Leistungsdetails Signal-Iduna Komfort-Plus

Zahnersatz

Implantate

Ca. 75% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV (realistischer Schätzwert)

Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Implantaten

 

Inlays

ca. 70% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV (realistischer Schätzwert)

Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Inlays

 

Kronen/Brücken

Ca. 75 - 80% Leistung für Kronen und Brücken inkl. Vorleistung der GKV (realistischer Schätzwert)

Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Kronen und Brücken

 

Keramikverblendungen

75 – 80% Leistung für Keramikverblendungen inkl. Vorleistung der GKV (realistischer Schätzwert)

Keine Einschränkungen im nicht sichtbaren Backenzahnbereich (d. h. Leistung bis 8er-Zähne)

 

Knochenaufbau Implantate

Ja, Kosten für augumentative Behandlungen sind prinzipiell erstattungsfähig. Für die Bausteine GE und GE-PLUS gilt allerdings eine Begrenzung auf einen maximalen Rechnungsbetrag von 1000 Euro pro Implantat.

Lesen Sie hier mehr zur Leistung Knochenaufbau

 

Funktionsanalyse/ -therapie

Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind im Rahmen medizinischer Notwendigkeit  erstattungsfähig.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik

 

Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)

90 – 97,5% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung

 

Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

50% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keinen Leistungsanspruch vorsieht (das ist bei Personen über 18 Jahren der Regelfall). 

Leistung bis maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).

 

Kieferorthopädie Kinder  KIG 2

50% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keinen Leistungsanspruch vorsieht (das trifft im Regelfall auf die KIG-Einstufung KIG2 zu).

Leistung bis maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).

 

Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5

50% für medizinisch notwendige Zusatzleistungen (sog. Mehrkostenvereinbarung) im Rahmen einer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Behandlung.

Leistung bis maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).

 

Zahnbehandlung und Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

50% Leistung für professionelle Zahnreinigung.

Es gibt für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung keine tariflich festgelegte Begrenzung, d. h. die Signal-Iduna leistet für Prophylaxe grundsätzlich so oft, wie es aus medizinischer Sicht im Einzelfall notwendig und sinnvoll ist. Bei gutem Zahnzustand können ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme pro Jahr abgerechnet werden.

Eine häufigere Abrechnung der professionellen Zahnreinigung ist grundsätzlich möglich, sofern es dafür nachvollziehbare medizinische Gründe gibt.

Für die professionelle Zahnreinigung akzeptiert die Signal-Iduna eine Berechnung anhand Gebührenziffer 405 der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).

Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten der professionellen Zahnreinigung beim Tarif Komfort-Plus.

 

Kunststofffüllungen

50% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o. Ä. bezeichnet). Dafür leisten nur sehr wenige Versicherungen.

Für die Abrechnung von hochwertigen Kunststofffüllungen akzeptiert die Signal-Iduna u. a. auch eine Analogberechnung anhand der Inlay-Gebührenziffern.

Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten beim Komfort-Plus

 

Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung

50% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.

 

Wurzelbehandlung Mehrkosten

50% Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, z. B. Kostenübernahme für die elektrometische Längenbestimmung eines Wurzelkanals.

Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten für Mehrkosten bei einer Wurzelbehandlung

 

Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung

50% Leistung, sofern die Parodontalbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Im Rahmen einer voll privat abgerechneten Parodontalbehandlung sind auch Leistungen für medizinisch notwendigen Knochenaufbau, Lappenoperation und offene Kürettage, sowie Schleimhauttransplantationen versichert.

 

Parodontalbehandlung Mehrkosten

 

50% gewisser Mehrkosten, sofern es sich um selbstständige Leistungen handelt, die der Zahnarzt neben den parodontalchirurgischen Leistungen der GKV in Rechnung stellt.

Lesen Sie hier näheres zu den Abrechnungsmöglichkeiten

 

Fissurenversiegelung

50% Leistung.

Unter Fissuren versteht man Vertiefungen, Furchen auf den Kauflächen der Seitenzähne

Die Signal-Iduna erkennt hier die Gebührenziffer 200 der GOZ als Abrechnungsgrundlage an.

Die GKV erstattet bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Fissurenversiegelung an den bleibenden Backenzähnen (6er und 7er Zahn). Die Versiegelung der kleinen Backenzähne (4er und 5er Zahn) wird aus dem Tarif Komfort-Plus zu 50% erstattet.

 

Allgemeine Tarifdetails

Leistungsbegrenzungen

Die Leistungen sind anfänglich und teilweise auch dauerhaft begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr
max. 1580 Euro
2. Versicherungsjahr
max. 1730 Euro
3. Versicherungsjahr
max. 1880 Euro
4. Versicherungsjahr
max. 2030 Euro

Ab dem 5. Versicherungsjahr 30% unbegrenzt + 50% Restkosten bis 1280 Euro p.a.

Lesen Sie hier eine ausführliche Erläuterung der Leistungsbegrenzungen

 

Wartezeit Prophylaxe

8 Monate Wartezeit.

 

Wartezeit Zahnersatz und Inlays

8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.

 

Wartezeit Zahnbehandlung

8 Monate Wartezeit

 

GOZ-Begrenzung

Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5fache Satz.

Abrechnungssätze zwischen 2,3fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.

 

Leistung im Ausland

Grundsätzlich werden die tariflichen Leistungen auch bei Behandlungen im Ausland erbracht. Es ist dann allerdings zu beachten, dass die Gesamterstattung in vielen Fällen geringer ausfällt, sofern sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Behandlungskosten beteiligt.

Bei geplanten Behandlungen im Ausland empfiehlt es sich immer, vor Beginn einen Kostenplan beim Versicherer zur Prüfung einzureichen.

 

Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung

Grundsätzlich werden die tariflichen Leistungen auch bei Behandlungen durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung erbracht. Es ist dann allerdings zu beachten, dass die Gesamterstattung in vielen Fällen geringer ausfällt, wenn sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Behandlungskosten beteiligt.

 

Mindestvertragsdauer

Die Mindestvertragsdauer bei der Signal-Iduna beträgt 2 Jahre. Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) möglich.

Beispiel: Beginn 1.5.2008, d.h. die Kündigung ist erstmals per 30.04.2010 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).

 

Versicherung vorhandener Implantate und Inlays

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Kronen und Brücken

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung von herausnehmbaren Prothesen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt ist und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z.B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

 

Versicherung vorhandener Füllungen

Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.

Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Materialien ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z.B. aus ästhetischen Gründen).

 

Versicherung fehlender Zähne

Ja, fehlende nicht ersetzte Zähne können bei der Signal-Iduna prinzipiell mit versichert werden, sofern ein Ersatz der fehlenden Zähne vor Abschluss weder notwendig, angeraten oder geplant war.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne

 

Tarifbesonderheiten

Im Tarif Komfort-Plus der Signal-Iduna sind zusätzlich zu den Zahnleistungen noch folgende Ergänzungsleistungen versichert:

Brille/Sehhilfen (bis 165 Euro alle drei Jahre oder bei Sehstärkenveränderung mind. 0,5 Dioptrien)
Kurtagegeld (8,25 Euro/Tag max. 28 Tage alle drei Jahre)
Auslandsreisekrankenversicherung
Heilmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen und Verordungsgebühren, z. B. ärztlich verordnete Krankengymnastik).
Hilfsmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen bzw. Gesamtkosten bei ausgewählten großen Hilfsmitteln, bis 1100 Euro pro Jahr)
Heilpraktiker (80% bis 550 Euro pro Jahr).

Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherern stellt die Signal-Iduna im Antrag für den Tarif  Komfort-Plus keine Zahnfragen. Das ist ein absoluter Vorteil, weil dieser Tarif z.B. auch dann abschließbar ist, wenn Sie sich momentan in einer zahnärztlichen Behandlung befinden oder wenn Ihr Antrag bei anderen Gesellschaft aufgrund zu vieler fehlender Zähne, Prothese o. Ä. abgelehnt worden wäre.

Für laufende oder angeratene Behandlungen leistet aber selbstverständlich auch die Signal-Iduna nicht.