Zahnarzt FAQ

Bedeutung von Zahnzusatzversicherungen für Ihre Praxis

Immer mehr Zahnärzte erkennen, dass Zahnzusatzversicherungen heutzutage einen wichtiger Faktor darstellen, wenn es um den Erfolg einer Zahnarztpraxis geht. Der Zusammenhang liegt auf der Hand. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer weiter reduziert und schon heute müssen gesetzlich versicherte Patienten beim Zahnersatz hohe Zuzahlungen aus eigener Tasche leisten – dass sich das in Zukunft nicht verbessern wird, sondern im Gegenteil eher noch verschlechtern, dürfte jedem klar sein.

Beispielsweise bei hochwertigen Inlays oder Implantaten sind Eigenanteile in Höhe von 70, 80, teilweise über 90% eher die Regel als die Ausnahme. Die meisten Patienten müssen hier genau überlegen, ob sie sich das teure Implantat leisten können oder ob sie nicht doch lieber die billige Kassenbrücke wählen.

Wenn der Patient jedoch eine Versicherung abschließt, die ihm auch für solche hochwertigen Zahnersatzversorgungen eine Kostenabsicherung i.H. von 80 oder sogar 90% gewährt, dann wird Ihr Patient sicherlich nicht mehr lange nachdenken müssen.

Das Aufklärungsgespräch über die Kosten der Versorgung wird dadurch für Sie als Zahnarzt bedeutend angenehmer.

Moderne Zahnzusatzversicherungen bieten neben Zahnersatz auch noch ganz anderes Potential, z.B. Kostenübernahme für die professionelle Zahnreinigung. Viele Patienten scheuen sich immer noch, diese wichtige Vorsorge ein oder zwei mal jährlich wahrzunehmen, weil sie die Kosten voll privat tragen müssen.

Wenn Ihr Patient jedoch einen Kostenträger hat, z.B. den Tarif CSS ZE-TOP + ZB, der dafür 100% leistet, dann können Sie sicher sein, dass Sie diesen Patienten zukünftig ein bis zwei mal pro Jahr in Ihrer Praxis begrüßen dürfen.

Umso nützlicher ist es für Sie, wenn Sie das Thema Zahnzusatzversicherung in Ihrer täglichen Arbeit als Zahnarzt aktiv im Patientengespräch ansprechen.

Wir bieten Ihnen dafür diverse Medien zur Unterstützung an:

  1. Ausführliche Marktübersicht
  2. Patienten-Infomappe
  3. Zahnarzt-Infomappe

All das können Sie kostenlos online anfordern bzw. nachbestellen, unter www.zahnzusatzversicherung-experten.de



Aufnahmebedingungen und Versicherungsfähigkeit

Wie bei fast allen Angeboten im Bereich der privaten Krankenversicherung wird auch bei Zahnzusatztarifen im Regelfall eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Diese Gesundheitsprüfung sieht bei jedem Anbieter ein wenig anders aus. Das reicht von Angeboten komplett ohne Gesundheitsprüfung bis hin zu sehr komplizierten Zahnfragen, z.B. ob jemand Zahnersatz im Mund hat, der schon älter als 10 Jahre ist. Die Annahmebedingungen der einzelnen Gesellschaften müssen Sie natürlich nicht im Detail kennen, das ist unser Job als Versicherungsmakler.

Nachfolgend nur ein kleiner Einblick worauf die meisten Versicherer Wert legen:

 

Fehlende Zähne

Danach fragen die meisten guten Anbieter im Antrag, d.h. es wird gefragt, wie viele Zähne dem Antragsteller fehlen, die nicht ersetzt sind. Im Normalfall werden Anträge ab einer gewissen Anzahl fehlender Zähne, z.B. ab 3, 4 oder 5 fehlenden Zähnen abgelehnt (je nach Gesellschaft). Einige wenige Anbieter fragen nicht danach im Antrag.

Zähne, die mit festsitzendem Zahnersatz versorgt sind, z.B. Brücken oder Implantaten, sind bei dieser Frage nicht mit anzugeben.

 

Herausnehmbare Prothesen

Das wird von manchen Anbietern im Antrag erfragt, d.h. man möchte wissen, wie viele Zähne durch einen herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. eine Teleskopprothese) ersetzt sind.

 

Anzahl Füllungen, Kronen, Brücken o. Ä.

Danach fragen erstaunlicherweise nur sehr wenige Anbieter. Im Regelfall wird nach derartigen vorhandenen Versorgungen nicht gefragt. Sofern diese beim Abschluss noch voll intakt sind, können sie bei den meisten Anbietern problemlos mit versichert werden.

 

Laufende / angeratene Behandlungen

Diese Frage taucht in den meisten Anträgen für Zahnzusatztarife auf. Dabei muss der Antragsteller alle Behandlungen wahrheitsgemäß angeben, die derzeit laufen, notwendig, von Ihnen angeraten oder geplant worden sind. Sofern diese Frage im Antrag mit JA beantwortet wird, werden Anträge oftmals abgelehnt oder es wird zusätzlich ein ausführlicher zahnärztlicher Befundbericht angefordert. Eine solche Vorgehensweise empfiehlt sich allerdings im Normalfall eher nicht, da die Gefahr einer Ablehnung sehr hoch ist.

Für Ihren Patienten ist es daher meist sinnvoller, erst das Ende der anstehenden Behandlungen abzuwarten und erst danach einen Antrag bei der Versicherungsgesellschaft seiner Wahl zu stellen. Damit kann man unnötigen Problemen bei der Annahme oftmals aus dem Weg gehen.



Vor Vertragsbeginn eingetretene „Schäden“

Ein Haus muss man rein vorbeugend gegen die Gefahr „Feuer“ versichern. Wenn man damit wartet, bis es anfängt zu brennen, wird den eingetretenen Schaden kein Anbieter mehr versichern.

Viele Interessenten für eine Zahnzusatzversicherung informieren sich leider erst dann über einen Abschluss, wenn es bereits zu spät ist, d.h. wenn bereits konkrete Behandlungsmaßnahmen notwendig sind.

Derartige Fälle, wo bereits ein „Schaden“ eingetreten ist und der Zahnarzt – also Sie – konkrete Behandlungsmaßnahmen empfohlen hat, können selbstverständlich nicht mehr versichert werden.

Eine Versicherung kann immer nur für solche Schäden abgeschlossen werden, die zukünftig auftreten könnten.

Es gibt zwar sogar einige wenige Anbieter, die Patienten auch während laufender Behandlungen aufnehmen, aber Leistungen für die aktuell anstehenden Behandlungen sehen natürlich auch solche Tarife nicht vor.

Etwas anderes ist es natürlich, wenn Sie Ihren Patienten ganz allgemein aufklären, z.B. über die Haltbarkeit von vorhandenem Zahnersatz.

Wenn ein Patient beispielsweise eine Krone hat, die momentan noch voll intakt ist und wo keinerlei Veranlassung für eine Behandlung besteht, dann löst eine Aufklärung über die allgemeine Haltbarkeit von Kronen (wenn Sie Ihren Patienten z.B. informieren, dass Kronen i.d.R. nur eine begrenzte Haltbarkeit von z.B. 10 Jahren haben und diese danach regelmäßig ausgetauscht werden müssen) noch keinen „Versicherungsfall“ aus.

Überprüfen kann der Versicherer solche Sachverhalte, indem er Rückfragen an den Zahnarzt stellt. Dabei kann sowohl der aktuelle Zahnarzt befragt werden als auch frühere Zahnärzte, bei denen der Patient womöglich vor Abschluss der Versicherung in Behandlung war. Auch kann der Versicherer Einblick in die Patientenakten verlangen (dazu entbindet der Patient Sie als Zahnarzt mit seiner Antragstellung von der ärztlichen Schweigepflicht).

Problematisch wird es immer dann, wenn Sie bzgl. eines zahnärztlichen Problems bereits eine Diagnose gestellt und diese in Ihrer Akte vermerkt haben.

Wenn z.B. vermerkt ist, dass ein Patient einen kariösen Zahn oder eine sanierungsbedürftige Krone hat, dann wären das „Schäden“, die nicht mehr versichert werden können.

Im Regelfall macht es Sinn, derartige notwendige oder angeratene Behandlungen noch vor Abschluss einer Versicherung durchzuführen.

 

„Versicherungskonforme“ Abrechnung

Sicherlich sind Sie und Ihre Abrechnungskräfte bestens mit den Vorgaben der GOZ vertraut und wissen die Gebührenpositionen entsprechend anzuwenden.

Versicherungsgesellschaften haben aber leider oftmals eine sehr eigenwillige Auslegung, wenn es um Honorarabrechnungen geht. Das kann teilweise dazu führen, dass Ihrem Patienten seine sicher geglaubte Erstattungsleistung verweigert wird, weil die Versicherung mit der Art der Abrechnung nicht einverstanden ist.

Derartigen Schwierigkeiten kann man vorbeugen, wenn man weiß, welche Abrechnungsmöglichkeiten die Versicherungsgesellschaften akzeptieren und welche ggf. nicht.

Das klassische Beispiel hierfür ist die professionelle Zahnreinigung. Diese ist bislang noch nicht einheitlich in der Gebührenordnung für Zahnärzte enthalten und dementsprechend muss man sich anderweitig behelfen.

Manche Zahnärzte berechnen die professionelle Zahnreinigung z.B. als Analogposition; andere führen die einzelnen Arbeitsschritte separat auf und wieder andere verlangen einfach einen Pauschalbetrag ohne Gebührenpositionen in der Rechnung.

Solange der Patient die Kosten selbst trägt, ist es natürlich vollkommen egal, wie die Abrechnung erfolgt. Problematisch kann es werden, wenn der Patient einen Kostenträger hat, der auch die professionelle Zahnreinigung prinzipiell erstattet, aber die abgerechneten Gebührenziffern nicht akzeptiert.

Nicht akzeptiert wird z.B. im Regelfall eine Pauschalabrechnung ganz ohne Gebührenpositionen nach §2.3 der GOZ, da sind fast alle Versicherer einheitlicher Meinung. Kritisch sind manche Analogpositionen, wobei es hier schon Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften gibt.

Ein bei Versicherungen gerne gesehener Abrechnungsweg ist beispielsweise die Gebührenposition 405, ggf. mit erhöhtem Steigerungsfaktor (i.d.R. Bis 3,5fach akzeptiert).

Wir haben aus diesem Grund bei allen von uns angebotenen Versicherungsgesellschaften ausführlich in den Leistungsabteilungen nachgefragt, welche Abrechnungsmodalitäten für die professionelle Zahnreinigung akzeptiert werden und welche ggf. nicht. Dafür erhält Ihr Patient nach dem Abschluss eine ausführliche Abrechnungshilfe von uns.

Sicherlich kann und will Ihnen niemand vorschreiben, wie Sie zahnärztliche Behandlungen in der Praxis abrechnen. Ihre Patienten werden es Ihnen jedoch danken, wenn Sie sich bei der Abrechnung ein wenig an den Vorgaben der einzelnen Kostenträger orientieren. Ihnen kann es schlussendlich egal sein, ob auf der Rechnung Ihres Patienten Gebührenziffer A oder B steht; wichtig ist nur, dass die gewünschte Summe unterm Strich rauskommt und dass die Rechnung bezahlt wird.



Welche Versicherung ist die beste, welche soll ich meinen Patienten empfehlen?

Eine ultimative „beste“ Versicherung gibt es nicht.

Jeder Mensch hat unterschiedliche Wünsche und Bedürfnisse, die bei der Auswahl berücksichtigt werden sollten; der eine legt evtl. viel Wert auf Prophylaxe-Leistungen, der nächste möchte ausschließlich Zahnersatz versichern. Zudem haben die einzelnen Gesellschaften auch unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen (Thema Gesundheitsfragen), d.h. nicht immer ist der gewünschte Tarif auch abschließbar.

Natürlich können Sie Ihre Patienten gerne im Rahmen Ihrer Möglichkeiten und Kenntnisse über das Thema Zusatzversicherungen aufklären, aber die detaillierte Beratung über die Vor- und Nachteile der einzelnen Versicherungstarife sollten Sie einem Profi wie uns überlassen.

Wir können Ihren Patienten die ganze Bandbreite des Marktes bieten. Wir wählen ausschließlich qualitativ sehr hochwertige Versicherungstarife aus. Mit Billigangeboten, die im Leistungsfall nicht das halten, was die Werbung versprochen hat, werden weder Sie als Zahnarzt noch Ihre Patienten glücklich.

Einen ersten Anhaltspunkt kann unsere Vergleichsliste bieten, die wir Ihnen ebenfalls beifügen.

 

Hier können Sie das komplette Zahnarzt-FAQ runterladen.