Beiträge |
Alter | Beitrag | 0-15 | 6,50 € | 16-20 | 7,50 € | 21-30 | 18,40 € | 31-40 | 25,90 € | 41-50 | 31,30 € | 51-60 | 42,00 € | 61-65 | 50,00 € | 66-100 | 52,50 € |
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Alter | Beitrag | 0-15 | 8,54 € | 16-20 | 11,87 € | 21-30 | 13,00 € | 31-40 | 18,00 € | 41-50 | 25,00 € | 51-60 | 33,00 € | 61-100 | 39,00 € |
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Alter | Beitrag | 0-15 | 12,44 € | 16-20 | 16,97 € | 21-30 | 23,45 € | 31-40 | 29,45 € | 41-50 | 36,45 € | 51-60 | 44,45 € | 61-100 | 50,45 € |
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Alter | Beitrag | 0-15 | 4,21 € | 16-20 | 6,87 € | 21-30 | 13,45 € | 31 | 14,45 € | 32-40 | 16,92 € | 41-50 | 20,79 € | 51-60 | 24,99 € | 61-65 | 28,28 € | 66-100 | 31,14 € |
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Anfängliche Leistungsstaffel |
Ja, die Leistungen im Tarif Gothaer MediZ Duo sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 2.000€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 3.000€ |
Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif Gothaer MediZ Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 750€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 750€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 1.500€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 2.250€ |
Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif Gothaer MediZ Premium + MediProphy sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 750€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 750€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 1.500€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 2.250€ |
Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif Gothaer MediZ Basis + MediProphy sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 300€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 300€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 600€ |
Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |