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Amalgam bald verboten? Ab 2018 nicht mehr bei Schwangeren und Kindern

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

EU-Richtlinie: Amalgam darf ab 1.7.18 nicht mehr bei Kindern & Schwangeren verwendet werden

Amalgam bald verboten?

Millionen Deutsche haben Füllungen aus Amalgam im Mund - das Füllungsmaterial ist zuverlässig und günstig. Doch der Stoff enthält das hochgiftige Quecksilber und steht immer wieder als vermeintlich gesundheitsgefährdend in der Kritik. Ab 2018 soll das Füllungsmaterial nur noch eingeschränkt verwendet werden.

Grund dafür ist eine neue Richtlinie der Europäischen Union - zunächst stand ein gänzliches Verbot von Amalgam im Raum - beim EU-Parlament und den Mitgliedsländern der EU kam dieser Vorschlag allerdings nicht doch und man einigte sich auf einen Kompromiss. Ab 1. Juli 2018 sollen Zahnärzte bei Kindern, schwangeren Frauen und stillenden Müttern nur noch in Ausnahmefällen Amalgam verwenden. Bis 2020 prüft die EU-Kommission nun, ob Zahnärzte nicht bis 2030 gänzlich auf den Einsatz des vermeintlich gefährlichen Materials verzichten können.

Durch Amalgam werden jährlich rund 75 Tonnen Quecksilber innerhalb der EU in Umlauf gebracht. Das Material findet schon seit vielen Jahrzehnten Anwendung in der Zahnmedizin - als Füllungsmaterial ist Amalgam zuverlässig und kostengünstig. Daher erstattet die gesetzliche Krankenversicherung auch heute noch Amalgam als Regelleistung, wenn es um die Füllung von Zähnen geht. Kritiker des Materials vermuten, dass sich Amalgam im Körper ablagert und dauerhaft Schäden verursachen könnte.

Wer auf Amalgam verzichten möchte und Füllungen aus Kunststoff oder gar Inlays bevorzugt, muss die zusätzlichen Kosten privat tragen. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachzudenken.


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