Leistungsdetails Signal-Iduna Komfort-Plus
Zahnersatz
Implantate
Ca. 75% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV (realistischer Schätzwert)
Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Implantaten
Der Tarif Komfort-Plus der Signal-Iduna besteht aus folgenden Bausteinen:
GE, GE-PLUS und Z 50-3
Die Leistung berechnet sich wie folgt:
GE und GE-PLUS leisten für Implantate prinzipiell 30%.
Der Z 50-3 übernimmt zusätzlich nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und GE, GE-PLUS weitere 50% aller verbliebenen Restkosten, jedoch maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).
Der maximale Rechnungsbetrag pro Implantat ist für die Tarife GE und GE-PLUS auf maximal 1000 Euro begrenzt (Begrenzung bezieht sich nicht auf die Suprakonstruktion, z. B. Krone).
Die maximale Anzahl erstattungsfähiger Implantate beträgt für die Tarife GE und GE-PLUS 6 pro Kiefer (insgesamt also max. 12 Implantate erstattungsfähig, inkl. bereits vorhandener).
Beispielrechnung
| Ein Implantat |
1000 Euro |
| Hochwertige Keramikkrone |
800 Euro |
| Gesamtkosten |
1800 Euro |
| Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse |
400 Euro |
Leistungsabrechnung Signal-Iduna Komfort-Plus
| Gesamtrechnungsbetrag |
1800 Euro |
| GE, GE-PLUS (30%) |
540 Euro |
| Festzuschuss GKV |
400 Euro |
| Restkosten |
860 Euro |
| Z 50-3 (50% auf Basis Restkosten) |
430 Euro |
| Eigenanteil |
430 Euro |
Gesamterstattung Signal-Iduna + GKV in diesem Beispiel ca. 76%.
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau ist prinzpiell erstattungsfähig. Zu beachten ist hierbei allerdings die Begrenzung für die Tarifbausteine GE und GE-PLUS auf einen maximalen Rechnungsbetrag von 1000 Euro pro Implantat – das könnte bei einem aufwändigen Knochenaufbau eventuell nicht ausreichend sein, so dass hier dann regelmäßig nur Leistungen i. H. Von 50% aus dem Baustein Z 50-3 zu erwarten sein dürften.
Inlays
ca. 70% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV (realistischer Schätzwert)
Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Inlays
Der Tarif Komfort-Plus der Signal-Iduna besteht aus folgenden Bausteinen:
GE, GE-PLUS und Z 50-3
Die Leistung berechnet sich wie folgt:
GE und GE-PLUS leisten für Inlays prinzipiell 30%.
Der Z 50-3 übernimmt zusätzlich nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und GE, GE-PLUS weitere 50% aller verbliebenen Restkosten, jedoch maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).
Es gibt keine tariflich festgelegten Begrenzungen bei Inlays, weder was den maximalen Rechnungsbetrag angeht noch was die maximale Anzahl angeht.
Beispielrechnung
| Ein hochwertiges Keramikinlay |
400 Euro |
| GKV-Leistung (BEMA-Zuschuss einfache Füllung) |
40 Euro |
Leistungsabrechnung Signal-Iduna Komfort-Plus
| Gesamtrechnungsbetrag |
400 Euro |
| GE, GE-PLUS (30%) |
120 Euro |
| Leistung der GKV |
40 Euro |
| Restkosten |
240 Euro |
| Z 50-3 (50% auf Basis Restkosten) |
120 Euro |
| Eigenanteil |
120 Euro |
Gesamterstattung Signal-Iduna + GKV in diesem Beispiel 70%.
Kronen/Brücken
Ca. 75 - 80% Leistung für Kronen und Brücken inkl. Vorleistung der GKV (realistischer Schätzwert)
Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Kronen und Brücken
Der Tarif Komfort-Plus der Signal-Iduna besteht aus folgenden Bausteinen:
GE, GE-PLUS und Z 50-3
Die Leistung berechnet sich wie folgt:
GE und GE-PLUS leisten für Kronen und Brücken prinzipiell 30%.
Der Z 50-3 übernimmt zusätzlich nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung und GE, GE-PLUS weitere 50% aller verbliebenen Restkosten, jedoch maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).
Es werden grundsätzlich auch Kronen und Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien erstattet, z. B. Gold oder Keramik.
Beispielrechnung
| Eine hochwertige Keramikkrone |
600 Euro |
| Festzuschuss der GKV |
150 Euro |
Leistungsabrechnung Signal-Iduna Komfort-Plus
| Gesamtrechnungsbetrag |
600 Euro |
| GE, GE-PLUS (30%) |
180 Euro |
| Festzuschuss GKV |
150 Euro |
| Restkosten |
270 Euro |
| Z 50-3 (50% auf Basis Restkosten) |
135 Euro |
| Eigenanteil |
135 Euro |
Gesamterstattung Signal-Iduna + GKV in diesem Beispiel 77,5%.
Keramikverblendungen
75 – 80% Leistung für Keramikverblendungen inkl. Vorleistung der GKV (realistischer Schätzwert)
Keine Einschränkungen im nicht sichtbaren Backenzahnbereich (d. h. Leistung bis 8er-Zähne)
Knochenaufbau Implantate
Ja, Kosten für augumentative Behandlungen sind prinzipiell erstattungsfähig. Für die Bausteine GE und GE-PLUS gilt allerdings eine Begrenzung auf einen maximalen Rechnungsbetrag von 1000 Euro pro Implantat.
Lesen Sie hier mehr zur Leistung Knochenaufbau
Ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau ist prinzpiell erstattungsfähig. Zu beachten ist hierbei allerdings die Begrenzung für die Tarifbausteine GE und GE-PLUS auf einen maximalen Rechnungsbetrag von 1000 Euro pro Implantat – das könnte bei einem aufwändigen Knochenaufbau eventuell nicht ausreichend sein, so dass hier dann regelmäßig nur Leistungen i. H. Von 50% aus dem Baustein Z 50-3 zu erwarten sein dürften.
Funktionsanalyse/ -therapie
Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreichen Zahnersatzmaßnahmen sind im Rahmen medizinischer Notwendigkeit erstattungsfähig.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik
Das Kauorgan ist ein hochkomplexes System in dem alles aufeinander abgestimmt sein muss. Störungen im Kiefergelenk können zu diversen Beschwerden führen, z. B. Nacken- oder Rückenverspannungen, nächtliches Zähneknirschen oder auch Kopfschmerzen.
Zu solchen Beschweren kann z. B. auch unpräziser Zahnersatz führen.
Um derartiges zu vermeiden, stehen dem Arzt sog. funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen zur Verfügung.
Die Kosten für derartige funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Einige private Versicherer leisten für derartige Behandlungen, allerdings nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und nachgewiesen wird. Eine solche medizinische Notwendigkeit ist im Regelfall nur bei umfangreichen Zahnersatzbehandlungen gegeben, wo mehrere Zähne gleichzeitig mit Zahnersatz versorgt werden. Bei Einzelzahnkronen z. B. werden funktionsanalytische und -therapeutische Behandlungen im Normalfall nicht übernommen.
Funktionsanalyse und Funktionstherapie können darüber hinaus allerdings auch zur Behandlung von allgemeinen Kiefergelenksstörungen oder Nackenverspannungen angewendet werden. Derartige Behandlungen, die nicht mit Zahnersatz in Verbindung stehen sind im Rahmen einer privaten Zahnzusatzversicherung nicht mit versichert.
Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)
90 – 97,5% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung
Für Zahnersatz erstatten die gesetzlichen Krankenkassen seit Anfang 2005 nur noch „Festzuschüsse“. Diese Festzuschüsse orientieren sich an über 50 verschiedenen Befunden (man spricht daher auch von „befundorientierten Festzuschüssen“).
Für jeden dieser Befunde sieht die gesetzliche Krankenversicherung eine einfache und günstige Zahnersatzversorgung vor, die sog. „Regelversorgung“. Dabei handelt es sich quasi um eine billige Standardbehandlung, mit der Ihr Zahnproblem günstig versorgt werden kann.
Auf Basis dieser „Regelversorgung“ errechnet sich dann Ihr persönlicher Festzuschuss.
Dieser beträgt im Regelfall 50% der Kosten einer Regelversorgung. Dieser Prozentsatz kann u.U. auf bis zu 65% gesteigert werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 5 bzw. 10 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt wahrgenommen haben (Bonusheftregelung).
Die Kosten für eine hochwertige Zahnersatzversorgung können in der Praxis allerdings weitaus höher sein als die Kosten der Regelversorgung.
Einige Versicherer leisten im Rahmen einer Regelversorgung bis zu 100%. Diese Leistung ist in der Praxis allerdings kaum relevant, da man eine Zusatzversicherung abschließt, um sich hochwertigen und ästhetischen Zahnersatz leisten zu können. Man sollte also darauf achten, was eine Versicherung für hochwertigen Zahnersatz bezahlt und nicht wie hoch die Erstattung bei der gesetzlichen Regelversorgung ausfällt.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie Erwachsene
50% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keinen Leistungsanspruch vorsieht (das ist bei Personen über 18 Jahren der Regelfall).
Leistung bis maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).
Kieferorthopädie Kinder KIG 2
50% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keinen Leistungsanspruch vorsieht (das trifft im Regelfall auf die KIG-Einstufung KIG2 zu).
Leistung bis maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).
Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5
50% für medizinisch notwendige Zusatzleistungen (sog. Mehrkostenvereinbarung) im Rahmen einer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Behandlung.
Leistung bis maximal 1280 Euro pro Kalenderjahr (50% aus max. 2560 Euro).
Zahnbehandlung und Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
50% Leistung für professionelle Zahnreinigung.
Es gibt für die Durchführung der professionellen Zahnreinigung keine tariflich festgelegte Begrenzung, d. h. die Signal-Iduna leistet für Prophylaxe grundsätzlich so oft, wie es aus medizinischer Sicht im Einzelfall notwendig und sinnvoll ist. Bei gutem Zahnzustand können ein bis zwei Behandlungen als rein vorbeugende Maßnahme pro Jahr abgerechnet werden.
Eine häufigere Abrechnung der professionellen Zahnreinigung ist grundsätzlich möglich, sofern es dafür nachvollziehbare medizinische Gründe gibt.
Für die professionelle Zahnreinigung akzeptiert die Signal-Iduna eine Berechnung anhand Gebührenziffer 405 der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).
Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten der professionellen Zahnreinigung beim Tarif Komfort-Plus.
Die Signal-Iduna akzeptiert für die Abrechnung der professionellen Zahnreinigung ausschließlich die Gebührenziffer 405 der GOZ. Der erhöhte Aufwand der professionellen Zahnreinigung ist bis zum 3,5-fachen Satz erstattungsfähig.
Im Rahmen dieser Abrechnungsmethode kommt man bei einem Menschen mit vollständigem Gebiss (ohne Weisheitszähne) auf einen Rechnungsbetrag von 59,64 Euro.
Entsprechend den Abrechnungsbestimmungen der GOZ können zusätzlich auch noch die Ziffern 100 (Mundhygienestatus), 101 (Kontrolle d. Übungserfolges), 102 (Lokale Fluoridierung mit Lack oder Gel), hinzugezogen werden, sofern die entsprechenden Leistungen erbracht wurden.
Für professionelle Zahnreinigung wird kein Pauschalbetrag und keine analoge Berechnung anderer Gebührenziffern akzeptiert, z. B. 206, 212, 404 und 407 GOZ.
Die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen für professionelle Zahnreinigung richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.
Diese Leistung ist in den Bedingungen für den Tarif Komfort-Plus nicht explizit aufgeführt, entspricht allerdings der derzeit gültigen Leistungspraxis der Signal-Iduna (diese Leistung wird in dieser Form schon seit Jahren erbracht und es ist nicht damit zu rechnen, dass diese Leistungspraxis geändert wird).
Kunststofffüllungen
50% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o. Ä. bezeichnet). Dafür leisten nur sehr wenige Versicherungen.
Für die Abrechnung von hochwertigen Kunststofffüllungen akzeptiert die Signal-Iduna u. a. auch eine Analogberechnung anhand der Inlay-Gebührenziffern.
Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten beim Komfort-Plus
Für hochwertige Kunststoff-Füllungen leistet der Tarif Komfort-Plus nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Für die Füllungen können die Ziffern 205, 207, 209 und 211 anerkannt werden. Für die dentinadhäsiven Mehrschichtrekonstruktionen werden die Ziffern 214, 215, 216, und 217 zum 2,3-fachen Satz der GOZ anerkannt.
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
50% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann.
Wurzelbehandlung Mehrkosten
50% Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung deren Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, z. B. Kostenübernahme für die elektrometische Längenbestimmung eines Wurzelkanals.
Lesen Sie hier mehr zu den Abrechnungsmöglichkeiten für Mehrkosten bei einer Wurzelbehandlung
1. elektrometrische Längenbestimmung:
Eine elektrometische Längenbestimmung kann zusätzlich zur GKV-Wurzelkanalbehandlung vereinbart werden und ist dann erstattungsfähig (GOZ-Nr. 240).
2. Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden:
Diese Anwendung kann zusätzlich zur GKV-Wurzelkanalbehandlung vereinbart werden und ist erstattungsfähig (GOZ-Nr. 242).
Die zusätzliche pauschale Abrechnung eines Lasers oder eines OP-Mikroskops ist im Regelfall nicht erstattungsfähig. Sowohl das OP-Mikroskop als auch ein Laser sind prinzipiell Instrumente, mit denen der Zahnarzt behandelt (also ein Gebrauchsgegenstand in der Zahnarztpraxis) - das OP-Mikroskop bzw. der Laser ist also weder eine eigenständige "Behandlung" (Tätigkeit!!!), die nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet werden könnte, noch ein "Verbrauchsmaterial" (für das dann "Materialkosten" angesetzt werden könnten).
Eine derartige Berechnung ist also prinzipiell unzulässig. Sie zahlen auch keine 50 Euro extra weil der Zahnarzt einen Bohrer benutzt oder weil Sie auf seinem Behandlungsstuhl liegen.
Die Verwendung des OP-Mikroskopes oder des Lasers kann sich lediglich bei einer privat berechneten Wurzelbehandlung z. B. in Form eines höheren Abrechnungssatzes auswirken (da der Einsatz des OP-Mikroskops oder des Lasers einen höheren Aufwand für den Zahnarzt bedeutet).
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
50% Leistung, sofern die Parodontalbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann. Im Rahmen einer voll privat abgerechneten Parodontalbehandlung sind auch Leistungen für medizinisch notwendigen Knochenaufbau, Lappenoperation und offene Kürettage, sowie Schleimhauttransplantationen versichert.
Parodontalbehandlung Mehrkosten
50% gewisser Mehrkosten, sofern es sich um selbstständige Leistungen handelt, die der Zahnarzt neben den parodontalchirurgischen Leistungen der GKV in Rechnung stellt.
Lesen Sie hier näheres zu den Abrechnungsmöglichkeiten
Im Rahmen einer von der GKV erstattungsfähigen Parodontalbehandlung erkennt die Signal-Iduna folgende separat berechnenbare Zusatzbehandlungen an:
1.Lappenoperation/offene Kürretage: Ansatz- und erstattungsfähig sind die GOZ-Ziffern 409 und 410 (ggf. abzgl. BEMA-Leistung)
2.notwendiger Knochenaufbau: Signal-Iduna erkennt hier die GOZ-Ziffer 411 zum 3,5fachen Satz pro Parodontium an. Materialkosten sind gesondert berechenbar
3.Schleimhauttransplantation: anerkennungsfähig ist bei kleineren Eingriffen im Rahmen einer Parodontose-Behandlung die GOZ-Ziffer 324
Fissurenversiegelung
50% Leistung.
Unter Fissuren versteht man Vertiefungen, Furchen auf den Kauflächen der Seitenzähne
Die Signal-Iduna erkennt hier die Gebührenziffer 200 der GOZ als Abrechnungsgrundlage an.
Die GKV erstattet bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Fissurenversiegelung an den bleibenden Backenzähnen (6er und 7er Zahn). Die Versiegelung der kleinen Backenzähne (4er und 5er Zahn) wird aus dem Tarif Komfort-Plus zu 50% erstattet.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen
Die Leistungen sind anfänglich und teilweise auch dauerhaft begrenzt auf:
1. Versicherungsjahr
|
max. 1580 Euro |
2. Versicherungsjahr
|
max. 1730 Euro |
3. Versicherungsjahr
|
max. 1880 Euro |
4. Versicherungsjahr
|
max. 2030 Euro |
Ab dem 5. Versicherungsjahr 30% unbegrenzt + 50% Restkosten bis 1280 Euro p.a.
Lesen Sie hier eine ausführliche Erläuterung der Leistungsbegrenzungen
GE und GE-PLUS decken zuerst 30 % des erstattungsfähigen Rechnungbetrages für Zahnersatz gem. GOZ und zwar 4 Jahre lang begrenzt auf:
1.Versicherungsjahr 30% aus maximal 1000 Euro Rechnung = 300 Euro
2.Versicherungsjahr 30% aus maximal 1500 Euro Rechnung = 450 Euro
3.Versicherungsjahr 30% aus maximal 2000 Euro Rechnung = 600 Euro
4.Versicherungsjahr 30% aus maximal 2500 Euro Rechnung = 750 Euro
Danach ab dem 5. Versicherungsjahr leisten die Tarife GE und GE-PLUS die 30% in unbegrenzter Höhe.
Nach Leistung aus GE, GE-PLUS (30%) und ggf. der gesetzlichen Krankenkasse deckt zusätzlich der Tarif Z50-3 verbliebene Restkosten bis 2.560 Euro beim Zahnarzt zu 50 % ab. Der Z50-3 erstattet also jährlich Restkosten bis 1.280 Euro. Diese Erstattungsleistung aus Z 50-3 ist dauerhaft begrenzt.
GE und GE-PLUS erstatten im 1. Jahr bis 300 Euro; zusammen mit der Leistung i. H. von 1280 Euro aus Z 50-3 ergibt sich eine maximale Erstattung von 1.580 Euro im 1. Versicherungsjahr
| 1. Versicherungsjahr |
max. 1580 Euro |
| 2. Versicherungsjahr |
max. 1730 Euro |
| 3. Versicherungsjahr |
max. 1880 Euro |
| 4. Versicherungsjahr |
max. 2030 Euro |
Ab dem 5. Versicherungsjahr 30% unbegrenzt + 50% Restkosten bis 1280 Euro p.a.
Zusammen mit der Vorleistung der GKV, die für Zahnersatz momentan ja in fast jedem Fall einen Festzuschuss gewährt, reicht diese Begrenzung aus, um einen jährlichen Rechnungsbetrag i. H. von ca. 5000 Euro abzudecken.
Die Begrenzungen der Tarife GE und GE-PLUS (30%) beziehen sich auf das exakte Versicherungsjahr (also exakt ab Beginndatum gerechnet). die Begrenzung des Z 50-3 (maximal 50% aus 2560 Euro = 1280 Euro Restkostenerstattung) hingegen bezieht sich immer auf das Kalenderjahr.
Wenn sehr umfangreiche Behandlungen angeraten sind, kann man versuchen, die Behandlungstermine geschickt zu verteilen und gegen Jahresende zu beginnen, damit die Begrenzung des Z 50-3 am Anfang des nächsten Jahres erneut ausgeschöpft werden kann.
Wartezeit Prophylaxe
8 Monate Wartezeit.
Wartezeit Zahnersatz und Inlays
8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.
Wartezeit Zahnbehandlung
8 Monate Wartezeit
GOZ-Begrenzung
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5fache Satz.
Abrechnungssätze zwischen 2,3fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.
Leistung im Ausland
Grundsätzlich werden die tariflichen Leistungen auch bei Behandlungen im Ausland erbracht. Es ist dann allerdings zu beachten, dass die Gesamterstattung in vielen Fällen geringer ausfällt, sofern sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Behandlungskosten beteiligt.
Bei geplanten Behandlungen im Ausland empfiehlt es sich immer, vor Beginn einen Kostenplan beim Versicherer zur Prüfung einzureichen.
Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung
Grundsätzlich werden die tariflichen Leistungen auch bei Behandlungen durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung erbracht. Es ist dann allerdings zu beachten, dass die Gesamterstattung in vielen Fällen geringer ausfällt, wenn sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Behandlungskosten beteiligt.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer bei der Signal-Iduna beträgt 2 Jahre. Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Versicherungsjahres (nicht Kalenderjahr) möglich.
Beispiel: Beginn 1.5.2008, d.h. die Kündigung ist erstmals per 30.04.2010 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).
Versicherung vorhandener Implantate und Inlays
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Kronen und Brücken
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung von herausnehmbaren Prothesen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt ist und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z.B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Füllungen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Materialien ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z.B. aus ästhetischen Gründen).
Versicherung fehlender Zähne
Ja, fehlende nicht ersetzte Zähne können bei der Signal-Iduna prinzipiell mit versichert werden, sofern ein Ersatz der fehlenden Zähne vor Abschluss weder notwendig, angeraten oder geplant war.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne
Grundvoraussetzung für die Mitversicherung fehlender Zähne ist immer, dass der Ersatz eines fehlenden Zahnes zum Zeitpunkt des Abschlusses weder notwendig, angeraten noch geplant oder beabsichtigt war.
Eine Mitversicherung kann in solchen Fällen durchaus Sinn machen, da nur dann auch gewährleistet ist, dass Sie später die vollen Tarifleistungen bekommen, wenn der fehlende Zahn z.B. im Rahmen einer Prothese oder Brückenkonstruktion mit ersetzt werden soll.
Wenn der Zahnarzt allerdings schon auf die Notwendigkeit eines Ersatzes hingewiesen hat oder sogar schon ein Kostenplan erstellt worden ist, besteht dafür leider keine Versicherungsmöglichkeit mehr. Das sollten Sie am besten vor einem Abschluss mit Ihrem Zahnarzt abklären, ob hier bereits ein entsprechender Vermerk in Ihrer Patientenakte vorhanden ist. Falls ja, ist eine Mitversicherung dieser fehlenden Zähne natürlich nicht mehr möglich.
Eine Mitversicherung von Zähnen, die erst kurz vor Abschluss einer Versicherung gezogen worden sind, ist im Regelfall nicht möglich.
Wenn die genannten Voraussetzungen für eine Mitversicherung grundsätzlich erfüllt sind, ist die Mitversicherung fehlender Zähne im folgenden Rahmen möglich / nicht möglich:
| CSS ZE-TOP + ZB |
Versicherung fehlender Zähne ist nicht möglich. |
| ARAG Z-100 |
Versicherung von bis zu 4 fehlenden Zähne ist gegen jeweils 10% Zuschlag möglich (insgesamt also max. 40% Zuschlag). |
| Signal-Iduna Komfort-Plus |
Versicherung fehlender Zähne ist grundsätzlich möglich. |
| Signal-Iduna Komfort-Zahn |
Versicherung fehlender Zähne ist grundsätzlich möglich. |
| Barmenia ZG |
Versicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen ist grundsätzlich möglich, bei 2 bzw. 3 fehlenden Zähnen wird jedoch eine Leistungsstaffel für die ersten drei Versicherungsjahre vereinbart. |
| Central Prodent |
Versicherung von bis zu 3 fehlenden Zähnen ist gegen jeweils 5 Euro Zuschlag möglich (insgesamt also max. 15 Euro Zuschlag). |
| Nürnberger ZP80 |
Versicherung von bis zu 5 fehlenden Zähnen ist gegen jeweils 20% Zuschlag möglich (insgesamt also max. 100% Zuschlag). |
Tarifbesonderheiten
Im Tarif Komfort-Plus der Signal-Iduna sind zusätzlich zu den Zahnleistungen noch folgende Ergänzungsleistungen versichert:
Brille/Sehhilfen (bis 165 Euro alle drei Jahre oder bei Sehstärkenveränderung mind. 0,5 Dioptrien)
Kurtagegeld (8,25 Euro/Tag max. 28 Tage alle drei Jahre)
Auslandsreisekrankenversicherung
Heilmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen und Verordungsgebühren, z. B. ärztlich verordnete Krankengymnastik).
Hilfsmittel (80% der gesetzlichen Zuzahlungen bzw. Gesamtkosten bei ausgewählten großen Hilfsmitteln, bis 1100 Euro pro Jahr)
Heilpraktiker (80% bis 550 Euro pro Jahr).
Im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherern stellt die Signal-Iduna
im Antrag für den Tarif Komfort-Plus keine Zahnfragen. Das ist ein
absoluter Vorteil, weil dieser Tarif z.B. auch dann abschließbar ist,
wenn Sie sich momentan in einer zahnärztlichen Behandlung befinden oder
wenn Ihr Antrag bei anderen Gesellschaft aufgrund zu vieler fehlender
Zähne, Prothese o. Ä. abgelehnt worden wäre.
Für laufende oder angeratene Behandlungen leistet aber selbstverständlich auch die Signal-Iduna nicht.