Continentale CEZP-U | Test & Vergleich 2024
Continentale Logo
  • Alles zum Tarif Continentale CEZP-U
  • Kostenlos & Unverbindlich
  • In nur 2 Minuten alle Details

Continentale CEZP-U - Test & Vergleich 2024

Der Tarif Continentale CEZP-U bietet insgesamt ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis. Der Tarif sieht Leistungen sowohl für Zahnersatz als auch für Zahnerhalt-Maßnahmen vor. Zahnersatz wie z.B. Implantate oder Kronen erstattet die Continentale CEZP-U mit 80-90%, abhängig vom Nachweis über ein regelmäßig geführtes Bonusheft.

Der Tarif Continentale CEZP-U leistet auch für teure Knochenaufbaumaßnahmen als Vorbereitung für Implantat-Behandlungen. Auch Funktionsanalyse / Funktionstherapie im Rahmen einer aufwändigen Zahnersatzbehandlung ist versichert. Die Anzahl an Implantaten ist auf maximal 6 je Kiefer begrenzt. Für Prophylaxe erstattet die Versicherung jährlich bis zu 80 Euro aus dem Tarif Conti CEZP. Für Zahnbehandlungen wie Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung oder Parodontalbehandlung erstattet der Tarif sogar 100%.

Wer eine gute und günstige Absicherung mit ordentlichen Leistungen in allen Bereichen sucht, sollte sich den Tarif jeden Fall genauer ansehen. Hier können Sie auch ein kostenloses Angebot für den Tarif CEZP-U anfordern oder den Tarif direkt online abschließen. 

Die Continentale konnte auch dieses Jahr im Test von Stiftung Warentest überzeugen und wurde mit Note 1,4 (FINANZTest, Ausgabe Juni 2023) bewertet - der Tarif wurde von Finanztest besonders in der Kategorie "gut und günstig" empfohlen. Wer mit kleineren Schwächen leben kann, für den ist die Continentale mit dem Tarif CEZPU unserer Erfahrung nach eine absolute Empfehlung. 

Continentale CEZP-U

Testurteil
2,4
12-2024
Gut
Zahnersatz
Gut
Zahnbehandlung
Gut
Zahnreinigung
Gut
Beitrag im Alter
stabil

Continentale CEZP-U - Leistungen und Tarifdetails

Zahnersatz

Implantate

Implantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen.

Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen.

Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€.

Implantate
80 - 90% inkl. GKV

Kronen & Brücken

Als "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden.

Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen.

Kronen & Brücken
80 - 90% inkl. GKV

Inlays

Inlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden.

Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren. 

Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren).

Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€).

Inlays
80 - 90% inkl. GKV

Regelversorgung Leistungen 

Im Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden.

Regelversorgung
100%
Zahnbehandlung

Kunststofffüllungen

Früher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit.

Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung.

Hochwertige Füllungen
100% inkl. GKV
Narkose
keine Leistung

Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird

Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht.

Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen.

Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.):

  • elektrometische Längenbestimmung

  • Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden

  • Medikamentöse Einlagen

Wurzelbehandlung
keine Leistung

Parodontosebehandlung

Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.

Parodontosebehandlung
keine Leistung
Zahnprophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Die professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr.

Zahnreinigung (PZR)
100% max. 80€ im Jahr
Bleaching
keine Leistung

Fissurenversiegelung

Die Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen.

Fissurenversiegelung
100% max. 80€ im Jahr
Kieferorthopädie

Kieferorthopädie KIG 2

Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen.

Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€.

Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist.

KFO - KIG 2
keine Leistungen

Kieferorthopädie KIG 3-5

Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung.

Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen!

Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind!

KFO - KIG 3-5
keine Leistungen

Kieferorthopädie Erwachsene

Leistungen für Zahnspangen fallen bei Erwachsenen im Regelfall nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Manche privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, oft jedoch nur bei Unfall (gemeint ist ein Unfall, der sich nachweislich nach Vertragsabschluss ereignet hat und so gravierend war, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen).

Voraussetzung für die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Zudem darf vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung ärztlich diagnostiziert gewesen sein. Sofern also eine kieferorthoädische Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, wäre das nicht versicherbar!

KFO - Erwachsene
keine Leistungen
Begrenzungen & Wartezeiten

Maximale Leistung Zahnersatz 1. Jahr

Dieser Wert gibt an, wie viel Leistung für Zahnersatz im 1. Jahr nach Vertragsabschluss maximal abrufbar ist.

Max. Zahnersatz 1. Jahr
1.000€

unbegrenzte Leistung

Dieser Wert gibt an, ab welchem Jahr die Leistungen für Zahnersatz nicht mehr tariflich auf einen bestimmten Betrag begrenzt sind.

unbegrenzte Leistung
ab 5. Jahr

Wartezeit Zahnersatz 

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit Zahnersatz
8 Monate

Wartezeit Zahnbehandlung

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit Zahnreinigung
3 Monate

Wartezeit Kieferorthopädie 

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit Kieferorthopädie
keine Leistungen
Zahnersatz

Kronen & Brücken

Als "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden.

Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen.

Kronen, Brücken und Prothesen
80 - 90% inkl. GKV

Keramikverblendungen

Kronen oder Brücken können innerlich aus einem "Kern" und einer äußerlichen Verblendung bestehen - als Material für die Verblendung wählt man aus optischen Gründen üblicherweise Keramik, da dies dem Weiß der Zähne am nächsten kommt.

Einige Versicherungstarife leisten für keramische Verblendungen nur bis zu einem bestimmten Backenzahn, z.B. bis zum 6er Zahn - das würde bedeuten, dass an den dahinter liegenden 7er Backenzähnen bzw. den sogenannten 8ern (Weisheitszähnen) nur eine unverblendete Krone oder Brücke erstattet wird.

Der Kostenanteil einer Verblendung liegt bei rund 100 bis 200€ je Zahn.

Keramikverblendungen
ja, bis Zahn 6 (inkl.)
Veneers lt. AVB versichert
Nein, nicht versichert

Implantate

Implantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen.

Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen.

Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€.

Implantate
80 - 90% inkl. GKV

Knochenaufbau Implantate

Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan. Sie können einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen, der z.B. krankheitsbedingt entfernt wurde.

Voraussetzung für eine Implantation ist ein ausreichend vorhandener Kieferknochen, der das Implantat gut aufnimmt. Ist der Kieferknochen geschädigt oder hat er sich nach Entfernung eines Zahnes bereits stark zurückgezogen, kann ein Implantat nur gesetzt werden, wenn der Knochen zuvor aufgebaut worden ist. 

Viele gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen im Rahmen einer Implantation auch die Kosten eines aufwändigen Kieferknochenaufbaus (sogenannte "Augumenation") - die Kosten einer solchen Vorbehandlung können sehr hoch werden - 1000 € für einen Knochenaufbau als vorbereitende Maßnahme sind keine Seltenheit!

Knochenaufbau Implantate
Ja, versichert

Implantate begrenzt

Einige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Implantate auf eine bestimmte Anzahl je Kiefer.

Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehr Implantaten erstattungsfähig.

Implantate begrenzt
Keine tarifliche Begrenzung

Inlays

Inlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden.

Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren. 

Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren).

Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€).

Inlays
80 - 90% inkl. GKV

Inlays begrenzt

Einige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Inlays auf eine bestimmte Anzahl.

Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehreren Inlays erstattungsfähig.

Inlays begrenzt
keine tarifliche Begrenzung

Regelversorgung Leistungen 

Im Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden.

Regelversorgung
100%

Wartezeit Zahnersatz 

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit
8 Monate

Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten

Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.

Preis- und Leistungsverzeichnis Materialkosten
kein Preisverzeichnis
Prophylaxe

Professionelle Zahnreinigung

Die professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr.

Professionelle Zahnreinigung
100% max. 80€ im Jahr
Bleaching
keine Leistung

Fissurenversiegelung

Die Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann.

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen.

Fissurenversiegelung
100% max. 80€ im Jahr

Wartezeit Zahnbehandlung

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit
3 Monate
Zahnbehandlung

Kunststofffüllungen

Früher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit.

Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung.

Hochwertige Füllungen
100% inkl. GKV
Narkose
keine Leistung

Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann

  • eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann

  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird

Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht. Dabei spielen weitere Kriterien eine Rolle, beispielsweise die Erfolgsaussichten der Behandlung.

Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Wurzelbehandlung über die gesetzliche Kasse nicht möglich ist, haben Sie die Wahl:

a.) Sie lassen den Zahn ziehen (das sieht die gesetzliche Krankenkasse in diesen Fällen als „Regelleistung“ vor)

b.) Sie lassen den Zahn auf eigene Kosten „privat“ wurzelbehandeln (Kostenpunkt i.d.R. Zwischen ca. 500 und 1000 €)

Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung
100%

Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung

Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
  • der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird

Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht.

Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen.

Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.):

  • elektrometische Längenbestimmung

  • Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden

  • Medikamentöse Einlagen

Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung
keine Leistung

Parodontosebehandlung

Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.

Parodontosebehandlung ohne GKV-Vorleistung
100%

Parodontosebehandlung

Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.

Parodontosebehandlung mit GKV-Vorleistung
keine Leistung

Wartezeit Zahnbehandlung

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit
3 Monate
Kieferorthopädie

Kieferorthopädie Erwachsene

Leistungen für Zahnspangen fallen bei Erwachsenen im Regelfall nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Manche privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, oft jedoch nur bei Unfall (gemeint ist ein Unfall, der sich nachweislich nach Vertragsabschluss ereignet hat und so gravierend war, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen).

Voraussetzung für die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Zudem darf vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung ärztlich diagnostiziert gewesen sein. Sofern also eine kieferorthoädische Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, wäre das nicht versicherbar!

Erwachsene
keine Leistungen

Kieferorthopädie KIG 2

Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen.

Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€.

Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist.

Kinder - KIG 2
keine Leistungen

Kieferorthopädie KIG 3-5

Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung.

Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen!

Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind!

Kinder - KIG 3-5
keine Leistungen

Wartezeit Kieferorthopädie 

Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können.

Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!

Wartezeit
keine Leistungen

Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten

Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.

Preis- und Leistungsverzeichnis Materialkosten
keine Leistungen
Leistungsstaffel
Leistungsstaffel
Ja, die Leistungen im Tarif Continentale CEZP-U sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).
Zahnbehandlung, Prophylaxe:

Für die Leistungsbereiche Zahnbehandlung, Prophylaxe gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr2.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€
Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).
Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!
Beiträge
Beiträge
Dieser Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert - der Beitrag wird auf Basis Ihres Eintrittsalters berechnet und erhöht sich nicht automatisch bei Erreichen eines bestimmten Alters
Sonstiges

Dem Versicherer steht während der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss ein "ordentliches Kündigungsrecht" zu. Das bedeutet, dass der private Versicherer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen könnte.

Praktisch verzichten fast alle Unternehmen auf diese Kündigungsmöglichkeit - das ist natürlich positiv für den Versicherungsnehmer, da er dann nicht Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bleibt dadurch natürlich unangetastet, d.h. Sie selbst als Versicherungsnehmer können den Vertrag im Rahmen der vorgegebenen Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen beenden.

Verzicht ordentliches Kündigungsrecht
Ja, verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechts

Tarife mit / ohne Altersrückstellungen

Hinsichtlich der Beitragskalkulation gibt es zwei unterschiedliche Kalkulationsvarianten:

1. Tarife mit Altersrückstellungen (gleichbleibende Beiträge!)

Bei diesen Anbietern sind die Einstiegsbeiträge höher, weil zusätzlich zum reinen Risikobeitrag der jetzigen Altersklasse Rückstellungen für das Risiko des „Älterwerdens“ einkalkuliert werden.

Dadurch wird ein stabiler Beitragsverlauf bis ins hohe Alter erreicht, d.h. altersbedingte Beitragserhöhungen sind bei diesen Tarifen ausgeschlossen.

2. Tarife ohne Altersrückstellungen (steigende Beiträge!)

Immer mehr Anbieter kalkulieren ihre Tarife mittlerweile ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass der Versicherte anfänglich mit einem deutlich günstigeren Beitrag einsteigt, da das Risiko des Älterwerdens nicht über Alterungsrückstellungen einkalkuliert wird.

Stattdessen erhöhen sich bei solchen Tarifen die Beiträge fortlaufend regelmäßig mit dem Älterwerden (je nach Anbieter unterschiedlich, teilweise jährlich, teilweise in größeren Abständen, z.B. alle 5 oder 10 Jahre).

 

Wichtig: Das Risiko allgemeiner (kostenbedingter) Beitragsanpassungen besteht jedoch bei beiden Tarifvarianten gleichermaßen.

 

Beitragsverlauf
Beiträge konstant

Mindestvertragsdauer & Kündigung

Die meisten Versicherungsunternehmen vereinbaren anfänglich eine Mindestvertragsdauer - üblich sind hier 1 oder 2 Jahre. 

Der Vertrag kann dann seitens des Versicherungsnehmers frühestens nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden - ein paar wenige Anbieter verzichten auch auf Mindestlaufezeiten.

Darüber hinaus sind Kündigungsfristen einzuhalten - üblich sind hier 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.

Mindestvertragsdauer & Kündigung
2 Jahren Mindestvertragslaufzeit / Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres

Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten

Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.

Preis- und Leistungsverzeichnis Materialkosten
kein Preisverzeichnis

Gesundheitsprüfung

Die meisten Anbieter führen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Gesundheitsprüfung durch - das bedeutet, dass der Versicherer im Antrag Fragen zum Zahnzustand stellt, die vom Antragsteller wahrheitsgemäß zu beantworten sind. 

Die Richtigkeit dieser Angaben kann von der Versicherungsgesellschaft durch eine Rückfrage beim Zahnarzt geklärt werden.

Es gibt auch einige Gesellschaften, die bei der Antragstellung keine Gesundheitsprüfung durchführen, d.h. der Antrag wird in jedem Fall angenommen, egal ob die versicherte Person gute oder schlechte Zähne hat. Allerdings finden sich in den AVB dieser Tarife üblicherweise pauschale Leistungsausschlüsse für vor Vertragsabschluss fehlende Zähne (vorhandene Zahnlücken ausgeschlossen) sowie bereits laufende oder angeratene Zahnbehandlungen (laufender Versicherungsfall ausgeschlossen).

Annahmerichtlinien
Mit Gesundheitsfragen

Zahnlücken versicherbar?

Zahnlücken werden bei den meisten Versicherungsgesellschaften pauschal von der Leistungspflicht ausgeschlossen.

Einige Anbieter versichern auch vorhandene Zahnlücken, sofern ein Ersatz vor Vertragsabschluss noch nicht notwendig, angeraten oder geplant war. Manche Anbieter verlangen dafür Risikozuschläge, andere verändern die anfänglichen Summenbegrenzungen (z.B. verlängerte Summenstaffel oder anfänglich niedrigere Erstattungsleistungen).

Zahnlücken versicherbar?
bis zu 4 fehlende Zähne können mit versichert werden

Vorhandene Prothesen versichert

Diese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für bereits vor Vertragsabschluss vorhandene herausnehmbare Prothesen übernimmt. Leistungen für herausnehmbare Prothesen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte.

Vorhandene Prothesen versichert?
mit versicherbar, sofern nicht mehr als 4 Zähne ersetzt worden sind

Vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert

Diese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für Behandlungen an Zähnen übernimmt, die bereits eine Krone, Brücke oder Füllung haben. Leistungen für Zahnersatz oder Füllungen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte.

Vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert?
mit versicherbar
Versicherungsbedingungen
AVB

Continentale CEZP-U - Leistungen & Beiträge im Überblick

Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und klicken Sie auf "Jetzt berechnen"!
Continentale CEZP-U
Tarifname CEZP-U
Monatsbeitrag 0,00 €
Online-Abschluss Nein
Angebot Zum Tarifvergleich »
Kalkulation mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge  
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 80 - 90%
Funktionstherapie Ja
Knochenaufbau Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 6
Inlays 80%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 80€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 80€ pro Jahr
Füllungen 100%
Wurzelbehandlung 100%
PA-Behandlung 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie Keine Leistung
Begrenzungen Keine Leistung
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 Keine Leistung
Begrenzungen KIG 1-2 Keine Leistung
Kieferorthopädie KIG 3-5 Keine Leistung
Begrenzungen KIG 3-5 Keine Leistung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz 8 Monate
Zahnbehandlung 3 Monate
Prophylaxe 3 Monate
Kieferorthopädie Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Continentale CEZP-U sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnbehandlung, Prophylaxe:

Für die Leistungsbereiche Zahnbehandlung, Prophylaxe gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr2.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein
Bedingungen AVB
Monatsbeitrag 0,00 €
Sofort-Abschluss Nein
Angebot Zum Tarifvergleich »
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Continentale CEZP-U - Ausführliche Leistungsbeschreibung

Allgemeines

Bis zu welchem Gebührensatz wird das zahnärztliche Honorar erstattet?
Der Tarif Continentale CEZP-U leistet im allgemeinen bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz).
Experten-Erklärung

Der Zahnarzt berechnet das Honorar für eine privatzahnärztliche Behandlung nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Bei der Bemessung der Gebührenhöhe hat der Zahnarzt einen gewissen Spielraum. Er kann die Höhe der einzelnen Gebührenpositionen anhand von sogenannten "Steigerungsfaktoren" anpassen.

In der Gebührenordnung ist jede Position mit dem sog. Einfachsatz (1facher Gebührensatz) angegeben. Die GOZ sieht vor, dass Behandlungen vom Zahnarzt ohne weitere Begründung bis zum 2,3fachen Satz (dem sog. "Regelhöchstsatz") berechnet werden können. Eine Überschreitung des 2,3fachen Satzes ist mit gesonderter Begründung auf der Rechnung bis zum 3,5fachen Satz (Höchstsatz der GOZ) möglich.

In seltenen Einzelfällen hat der Zahnarzt darüber hinaus die Möglichkeit, den Höchstsatz der GOZ zu überschreiten - dies muss der Zahnarzt jedoch nach den Vorgaben der GOZ zwingend schriftlich vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten vereinbaren (in der Praxis rechnen die meisten Zahnärzte im Rahmen des Höchstsatzes bis 3,5fach ab - eine Überschreitung des Höchstsatzes ist in der Praxis sehr selten).

Sieht der Tarif Wartezeiten vor?
Der Tarif Continentale CEZP-U sieht folgende Wartezeiten vor:
Zahnersatz: 8 Monate
Zahnbehandlung: 3 Monate
Prophylaxe: 3 Monate
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ja, die Versicherung verzichtet auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Das bedeutet, der Versicherer kann den Vertrag mit Ihnen nicht einfach so ohne Angabe von Gründen kündigen.
Sieht der Tarif altersbedingte Beitragserhöhungen vor (Kalkulation mit oder ohne Alterungsrückstellungen)?

Nein, der Tarif Continentale CEZP-U ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert. In den Beiträgen ist ein „Sparanteil“ enthalten, welcher das Ansteigen der Beiträge mit zunehmendem Alter (wo üblicherweise vermehrt Leistungsfälle auftreten) verhindern soll. Die Beiträge verlaufen hinsichtlich des Alters konstant.

Davon abgesehen besteht bei allen Tarifen das allgemeine Risiko von Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen!

Sieht der Vertrag eine Mindestvertragsdauer vor? Wie ist die Kündigung geregelt?
Ja, es besteht eine anfängliche Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren. Das erste Versicherungsjahr endet in dieser Hinsicht am 31.12. des Beginnjahres (sog. „Rumpfjahr“).

Die Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeweils mit einer Fristeinhaltung von 3 Monaten zum Ende jedes Kalenderjahres möglich.

Muss vor Beginn einer Behandlung ein HKP zur Prüfung eingereicht werden?

Nein, die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplanes (HKP) ist im Leistungsfall nicht zwingend vorgeschrieben. Es erfolgt keine Leistungskürzung nur aufgrund eines vorab nicht geprüften Heil- und Kostenplanes.

Experten-TIPP:
Die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes vor Beginn einer Behandlung dient allerdings Ihrer eigenen Sicherheit. Wir empfehlen daher die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplanes ab einer zu erwartenden Gesamtrechnung in Höhe von ca. 1.000€ (auch wenn die Versicherungsbedingungen keine Verpflichtung dazu vorsehen).
Sieht der Tarif ein Preis- und Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten vor?
Nein, die Versicherungsbedingungen sehen kein festes Preis- und Leistungsverzeichnis vor. Im Tarif Continentale CEZP-U werden Material- und Laborkosten daher grundsätzlich in angemessenem Rahmen tariflich voll erstattet.
Sind die tariflichen Leistungen während der ersten Jahre in der Höhe tariflich begrenzt?
Ja, die Leistungen im Tarif Continentale CEZP-U sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).
Zahnbehandlung, Prophylaxe:

Für die Leistungsbereiche Zahnbehandlung, Prophylaxe gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr2.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€
Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).
Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!
Gibt es Rabatt, wenn man den Beitrag jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlt?
Nein, es gibt keinen Rabatt, wenn Sie die Beiträge jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlen.

Annahmerichtlinien

Wer kann die Versicherung abschließen (Annahmerichtlinien)?
Im Tarif Continentale CEZP-U können sich Personen versichern, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (dabei ist unerheblich, ob die Person als Hauptmitglied selbst pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert ist).
Der Abschluss des Tarifes Tarifname ist gemäß Annahmerichtlinien der Versicherung nur bis zu einem Alter von 64 Jahren möglich (Höchstaufnahmealter).
Führt der Versicherer bei Abschluss eine Gesundheitsprüfung durch?
Ja, die Versicherung führt bei Abschluss eine Gesundheitsprüfung durch.
Können fehlende Zähne (unversorgte Zahnlücken) mit versichert werden?
Ja, es können insgesamt bis zu 4 fehlende Zähne für die zukünftige Versorgung mit Zahnersatz mit versichert werden.
Können vorhandene herausnehmbare Prothesen mit versichert werden?
Ja, eine bei Abschluss vorhandene herausnehmbare Prothese ist im tariflichen Umfang mit versichert, sofern mit dieser Prothese nicht mehr als 4 Zähne ersetzt worden sind, die Prothese voll intakt ist, es sich dabei um eine dauerhafte Zahnersatzversorgung handelt (kein Provisorium) und vom Zahnarzt keine Neuversorgung, Reparaturen o.Ä. angeraten waren.
Kann vorhandener fester Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken) mit versichert werden?
Ja, bei Abschluss vorhandener festsitzender Zahnersatz ist uneingeschränkt im tariflichen Umfang mit versichert, sofern dieser voll intakt war und vom Zahnarzt keine Neuversorgung, Reparaturen o.Ä. angeraten waren.

Kronen, Brücken und Prothesen

In welcher Höhe leistet der Tarif für hochwertigere Kronen, Brücken und Prothesen?
Der Tarif Continentale CEZP-U leistet in folgender Höhe für hochwertige Kronen, Brücken und Prothesen:
  • ohne Bonusheft:    80% inkl. Vorleistung der GKV
  • 5 Jahre Bonusheft:    90% inkl. Vorleistung der GKV
  • 10 Jahre Bonusheft:    90% inkl. Vorleistung der GKV
„Inkl. GKV“ bedeutet, dass in den genannten Prozentsätzen bereits etwaige Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt sind.

Keramische Verblendungen an Kronen oder Brücken werden bis einschließlich Zahn Nr. 6 erstattet.

Für die dahinter liegenden Backenzähne sind Kronen oder Brücken zwar prinzipiell auch versichert, aber nur ohne Ausführung einer gesondert berechneten Keramikverblendung.
Leistet der Versicherer für Kronen, Brücken oder Prothesen auch ohne Leistung der GKV?
Steht dem Versicherten seitens der gesetzlichen Krankenkasse kein Festzuschuss für eine medizinisch notwendige Zahnersatzbehandlung zu, ohne dass der Versicherte dies selbst verschuldet hat, kürzt der Versicherer die tarifliche Erstattungsleistung um 40%!
In welcher Höhe leistet der Tarif bei Durchführung der Regelversorgung?
Der Tarif Continentale CEZP-U leistet im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung:

100% inkl. Vorleistung GKV

Experten-Erklärung

Dieser Punkt dürfte für die Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielen. Unter gesetzlicher Regelversorgung versteht man eine

  • ausreichende
  • wirtschaftliche
  • zweckmäßige

Versorgung mit Zahnersatz. Es handelt sich dabei quasi um die günstigste Möglichkeit, Ihr Gebiss mit Zahnersatz zu versorgen.

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet Ihnen als Festzuschuss 50% der Kosten für die gesetzliche Regelversorgung. Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorge können Sie diesen Zuschuss auf 60% (5 Jahre Bonusheft Nachweis) bzw. 65% (10 Jahre Nachweis über Bonusheft) erhöhen.

Wenn Sie eine Zahnersatzversorgung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung durchführen lassen und keinerlei private Vergütungsanteile gemäß GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet werden, entstehen in der Praxis keine besonders hohen Kosten.

In diesem Sonderfall erstatten viele Versicherungsgesellschaften höhere Prozentsätze als für privatzahnärztliche Behandlungen. In der Praxis dürfte dieser Fall allerdings eher selten auftreten (dafür schließt man ja eigentlich eine Zahnzusatzversicherung ab, um die Zähne im Bedarfsfall mit hochwertigem Zahnersatz versorgen lassen zu können), daher sollten sie ihm keine besondere Bedeutung zukommen lassen.

Implantate

In welcher Höhe leistet der Versicherer für Implantate?
Der Tarif Continentale CEZP-U leistet in folgender Höhe für Implantate:
ohne Bonusheft:80% inkl. Vorleistung der GKV
5 Jahre Bonusheft:90% inkl. Vorleistung der GKV
10 Jahre Bonusheft:90% inkl. Vorleistung der GKV
„inkl. GKV“ bedeutet, dass in den genannten Prozentsätzen bereits der Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt ist.
Im Rahmen einer Implantation ist auch ein medizinisch notwendiger Knochenaufbau mit künstlichem oder körpereigenem Material (sogenannte „Augumentation“) mit versichert.
Der Versicherer begrenzt die maximale Anzahl erstattungsfähiger Implantate tariflich auf:
  •    6 im Oberkiefer
  •    6 im Unterkiefer
Die Erstattungsleistung für Implantate ist tariflich nicht auf einen bestimmten Höchstbetrag je Implantat begrenzt.
Experten-Erklärung

Dieser Punkt dürfte für die Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielen. Unter gesetzlicher Regelversorgung versteht man eine

  • ausreichende
  • wirtschaftliche
  • zweckmäßige

Versorgung mit Zahnersatz. Es handelt sich dabei quasi um die günstigste Möglichkeit, Ihr Gebiss mit Zahnersatz zu versorgen.

Die gesetzliche Krankenkasse erstattet Ihnen als Festzuschuss 50% der Kosten für die gesetzliche Regelversorgung. Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorge können Sie diesen Zuschuss auf 60% (5 Jahre Bonusheft Nachweis) bzw. 65% (10 Jahre Nachweis über Bonusheft) erhöhen.

Wenn Sie eine Zahnersatzversorgung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung durchführen lassen und keinerlei private Vergütungsanteile gemäß GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet werden, entstehen in der Praxis keine besonders hohen Kosten.

In diesem Sonderfall erstatten viele Versicherungsgesellschaften höhere Prozentsätze als für privatzahnärztliche Behandlungen. In der Praxis dürfte dieser Fall allerdings eher selten auftreten (dafür schließt man ja eigentlich eine Zahnzusatzversicherung ab, um die Zähne im Bedarfsfall mit hochwertigem Zahnersatz versorgen lassen zu können), daher sollten sie ihm keine besondere Bedeutung zukommen lassen.

Leistet der Versicherer für Implantate auch ohne Vorleistung der GKV?
Steht dem Versicherten seitens der gesetzlichen Krankenkasse kein Festzuschuss für eine medizinisch notwendige Zahnersatzbehandlung zu, ohne dass der Versicherte dies selbst verschuldet hat, kürzt der Versicherer die tarifliche Erstattungsleistung um 40%!

Inlays

In welcher Höhe leistet der Versicherer für Inlays?
Der Tarif Continentale CEZP-U leistet in folgender Höhe für Inlays:
ohne Bonusheft:80% inkl. Vorleistung der GKV
5 Jahre Bonusheft:90% inkl. Vorleistung der GKV
10 Jahre Bonusheft:90% inkl. Vorleistung der GKV
„inkl. GKV“ bedeutet, dass in den genannten Prozentsätzen bereits der Festzuschuss Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt ist.
Die Anzahl erstattungsfähiger Inlays ist tariflich nicht auf eine bestimmte Anzahl begrenzt.
Leistet der Versicherer für Inlays auch ohne Vorleistung der GKV?
Steht dem Versicherten seitens der gesetzlichen Krankenkasse kein Zuschuss für eine medizinisch notwendige Versorgung mit Inlays zu, ohne dass der Versicherte dies selbst verschuldet hat, kürzt der Versicherer die tarifliche Erstattungsleistung um 40%!
Leistet der Tarif bei einer Zahnersatzmaßnahme auch für FAL/FT?
Ja, der Tarif leistet im Zusammenhang mit Zahnersatzbehandlungen auch für funktionsanalytische / funktionstherapeutische Maßnahmen (FAL/FT). Die Leistungen werden gemäß Abschnitt J. Der GOZ übernommen (GOZ 8000-8100).
Experten-Erklärung

Im Rahmen einer Versorgung mit Zahnersatz ist es wichtig, dass Kiefergelenk und der einzubringende Zahnersatz optimal aufeinander abgestimmt werden. Ansonsten kann es unter Umständen zu gravierenden Kiefergelenksproblemen wie z.B. Zähneknirschen, Verspannungen o.Ä. kommen. Um solche Beschwerden zu vermeiden, hat der Zahnarzt die Möglichkeit, eine sogenannte Funktionsanalyse / Funktionstherapie durchzuführen. Die Kosten einer solchen Zusatzbehandlung liegen im Bereich von ca. 600 bis 900 € und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.

Zahnbehandlung & Prophylaxe

Was versteht der Versicherer unter Zahnbehandlung?
Der Tarif leistet für folgende Arten von Zahnbehandlung:
  •    professionelle Zahnreinigung (PZR)
  •    Fissurenversiegelung
  •    hochwertige Kunststofffüllungen
  •    Wurzelkanalbehandlung
  •    Parodontosebehandlung
In welcher Höhe leistet der Versicherer für professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Der Tarif Continentale CEZP-U leistet für professionelle Zahnreinigung (PZR) 100%.
Je Versicherungsjahr erstattet der Versicherer maximal 80€ für die PZR.
Die Anzahl erstattungsfähiger PZR-Behandlungen ist tariflich nicht begrenzt.
Diese tarifliche Begrenzung gilt für die professionelle Zahnreinigung , Fissurenversiegelung
Die professionelle Zahnreinigung wird auch für Kinder im tariflichen Rahmen erstattet.
Experten-Erklärung

Die professionelle Zahnreinigung (abgekürzt PZR) ist eine umfassende Vorsorge-Maßnahme, welche nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung übernommen wird. Bei einer PZR werden nicht nur oberflächliche Beläge entfernt (wie bei einer einfachen Zahnsteinentfernung), sondern auch Beläge unterhalb des Zahnfleisches. Zusätzlich werden auch die schwer zugänglichen Zahnzwischenräume gründlich gereinigt, die Oberflächen der Zähne poliert und fluoridiert. Die PZR wird nach der GOZ-Ziffer 1040 berechnet - die Gebührenhöhe richtet sich nach der Anzahl behandelter Zähne und dem Schwierigkeitsgrad im Einzelfall. Im Schnitt liegen die Kosten einer professionellen Zahnreinigung etwa zwischen 70 und 110 € je Behandlung.

Sieht der Tarif Leistungen für die Fissurenversiegelung vor?
Der Tarif Continentale CEZP-U leistet für Fissurenversiegelung 100%.
Je Versicherungsjahr erstattet der Versicherer maximal 80€ für die Fissurenversiegelung.
Die Anzahl erstattungsfähiger Behandlungen ist tariflich nicht begrenzt.
Diese tarifliche Begrenzung gilt sowohl für die Fissurenversiegelung als auch für alle anderen prophylaktischen Leistungen, die in diesem Tarif erstattet werden (z.B. professionelle Zahnreinigung).
Bei Kindern leistet der Versicherer auch für die Versiegelung kariesfreier Milchzähne.
Experten-Erklärung

Die Kautäler zwischen den Höckern unserer Backenzähne bezeichnet man als "Fissuren". Diese lassen sich mit einer dünnen Schicht Kunststoff versiegeln, so dass sich an diesen für Zahnbürsten schwer erreichbaren Stellen nicht so leicht Karies bilden kann. Die Fissurenversiegelung wird häufig bei Kindern und Jugendlichen empfohlen. Die gesetzlichen Kassen erstatten bei Kindern von 6 bis 18 Jahren die Fissurenversiegelung nur an den beiden hinteren bleibenden Backenzähnen (6er und 7er) - eine Versiegelung der davor liegenden kleinen Backenzähnen (4er und 5er) ist Privatleistung und wird nicht von der GKV getragen, genauso wie die Versiegelung von Milchzähnen. Die Kosten einer Fissurenversiegelung berechnen sich nach der GOZ Ziffer 2000 und liegen je Zahn bei bis zu 17,72€ (3,5facher Satz GOZ 2000) - allein die Versiegelung der 4 kleinen Backenzähne kann somit insgesamt über 70€ kosten!

In welcher Höhe leistet der Tarif für hochwertige Kunststofffüllungen?
Der Tarif Continentale CEZP-U leistet in folgender Höhe für hochwertige Kunststofffüllungen:
  • unabhängig vom Bonusheft    100% inkl. Vorleistung der GKV
„Inkl. GKV“ bedeutet, dass in den genannten Prozentsätzen bereits etwaige Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt sind.

Die Leistung für Füllungen ist abhängig von einer Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Der Versicherer leistet nur dann in tariflicher Höhe für Kunststofffüllungen, sofern sich auch Ihre gesetzliche Krankenkasse an den Kosten der Füllungstherapie beteiligt.

Erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse – aus welchen Gründen auch immer – keinen Zuschuss für eine Füllung, so erhalten Sie auch aus diesem Tarif keine Leistung!

Experten-Erklärung

Karies ist eine weit verbreitete Volkskrankheit. Die Zahnmedizin hat sich in Sachen Füllungstherapie stetig weiterentwickelt. Arbeitete man früher häufig mit Amalgam oder einfachen Kunststofffüllungen, so versorgen die meisten Zahnärzte Ihre Patienten heutzutage mit hochwertigen Kunststofffüllungen in Mehrschichttechnik. Dabei werden nach Entfernung der Karies mehrere dünne Schichten Kunststoff nacheinander in den präparierten Zahn eingebracht und einzeln ausgehärtet. Dadurch entsteht eine sehr langlebige Füllung, die in vielen Fällen mitunter länger als 10 Jahre halten kann. Die Berechnung derartiger Kunststofffüllungen erfolgt nach GOZ (Ziffern 2060 / 2080 / 2100 / 2120). Eine solche Füllung kostet je nach Größe und Schwierigkeit etwa zwischen 70 und 150 €.

Leistet der Tarif für eine Wurzelkanalbehandlung?
Ja, der Tarif Continentale CEZP-U leistet auch für Wurzelkanalbehandlungen
Wurzelbehandlung ohne Vorleistung der GKV:

Fällt die Wurzelkanalbehandlung nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (Fall 1), so leistet der Tarif Continentale CEZP-U 100% für eine vollständig privat berechnete Wurzelkanalbehandlung.

Die Kosten einer reinen Privatwurzelbehandlung können etwa zwischen 800 und 1100€ betragen!

Im Rahmen einer reinen Privatbehandlung (ohne Vorleistung der GKV) leistet der Tarif für eine Behandlung mit hochmoderner Technik, beispielsweise die Anwendung eines Laser-Gerätes oder die Arbeit mit einem hochauflösenden Operationsmikroskops. Für diese Leistungen akzeptiert der Versicherer die Berechnung der gemäß GOZ vorgesehenen Zuschlagspositionen (Zuschlag Laser GOZ 0120, Zuschlag OP-Mikroskop GOZ 0110).
Wurzelbehandlung mit Vorleistung der GKV:

Fällt die Wurzelkanalbehandlung in den Leistungsumfang der GKV (Fall2), z.B. weil durch die Behandlung eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, leistet der Tarif Continentale CEZP-U nicht für privat berechnete Mehrkosten, die für eine umfassendere Behandlung entstehen (z.B. elektrometische Längenbestimmung, Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden o.ä.)!

Experten-Erklärung

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten einer Wurzelbehandlung im Backenzahnbereich nur dann, wenn dadurch

  • eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt
  • eine einseitige Freiendsituation vermieden wird
  • vorhandener intakter Zahnersatz erhalten wird

Sind diese Kriterien nicht erfüllt, leistet Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für die Erhaltung eines Zahnes mittels einer Wurzelkanalbehandlung. Die Kassenleistung besteht dann darin, den an der Zahnwurzel erkrankten Zahn zu entfernen und im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung zu ersetzen.

Entscheiden Sie sich dennoch für den Erhalt Ihres Zahnes, ist die Wurzelbehandlung vollständig Privatleistung. Die Kosten einer solchen Privatbehandlung können je nach Aufwand und Verlauf in etwa zwischen 800 und 1100€ betragen (Fall 1: Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung).

Ist eines der oben genannten Kriterien erfüllt, übernimmt die GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips die Kosten der Wurzelbehandlung vollständig – allerdings nur im Rahmen einer einfachen Standardbehandlung, welche den Richtlinien des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) entspricht. Demnach muss die Behandlung der GKV

  • ausreichend
  • wirtschaftlich
  • zweckmäßig

sein.

Entscheiden Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine darüber hinausgehende hochwertigere Versorgung mit moderner zahnmedizinischer Technik, können ungeachtet der Kassenleistung darüber hinausgehende privat zu tragende Mehrkosten in Höhe von mehreren hundert € entstehen (Fall 2: Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung), beispielsweise für das exakte Ausmessen der Wurzelkanäle mittels modernster Technik (GOZ 2400 – elektrometische Längenbestimmung).

Leistet der Tarif für eine Parodontosebehandlung?
Ja, der Tarif Continentale CEZP-U leistet auch für Parodontosebehandlungen:
Parodontosebehandlung ohne Vorleistung der GKV:

Fällt die Parodontosebehandlung nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (Fall 1), so leistet der Tarif Continentale CEZP-U 100% für eine vollständig privat berechnete Parodontosebehandlung.

Im Rahmen einer reinen Privatbehandlung (ohne Vorleistung der GKV) leistet der Tarif für eine Behandlung mit hochmoderner Technik, beispielsweise die Anwendung eines Laser-Gerätes. Für die Abrechnung eines Lasers akzeptiert der Versicherer den Zuschlag nach GOZ 0120 (in Verbindung mit GOZ 4080, 4090, 4100, 4130 und 4133).
Parodontosebehandlung mit Vorleistung der GKV:

Fällt die Parodontosebehandlung in den Leistungsumfang der GKV (Fall2), weil die Taschentiefe oberhalb von 3,5mm liegt, leistet der Tarif Continentale CEZP-U nicht für privat berechnete Mehrkosten, die für eine umfassendere Behandlung entstehen!

Experten-Erklärung

Bei einer Parodontose-Erkrankung bilden sich zwischen Zahn und Zahnfleisch sog. „Taschen“. In diesen Zahntaschen können sich Keime und Bakterien sammeln, die sich stark entzünden und eine Parodontitis hervorrufen können.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Parodontose-Behandlung erst ab einer Taschentiefe von 3,5mm. Um die Taschentiefe festzustellen, kann Ihr Zahnarzt alle 2 Jahre einen PSI-Status (parodontaler Screening Index) auf Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstellen.

Stellt Ihr Zahnarzt eine akute oder chronische Zahnfleischerkrankung fest, erstellt er einen Parodontalstatus und reicht diesen zusammen mit einem Behandlungsplan bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Zähne, an denen sich Zahntaschen von mehr als 3,5mm gebildet haben, können auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.

Viele Zahnärzte empfehlen jedoch im Sinne einer Prophylaxe eine systematische Parodontose-Behandlung auch für Zähne mit niedrigeren Taschentiefen. Diese Behandlung ist vollständig Privatleistung (Fall 1: Parodontosebehandlung ohne GKV-Vorleistung).

Liegen die Taschentiefen bei über 3,5mm, übernimmt die GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips die Kosten der Parodontosebehandlung vollständig – allerdings nur im Rahmen einer einfachen Standardbehandlung, welche den Richtlinien des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) entspricht. Demnach muss die Behandlung der GKV

  • ausreichend
  • wirtschaftlich
  • zweckmäßig

sein.

Entscheiden Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine darüber hinausgehende hochwertigere Versorgung mit moderner zahnmedizinischer Technik, können ungeachtet der Kassenleistung darüber hinausgehende privat zu tragende Mehrkosten entstehen.

Kieferorthopädie

Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen?
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen vor.
Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern in KIG-2?
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern in KIG 2 vor.
Experten-Erklärung

Viele Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren benötigen eine Zahnspange. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Korrektur allerdings nur in mittleren bis schweren Fällen.

Der Kieferorthopäde vermisst den Kiefer und trifft anhand der Ergebnisse eine Einstufung nach den sogenannten „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, abgekürzt „KIG“. Diese Skala zur Kategorisierung von Zahnfehlstellungen geht von KIG1 (sehr leichte Fehlstellung) bis KIG5 (schwerwiegende Fehlstellung). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Korrektur erst ab KIG3 – 5.

Bei leichten Fehlstellungen vom Grad KIG 1-2 ist eine Korrektur keine Kassenleistung. Während eine Behandlung beim Grad von KIG 1 in den meisten Fällen noch nicht medizinisch notwendig ist, empfehlen die meisten Zahnärzte und Kieferorthopäden bei einer Fehlstellung vom Grad KIG 2 eine frühzeitige Behandlung, um eine weitere Verschiebung der Zähne zu verhindern und die Fehlstellung frühzeitig zu korrigieren.

Die Kosten einer solchen KFO-Behandlung können bis zu ca. 6.000€ betragen und sollten bei Kindern frühzeitig versichert werden. Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung für Kinder ist nur möglich, solange der Zahnarzt vor Abschluss keine Zahnfehlstellung diagnostiziert hat!

Leistet der Tarif für kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern in KIG 3-5?
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Mehrkosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern in KIG 3-5 vor.
Experten-Erklärung

Wenn bei Ihrem Kind eine mittlere bis schwerwiegende Zahnfehlstellung im Grad KIG 3-5 vorliegt, erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Standard KFO-Behandlung. Die Eltern müssen in diesem Fall zunächst 10 bis 20% Selbstbehalt übernehmen – dieser wird seitens der GKV dann am Ende der Behandlung rückerstattet, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Behandlung nachgewiesen werden kann – damit will man Eltern und Kinder motivieren, aktiv auf einen erfolgreichen Behandlungsverlauf mitzuwirken (z.B. indem herausnehmbare Zahnspangen regelmäßig getragen werden).

In diesen Fällen können – zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse – Mehrkosten für ergänzende Privatleistungen entstehen. Diese sind gesondert im Rahmen einer sogenannten Mehrkostenvereinbarung mit dem Kieferorthopäden zu vereinbaren. Darin können beispielsweise hochwertigere Brackets, Retainer oder andere Zusatzleistungen vereinbart werden. Die Kosten solcher Zusatzleistungen liegen in vielen Fällen zwischen ca. 1.000 – 2.000€.

Private Zusatzversicherungen übernehmen teilweise auch derartige Mehrkosten in gewissem Umfang. Üblicherweise werden allerdings nur solche Mehrkosten erstattet, die für medizinisch notwendige Zusatzbehandlungen anfallen – es sei denn, die offiziellen Vertragsbedingungen (AVB) führen explizit auch Leistungen für rein kosmetische Zusatzleistungen auf (nur in diesem Fall wären auch kosmetische Zusatzleistungen vom Versicherungsschutz erfasst).

Sonstiges

So gehen Sie im Leistungsfall vor
Vor Beginn der Behandlung – Heil- und Kostenplan prüfen lassen:

Die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes (HKP) vor Behandlungsbeginn ist im Tarif Continentale CEZP-U nicht zwingend vorgeschrieben – das bedeutet, dass die Erstattungsleistung nicht rein auf Basis des Umstandes gekürzt werden kann, dass vorab kein Heil- und Kostenplan eingereicht worden ist.

Generell empfehlen wir jedoch im eigenen Interesse umfangreichere zahnärztliche Behandlungen (insbesondere im Bereich Zahnersatz oder Kieferorthopädie) im Vorhinein mit dem Versicherer abzustimmen und rechtzeitig einen Kostenplan zur Prüfung einzureichen. Der Versicherer teilt Ihnen dann schon vorab mit, ob er die Kosten der geplanten Behandlung im vollen tariflichen Umfang übernehmen kann oder ob es Einschränkungen gibt.

Hinweis für weniger umfangreiche Behandlungen:

Bei kleinen Behandlungen wie z.B. einer professionellen Zahnreinigung (PZR) oder einer Kunststofffüllung müssen Sie natürlich vorab keinen Kostenplan einreichen. Hier reicht es in der Tat aus, später die Rechnung einzureichen.

Ihren Heil- und Kostenplan können Sie dem Versicherer wahlweise per Post, Fax oder E-Mail senden:
Kontaktdaten Versicherer :

Per Post:
Continentale Versicherungsverbund
Ruhrallee 92
44139 Dortmund

Per E-Mail:
info@continentale.de

Nach der Behandlung – Rechnung per Post einreichen:

Nach Durchführung der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt üblicherweise eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung – Original und Duplikat.

Der Versicherer benötigt für die Erstattung das Original. Bitte schicken Sie die Original-Rechnung unbedingt per Post direkt an die Versicherung (Anschrift siehe oben).

Die Versicherung überweist seine Leistung nie an den Zahnarzt direkt, sondern immer auf Ihr Konto. Die Überweisung der Rechnung an Ihren Zahnarzt müssen Sie daher selbst veranlassen. Dazu gehen Sie entweder in Vorleistung oder warten den Geldeingang des Versicherers ab (bitte berücksichtigen Sie eventuell bestehende Zahlungsziele Ihres Zahnarztes – die rechtzeitige Begleichung der Rechnung liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, unabhängig davon wie lange die Bearbeitung der Rechnungen durch den Versicherer dauert).

Hinweis 1: Bearbeitungsdauer allgemein

Üblicherweise dauert die Bearbeitung von Rechnungen und Kostenplänen nicht länger als maximal 2-4 Wochen. Insbesondere Kleinschäden wie z.B. Zahnreinigung werden häufig auch deutlich schneller reguliert.

In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern, beispielsweise wenn die Versicherung noch weitergehende Unterlagen zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit o.Ä. benötigt.

Hinweis 2: Bearbeitungsdauer insbesondere beim 1. größeren Leistungsfall

Insbesondere die Prüfung des ersten größeren Leistungsfalles wird in den meisten Fällen etwas länger dauern, weil die Versicherung zu diesem Zeitpunkt üblicherweise prüft, ob die eingereichte Behandlung bereits vor Antragstellung vom Zahnarzt angeraten war. Aus diesem Grund fordert der Versicherer beim ersten Schadenfall üblicherweise Auskünfte Ihres Zahnarztes ein.

Bitten Sie Ihren Zahnarzt in diesem Fall um seine zügige Mithilfe. Je zügiger Ihr Zahnarzt die benötigten Auskünfte erteilt, umso schneller kann das Versicherungsunternehmen Ihren Leistungsfall regulieren und das Geld auf Ihr Konto überweisen.

Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Continentale CEZP-U - Erstattungsbeispiele

Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne das Leistungspotential der Continentale CEZP-U Zahnzusatzversicherung anhand mehrerer Rechenbeispiele verdeutlichen. Wir haben Leistungen aus verschiedenen Bereichen zusammengestellt, um Ihnen einen breit gefächerten Gesamtüberblick über die Kostenübernahme zu verschaffen bzw. was die Continentale CEZP-U alles übernimmt.

Bei allen Leistungsbeispielen gehen wir davon aus, dass die zu versichernde Person für die vergangenen 10 Jahre regelmäßige Zahnkontrollen mittels Bonusheft nachweisen kann. Der Einfachheit halber rechnen wir nicht mit „krummen“ sondern nur mit glatten Euro-Beträgen als Ausgangswerte.

Implantate
"Erstattungsbeispiele Implantate Continentale CEZP-U"
1.670,00 € sparen!
Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone 2.300,00 €
Anteil der GKV 400,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 1.900,00 €
Eigenanteil mit Continentale CEZP-U 230,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 1.670,00 €
Vollkeramikkrone
"Erstattungsbeispiele Vollkeramikkrone Continentale CEZP-U"
520,00 € sparen!
Kosten für eine Vollkeramikkrone 800,00 €
Anteil der GKV 200,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 600,00 €
Eigenanteil mit Continentale CEZP-U 80,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 520,00 €
Keramikinlay
"Erstattungsbeispiele Keramikinlay Continentale CEZP-U"
670,00 € sparen!
Kosten für ein Keramikinlay 800,00 €
Anteil der GKV 50,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 750,00 €
Eigenanteil mit Continentale CEZP-U 80,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 670,00 €
Hochwertige Kunststofffüllungen
"Erstattungsbeispiele Hochwertige Kunststofffüllungen Continentale CEZP-U"
100,00 € sparen!
Kosten für eine hochwertige Kunststofffüllung 150,00 €
Anteil der GKV 50,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 100,00 €
Eigenanteil mit Continentale CEZP-U 0,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 100,00 €
Wurzelbehandlung ohne GKV
"Erstattungsbeispiele Wurzelbehandlung ohne GKV Continentale CEZP-U"
1.000,00 € sparen!
Kosten für eine Wurzelbehandlung 1.000,00 €
Anteil der GKV 0,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 1.000,00 €
Eigenanteil mit Continentale CEZP-U 0,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 1.000,00 €
Professionelle Zahnreinigung
"Erstattungsbeispiele Professionelle Zahnreinigung Continentale CEZP-U"
80,00 € sparen!
Kosten für eine professionelle Zahnreinigung 100,00 €
Anteil der GKV 0,00 €
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung 100,00 €
Eigenanteil mit Continentale CEZP-U 20,00 €
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet 80,00 €
Hinweis: Rechenbeispiel mit recherchierten Kosten, diese können regional deutlich abweichen. Auf die Leistungen können Kostenerstattungen anderer Versicherer angerechnet sein.
Copyright 2024 Versicherungsmakler Experten GmbH
Bitte warten
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr