpfjahr). Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Kalenderjahres möglich.

Beispiel: Beginn 1.5.2011, d.h. die Kündigung ist erstmals per 31.12.2012 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist). 

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

grundsätzlich können vorhandene Zahnersatzversorgungen (z.B. Kronen, Brücken, Implantate, herausnehmbare Prothesen o.Ä.) bzw. vorhandene Füllungen und Inlays mit versichert werden, sofern diese beim Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant ist.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

grundsätzlich können vorhandene Zahnersatzversorgungen (z.B. Kronen, Brücken, Implantate, herausnehmbare Prothesen o.Ä.) bzw. vorhandene Füllungen und Inlays mit versichert werden, sofern diese beim Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant ist.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

grundsätzlich können vorhandene Zahnersatzversorgungen (z.B. Kronen, Brücken, Implantate, herausnehmbare Prothesen o.Ä.) bzw. vorhandene Füllungen und Inlays mit versichert werden, sofern diese beim Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant ist.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

grundsätzlich können vorhandene Zahnersatzversorgungen (z.B. Kronen, Brücken, Implantate, herausnehmbare Prothesen o.Ä.) bzw. vorhandene Füllungen und Inlays mit versichert werden, sofern diese beim Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant ist.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Materialien ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z. B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Bei der R+V besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, fehlende Zähne (die nicht ersetzt sind) mit zu versichern.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.

Tarifbesonderheiten

Der Tarif R+V Premium Z1 ist ohne Gesundheitsprüfung abschließbar!

Für bereits vor Abschluss der Versicherung eingetretene Versicherungsfälle wird grundsätzlich nicht geleistet. D.h. für alle bereits vor Abschluss der Versicherung festgestellten Schäden, für alle laufenden bzw. bereits angeratenen / geplanten Behandlungen werden generell keine Leistungen übernommen!

Der Tarif R+V Premium Z1 ist „traditionell“ mit Altersrückstellungen kalkuliert, d.h. es gibt hier keine „vorprogrammierten“ Tariferhöhungen durch „Älterwerden“ (das Risiko außerplanmäßiger „kostenbedingter“ Tarifanpassungen besteht generell bei jedem Versicherungsanbieter!).