Wozu braucht man
eine Zahnzusatzversicherung?

  • Was bezahlt die GKV? Was muss man privat übernehmen?
  • Über 1.000€ für eine Wurzelbehandlung privat bezahlen?
  • Speziell Zahnersatz kann wirklich teuer werden

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Viele Menschen fragen sich zu recht - wozu braucht man so eine Zahnzusatzversicherung eigentlich? Ich bin doch gesetzlich krankenversichert. Das ist richtig - doch der Schutz ist durchaus lückenhaft.

Die Kassenversorgung in Deutschland stellt hinsichtlich Zahnersatz und Zahnbehandlung nur eine Minimalversorgung dar. Die moderne Zahnmedizin kann weitaus mehr. Doch das spürt der Kassenpatient leider am Geldbeutel - wenn er nicht über eine gute Zahnzusatzversicherung verfügt.

Egal ob es um Zahnersatz geht oder um Zahnbehandlungen. Die gesetzlichen Kassen bezahlen bei weitem nicht alles, was sinnvoll ist. Wer seine Zähne optimal versorgt wissen möchte, muss heutzutage vieles privat bezahlen, wenn er keine Zahnversicherung abgeschlossen hat. Wir erklären Ihnen genau, warum sie eine Versicherung brauchen!

Zahnzusatzversicherung - wozu braucht man die eigentlich?

  1. Die gesetzliche Kasse erstattet bei Zahnersatz nur die Regelversorgung
  2. Wer eine bessere Versorgung möchte, zahlt einen großen Teil der Behandlungskosten selbst
  3. Bei Implantaten oder Inlays sind 80-90% Eigenanteil eher die Regel als die Ausnahme
  4. Auch Wurzelbehandlungen werden nur erstattet, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind
  5. Eine Private Wurzelbehandlung kostet über 1.000 Euro!

Zahnersatz - ohne Zahnzusatzversicherung können Implantate teuer werden

Stellen Sie sich vor, Ihnen musste ein Zahn gezogen werden. Schlimm genug. Jetzt stellt sich die Frage des passenden Zahnersatzes - der Zahnarzt schlägt Ihnen vor, den fehlenden Zahn mit einer Brücke zu versorgen. Die wird links und rechts an den Nachbarzähnen eingehängt. Tja, und wenn die gesund sind? Egal, zumindest für die gesetzliche Krankenkasse. Aus deren Sicht stellt eine Brücke die sinnvollste Zahnersatzversorgung dar, weil sie deutlich kostengünstiger ist wie z.B. Implantate - doch die Nachbarzähne müssen dafür angeschliffen werden, egal ob gesund oder nicht.

Bei einer Implantatlösung würde ein Stift aus Titan in den Kiefer eingesetzt, auf dem dann - wie auf einer Zahnwurzel - eine Krone befestigt werden könnte. Die Nachbarzähne wären von dieser Zahnersatzlösung nicht betroffen. Sinnvoll? Ja, auf jeden Fall - doch leider keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Die gesetzliche Kasse zahlt nur für die Brückenversorgung der Zahnlücke.

Und selbst da zahlt die GKV nicht alles, sondern nur die günstigste Ausführung (sogenannte Regelversorgung, für einen Backenzahn z.B. in Stahl) und zu 50%. Wer ein Bonusheft führt und nachweisen kann, dass er die vergangenen 10 Jahre jedes Jahr beim Zahnarzt war, bekommt immerhin 65% von der günstigen Lösung erstattet. Dieser Betrag, den die Kasse bezahlt nennt sich „befundorientierter Festzuschuss“. Er heißt so, weil er auch dann ausbezahlt wird, wenn sich der Kassenpatient für eine andere Versorgung entscheidet, entweder eine „andersartige“ Versorgung (z.B. das Implantat) oder eine „gleichartige“ Versorgung in hochwertigerer Ausführung (z.B. Gold oder Keramik statt Stahl).

Bei einem Implantat mit Keramikkrone muss der Versicherte mit etwa 2.000 bis 3.000 Euro Gesamtkosten rechnen. Der Festzuschuss seiner gesetzlichen Krankenkasse deckt dafür nur rund 400 Euro über den Festbetrag - egal ob der Versichere bei Barmer, AOK, TK oder einer Betriebskrankenkasse versichert ist, das spielt keine Rolle Wer keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, muss die hohe Differenz von ca. 1.600 bis 2.600 Euro aus eigener Tasche zahlen. Auch in anderen Bereichen, etwa zur Befestigung von Prothesen bei mehreren fehlenden Zähnen, finden Implantate Anwendung in der modernen Zahnmedizin.

Ausführliche Infos zu den Zahnersatzleistungen finden Sie unter: Zahnzusatzversicherung Zahnersatz

Prophylaxe - Wichtige Vorsorge wird nicht von der GKV übernommen

Eigentlich müsste man ja meinen, die gesetzlichen Krankenkassen hätten ein gesteigertes Interesse daran, dass ihre Versicherten regelmäßig an vorbeugenden Maßnahmen teilnehmen. Umso mehr verwundert es, dass die gesetzlichen Kassen bis auf wenige Ausnahmen nicht die Kosten einer professionellen Zahnreinigung übernehmen. Die ist heutzutage bei den meisten Zahnärzten 1-2 mal jährlich Standard und kostet pro Durchführung etwa 70 bis 120 Euro.

Viele gute Zahnzusatzversicherungen leisten auch für Zahnprophylaxe - eine Übersicht finden Sie unter Zahnzusatzversicherung Zahnreinigung. Je nach Alter ist das gar nicht mal unbedingt teuer. Ein 25jähriger beispielsweise zahlt im Tarif Die Bayerische ZAHN Smart rund 15 Euro im Monat und bekommt dafür 2 mal pro Jahr bis zu 80 Euro für die Zahnreinigung zurück.

Da lohnt sich die Zahnzusatzversicherung praktisch schon fast allein über die Inanspruchnahme der Prophylaxe-Leistung. Die Zahnreinigung sollte man bedarfsgerecht absichern, d.h. wer z.B. nur einmal jährlich zur PZR geht, sollte eine Zahnversicherung abschließen, wo diese Leistung 1 x jährlich abgedeckt ist.

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Zahnbehandlung - die Kasse bezahlt doch zumindest eine Wurzelbehandlung, oder?

Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt doch zumindest für eine Wurzelbehandlung, oder? Jein - in manchen Fällen, ist eine Wurzelbehandlung eine Leistung der GKV - in anderen nicht. Das ist abhängig davon, ob die GKV-Richtlinien für die Erhaltungswürdigkeit eines Zahnes erfüllt sind oder nicht.

Die Kasse zahlt nämlich nur dann für die Wurzelbehandlung, wenn der Zahn in einer geschlossenen Zahnreihe steht und die dauerhafte Prognose für den Zahnerhalt gut ist. Steht der Zahn z.B. am Ende der Zahnreihe, erstattet die GKV nur die Kosten des Zahn-Ziehens. Wer den Zahn mit einer Wurzelbehandlung erhalten möchte, muss die mitunter hohen Kosten (bis ca. 1.000 Euro beim Endo-Spezialisten) selbst tragen.

Amalgam verwenden heute nur noch wenige Zahnärzte. Dennoch ist es immer noch Mittel der Wahl, wenn es um Kassenfüllungen geht. Wer statt Amalgam eine hochwertige Füllung aus Kunststoff möchte, muss die Mehrkosten von rund 100 Euro pro Zahn privat bezahlen, wenn er keine Versicherung hat. Lediglich für Kinder und Schwangere ist Amalgam mittlerweile verboten worden.

Ausführliche Infos zum Thema Zahnerhalt finden Sie unter: Zahnzusatzversicherung Zahnbehandlung

 

Schließen Sie rechtzeitig eine Zahnversicherung ab

Wer jung und gesund ist, denkt leider oftmals nicht an den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Doch das ist ein Fehler - wir erhalten natürlich tagtäglich Anfragen von Menschen, die gerade vom Zahnarzt kommen. Oft ist die Enttäuschung groß, wenn ich erklären muss, dass es zu spät ist, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen, wenn der Zahnarzt schon angeraten hat, Zähne zu ersetzen oder bestehende Kronen / Brücken zu erneuern. Das Kind ist dann leider schon in den Brunnen gefallen.

Die Werbung verspricht zwar eine „Zahnzusatzversicherung die bezahlt, wenn es eigentlich schon zu spät ist“ - und die gibt es sogar wirklich - doch der beworbene Tarif ERGO Direkt Zahnersatz Sofort verdoppelt leider nur bei Zahnersatz den GKV-Festzuschuss.

Das kann in manchen Fällen eine sinnvolle Notlösung sein - doch wer wirklich hohe Zahnersatzrechnungen gut versichern möchte, muss das rechtzeitig tun, also zu einem Zeitpunkt, wo die Zähne noch gesund sind.

Kombiniert mit Prophylaxe-Erstattung kostet solch eine Absicherung unterm Strich gar nicht unbedingt so viel (wie das eingangs erwähnte Beispiel der Bayerischen ZAHN Smart zeigen kann).

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