Leistungsdetails Universa Dent-Privat
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Zahnersatz
Implantate
80 - 90% Leistung für Implantate inkl. Vorleistung der GKV.
80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Implantaten.
Inlays
80 - 90% Leistung für Inlays inkl. Vorleistung der GKV.
80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Lesen Sie hier ausführlichere Informationen zu den Tarifleistungen bei Inlays.
Kronen/Brücken
80 - 90% Leistung für Kronen und Brücken inkl. Vorleistung der GKV.
80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Es werden prinzipiell auch Kronen oder Brückenkonstruktionen aus hochwertigen Materialien (z.B. Gold oder Keramik) erstattet.
Sofern keine Vorleistung der GKV erfolgt, reduziert sich die Tarifleistung um 40%.
Keramikverblendungen
80 - 90% Leistung für Keramikverblendungen inkl. Vorleistung der GKV.
80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Keramikverblendungen werden von der Universa bis inkl. Zahn Nr. 7 übernommen (das sind die hintersten Backenzähne)
Knochenaufbau Implantate
Ja, Kosten für augumentative Behandlungen sind erstattungsfähig.
Funktionsanalyse /-therapie
Ja, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen im Zusammenhang mit umfangreicheren Zahnersatzmaßnahmen sind im Tarif Universa Dent-Privat grundsätzlich erstattungsfähig.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Funktionsdiagnostik.
Regelversorgung (in der Praxis kaum relevant)
100% inkl. Vorleistung der GKV, sofern sich eine Zahnersatzversorgung auf die gesetzliche Standardbehandlung (sog. „Regelversorgung“) beschränkt und die Rechnung keine privatärztlichen Vergütungsanteile beinhaltet.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Regelversorgung.
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie Erwachsene
Keine Leistungen
Kieferorthopädie Kinder KIG 2
80% für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern, sofern die gesetzliche Krankenversicherung keine Leistung erbringt (das trifft im Regelfall auf die KIG-Einstufung KIG 2 zu).
Die Leistung ist auf maximal 600 Euro pro behandeltem Kiefer begrenzt, d.h. im Rahmen einer voll privat zu bezahlenden KFO-Behandlung werden maximal 1.200 Euro erstattet.
Kieferorthopädie Kinder KIG 3-5
80% für medizinisch notwendige Zusatzleistungen (sog. "Mehrkostenvereinbarung") im Rahmen einer von der gesetzlichen Krankenkasse übernommenen Behandlung.
Die Leistung ist auf maximal 600 Euro pro behandeltem Kiefer begrenzt, d.h. für private Mehrkosten im Rahmen einer von der GKV erstatteten KFO-Behandlung werden maximal 1.200 Euro erstattet.
Unter die Mehrkostenvereinbarung fallen kieferorthopädische Zusatzleistungen, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt, insbesondere:
Mini-Metall, Gold- Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspange, Lingualtechnik, festsitzender Retainer, konfektionierte herausnehmbare Geräte, festsitzender Lückenhalter, farbige, farblöse Bögen/Teilbögen und funktionsanalytische Maßnahmen.
Zahnbehandlung und Prophylaxe
Professionelle Zahnreinigung
100% Erstattung für die professionelle Zahnreinigung bis 75 Euro pro Kalenderjahr.
Diese Leistung erhöht sich im 1. Versicherungjahr einmalig um weitere 75 Euro, wenn gleichzeitig mit der Behandlungsrechnung ein vom Zahnarzt ausgestellter aktueller Befundbericht eingereicht wird.
Die Leistungsbegrenzung i.H. von 75 Euro pro Kalenderjahr gilt für alle prophylaktischen Maßnahmen zusammen, d.h. hier zählen sowohl professionelle Zahnreinigung als auch z.B. Fissurenversiegelung.
Kunststofffüllungen
80 - 90% Leistung für die Mehrkosten bei hochwertigen Kunststofffüllungen (auch als Compositefüllungen, dentinadhäsive Rekonstruktion o.Ä. bezeichnet)
80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig gefährt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Wurzelbehandlung ohne Kassenvorleistung
60 - 70% Leistung, sofern die Wurzelbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
60% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde
65% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
70% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Wir empfehlen im Falle derartiger Behandlungen grundsätzlich die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, um überprüfen zu lassen, ob alle Rechnungsbestandteile als "erstattungsfähig" anerkannt werden.
Wurzelbehandlung Mehrkosten
80 - 90% Leistung für bestimmte Mehrkosten im Rahmen einer Wurzelbehandlung, deren Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Lesen Sie hier mehr zur Leistung für Mehrkosten bei Wurzelbehandlungen.
Parodontalbehandlung ohne Kassenvorleistung
60 - 70% Leistung, sofern die Parodontalbehandlung nicht im Rahmen der Richtlinien der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden kann und medizinisch notwendig ist.
60% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde
65% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
70% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Die Voraussetzungen für eine privat berechnete Parodontalbehandlung sind i.d.R. ab einer Taschentiefe von 2mm gegeben (darunter ist die medizinische Notwendigkeit i.d.R. nicht gegeben).
Wir empfehlen im Falle derartiger Beahndlungen grundsätzlich die Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn, um überprüfen zu lassen, ob alle Rechnungsbestandteile als "erstattungsfähig" anerkannt werden.
Parodontalbehandlung Mehrkosten
80 - 90% gewisser Mehrkosten, sofern es sich um selbstständige Leistungen handelt, die der Zahnarzt neben den parodontalchirurgischen Leistungen der GKV in Rechnung stellt.
80% Leistung wenn Bonusheft weniger als 5 Jahre regelmäßig geführt wurde
85% Leistung bei mindestens 5jährigem Bonusheftnachweis
90% Leistung bei mindestens 10jährigem Bonusheftnachweis
Zuzahlungen für den Einsatz eines Laser-Gerätes werden seitens der Universa bei einer Parodontalbehandlung im Rahmen der Kassenrichtlinien nicht erstattet.
Fissurenversiegelung
100% Leistung bis 75 Euro pro Kalenderjahr.
Unter Fissuren versteht man Vertiefungen, Furchen auf den Kauflächen der Seitenzähne.
Die Leistungsbegrenzung i.H. von 75 Euro pro Kalenderjahr gilt für alle prophylaktischen Maßnahmen zusammen, d.h. hier zählen sowohl professionelle Zahnreinigung als auch z.B. die Fissurenversiegelung.
Allgemeine Tarifdetails
Leistungsbegrenzungen
Die Leistungen aus dem Tarif Dent-Privat der Universa sind während der ersten 4 Kalenderjahre begrenzt.Die Leistungen berechnen sich während der ersten vier Kalenderjahre aus den nachfolgend aufgeführten maximal erstattungsfähigen Rechnungsbeträgen:
| 1. Kalenderjahr | max. 750 Euro |
| 1. und 2. Kalenderjahr zusammen | max. 1.500 Euro |
| 1. bis 3. Kalenderjahr zusammen | max. 2.250 Euro |
| 1. bis 4. Kalenderjahr zusammen | max. 3.000 Euro |
Ab dem 5. Kalenderjahr sowie bei unfallbedingten Behandlungen entfallen die Summenbegrenzungen.
Wartezeit Prophylaxe
8 Monate Wartezeit.
Für die professionelle Zahnreinigung werden einmalig bis zu 75 Euro ohne Wartezeit erstattet, wenn gleichzeitig mit der Behandlungsrechnung ein vom Zahnarzt ausgestellter aktueller Befundbericht eingereicht wird.
Wartezeit Zahnersatz und Inlays
8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnersatzbehandlungen.
Wartezeit Zahnbehandlung
8 Monate. Die Wartezeit entfällt bei unfallbedingten Zahnbehandlungen.
GOZ-Begrenzung
Leistungen werden bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übernommen, das ist der 3,5fache Satz.
Abrechnungssätze zwischen 2,3fachem (Regelhöchstsatz) und 3,5fachem Satz müssen gemäß den Vorgaben der GOZ nachvollziehbar medizinisch begründet werden.
Leistung im Ausland
Grundsätzlich sind auch Leistungen im Ausland möglich.
Der Tarif ist allerdings so kalkuliert, dass die zustehenden Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden sollen.
Lesen Sie hier mehr zu Behandlungen im Ausland.
Leistung bei Zahnarzt ohne Kassenzulassung.
Nein, der Tarif Dent-Privat der Universa sieht keine Leistungen für Behandlungen vor, die durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung durchgeführt worden sind.
Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer bei der Universa beträgt 2 Jahre. Danach ist eine Kündigung jeweils mit 3-monatiger Frist immer zum Ende jeden Versicherungsjahres möglich (Versicherungsjahr ist nicht das Kalenderjahr, sondern wird exakt ab Beginn berechnet).
Beispiel: Beginn 1.5.2010, d.h. die Kündigung ist erstmals per 30.04.2012 möglich (mit Einhaltung der 3-monatigen Frist).
Versicherung vorhandener Implantate und Inlays
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Kronen und Brücken
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung von herausnehmbaren Prothesen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung bzw. Neuversorgung (z.B. mit Implantaten) vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Versicherung vorhandener Füllungen
Ja, sofern diese bei Abschluss voll intakt sind und keine Erneuerung vom Zahnarzt angeraten oder geplant war.
Ein Austausch vorhandener Amalgamfüllungen gegen hochwertige Inlays ist nur dann erstattungsfähig, sofern es dafür eine medizinsiche Indikation gibt. Keine Leistung für den Austausch intakter Füllungen möglich (z.B. aus ästhetischen Gründen).
Versicherung fehlender Zähne
Nein, eine Versicherung bereits fehlender - nicht ersetzter - Zähne ist im Tarif Universa Dent-Privat nicht möglich.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Mitversicherung fehlender Zähne.
Tarifbesonderheiten
Der Tarif Dent-Privat ist ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Für bereits laufende bzw. bereits angeratene / geplante Behandlungen werden aber natürlich auch von der Universa keine Kosten übernommen (auch nicht nach der Wartezeit)!
Für Zahnersatzbehandlungen, Inlays und kieferorthopädische Behandlungen wird ohne Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nur dann geleistet, wenn vor Behandlungsbeginn ein Heil-und Kostenplan vorgelegt und die Leistung vom Versicherer schriftlich zugesagt wird.
Behandlungen werden nur bei Behandlern mit Kassenzulassung übernommen, d.h. für Behandlungen durch Privatzahnärzte ohne Kassenzulassung besteht kein Leistungsanspruch.
Die Universa kalkuliert den Tarif Dent-Privat grundsätzlich ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass Ihr Beitrag nicht auf Basis des Eintrittsalters immer gleich bleibt, sondern in regelmäßigen Abständen ansteigt. Die Beiträge im Tarif Dent-Privat entwickeln sich folgendermaßen:
| Alter | Mann | Frau |
| 0-15 | 12,08 | 12,08 |
| 16-20 | 12,49 | 11,80 |
| 21-25 | 15,36 | 19,66 |
| 26-30 | 18,30 | 23,38 |
| 31-35 | 20,78 | 26,83 |
| 36-40 | 23,94 | 29,49 |
| 41-45 | 27,10 | 32,41 |
| 46-50 | 30,03 | 35,87 |
| 51-55 | 32,74 | 39,06 |
| 56-60 | 34,99 | 42,25 |
| 61-65 | 37,93 | 45,17 |
| 66-70 | 40,63 | 45,97 |
| 71-75 | 42,89 | 46,24 |
| 76-80 | 42,89 | 46,24 |
Grundsätzlich geht man in der privaten Krankenversicherung davon aus, dass ältere Personen statistisch gesehen öfter krank werden als jüngere Personen und damit auch höhere Kosten im Gesundheitswesen produzieren. Damit würden dann zwangsläufig auch die Beiträge für eine Krankenversicherung mit zunehmendem Alter steigen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, haben die privaten Krankenversicherungsunternehmen etwas - an und für sich - sehr sinnvolles eingeführt, nämlich die sog. „Altersrückstellungen“. Altersrückstellungen sind eine Art Zusatzbeitrag, der vom Versicherer in einem separaten Topf angespart wird, um daraus dann die im Alter drohenden Beitragssteigerungen aufzufangen. Diese Altersrückstellungen werden allerdings nicht jedem Versicherten individuell zugeordnet und können auch nicht bei Kündigung ausbezahlt werden. D.h. Sie profitieren von dem Ansparen einer Altersrückstellung nur dann, wenn Sie den Vertrag auch bis ins hohe Alter fortführen. Wer früher aussteigt – aus welchen Gründen auch immer - der verliert seinen kompletten Anspruch auf die Altersrückstellungen.
In der privaten Vollkrankenversicherung macht die Ansparung von Altersrückstellungen Sinn, denn hier liegen schon die Einstiegsbeiträge für Personen jüngeren oder mittleren Alters im Bereich von mehreren hundert Euro. Wenn man hier auf die Berechnung von Altersrückstellungen verzichten würde, müssten die privat Krankenversicherten im Alter Beiträge von bis zu tausend Euro monatlich in Kauf nehmen. Das wäre höchst problematisch, wenn sich jemand im Alter diese hohe Prämie nicht mehr leisten kann. Bei Krankenzusatzversicherungen sind die Beiträge allerdings weitaus geringer, je nach Sparte zwischen ca. 10 und 50 Euro monatlich. Es wird also kaum jemanden ruinieren, wenn er für diesen Schutz dann ein paar Euro mehr bezahlen muss, wenn er älter ist. Zumal die Grundsicherung ja jederzeit über die gesetzliche Krankenversicherung sichergestellt ist. Man muss sich also ernsthaft fragen, ob speziell in der Sparte Krankenzusatzversicherung die Nachteile der Altersrückstellungen nicht die Vorteile überwiegen. Niemand kann beim Abschluss seine Zukunft über einen Zeitraum von 10, 20 oder gar 30 Jahren im Voraus planen. Eventuell möchten Sie ja in 5 Jahren zu einem anderen Anbieter wechseln oder Sie Sie haben vielleicht auch die Möglichkeit sich voll privat zu versichern? Arbeitslosigkeit oder finanzielle Engpässe kann ebenfalls kaum jemand vorhersehen.
All diese Gründe würden zur Aufgabe der bestehenden Versicherung führen und die eingezahlten Rückstellungen wären verloren. Zudem verfügen gerade jüngere Menschen in aller Regel noch nicht über ein sehr hohes Einkommen und profitieren von einem sehr günstigen Einstiegsbeitrag. Mit steigendem Einkommen können die Beitragsanpassungen meist gut verkraftet werden. Darüber hinaus steht es natürlich auch Jedem frei, auf einem separaten Konto eine „eigene“ Rückstellung anzusparen aus der dann die späteren Anpassungen bezahlt werden können. Die Kalkulation der Prämien ohne Altersrückstellungen bei der Universa ist nach unserer Einschätzung daher speziell für die Sparte der Zahnzusatzversicherung durchaus positiv zu sehen.
Das Risiko allgemeiner Beitragsanpassungen (z.B. aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, Veränderungen der gesetzlichen Kassenleistungen o.Ä.) besteht unabhängig von dieser Kalkulationsvariante bei jedem Anbieter und Tarif. Höhe und Zeitpunkt von allgemeinen Beitragsanpassungen kann man nicht vorhersehen.


