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ERGO ZEF - Test & Vergleich 2024
Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Tarif ERGO ZEF. Wir haben übersichtlich alle Leistungsdetails aufbereitet und zum Vergleich bereitgestellt. Sie finden sowohl einen kurzen Überblick über die Leistungen als auch eine sehr ausführliche Leistungsbeschreibung (weiter unten).
Der Tarif ERGO ZEF ist ein sogenannter Festzuschussverdoppler. Die Basis für Leistungen bildet der Festzuschuss den sie von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, wenn sie eine Zahnersatzbehandlung durchführen lassen. Sie erhalten dann im Leistungsfall von der ERGO genau den gleichen Betrag.
Beispiel: Eine Zahnersatzversorgung kostet 2.000 Euro - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen Festzuschuss in Höhe von 500 Euro - der ERGO ZEF Tarif leistet dann automatisch ebenfalls 500 Euro, eben noch mal genau so viel wie die gesetzliche Kasse.
Leider ist eine Versicherung für Zähne die nur die Festzuschüsse leistet, nicht ausreichend, wenn hochwertiger Zahnersatz gewählt wird. Hier ist das prozentuale Verhältnis von tatsächlicher Erstattung und den Kosten des Zahnersatzes zu gering. Sollte hochwertiger Zahnersatz gewünscht werden, sollte man lieber eine Versicherung mit höheren Leistungen wählen, die auf Basis des Rechnungsbetrages leistet.
Wenn Sie wissen möchten wie der Tarif ERGO ZEF im Test von Stiftung Warentest abgeschnitten hat, schauen Sie sich den Kurzüberblick genauer an. Hier können Sie auch ein kostenloses Angebot für die Zahnzusatzversicherung anfordern oder den Tarif direkt online abschließen. Wenn Sie mehr über unsere Erfahrungen mit dem Tarif wissen möchten, rufen Sie uns gerne für eine individuelle Beratung an.
ERGO ZEF
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ERGO ZEF - Leistungen und Tarifdetails
Implantate
Implantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen.
Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen.
Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€.
Kronen & Brücken
Als "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden.
Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen.
Inlays
Inlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden.
Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren.
Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren).
Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€).
Regelversorgung Leistungen
Im Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden.
Kunststofffüllungen
Früher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit.
Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung.
Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn
- eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
- eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht.
Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen.
Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.):
-
elektrometische Längenbestimmung
-
Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden
-
Medikamentöse Einlagen
Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.
Professionelle Zahnreinigung
Die professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr.
Fissurenversiegelung
Die Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen.
Kieferorthopädie KIG 2
Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen.
Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€.
Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist.
Kieferorthopädie KIG 3-5
Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung.
Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen!
Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind!
Kieferorthopädie Erwachsene
Leistungen für Zahnspangen fallen bei Erwachsenen im Regelfall nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Manche privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, oft jedoch nur bei Unfall (gemeint ist ein Unfall, der sich nachweislich nach Vertragsabschluss ereignet hat und so gravierend war, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen).
Voraussetzung für die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Zudem darf vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung ärztlich diagnostiziert gewesen sein. Sofern also eine kieferorthoädische Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, wäre das nicht versicherbar!
Maximale Leistung Zahnersatz 1. Jahr
Dieser Wert gibt an, wie viel Leistung für Zahnersatz im 1. Jahr nach Vertragsabschluss maximal abrufbar ist.
unbegrenzte Leistung
Dieser Wert gibt an, ab welchem Jahr die Leistungen für Zahnersatz nicht mehr tariflich auf einen bestimmten Betrag begrenzt sind.
Wartezeit Zahnersatz
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Wartezeit Zahnbehandlung
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Wartezeit Kieferorthopädie
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Kronen & Brücken
Als "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden.
Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen.
Keramikverblendungen
Kronen oder Brücken können innerlich aus einem "Kern" und einer äußerlichen Verblendung bestehen - als Material für die Verblendung wählt man aus optischen Gründen üblicherweise Keramik, da dies dem Weiß der Zähne am nächsten kommt.
Einige Versicherungstarife leisten für keramische Verblendungen nur bis zu einem bestimmten Backenzahn, z.B. bis zum 6er Zahn - das würde bedeuten, dass an den dahinter liegenden 7er Backenzähnen bzw. den sogenannten 8ern (Weisheitszähnen) nur eine unverblendete Krone oder Brücke erstattet wird.
Der Kostenanteil einer Verblendung liegt bei rund 100 bis 200€ je Zahn.
Implantate
Implantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen.
Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen.
Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€.
Knochenaufbau Implantate
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan. Sie können einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen, der z.B. krankheitsbedingt entfernt wurde.
Voraussetzung für eine Implantation ist ein ausreichend vorhandener Kieferknochen, der das Implantat gut aufnimmt. Ist der Kieferknochen geschädigt oder hat er sich nach Entfernung eines Zahnes bereits stark zurückgezogen, kann ein Implantat nur gesetzt werden, wenn der Knochen zuvor aufgebaut worden ist.
Viele gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen im Rahmen einer Implantation auch die Kosten eines aufwändigen Kieferknochenaufbaus (sogenannte "Augumenation") - die Kosten einer solchen Vorbehandlung können sehr hoch werden - 1000 € für einen Knochenaufbau als vorbereitende Maßnahme sind keine Seltenheit!
Implantate begrenzt
Einige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Implantate auf eine bestimmte Anzahl je Kiefer.
Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehr Implantaten erstattungsfähig.
Inlays
Inlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden.
Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren.
Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren).
Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€).
Inlays begrenzt
Einige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Inlays auf eine bestimmte Anzahl.
Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehreren Inlays erstattungsfähig.
Regelversorgung Leistungen
Im Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden.
Wartezeit Zahnersatz
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten
Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.
Professionelle Zahnreinigung
Die professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr.
Fissurenversiegelung
Die Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen.
Wartezeit Zahnbehandlung
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Kunststofffüllungen
Früher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit.
Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung.
Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn
- eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
- eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht.
Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen.
Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.):
-
elektrometische Längenbestimmung
-
Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden
-
Medikamentöse Einlagen
Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn
-
eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
-
eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
-
der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht. Dabei spielen weitere Kriterien eine Rolle, beispielsweise die Erfolgsaussichten der Behandlung.
Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Wurzelbehandlung über die gesetzliche Kasse nicht möglich ist, haben Sie die Wahl:
a.) Sie lassen den Zahn ziehen (das sieht die gesetzliche Krankenkasse in diesen Fällen als „Regelleistung“ vor)
b.) Sie lassen den Zahn auf eigene Kosten „privat“ wurzelbehandeln (Kostenpunkt i.d.R. Zwischen ca. 500 und 1000 €)
Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.
Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.
Wartezeit Zahnbehandlung
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Kieferorthopädie Erwachsene
Leistungen für Zahnspangen fallen bei Erwachsenen im Regelfall nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Manche privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, oft jedoch nur bei Unfall (gemeint ist ein Unfall, der sich nachweislich nach Vertragsabschluss ereignet hat und so gravierend war, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen).
Voraussetzung für die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Zudem darf vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung ärztlich diagnostiziert gewesen sein. Sofern also eine kieferorthoädische Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, wäre das nicht versicherbar!
Kieferorthopädie KIG 2
Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen.
Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€.
Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist.
Kieferorthopädie KIG 3-5
Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung.
Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen!
Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind!
Wartezeit Kieferorthopädie
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten
Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.
1. Versicherungsjahr | 250€ |
1. - 2. Versicherungsjahr | 500€ |
1. - 3. Versicherungsjahr | 750€ |
1. - 4. Versicherungsjahr | 1.000€ |
Beispiel:
Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.
Alter | Beitrag |
---|---|
0-20 | 0,70 € |
21-30 | 2,20 € |
31-40 | 4,30 € |
41-60 | 9,60 € |
61-100 | 10,90 € |
Tarife mit / ohne Altersrückstellungen
Hinsichtlich der Beitragskalkulation gibt es zwei unterschiedliche Kalkulationsvarianten:
1. Tarife mit Altersrückstellungen (gleichbleibende Beiträge!)
Bei diesen Anbietern sind die Einstiegsbeiträge höher, weil zusätzlich zum reinen Risikobeitrag der jetzigen Altersklasse Rückstellungen für das Risiko des „Älterwerdens“ einkalkuliert werden.
Dadurch wird ein stabiler Beitragsverlauf bis ins hohe Alter erreicht, d.h. altersbedingte Beitragserhöhungen sind bei diesen Tarifen ausgeschlossen.
2. Tarife ohne Altersrückstellungen (steigende Beiträge!)
Immer mehr Anbieter kalkulieren ihre Tarife mittlerweile ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass der Versicherte anfänglich mit einem deutlich günstigeren Beitrag einsteigt, da das Risiko des Älterwerdens nicht über Alterungsrückstellungen einkalkuliert wird.
Stattdessen erhöhen sich bei solchen Tarifen die Beiträge fortlaufend regelmäßig mit dem Älterwerden (je nach Anbieter unterschiedlich, teilweise jährlich, teilweise in größeren Abständen, z.B. alle 5 oder 10 Jahre).
Wichtig: Das Risiko allgemeiner (kostenbedingter) Beitragsanpassungen besteht jedoch bei beiden Tarifvarianten gleichermaßen.
Mindestvertragsdauer & Kündigung
Die meisten Versicherungsunternehmen vereinbaren anfänglich eine Mindestvertragsdauer - üblich sind hier 1 oder 2 Jahre.
Der Vertrag kann dann seitens des Versicherungsnehmers frühestens nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden - ein paar wenige Anbieter verzichten auch auf Mindestlaufezeiten.
Darüber hinaus sind Kündigungsfristen einzuhalten - üblich sind hier 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Gesundheitsprüfung
Die meisten Anbieter führen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Gesundheitsprüfung durch - das bedeutet, dass der Versicherer im Antrag Fragen zum Zahnzustand stellt, die vom Antragsteller wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Die Richtigkeit dieser Angaben kann von der Versicherungsgesellschaft durch eine Rückfrage beim Zahnarzt geklärt werden.
Es gibt auch einige Gesellschaften, die bei der Antragstellung keine Gesundheitsprüfung durchführen, d.h. der Antrag wird in jedem Fall angenommen, egal ob die versicherte Person gute oder schlechte Zähne hat. Allerdings finden sich in den AVB dieser Tarife üblicherweise pauschale Leistungsausschlüsse für vor Vertragsabschluss fehlende Zähne (vorhandene Zahnlücken ausgeschlossen) sowie bereits laufende oder angeratene Zahnbehandlungen (laufender Versicherungsfall ausgeschlossen).
Zahnlücken versicherbar?
Zahnlücken werden bei den meisten Versicherungsgesellschaften pauschal von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Einige Anbieter versichern auch vorhandene Zahnlücken, sofern ein Ersatz vor Vertragsabschluss noch nicht notwendig, angeraten oder geplant war. Manche Anbieter verlangen dafür Risikozuschläge, andere verändern die anfänglichen Summenbegrenzungen (z.B. verlängerte Summenstaffel oder anfänglich niedrigere Erstattungsleistungen).
Vorhandene Prothesen versichert
Diese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für bereits vor Vertragsabschluss vorhandene herausnehmbare Prothesen übernimmt. Leistungen für herausnehmbare Prothesen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte.
Vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert
Diese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für Behandlungen an Zähnen übernimmt, die bereits eine Krone, Brücke oder Füllung haben. Leistungen für Zahnersatz oder Füllungen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte.
Dem Versicherer steht während der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss ein "ordentliches Kündigungsrecht" zu. Das bedeutet, dass der private Versicherer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen könnte.
Praktisch verzichten fast alle Unternehmen auf diese Kündigungsmöglichkeit - das ist natürlich positiv für den Versicherungsnehmer, da er dann nicht Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bleibt dadurch natürlich unangetastet, d.h. Sie selbst als Versicherungsnehmer können den Vertrag im Rahmen der vorgegebenen Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen beenden.
Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten
Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.
ERGO ZEF - Leistungen & Beiträge im Überblick
ERGO ZEF |
---|
Tarifname | ZEF | ||||||||||||
Monatsbeitrag | 0,00 € | ||||||||||||
Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | ||||||||||||
Angebot | |||||||||||||
Kalkulation | Beitrag steigend | ||||||||||||
Beiträge |
|
||||||||||||
Leistungen Zahnersatz im Überblick | |||||||||||||
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Implantate & Zahnersatz | Verdoppelung Festzuschuss | ||||||||||||
Funktionstherapie | Nein | ||||||||||||
Knochenaufbau | Nein | ||||||||||||
Verblendungen | Nein | ||||||||||||
Inlays | Nein | ||||||||||||
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | |||||||||||||
Professionelle Zahnreinigung | Nein | ||||||||||||
Versiegelung | Nein | ||||||||||||
Füllungen | Nein | ||||||||||||
Wurzelbehandlung | Nein | ||||||||||||
PA-Behandlung | Nein | ||||||||||||
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene | |||||||||||||
Kieferorthopädie | Keine Leistung | ||||||||||||
Begrenzungen | Keine Leistung | ||||||||||||
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder | |||||||||||||
Kieferorthopädie KIG 1-2 | Keine Leistung | ||||||||||||
Begrenzungen KIG 1-2 | Keine Leistung | ||||||||||||
Kieferorthopädie KIG 3-5 | Keine Leistung | ||||||||||||
Begrenzungen KIG 3-5 | Keine Leistung | ||||||||||||
Wartezeiten für Leistungen | |||||||||||||
Zahnersatz | Keine Wartezeit | ||||||||||||
Zahnbehandlung | Keine Leistung | ||||||||||||
Prophylaxe | Keine Leistung | ||||||||||||
Kieferorthopädie | Keine Leistung | ||||||||||||
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | |||||||||||||
Anfängliche Leistungsstaffel |
Ja, die Leistungen im Tarif ERGO ZEF sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:
Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres. Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
||||||||||||
Labor- / Materialpreisliste | Nein | ||||||||||||
Bedingungen | AVB | ||||||||||||
Monatsbeitrag | 0,00 € | ||||||||||||
Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||
Angebot |
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ERGO ZEF - Ausführliche Leistungsbeschreibung
Allgemeines
Der Tarif ERGO ZEF sieht keine Leistung auf Basis der privatärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. |
Der Tarif ERGO ZEF sieht folgende Wartezeiten vor: | |
Zahnersatz: keine Wartezeit |
Ja, der Tarif ERGO ZEF ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert. Die Beiträge erhöhen sich demnach automatisch beim Erreichen der im Tarif definierten Altersgrenzen. Den voraussichtlichen Verlauf der Beiträge können Sie dem abgebildeten Diagramm entnehmen. Darüber hinaus besteht bei allen Tarifen das allgemeine Risiko von Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen! |
Nein, es besteht keine anfängliche Mindestvertragsdauer. | |
Die Kündigung ist jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich |
Nein, die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplanes (HKP) ist im Leistungsfall nicht zwingend vorgeschrieben. Es erfolgt keine Leistungskürzung nur aufgrund eines vorab nicht geprüften Heil- und Kostenplanes. |
|
Experten-TIPP: Die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes vor Beginn einer Behandlung dient allerdings Ihrer eigenen Sicherheit. Wir empfehlen daher die vorherige Einreichung eines Heil- und Kostenplanes ab einer zu erwartenden Gesamtrechnung in Höhe von ca. 1.000€ (auch wenn die Versicherungsbedingungen keine Verpflichtung dazu vorsehen).
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Der Tarif ERGO ZEF sieht keine prozentuale Leistung auf Basis der Rechnungssumme vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. |
Ja, die Leistungen im Tarif ERGO ZEF sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel). | |||||||||
Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf: | |||||||||
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Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr. Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres. |
|||||||||
Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Nein, es gibt keinen Rabatt, wenn Sie die Beiträge jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlen. |
Annahmerichtlinien
Im Tarif ERGO ZEF können sich Personen versichern, die bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind (dabei ist unerheblich, ob die Person als Hauptmitglied selbst pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert ist). |
Nein, der Tarif ERGO ZEF wird ohne Gesundheitsprüfung angeboten. Bei Abschluss sind also keine Angaben über den Zahnzustand notwendig. | |
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind jedoch alle vor Abschluss der Versicherung eingetretenen „Versicherungsfälle“, also Behandlungen, die bereits vor Abschluss vom Zahnarzt angeraten oder geplant worden sind. | |
Ausgeschlossen sind darüber hinaus fehlende Zähne, die bereits vor Abschluss der Versicherung gefehlt hatten und nicht ersetzt waren (also bei Abschluss echte vorhandene Zahnlücken / Freiendlücken). |
Nein – alle Zähne, die bereits vor Abschluss der Versicherung fehlten und nicht ersetzt waren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
Ja, eine bei Abschluss vorhandene herausnehmbare Prothese ist uneingeschränkt im tariflichen Umfang mit versichert, sofern diese voll intakt ist, es sich dabei um eine dauerhafte Zahnersatzversorgung handelt (kein Provisorium) und vom Zahnarzt keine Neuversorgung, Reparaturen o.Ä. angeraten waren. |
Ja, bei Abschluss vorhandener festsitzender Zahnersatz ist uneingeschränkt im tariflichen Umfang mit versichert, sofern dieser voll intakt war und vom Zahnarzt keine Neuversorgung, Reparaturen o.Ä. angeraten waren. |
Kronen, Brücken und Prothesen
Der Tarif ERGO ZEF sieht keine prozentuale Leistung auf Basis der privatzahnärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistung beträgt 100% des gesetzlichen Festzuschusses. |
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Dabei wird auch ein erhöhter Zuschuss aufgrund der sogenannten Härtefallregelung berücksichtigt. |
Die Leistung des Tarifes ist direkt abhängig vom Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erbringt die GKV keinen Zuschuss für Zahnersatz, so erhalten Sie keine Leistung aus Tarif ERGO ZEF |
Der Tarif ERGO ZEF leistet im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung: 100% inkl. Vorleistung GKV |
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Experten-Erklärung Dieser Punkt dürfte für die Praxis eine eher untergeordnete Rolle spielen. Unter gesetzlicher Regelversorgung versteht man eine
Versorgung mit Zahnersatz. Es handelt sich dabei quasi um die günstigste Möglichkeit, Ihr Gebiss mit Zahnersatz zu versorgen. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet Ihnen als Festzuschuss 50% der Kosten für die gesetzliche Regelversorgung. Durch regelmäßige zahnärztliche Vorsorge können Sie diesen Zuschuss auf 60% (5 Jahre Bonusheft Nachweis) bzw. 65% (10 Jahre Nachweis über Bonusheft) erhöhen. Wenn Sie eine Zahnersatzversorgung ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung durchführen lassen und keinerlei private Vergütungsanteile gemäß GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) berechnet werden, entstehen in der Praxis keine besonders hohen Kosten. In diesem Sonderfall erstatten viele Versicherungsgesellschaften höhere Prozentsätze als für privatzahnärztliche Behandlungen. In der Praxis dürfte dieser Fall allerdings eher selten auftreten (dafür schließt man ja eigentlich eine Zahnzusatzversicherung ab, um die Zähne im Bedarfsfall mit hochwertigem Zahnersatz versorgen lassen zu können), daher sollten sie ihm keine besondere Bedeutung zukommen lassen. |
Implantate
Der Tarif ERGO ZEF sieht keine prozentuale Leistung auf Basis der privatzahnärztlichen GOZ-Abrechnung vor, sondern die Leistung ist abhängig vom Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse. Für das Implantat selbst erfolgt also keine Leistung aus diesem Tarif. Sie erhalten allerdings in vielen Fällen einen Festzuschuss für den Zahnersatz, der auf das Implantat aufgesetzt wird (sogenannte Suprakonstruktion). Die Leistung beträgt 100% des gesetzlichen Festzuschusses. |
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Dabei wird auch ein erhöhter Zuschuss aufgrund der sogenannten Härtefallregelung berücksichtigt. |
Die Leistung des Tarifes ist direkt abhängig vom Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erbringt die GKV keinen Zuschuss für Zahnersatz, so erhalten Sie keine Leistung aus Tarif ERGO ZEF. |
Inlays
Der Tarif ERGO ZEF leistet nicht für Inlays. |
Der Tarif ERGO ZEF leistet nicht für Inlays. | |
Die Leistung des Tarifes ist direkt abhängig vom Festzuschuss ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Erbringt die GKV keinen Zuschuss für Zahnersatz, so erhalten Sie keine Leistung aus Tarif ERGO ZEF. |
Experten-Erklärung Im Rahmen einer Versorgung mit Zahnersatz ist es wichtig, dass Kiefergelenk und der einzubringende Zahnersatz optimal aufeinander abgestimmt werden. Ansonsten kann es unter Umständen zu gravierenden Kiefergelenksproblemen wie z.B. Zähneknirschen, Verspannungen o.Ä. kommen. Um solche Beschwerden zu vermeiden, hat der Zahnarzt die Möglichkeit, eine sogenannte Funktionsanalyse / Funktionstherapie durchzuführen. Die Kosten einer solchen Zusatzbehandlung liegen im Bereich von ca. 600 bis 900 € und werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. |
Zahnbehandlung & Prophylaxe
Der Tarif sieht keinerlei Leistungen für Zahnbehandlung vor. |
Der Tarif ERGO ZEF sieht keine Leistung für professionelle Zahnreinigung vor. | |
Experten-Erklärung Die professionelle Zahnreinigung (abgekürzt PZR) ist eine umfassende Vorsorge-Maßnahme, welche nicht im Rahmen der kassenzahnärztlichen Versorgung übernommen wird. Bei einer PZR werden nicht nur oberflächliche Beläge entfernt (wie bei einer einfachen Zahnsteinentfernung), sondern auch Beläge unterhalb des Zahnfleisches. Zusätzlich werden auch die schwer zugänglichen Zahnzwischenräume gründlich gereinigt, die Oberflächen der Zähne poliert und fluoridiert. Die PZR wird nach der GOZ-Ziffer 1040 berechnet - die Gebührenhöhe richtet sich nach der Anzahl behandelter Zähne und dem Schwierigkeitsgrad im Einzelfall. Im Schnitt liegen die Kosten einer professionellen Zahnreinigung etwa zwischen 70 und 110 € je Behandlung. |
Der Tarif ERGO ZEF sieht keine Leistung für Fissurenversiegelung vor. | |
Experten-Erklärung Die Kautäler zwischen den Höckern unserer Backenzähne bezeichnet man als "Fissuren". Diese lassen sich mit einer dünnen Schicht Kunststoff versiegeln, so dass sich an diesen für Zahnbürsten schwer erreichbaren Stellen nicht so leicht Karies bilden kann. Die Fissurenversiegelung wird häufig bei Kindern und Jugendlichen empfohlen. Die gesetzlichen Kassen erstatten bei Kindern von 6 bis 18 Jahren die Fissurenversiegelung nur an den beiden hinteren bleibenden Backenzähnen (6er und 7er) - eine Versiegelung der davor liegenden kleinen Backenzähnen (4er und 5er) ist Privatleistung und wird nicht von der GKV getragen, genauso wie die Versiegelung von Milchzähnen. Die Kosten einer Fissurenversiegelung berechnen sich nach der GOZ Ziffer 2000 und liegen je Zahn bei bis zu 17,72€ (3,5facher Satz GOZ 2000) - allein die Versiegelung der 4 kleinen Backenzähne kann somit insgesamt über 70€ kosten! |
Der Tarif sieht keine Leistungen für Kunststofffüllungen vor! | |
Experten-Erklärung Karies ist eine weit verbreitete Volkskrankheit. Die Zahnmedizin hat sich in Sachen Füllungstherapie stetig weiterentwickelt. Arbeitete man früher häufig mit Amalgam oder einfachen Kunststofffüllungen, so versorgen die meisten Zahnärzte Ihre Patienten heutzutage mit hochwertigen Kunststofffüllungen in Mehrschichttechnik. Dabei werden nach Entfernung der Karies mehrere dünne Schichten Kunststoff nacheinander in den präparierten Zahn eingebracht und einzeln ausgehärtet. Dadurch entsteht eine sehr langlebige Füllung, die in vielen Fällen mitunter länger als 10 Jahre halten kann. Die Berechnung derartiger Kunststofffüllungen erfolgt nach GOZ (Ziffern 2060 / 2080 / 2100 / 2120). Eine solche Füllung kostet je nach Größe und Schwierigkeit etwa zwischen 70 und 150 €. |
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Wurzelkanalbehandlungen vor. | |
Wurzelbehandlung ohne Vorleistung der GKV: Fällt die Wurzelkanalbehandlung nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (Fall 1), so sieht der Tarif ERGO ZEF dafür keine Leistung vor! Die Kosten einer reinen Privatwurzelbehandlung können etwa zwischen 800 und 1100€ betragen! |
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Wurzelbehandlung mit Vorleistung der GKV: Fällt die Wurzelkanalbehandlung in den Leistungsumfang der GKV (Fall2), z.B. weil durch die Behandlung eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann, leistet der Tarif ERGO ZEF nicht für privat berechnete Mehrkosten, die für eine umfassendere Behandlung entstehen (z.B. elektrometische Längenbestimmung, Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden o.ä.)! |
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Experten-Erklärung Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten einer Wurzelbehandlung im Backenzahnbereich nur dann, wenn dadurch
Sind diese Kriterien nicht erfüllt, leistet Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht für die Erhaltung eines Zahnes mittels einer Wurzelkanalbehandlung. Die Kassenleistung besteht dann darin, den an der Zahnwurzel erkrankten Zahn zu entfernen und im Rahmen der gesetzlichen Regelversorgung zu ersetzen. Entscheiden Sie sich dennoch für den Erhalt Ihres Zahnes, ist die Wurzelbehandlung vollständig Privatleistung. Die Kosten einer solchen Privatbehandlung können je nach Aufwand und Verlauf in etwa zwischen 800 und 1100€ betragen (Fall 1: Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung). Ist eines der oben genannten Kriterien erfüllt, übernimmt die GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips die Kosten der Wurzelbehandlung vollständig – allerdings nur im Rahmen einer einfachen Standardbehandlung, welche den Richtlinien des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) entspricht. Demnach muss die Behandlung der GKV
sein. Entscheiden Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine darüber hinausgehende hochwertigere Versorgung mit moderner zahnmedizinischer Technik, können ungeachtet der Kassenleistung darüber hinausgehende privat zu tragende Mehrkosten in Höhe von mehreren hundert € entstehen (Fall 2: Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung), beispielsweise für das exakte Ausmessen der Wurzelkanäle mittels modernster Technik (GOZ 2400 – elektrometische Längenbestimmung). |
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Parodontosebehandlungen vor. | |
Parodontosebehandlung ohne Vorleistung der GKV: Fällt die Parodontosebehandlung nicht in den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (Fall 1), so sieht der Tarif ERGO ZEF dafür keine Leistung vor! |
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Parodontosebehandlung mit Vorleistung der GKV: Fällt die Parodontosebehandlung in den Leistungsumfang der GKV (Fall2), weil die Taschentiefe oberhalb von 3,5mm liegt, leistet der Tarif ERGO ZEF nicht für privat berechnete Mehrkosten, die für eine umfassendere Behandlung entstehen! |
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Experten-Erklärung Bei einer Parodontose-Erkrankung bilden sich zwischen Zahn und Zahnfleisch sog. „Taschen“. In diesen Zahntaschen können sich Keime und Bakterien sammeln, die sich stark entzünden und eine Parodontitis hervorrufen können. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten eine Parodontose-Behandlung erst ab einer Taschentiefe von 3,5mm. Um die Taschentiefe festzustellen, kann Ihr Zahnarzt alle 2 Jahre einen PSI-Status (parodontaler Screening Index) auf Kosten Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstellen. Stellt Ihr Zahnarzt eine akute oder chronische Zahnfleischerkrankung fest, erstellt er einen Parodontalstatus und reicht diesen zusammen mit einem Behandlungsplan bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein. Zähne, an denen sich Zahntaschen von mehr als 3,5mm gebildet haben, können auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Viele Zahnärzte empfehlen jedoch im Sinne einer Prophylaxe eine systematische Parodontose-Behandlung auch für Zähne mit niedrigeren Taschentiefen. Diese Behandlung ist vollständig Privatleistung (Fall 1: Parodontosebehandlung ohne GKV-Vorleistung). Liegen die Taschentiefen bei über 3,5mm, übernimmt die GKV im Rahmen des Sachleistungsprinzips die Kosten der Parodontosebehandlung vollständig – allerdings nur im Rahmen einer einfachen Standardbehandlung, welche den Richtlinien des 5. Sozialgesetzbuches (SGB V) entspricht. Demnach muss die Behandlung der GKV
sein. Entscheiden Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für eine darüber hinausgehende hochwertigere Versorgung mit moderner zahnmedizinischer Technik, können ungeachtet der Kassenleistung darüber hinausgehende privat zu tragende Mehrkosten entstehen. |
Kieferorthopädie
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen vor. |
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern in KIG 2 vor. | |
Experten-Erklärung Viele Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren benötigen eine Zahnspange. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Korrektur allerdings nur in mittleren bis schweren Fällen. Der Kieferorthopäde vermisst den Kiefer und trifft anhand der Ergebnisse eine Einstufung nach den sogenannten „kieferorthopädischen Indikationsgruppen“, abgekürzt „KIG“. Diese Skala zur Kategorisierung von Zahnfehlstellungen geht von KIG1 (sehr leichte Fehlstellung) bis KIG5 (schwerwiegende Fehlstellung). Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Korrektur erst ab KIG3 – 5. Bei leichten Fehlstellungen vom Grad KIG 1-2 ist eine Korrektur keine Kassenleistung. Während eine Behandlung beim Grad von KIG 1 in den meisten Fällen noch nicht medizinisch notwendig ist, empfehlen die meisten Zahnärzte und Kieferorthopäden bei einer Fehlstellung vom Grad KIG 2 eine frühzeitige Behandlung, um eine weitere Verschiebung der Zähne zu verhindern und die Fehlstellung frühzeitig zu korrigieren. Die Kosten einer solchen KFO-Behandlung können bis zu ca. 6.000€ betragen und sollten bei Kindern frühzeitig versichert werden. Der Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung für Kinder ist nur möglich, solange der Zahnarzt vor Abschluss keine Zahnfehlstellung diagnostiziert hat! |
Nein, der Tarif sieht keine Leistungen für Mehrkosten einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern in KIG 3-5 vor. | |
Experten-Erklärung Wenn bei Ihrem Kind eine mittlere bis schwerwiegende Zahnfehlstellung im Grad KIG 3-5 vorliegt, erstattet die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer Standard KFO-Behandlung. Die Eltern müssen in diesem Fall zunächst 10 bis 20% Selbstbehalt übernehmen – dieser wird seitens der GKV dann am Ende der Behandlung rückerstattet, wenn ein erfolgreicher Abschluss der Behandlung nachgewiesen werden kann – damit will man Eltern und Kinder motivieren, aktiv auf einen erfolgreichen Behandlungsverlauf mitzuwirken (z.B. indem herausnehmbare Zahnspangen regelmäßig getragen werden). In diesen Fällen können – zusätzlich zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse – Mehrkosten für ergänzende Privatleistungen entstehen. Diese sind gesondert im Rahmen einer sogenannten Mehrkostenvereinbarung mit dem Kieferorthopäden zu vereinbaren. Darin können beispielsweise hochwertigere Brackets, Retainer oder andere Zusatzleistungen vereinbart werden. Die Kosten solcher Zusatzleistungen liegen in vielen Fällen zwischen ca. 1.000 – 2.000€. Private Zusatzversicherungen übernehmen teilweise auch derartige Mehrkosten in gewissem Umfang. Üblicherweise werden allerdings nur solche Mehrkosten erstattet, die für medizinisch notwendige Zusatzbehandlungen anfallen – es sei denn, die offiziellen Vertragsbedingungen (AVB) führen explizit auch Leistungen für rein kosmetische Zusatzleistungen auf (nur in diesem Fall wären auch kosmetische Zusatzleistungen vom Versicherungsschutz erfasst). |
Sonstiges
Vor Beginn der Behandlung – Heil- und Kostenplan prüfen lassen: Die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes (HKP) vor Behandlungsbeginn ist im Tarif ERGO ZEF nicht zwingend vorgeschrieben – das bedeutet, dass die Erstattungsleistung nicht rein auf Basis des Umstandes gekürzt werden kann, dass vorab kein Heil- und Kostenplan eingereicht worden ist. Generell empfehlen wir jedoch im eigenen Interesse umfangreichere zahnärztliche Behandlungen (insbesondere im Bereich Zahnersatz oder Kieferorthopädie) im Vorhinein mit dem Versicherer abzustimmen und rechtzeitig einen Kostenplan zur Prüfung einzureichen. Der Versicherer teilt Ihnen dann schon vorab mit, ob er die Kosten der geplanten Behandlung im vollen tariflichen Umfang übernehmen kann oder ob es Einschränkungen gibt. Hinweis für weniger umfangreiche Behandlungen: Bei kleinen Behandlungen wie z.B. einer professionellen Zahnreinigung (PZR) oder einer Kunststofffüllung müssen Sie natürlich vorab keinen Kostenplan einreichen. Hier reicht es in der Tat aus, später die Rechnung einzureichen. |
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Ihren Heil- und Kostenplan können Sie dem Versicherer wahlweise per Post, Fax oder E-Mail senden: | |
Kontaktdaten Versicherer : Per Post: Per E-Mail: Per Fax: |
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Nach der Behandlung – Rechnung per Post einreichen: Nach Durchführung der Behandlung erhalten Sie von Ihrem Zahnarzt üblicherweise eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung – Original und Duplikat. Der Versicherer benötigt für die Erstattung das Original. Bitte schicken Sie die Original-Rechnung unbedingt per Post direkt an die Versicherung (Anschrift siehe oben). Die Versicherung überweist seine Leistung nie an den Zahnarzt direkt, sondern immer auf Ihr Konto. Die Überweisung der Rechnung an Ihren Zahnarzt müssen Sie daher selbst veranlassen. Dazu gehen Sie entweder in Vorleistung oder warten den Geldeingang des Versicherers ab (bitte berücksichtigen Sie eventuell bestehende Zahlungsziele Ihres Zahnarztes – die rechtzeitige Begleichung der Rechnung liegt in Ihrem Verantwortungsbereich, unabhängig davon wie lange die Bearbeitung der Rechnungen durch den Versicherer dauert). |
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Hinweis 1: Bearbeitungsdauer allgemein Üblicherweise dauert die Bearbeitung von Rechnungen und Kostenplänen nicht länger als maximal 2-4 Wochen. Insbesondere Kleinschäden wie z.B. Zahnreinigung werden häufig auch deutlich schneller reguliert. In Einzelfällen kann die Bearbeitung länger dauern, beispielsweise wenn die Versicherung noch weitergehende Unterlagen zur Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit o.Ä. benötigt. |
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Hinweis 2: Bearbeitungsdauer insbesondere beim 1. größeren Leistungsfall Insbesondere die Prüfung des ersten größeren Leistungsfalles wird in den meisten Fällen etwas länger dauern, weil die Versicherung zu diesem Zeitpunkt üblicherweise prüft, ob die eingereichte Behandlung bereits vor Antragstellung vom Zahnarzt angeraten war. Aus diesem Grund fordert der Versicherer beim ersten Schadenfall üblicherweise Auskünfte Ihres Zahnarztes ein. Bitten Sie Ihren Zahnarzt in diesem Fall um seine zügige Mithilfe. Je zügiger Ihr Zahnarzt die benötigten Auskünfte erteilt, umso schneller kann das Versicherungsunternehmen Ihren Leistungsfall regulieren und das Geld auf Ihr Konto überweisen. |
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ERGO ZEF - Erstattungsbeispiele
Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne das Leistungspotential der ERGO ZEF Zahnzusatzversicherung anhand mehrerer Rechenbeispiele verdeutlichen. Wir haben Leistungen aus verschiedenen Bereichen zusammengestellt, um Ihnen einen breit gefächerten Gesamtüberblick über die Kostenübernahme zu verschaffen bzw. was die ERGO ZEF alles übernimmt.
Bei allen Leistungsbeispielen gehen wir davon aus, dass die zu versichernde Person für die vergangenen 10 Jahre regelmäßige Zahnkontrollen mittels Bonusheft nachweisen kann. Der Einfachheit halber rechnen wir nicht mit „krummen“ sondern nur mit glatten Euro-Beträgen als Ausgangswerte.
Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone | 2.300,00 € |
Anteil der GKV | 400,00 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 1.900,00 € |
Eigenanteil mit ERGO Direkt Zahn Erhalt Zuschuss | 1.500,00 € |
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 400,00 € |
Kosten für eine Vollkeramikkrone | 800,00 € |
Anteil der GKV | 200,00 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 600,00 € |
Eigenanteil mit ERGO Direkt Zahn Erhalt Zuschuss | 400,00 € |
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 200,00 € |
Kosten für ein Keramikinlay | 800,00 € |
Anteil der GKV | 50,00 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 750,00 € |
Eigenanteil mit ERGO Direkt Zahn Erhalt Zuschuss | 750,00 € |
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 0,00 € |
Kosten für eine hochwertige Kunststofffüllung | 150,00 € |
Anteil der GKV | 50,00 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 100,00 € |
Eigenanteil mit ERGO Direkt Zahn Erhalt Zuschuss | 100,00 € |
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 0,00 € |
Kosten für eine Wurzelbehandlung | 1.000,00 € |
Anteil der GKV | 0,00 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 1.000,00 € |
Eigenanteil mit ERGO Direkt Zahn Erhalt Zuschuss | 1.000,00 € |
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 0,00 € |
Kosten für eine professionelle Zahnreinigung | 100,00 € |
Anteil der GKV | 0,00 € |
Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 100,00 € |
Eigenanteil mit ERGO Direkt Zahn Erhalt Zuschuss | 100,00 € |
Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 0,00 € |