Freie Heilfürsorge Leistungen Zahn
- Was für Leistungsansprüche haben Heilfürsorgeberechtigte?
- Welche Leistungen zahlt die Heilfürsorge?
- Doppelter Festzuschuss für Zahnersatz
Update: aktualisiert: 04.09.2025
Die freie Heilfürsorge erstattet alle Leistungen die für die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit notwendig sind. Hierbei dürfen aber die freie Heilfürsorge Leistungen, genau wie die der GKV, nicht das Maß des Notwendigen übersteigen und müssen somit ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein.
Auf dieser Grundlage werden alle erstattungsfähigen Kosten von der freien Heilfürsorge übernommen. Vereinfacht kann gesagt werden, dass sich die Heilfürsorge Leistungen nahezu mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung deckungsgleich sind.
Nur im Bereich Zahn sind die Leistungen der freien Heilfürsorge etwas besser, als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Genauer gesagt wird nicht wie bei gesetzlich Versicherten der einfache befundbezogene Festzuschuss erstattet, sondern der doppelte Festzuschuss. Hiervon sollte man sich allerdings nicht blenden lassen. Denn auch ein doppelter befundbezogener Festzuschuss deckt noch lange nicht die Kosten für hochwertigen Zahnersatz.
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Zwar erhalten Versicherte der freien Heilfürsorge den doppelten Festzuschuss ausbezahlt, dieser ist aber leider trotzdem zu gering, als dass er die Kosten für hochwertigen Zahnersatz ausreichend abdecken würde - eine Zahnzusatzversicherung ist daher sinnvoll. Bei einer Implantatversorgung macht z.B. selbst der doppelte Festzuschuss oft nur 20-30% der Gesamtkosten aus.
| Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D | Muenchener Verein ZahnGesund 100 | Allianz MeinZahnschutz 100 | Barmenia Mehr Zahn 90 + ZV D |
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| Tarifname | Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D | ZahnGesund 100 | MeinZahnschutz 100 | Mehr Zahn 90 + ZV Bonus D | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Implantate & Zahnersatz | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | 80% max. 200€ pro Jahr | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 100% ohne Begrenzung | 80% max. 200€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Versiegelung | 80% max. 200€ pro Jahr | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 100% | 80% max. 200€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Füllungen | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PA-Behandlung | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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| Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die freie Heilfürsorge berechnet ihre Leistungen, wie auch die gesetzliche Krankenversicherung, auf Basis einer Regelversorgung. Das heißt zunächst stellt ihr Zahnarzt eine Diagnose, z.B. fehlender Zahn Unterkiefer. Hierfür wurde dann eine Regelversorgung beschlossen, auf deren Grundlage der befundorientierte Festzuschuss berechnet wurde.
Die Regelversorgung stellt immer eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung dar und hat leider nichts mit hochwertigem Zahnersatz zu tun. Für diese einfache Versorgung gibt es dann einen festen Zuschuss von der Heilfürsorge.
Daher gibt es, egal für welche Behandlung man sich entscheidet, immer den gleichen Festzuschuss. D.h. wenn ein Patient einen fehlenden Zahn hat, bekommt er immer den gleichen Festzuschuss. Egal ob er er sich für eine Prothese, oder ein Implantat entscheidet.
Alle Kosten die über dem Festzuschuss liegen, müssen allerdings immer vom Heilfürsorgeberechtigten selbst getragen werden. Dies kann natürlich gerade bei hochwertigem Zahnersatz wie Implantaten zu relativ hohen Eigenanteilen führen!
In diesem Beispiel zeigt sich deutlich, dass trotz des doppelten Festzuschusses, auch bei der freien Heilfürsorge deutliche Versorgungslücken im Bereich Zähne entsteht. Um diese Lücke zwischen den Leistungen der Heilfürsorge und den tatsächlichen Kosten beim Zahnarzt, zu schließen, ist der Abschluss einer hochwertigen Zahnzusatzversicherung sinnvoll.
Darüber hinaus kann eine Zahnversicherung für Heilfürsorge-Berechtigte nicht nur bei Zahnersatz sinn machen - auch bei Zahnbehandlungen wie Wurzel- oder Parodontosebehandlung orientieren sich die Leistungen an denen der GKV - eine Wurzelbehandlung wird z.B. auch von der Heilfürsorge nur dann erstattet, wenn das Wirtschaftlichkeitsgebot - analog der GKV - erfüllt ist.
Die Wurzelbehandlung an einem endständigen Backenzahn etwa wäre z.B. auch keine Leistung der Heilfürsorge - eine private Zahnzusatzversicherung würde auch dafür einspringen.
Beispielrechnung: Versorgungslücke trotz doppeltem Festzuschuss der Heilfürsorge
Es wird beim Zahnarzt ein Implantat für 2.000€ gesetzt. Der befundbezogen Festzuschuss beträgt eigentlich 350€. Die freie Heilfürsorge erstattet den doppelten Festzuschuss, also 700€.
| Kosten Implantat: 2.000€ Festzuschuss laut gesetzlicher Krankenkasse: 350€ Doppelter Festzuschuss Heilfürsorge: 700€ |
350€ x 2 = 700€ 2.000€ - 700€ = 1.300€ |
Die Versorgungslücke die durch ein Implantat entsteht, beläuft sich in diesem Beispiel auf 1.300€!
Wie im obigen Beispiel deutlich wird, können gerade bei der Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz große Versorgungslücken entstehen. Das liegt daran, das die Kosten für die Versorgung mit hochwertigem Zahnersatz deutlich den der Standard Behandlung und den daraus veranschlagten Festzuschuss übersteigt. So kann es gerade bei Implantaten wie sich oben zeigt zu hohen Restkosten kommen! Und das trotz des doppelten Festzuschusses!
Die freie Heilfürsorge übernimmt bei Zahnbehandlungen alle Leistungen, die zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit notwendig, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. In der Praxis bedeutet das: Füllungen, einfache Kronen, Brücken und notwendige Behandlungen wie Wurzel- oder Parodontosebehandlungen werden in Anlehnung an die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Ästhetische Extras oder besonders hochwertige Materialien gehen dagegen oft über dieses „notwendige Maß“ hinaus und sind nur teilweise oder gar nicht abgedeckt. Wenn Sie also mehr möchten als die Standardlösung, müssen Sie mit spürbaren Eigenanteilen rechnen.
Heilfürsorgeberechtigte erhalten bei Zahnersatz nicht nur den einfachen, sondern den doppelten befundbezogenen Festzuschuss, also deutlich mehr als gesetzlich Versicherte. Dieser Zuschuss wird wie bei der GKV auf Basis einer Regelversorgung berechnet, etwa einer Metallkrone oder einer einfachen Brücke. Entscheiden Sie sich für hochwertigeren Zahnersatz – zum Beispiel vollkeramische Kronen oder ein Implantat – bleibt trotz doppeltem Festzuschuss oft ein großer Eigenanteil übrig. Gerade in diesen Fällen kann eine ergänzende Zahnzusatzversicherung helfen, die Lücke zwischen Festzuschuss und tatsächlichen Kosten zu schließen.
Die größten Lücken entstehen überall dort, wo Sie über die Regelversorgung hinausgehende, hochwertige Lösungen wählen, insbesondere bei Implantaten, großen Brücken oder vollkeramischem Zahnersatz. Der doppelte Festzuschuss deckt dann häufig nur etwa 20–30 % der Gesamtkosten, der Rest bleibt als Eigenanteil an Ihnen hängen. Auch Zusatzleistungen wie aufwendige Knochenaufbauten oder spezielle Prothetik können nur teilweise berücksichtigt werden. Wer Wert auf Ästhetik, Komfort und Langlebigkeit legt, sollte damit rechnen, ohne Zusatzversicherung mehrere tausend Euro selbst zu tragen.
Trotz freier Heilfürsorge und doppeltem Festzuschuss können Ihre Eigenanteile bei hochwertigem Zahnersatz schnell mehrere hundert bis über tausend Euro pro Zahnlücke betragen. Entscheidend sind dabei vor allem die gewählte Versorgungsart (z. B. Implantat statt Brücke), die Anzahl der zu versorgenden Zähne und zusätzliche Maßnahmen wie Knochenaufbau oder spezielle Prothetik. Da sich der doppelte Festzuschuss immer an einer eher einfachen Regelversorgung orientiert, ist der Zuschuss im Verhältnis zu den Gesamtkosten hochwertiger Lösungen oft relativ klein. Wer größere Behandlungen oder Implantatversorgungen erwartet, sollte diese Eigenanteile realistisch einkalkulieren und bei Bedarf rechtzeitig über eine ergänzende Zahnzusatzversicherung nachdenken.
