19. Jul 2019
Das Verbraucherportal Finanztip ist vor dem OLG Dresden wegen Irreführung dazu verurteilt worden, Verbraucher eindeutiger auf sein Geschäftsmodell hinzuweisen.
Das Portal hatte damit geworben „werbefrei“ zu sein, finanziert sich jedoch über Empfehlungsprovisionen von Versicherungsgesellschaften und Vergleichsportalen wie Check24 und Verivox. Geklagt hatte der hessische Gasanbieter Bürgergas GmbH.