Leistungsdetails Nürnberger ZP80

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Zahnersatz

Implantate

80% Leistung für Implantate inkl. Festzuschuss der GKV.

Lesen Sie hier näheres zur Implantatleistung im Tarif Central Prodent

 

Inlays

80% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.

Näheres zur Leistung bei Inlays

 

Kronen/Brücken

80% Leistung für Kronen und Brücken, inkl. Vorleistung der GKV.

Es werden auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.

Lesen Sie hier mehr zu den tariflichen Leistungen für Kronen und Brücken

 

Keramikverblendungen

80% Leistung für Keramikverblendungen, inkl. Vorleistung der GKV.

Keine Einschränkungen im nicht sichtbaren Backenzahnbereich (d.h. Leistung bis 8er-Zähne)

 

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen sind erstattungsfähig

 

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit  umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind im Tarif ZP80 erstattungsfähig

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung

 

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Keine Leistungen.

 

Kieferorthopädie Kinder  KIG 2

Keine Leistungen.

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

Keine Leistungen.

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Keine Leistungen für professionelle Zahnreinigung

 

Kunststofffüllungen

80% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o.Ä. bezeichnet). Dafür leisten nur sehr wenige Versicherungen.

Für die Abrechnung von hochwertigen Kunststofffüllungen akzeptiert die Nürnberger u.a. auch eine Analogberechnung anhand der Inlay-Gebührenziffern.

Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten

 

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistungen für Wurzelbehandlung

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Wurzelbehandlung

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

Keine Leistung für Parodontalbehandlungen

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

Keine Leistungen für Parodontalbehandlungen

 

Fissurenversiegelung

Keine Leistung für Fissurenversiegelung

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Die maximal mögliche Leistung ist während der ersten 3 Jahre gestaffelt:

Im 1. Versicherungsjahr maximal 500 Euro Leistung möglich
Im 2. Versicherungsjahr maximal 500 Euro Leistung möglich
Im 3. Versicherungsjahr maximal 750 Euro Leistung möglich

Ab dem 4. Versicherungsjahr, sowie bei unfallbedingtem Zahnersatz entfallen die Begrenzungen.

Als Versicherungsjahr gilt bzgl. der Begrenzungen das Kalenderjahr.

 

Wartezeit Prophylaxe

keine Leistungen für Prophylaxe

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.

 

Wartezeit Zahnbehandlung

8 Monate Wartezeit

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5-fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3-fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5-fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.

 

Leistung im Ausland

Ja, die tariflichen Leistungen werden grundsätzlich auch im Ausland in voller Höhe erbracht.

Bei geplanten Zahnersatzbehandlungen im Ausland, empfiehlt es sich, vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan beim Versicherer einzureichen und prüfen zu lassen.

 

Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung

Ja, die tariflichen Leistungen werden grundsätzlich auch bei Behandlung durch einen reinen Privatzahnarzt (ohne Kassenzulassung) in voller Höhe erbracht.

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der Nürnberger beträgt 2 Jahre, wobei das erste Jahr als sog. „Rumpfjahr“ bezeichnet wird, d.h. das erste Versicherungsjahr wird nur anteilig bis Kalenderjahresende berechnet. Danach gilt als Versicherungsjahr das Kalenderjahr.

Kündigung ist dann nach Ablauf der Mindestvertragsdauer immer zum 31.12. jeden Jahres möglich (mit 3-monatiger Kündigungsfrist).

Beispiel: Beginn 1.5.2008, d.h. die Kündigung ist erstmals per 31.12.2009 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z.B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Inlays ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z.B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

ja, bei der Nürnberger können fehlende Zähne prinzipiell mit versichert werden, sofern ein Ersatz dieser fehlenden Zähne vor Abschluss weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne

 

Tarifbesonderheiten

Die tariflichen Leistungen sind immer mindestens so hoch wie die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (maximal 100% der entstandenen Rechnung).