Die Deutsche Familienversicherung hat im Jahr 2014 mit dem Tarif Zahnschutz Exklusiv eine sehr innovative Zahnzusatzversicherung entwickelt. Innovativ deswegen, weil die Deutsche Familienversicherung der erste Anbieter war, der sich getraut hat, eine Zahnzusatzversicherung mit echter 100%-Erstattung auch für Zahnersatz zu entwickeln.
Etwa zeitgleich mit dem Zahnzusatzversicherung Test von Stiftung Warentest im Jahr 2014 wurde der Tarif DFV Zahnschutz Exklusiv veröffentlicht - im Gegensatz zu den vielen am Markt angebotenen Zahntarifen bot die DFV erstmalig einen Schutz, mit dem sich sowohl im Bereich Zahnersatz als auch für Zahnbehandlung 100% absichern ließen.
Mittlerweile hat die DFV im November 2022 die 5. Tarifgeneration veröffentlicht, den DFV Zahnschutz Exklusiv 100 - im Gegensatz zu den Vorgängertarifen wurden einige Punkte eingeschränkt / verschlechtert:
- bei Vertragsabschluss vorhandener herausnehmbarer Zahnersatz (Voll- oder Teilprothesen) sind künftig NICHT mehr mit versichert
- Kosten für Arztberichte (z.B. Patientenakte o.Ä.) sind künftig vom Versicherten zu tragen und werden von den Versicherungsleistungen abgezogen
- künftig führt auch die Inanspruchnahme von Zahnprophylaxe-Leistungen (z.B. professionelle Zahnreinigung) zum Ausschluss der täglichen Kündigungsfrist während der ersten 24 Monate
In der FINANZTest Ausgabe von August 2024 wurde der Tarif der DFV von der Stiftung Warentest erneut mit der Bestnote 0,5 bewertet (wie schon in den Jahren zuvor). Mittlerweile muss sich die Deutsche Familienversicherung das Testsieger-Podest allerdings mit mehreren anderen Anbietern teilen.
DFV Zahnzusatzversicherung - Allgemeines & Erfahrungen
Mittlerweile konnten wir mit der DFV (die auch unter dem Label MAXCARE vertrieben wurde) auch schon einige Erfahrungen sammeln. Erstattungen für Routine-Rechnungen wie PZR oder Füllungen laufen meist unkompliziert. Wie sich die DFV bei größeren Leistungsfällen verhält, bleibt abzuwarten, das können wir derzeit noch nicht beurteilen.
Wichtiger Hinweis zum Ausschluss laufender Behandlungen:
Die DFV leistet zwar in ihren Tarifen ohne Wartezeit - allerdings gilt das nicht für Behandlungen, deren Notwendigkeit schon vor Abschluss der Versicherung bestand.
Wichtig: die DFV formuliert diesen Leistungsausschluss etwas weitgehender als andere Versicherungen!!!
In den Bedingungen der DFV Zahnversicherung heißt es:
- Wir ersetzen keine Aufwendungen:
- für bereits vor Vertragsabschluss begonnene oder ärztlich angeratene Behandlungen;
- für die erstmalige Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss erkrankten, fehlenden oder noch nicht dauerhaft ersetzten Zähnen;
- für die Versorgung von bereits vor Vertragsabschluss vorhandenen Zahn- oder Kieferfehlstellungen.
Im Prinzip liest sich das ähnlich wie bei anderen Versicherungen. Allerdings gibt es bei der DFV einen feinen aber wichtigen Unterschied: ausgeschlossen sind nicht nur Behandlungen, deren Notwendigkeit von einem Zahnarzt festgestellt waren, sondern auch Behandlungen an Zähnen, die bereits vor Abschluss in irgendeiner Form "erkrankt" waren. Ein Zahn kann durchaus vor Abschluss "erkrankt" gewesen sein, ohne dass ein Zahnarzt das festgestellt hatte!
In der Praxis führt das zu einer Art Beweislastumkehr - der Kunde muss gegenüber der DFV beweisen können, dass ein Zahn vor Abschluss nicht erkrankt oder beschädigt war. Ansonsten läuft er Gefahr, dass Behandlungen, die kurz nach Vertragsabschluss notwendig werden, nicht übernommen werden, selbst wenn die Behandlungsbedürftigkeit vor Abschluss noch nicht zahnärztlich diagnostiziert war. Wir sprechen hier aus Erfahrung - wir hatten im Kundenbestand bereits mehrere so gelagerte Leistungsfälle, wo Leistungen kurz nach Vertragsabschluss mit einem entsprechenden Hinweis seitens der DFV abgelehnt worden sind.
Daher unsere Empfehlung:
Wer eine Zahnzusatzversicherung bei der DFV abschließen möchte, sollte sich aus unserer Sicht also am besten vor Abschluss den Zustand seiner Zähne vom Zahnarzt dokumentieren lassen, damit er im Zweifel nachweisen kann, dass alles in Ordnung war.
Empfehlung: vergleichen Sie doch am besten mit unserem Rechner verschiedene 100%-Tarife - starten Sie einfach unseren Vergleichsrechner für Zahnzusatzversicherungen und geben Ihr Geburtsdatum für die Berechnung ein