Zahnzusatzversicherung im Test - die Testsieger aus Stiftung Warentest 2010
Viele Verbraucher sind schnell verunsichert, wenn es um das sehr komplexe Thema Finanzen und Versicherungen im Allgemeinen geht. Kaum verwunderlich, wenn man die deutsche Finanzlandschaft mit all ihren Skandalen in der Vergangenheit betrachtet. Eine Informationsquelle, auf die sich viele Menschen verlassen, ist die Stiftung Warentest, die mit ihrer Schwesternzeitschrift FINANZtest in regelmäßigen Abständen diverse Finanz- und Versicherungsprodukte genauestens unter die Lupe nimmt. Auch das Thema Zahnzusatzversicherungen hat die Stiftung Warentest in regelmäßigen Abständen beleuchtet.
Im Nachfolgenden möchten wir die Ergebnisse der letzten Testrunde (letzter Zahnzusatzversicherung Test im Mai 2010, nächster Zahnzusatzversicherung Test voraussichtlich 2011) übersichtlich darstellen, aber wir möchten es auch nicht versäumen, die Testergebnisse kritisch zu hinterfragen, denn der Zahnversicherung Test weist nach unserer Einschätzung den ein oder anderen Mangel auf, den wir nicht vorenthalten möchten.
Zahnzusatzversicherung - die von Stiftung Warentest angesetzten Bewertungsmaßstäbe
Waren es im vorangegangenen Zahnzusatzversicherung Finanztest von Ende 2008 noch lediglich 3 Zahnzusatzversicherungen, welche mit der Bestnote "Sehr Gut" ausgezeichnet worden sind, so waren es zwei Jahre später in der Mai-Ausgabe von Finanztest schon sage und schreibe 16 verschiedene Zahnversicherungen, welche das Testsiegel "Sehr Gut" verliehen bekamen. Die Versicherungsbranche hat also erkannt, dass der Markt nicht mehr nur nach möglichst billigen Zahntarifen verlangt, sondern vielmehr nach qualitativ hochwertigen Zahnzusatzversicherungen.
Die Stiftung Warentest hat im Zahnzusatzversicherung Test folgendermaßen gewichtet:
- 10% Regelversorgung (ohne privatzahnärztliche Vergütungsanteile)
- 40% Privatversorgung (z.B. hochwertige Kronen, Brücken aus Keramik)
- 25% Inlays
- 15% Implantate
- 10% jährliche Obergrenzen (anfängliche oder dauerhafte Leistungsbegrenzungen)
Dieser Bewertungsmaßstab weist nach unserer Einschätzung folgende Mängel auf:
1. Keine Berücksichtigung der Zusatzleistungen für Prophylaxe und Zahnbehandlung
Viele Versicherte wünschen sich in ihren Tarifen auch Leistungen für Prophylaxe (z.B. professionelle Zahnreinigung) oder Zahnbehandlungen (z.B. hochwertige Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen o.Ä.). Mittlerweile haben das auch etliche Versicherungsunternehmen erkannt und bieten derartige Leistungen in ihren Zahnzusatzversicherungen an, was jedoch von der Stiftung Warentest in keinster Weise in das Testergebnis eingeflossen ist. Dass die Stiftung Warentest diese Zusatzleistungen nicht berücksichtigt hat, halten wir persönlich für falsch. So macht zumindest auch die Angabe der Monatsbeiträge für Personen im Alter von 43, 58 oder 73 Jahren nur wenig Sinn, da die Zusatzversicherungen mit umfangreicheren Zusatzleistungen im Preis-Leistungsvergleich schlechter dargestellt werden als sie eigentlich sind. Eine Zahnzusatzversicherung, welche zwei mal im Jahr die professionelle Zahnreinigung erstattet, muss einfach etwas teurer kalkuliert werden als ein Zahntarif, der rein Kronen, Brücken und Implantate abdeckt.
2. Kaum Berücksichtigung der anfänglichen Leistungsbegrenzungen
Die Stiftung Warentest hat in ihrem Zahnversicherung Test lediglich zu 10% das Thema "jährliche Obergrenzen" einbezogen. Das halten wir für etwas untergewichtet, zumal die FINANZtest offensichtlich auch mehr darauf geachtet hat, dass die Tarife langfristig keine starken Begrenzungen beinhalten - die anfänglichen Begrenzungen der ersten Jahre haben offenbar nur eine sehr untergeordnete Rolle bei der Bewertung gespielt. Aus unserer persönlichen Beratungspraxis jedoch wissen wir, dass die anfänglichen Begrenzungen der einzelnen Zahnzusatzversicherungen durchaus eine erhebliche Rolle bei der Auswahl für die meisten Interessenten spielen. Die meisten Menschen möchten einfach nicht erst jahrelang in eine Versicherung einbezahlen müssen, ohne nennenswerte Leistungsansprüche zu erwerben. Daher werden Zahnzusatzversicherungen wie z.B. die CSS.flexi (keine anfänglichen Begrenzungen) in der Praxis von vielen Menschen einer ERGO Direkt Premium (4 Jahre lang begrenzte Leistung) vorgezogen.
3. Implantatleistungen zu wenig, Regelversorgungsleistung zu stark berücksichtigt
Die Leistung für Implantate wurde von der Stiftung Warentest nur zu 15% in das Zahnzusatzversicherung Ranking einbezogen. Wir halten diesen Anteil für zu gering angesetzt. Implantate zählen in der Zahnmedizin so ziemlich zum teuersten, was man sich für sein Gebiss leisten kann. Ein einzelnes Implantat mit Krone kostet rund 2000 Euro. Gerade für derartige sehr teure Versorgungen werden Zahnersatzversicherungen abgeschlossen und nicht etwa um sich eine Zahnersatz-Regelversorgung leisten zu können. Das widerspricht geradezu dem Gedanken einer guten Zahn Zusatzversicherung. Wenn man sich mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden geben würde, dann bräuchte man eigentlich nicht unbedingt eine Zahnversicherung abzuschließen, da die Eigenanteil, die für die gesetzliche Regelversorgung anfallen, sehr überschaubar sind. Die Berücksichtigung der Regelversorgung zu 10% ist unserer Einschätzung nach gänzlich überflüssig, wohingegen die Implantatleistungen nicht adäquat berücksichtigt worden sind.
4. irreführende Darstellung bei einzelnen Zahnzusatzversicherungen
Die Zahnzusatzversicherungen der Hanse Merkur wurden von der Stiftung Warentest mit 1,1 bewertet. Dabei wurden die Tarife der Hanse Merkur in der Kategorie "Tarife nach Art der Lebensversicherung" bewertet. Die Stiftung Warentest hat hier in ihrer Darstellung unterschlagen, dass die getesteten Tarife der Hanse Merkur nur zum Teil "nach Art der Lebensversicherung" kalkuliert worden sind. Zur Erläuterung muss ich ein wenig ins Detail gehen:
Getestet worden sind die folgenden 3 Bausteine der Hanse Merkur EZ+EZT+EZP:
- EZ (30% Zahnersatzleistung)
- EZT (Aufstockung der Zahnersatzleistung auf 90% inkl. Vorleistung der GKV und Vorleistung aus Tarif EZ)
- EZP (100% Leistung für Füllungen, Prophylaxe und Wurzelbehandlung)
Nach Art der Lebensversicherung ist jedoch nur der erstgenannte Baustein EZ kalkuliert. Die beiden anderen genannten Bausteine EZT und EZP sind "nach Art der Schadenversicherung" kalkuliert. Die Beiträge sind zwar nicht mit altersbedingten Steigerungen kalkuliert, wie das i.d.R. bei derartig kalkulierten Tarifen üblich ist. Allerdings gibt es zwischen Tarifen nach Art der Schadenversicherung und Tarifen nach Art der Lebensversicherung noch einen weiteren wichtigen Unterschied, der gerne übersehen wird:
Bei Tarifen nach Art der Schadenversicherung hat die Versicherungsgesellschaft während der ersten 3 Laufzeitjahre ein sog. ordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet im Klartext: die Versicherung kann während der ersten 3 Laufzeitjahre den Vertrag ohne Angabe bestimmter Gründe kündigen, wenn sie möchte.
In der Praxis verzichten die meisten Versicherungsunternehmen explizit auf dieses anfängliche ordentliche Kündigungsrecht - die Hanse Merkur tut dies allerdings nicht, jedenfalls noch nicht. Auf Anfrage bei der Hanse Merkur bekräftigte man mir, dass man nicht vorhabe von diesem Kündigungsrecht Gebrauch zu machen und dass die Bedingungen in Zukunft dahingehend auch geändert werden sollen. Bis dato ist das jedenfalls meines Wissens noch nicht geschehen. In den aktuell gültigen Tarifbedingungen zur Zahnzusatzversicherung (Stand 07 / 2010) heißt es in §14 der Tarifbedingungen für Tarife nach Art der Schadenversicherung:
(1) Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Wir gehen zwar auch nicht davon aus, dass die Hanse Merkur in der Praxis von diesem Kündigungsrecht bei der Zahnzusatzversicherung Gebrauch machen wird, jedoch sollte man diesen Umstand auch nicht leichtfertig unter den Tisch fallen lassen wie wir finden. Auf Rückfrage unsererseits hat die Stiftung Warentest diese Unzulänglichkeiten eingeräumt und für die Zukunft avisiert, man werde intern darüber beraten, dieses Kriterium evtl. mehr zu berücksichtigen.
18.11.2010 WICHTIGER NACHTRAG:
Die Hanse Merkur Hat uns erfreulicherweise mitgeteilt, dass - um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen - auf das bestehende "ordentliche Kündigungsrecht" für die Zahntarife verzichtet wird! Eine entsprechende Korrektur der Tarifbedingungen liegt uns vor! Die erläuterten Einschränkungen bei der Hanse-Merkur spielen also keine Rolle mehr!
18.11.2010 WICHTIGER NACHTRAG:
Die Hanse Merkur Hat uns erfreulicherweise mitgeteilt, dass - um Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen - auf das bestehende "ordentliche Kündigungsrecht" für die Zahntarife verzichtet wird! Eine entsprechende Korrektur der Tarifbedingungen liegt uns vor! Die erläuterten Einschränkungen bei der Hanse-Merkur spielen also keine Rolle mehr!
Fazit unserer Beurteilung des Zahnzusatzversicherung Test:
Wir empfehlen daher, sich nicht blind auf die Testsieger von Stiftung Warentest 2010 zu verlassen. Sie sollten das Ergebnis von Finanztest als Anregung verstehen und sich selbst ein Bild von den einzelnen Zahnzusatzversicherungen machen. Sie müssen Ihre eigenen Prioritäten formulieren und danach entscheiden, welche Zusatzversicherung am besten zu Ihnen passt - das muss nicht unbedingt die Zahnzusatzversicherung sein, die von Stiftung Warentest mit 1,0 bewertet worden ist, sondern das sollte die Zahnversicherung sein, die ihre persönlichen Bedürfnisse am besten erfüllt. Der nächste Zahnzusatzversicherung Test 2011 kommt vermutlich bald.
Alle mit Note "Sehr Gut" ausgezeichneten Zahnzusatzversicherungen im Test:
| ERGO Direkt Premium ZAB+ZAE+ZBB+ZBE | Sehr Gut (1,0) |
| ERGO Direkt ZAB+ZAE+ZBB | Sehr Gut (1,0) |
| Neckermann ZAB+ZAE+ZBB+ZBE | Sehr Gut (1,0) |
| Neckermann ZAB+ZAE+ZBB | Sehr Gut (1,0) |
| HanseMerkur EZ+EZT | Sehr Gut (1,1) |
| HanseMerkur EZ+EZT+EZP | Sehr Gut (1,1) |
| Central Prodent | Sehr Gut (1,2) |
| Barmenia ZG Plus | Sehr Gut (1,3) |
| CSS Flexi ZETOP+ZB | Sehr Gut (1,3) |
| Universa Dent-Privat | Sehr Gut (1,4) |
| Münchener Verein 769 + 564 | Sehr Gut (1,4) |
| SDK ZG70 + ZGB | Sehr Gut (1,4) |
| ERGO Direkt ZAB+ZBB | Sehr Gut (1,5) |
| ERGO Direkt ZAB+ZBB+ZBE | Sehr Gut (1,5) |
| Neckermann ZAB+ZBB | Sehr Gut (1,5) |
| Neckermann ZAB+ZBB+ZBE | Sehr Gut (1,5) |
Wenn man diese Liste betrachtet, dann fällt zunächst einmal auf, dass darin allein 8 Tarife von nur 2 Versicherungen gestellt werden, nämlich von der ERGO Direkt-Versicherung (ehemalige Karstadt-Quelle-Versicherung) und von der Neckermann-Versicherung. Wenn man dann diese Tarife noch ein wenig genauer betrachtet, dann erkennt man, dass die Zahnzusatzversicherungen von Neckermann und der ERGO-Direkt absolut identisch sind. Die beiden Versicherungsgesellschaften haben diese Zahnzusatztarife offenbar gemeinsam konzipiert und kalkuliert, vertreiben sie jedoch unter verschiedenen Markennamen. Warum die Stiftung Warentest jede Zahnzusatz Versicherung seperat aufgeführt hat und jeweils noch diverse Kombinationen der einzelnen Bausteine als seperate Tarife getestet hat, ist für uns nicht wirklich nachvollziehbar gewesen, zumal die Zusammenstellung der Bausteine recht willkürlich erscheint, z.B. wurde die Kombination der Bausteine ZAB+ZAE (90% Zahnersatzleistung) nicht seperat getestet, was aus unserer Sicht eher Sinn gemacht hätte, anstatt die Kombination ZAB (nur 75% Zahnersatz) mit ZBB+ZBE zu testen.