Freie Heilfürsorge und die Bundeswehr

  •  Sind Soldaten auch heilfürsorgeberechtigt?
  •  Was bedeutet UTV bei der Bundeswehr?
  •  Kann man eine Zahnversicherung abschließen?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

Update: aktualisiert: 05.09.2025

Soldaten der Bundeswehr haben zwar den Status eines Beamten und würden aufgrund ihrer besonders gefährlichen Tätigkeit die Voraussetzungen für die freie Heilfürsorge erfüllen, allerdings gibt es hier eine andere Krankenversicherungsart.

Soldaten der Bundeswehr sind i.d.R. über die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, kurz UTV genannt, versichert. Die unentgeltliche Truppenärztliche Versorgung Leistungen sind insbesondere was die freie Arztwahl betrifft, anders als in der GKV oder Heilfürsorge.

Im Rahmen einer truppenärztlichen Versorgung besteht keine freie Arztwahl, d.h. der Versicherte kann nicht in eine beliebige Praxis gehen und sich behandeln lassen. Es muss immer erst der Truppenarzt aufgesucht werden. Dieser fungiert dann ähnlich wie ein Hausarzt und behandelt den Patienten, oder überweist ihn zu zivilen Ärzten, Bundeswehrkrankenhäusern, oder zivilen Krankenhäusern.

Soldaten mit roter Mütze
Unterschiede zwischen Heilfürsorge und UTV - Checkliste
  • Soldaten haben über die Bundeswehr Anspruch auf die UTV
  • Keine freie Arztwahl im Rahmen der Unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung (UTV)
  • Auswahl an Zahnzusatzversicherungen für Bundeswehr-Soldaten eingeschränkt

Auch bei UTV Zahnzusatzversicherung abschließen

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung Leistungen für Zähne sind ähnlich denen der gesetzlichen Krankenversicherung und der freien Heilfürsorge. Das heißt es entstehen ähnlich große Versorgungslücken wie in der GKV oder freien Heilfürsorge, die durch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geschlossen werden sollte.

Die Auswahl an möglichen Anbietern ist sehr begrenzt. In Frage kommen nur die Barmenia Zahnzusatzversicherung und die Tarife des Münchener Verein.

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Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D Muenchener Verein ZahnGesund 100 Barmenia Mehr Zahn 90 + ZV D Muenchener Verein ZahnGesund 85+
Tarifname Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D ZahnGesund 100 Mehr Zahn 90 + ZV Bonus D ZahnGesund 85+
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2017,50 €
21-3027,00 €
31-4040,30 €
41-5055,30 €
51-6070,30 €
61-10094,60 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-2017,20 €
21-3021,20 €
31-4030,90 €
41-4940,40 €
50-6055,50 €
61-10075,90 €
AlterBeitrag
0-51,10 €
6-153,00 €
16-259,90 €
26-3517,90 €
36-4020,90 €
41-4525,90 €
46-5027,90 €
51-5532,90 €
56-6042,90 €
61-10050,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90% 85 - 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 90% 85 - 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 80% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 80% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 85€ pro Jahr
Versiegelung 80% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 80% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 85€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 85%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 85%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Leistung
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Familienmitglieder von Soldaten versichert über Beihilfe und PKV

Nicht sozialversicherungspflichtige Familienmitglieder können sich nicht in der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung mitversichern. Ähnlich wie bei Familienmitgliedern eines freie Heilfürsorge Versicherten, können sie sich über eine Kombination aus Beihilfe und private Krankenversicherung versichern. Für Ehepartner gilt hier 30% private Krankenversicherung und 70% Beihilfe und für Kinder 20% private Krankenversicherung und 80% Beihilfe.

Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung nur bei aktiver Dienstzeit danach PKV

Wichtig zu wissen für jeden Soldaten der Bundeswehr, der über die UTV krankenversichert ist, ist das diese nur während der aktiven Dienstzeit gilt! Das heißt sobald der Soldat ausscheidet, muss er sich selbst um seine Krankenversicherung kümmern. Da wir mit dem Alter meist nicht gesünder, sondern tendenziell eher kränker werden, und dies den Abschluss einer privaten Krankenversicherung weder einfacher, noch günstiger macht, sollte am besten schon in jungen Jahren eine Anwartschaft für eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Durch diese wird der Gesundheitszustand sozusagen bis zur Beendigung des aktiven Dienstes auf “Eis gelegt“.

FAQ: Freie Heilfürsorge der Bundeswehr

Was ist die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV) der Bundeswehr?

Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung (UTV) ist die besondere Form der Gesundheitsversorgung für Soldaten der Bundeswehr und funktioniert ähnlich wie freie Heilfürsorge oder gesetzliche Krankenversicherung. Sie erhalten medizinisch notwendige Behandlungen beim Truppenarzt oder bei von der Bundeswehr zugelassenen Ärzten ohne eigene Beiträge. Im Zahnbereich orientieren sich die Leistungen an der Regelversorgung, hochwertige Extras sind oft nur eingeschränkt enthalten. Wichtig ist: UTV ersetzt während der Dienstzeit eine klassische Krankenversicherung, schließt aber Versorgungslücken, etwa bei hochwertigem Zahnersatz, nicht vollständig.

Warum lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Soldaten trotz UTV?

Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich für Soldaten, weil die UTV im Zahnbereich nur die notwendige Standardversorgung übernimmt und bei hochwertigem Zahnersatz große Eigenanteile bleiben können. Gerade Implantate, vollkeramische Kronen oder umfangreiche Sanierungen werden nur teilweise erstattet, sodass schnell Kosten von mehreren hundert bis tausend Euro selbst zu tragen sind. Eine gute Zahnzusatzversicherung stockt diese Erstattung gezielt auf und übernimmt einen Großteil der Restkosten für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe. So können Sie die medizinisch sinnvolle und ästhetisch gewünschte Versorgung wählen, ohne dass allein der Preis entscheidet.

Welche Besonderheiten müssen Bundeswehr-Soldaten bei der Tarifwahl beachten?

Soldaten müssen bei der Tarifwahl beachten, dass nicht alle Zahnzusatzversicherungen mit UTV kompatibel sind und viele Standardtarife Soldaten schlicht ablehnen. Wichtige Punkte sind daher, dass der Versicherer UTV ausdrücklich zulässt und klar geregelt ist, wie die truppenärztliche Vorleistung angerechnet wird. Außerdem sollten Sie auf hohe Erstattungssätze für Zahnersatz, Implantate und Prophylaxe sowie auf transparente Leistungsstaffeln achten. Unser Vergleichsrechner filtert die Tarife, die für Soldaten tatsächlich abschließbar sind, und hilft Ihnen, die wenigen passenden Angebote gezielt zu prüfen.

Dürfen Familienangehörige von Soldaten die UTV mitnutzen oder brauchen sie eine eigene Absicherung?

Familienangehörige von Soldaten haben keinen Anspruch auf UTV und benötigen eine eigene Absicherung über gesetzliche oder private Krankenversicherung. Ehepartner und Kinder sind also in der Regel ganz normal krankenversichert und können unabhängig vom Soldaten eine Zahnzusatzversicherung abschließen - sofern gesetzlich versichert. Für Kinder lohnt sich das häufig wegen möglicher kieferorthopädischer Behandlungen, für Partner wegen Zahnersatz und Prophylaxe.

Was passiert mit meiner zahnärztlichen Absicherung nach der aktiven Dienstzeit bei der Bundeswehr?

Nach dem Ende der aktiven Dienstzeit entfällt die UTV und Sie wechseln je nach Status in die Beihilfe mit privater Krankenversicherung oder in die gesetzliche Krankenversicherung. Damit ändert sich auch die Basis Ihrer Zahnabsicherung und Sie müssen prüfen, ob Ihre bestehende Zahnzusatzversicherung angepasst, gekündigt oder durch einen anderen Tarif ersetzt werden sollte. Wer frühzeitig plant, kann Anwartschafts- oder Anschlusslösungen nutzen und so Gesundheitsprüfungen und hohe Beiträge im Alter abmildern. Eine rechtzeitige Beratung hilft, UTV, spätere Beihilfe bzw. GKV und Zahnzusatzversicherung nahtlos aufeinander abzustimmen.

Was passiert mit meiner Absicherung, wenn die freie Heilfürsorge endet?

Mit Ende der freien Heilfürsorge – etwa beim Eintritt in den Ruhestand oder bei einem Wechsel in eine andere Laufbahn – wechseln Sie in der Regel in die Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung oder in die gesetzliche Krankenversicherung. Dann trägt der Dienstherr nur noch einen prozentualen Anteil der Kosten über die Beihilfe, den Rest müssen Sie über eine PKV-Voll- oder Anwartschaftslösung absichern. Wer den Übergang zu spät plant, riskiert hohe Beiträge im Alter oder Lücken bei wichtigen Leistungen. Es lohnt sich daher, schon einige Jahre vor dem absehbaren Wechsel eine unabhängige Beratung zu nutzen, um Beihilfe, PKV-Schutz und mögliche Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung sauber aufzubauen.

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