Nicht empfehlenswerte Zahnzusatzversicherungen
Es gibt in Deutschland rund 50 Anbieter für Krankenversicherung und jede dieser Gesellschaften bietet durchschnittlich 2 bis 3 verschiedene Zahnversicherungen an. Hinzu kommen mehrere hunderte gesetzlicher Krankenkassen, die mit privaten Anbietern kooperieren und spezielle Sondertarife anbieten. Es gibt also insgesamt mehrere hundert verschiedener Möglichkeiten, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Für den Endverbraucher ist es alles andere als leicht, in diesem „Dschungel“ den Überblick zu behalten und das richtige Angebot auszuwählen.
Viele Zahnzusatzversicherungen entpuppen sich allerdings als „Mogelpackung“, wenn man die Bedingungen genauer analysiert. Die Beiträge sind zwar oftmals günstig, aber was nützt das schon, wenn die Versicherung hinterher nicht das hält, was die Werbung vorher verspricht?
Billigangebote, die mit Beiträgen unter 10 Euro für Erwachsene locken, gibt es wie Sand am Meer. Im Regelfall beträgt die prozentuale Leistung dann aber nur 20 bis 40%.
Die Anbieter bauen darauf, dass die Verbraucher schlecht informiert sind - so hält sich hartnäckig immer noch das Gerücht, dass die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich für Zahnersatz 50 bis 65% leistet (denn dann wären 20 bis 40% ja absolut ausreichend, um die „Lücke“ zu schließen).
Die Aussage an sich ist nicht falsch, aber man muss hinterfragen, „wovon“ die gesetzlichen Krankenkassen diese 50 bis 65% leisten.
Diese Prozentsätze beziehen sich nämlich nicht auf einen „realen“ Rechnungsbetrag für hochwertigen Zahnersatz, z.B. Implantate, Inlays o.Ä., sondern ausschließlich auf die gesetzliche Regelversorgung, also eine „ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige“ Versorgung mit Zahnersatz. Eine gute Zahnzusatzversicherung leistet allerdings auch über die Regelversorgung hinaus.
Am besten ist das wahrscheinlich anhand eines Beispiels verständlich:
Wenn jemandem ein Backenzahn fehlt, dann gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Lücke zu schließen. Die „einfachste“ (und kostengünstigste) Möglichkeit ist hierbei eine unspektakuläre Brücke aus unedlem Metall, die zwar Ihren Dienst tut und die Kaufähigkeit wiederherstellt, wo man aber nicht mehr gerne ausgiebig lachen möchte, weil sonst jeder das dunkle Metall im Mund sehen kann.
Eine solche Brücke kostet durchschnittlich z.B. um die 800 Euro (die Festzuschüsse variieren hier, je nach Befund gibt es unterschiedlich hohe Zuschüsse) . Anhand dieses Betrages setzt die gesetzliche Krankenkasse dann ihren Festzuschuss fest, der sich wie erwähnt zwischen 50 und 65% bewegt, also hier zwischen 400 und 520 Euro.
Eine hochwertige Brücke mit ästhetischer Keramikverblendung kostet allerdings um die 1500 Euro, ein hochwertiges Implantat sogar um die 2000 Euro, oftmals auch noch mehr. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse deckt dann also nicht mehr 50 bis 65%, sondern allenfalls noch ca. 20 bis 30%.
Und wenn dann die Zusatzversicherung auch nur 20 oder 30% leistet, dann muss man trotz Zahnersatzversicherung u.U. Noch mehr als 50% selbst bezahlen - und das geht bei hochwertigem Zahnersatz ins Geld.
Zahntarife, die also nur 20, 30 oder 40% leisten, sind von Haus aus nicht empfehlenswert, auch wenn die Beiträge verlockend gering sind.
Tarife, die dazu zählen sind z.B.:
- TKK-Envivas - DentalXtra
- Württembergische - ZG30
- Württembergische - ZG40
- DKV - AM7
- DKV - AM8
- Continentale - CE
- UKV - ZahnPlus
- Barmenia - AZ
- Signal-Iduna - DentProphy
- Victoria - GE, GEP
- Debeka - AZPlus
- Münchner Verein - 768
- Central - GP0
- Hanse-Merkur - EZ
- Universa - GZPlus
- R+V - ZE30
- R+V - ZE40
- Inter - GZE1
- HUK-Coburg - GZZ
Zudem gibt es viele Zahnversicherungen am Markt, die diesen Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse verdoppeln. Die Werbung für derartige Tarife suggeriert dann nicht selten, dass man damit 100% Leistung bekommen könnte.
Eine Verdopplung des Festzuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung oder allgemein eine Orientierung der Tarifleistung auf Basis der (geringen) Kassenleistung sind natürlich ebenfalls nicht empfehlenswert.
Tarife, die den Festzuschuss verdoppeln sind z. B.:
- Karstadt-Quelle - ZEF (Dentalvorsorgeplan +100)
- DBV-Winterthur - Dent
- Signal-Iduna - Dent-Fest
- Münchner Verein - 560
- Nürnberger - ZR
Sofern Ihnen ein Angebot für einen Tarif vorliegt, der hier nicht aufgeführt ist, schicken Sie uns doch einfach unverbindlich den Namen des Tarifes, dann erhalten Sie von uns eine ausführliche Analyse zu den Leistungen dieses Tarifes.

