Gelbes Heft: ab Juli Kindervorsorge verbessert
Zahnärztliche Vorsorge für Kinder wird verbessert - ab Juli rechtsverbindliche Hinweise im gelben U-Heft

Jeder, der Kinder hat, kennt sicherlich das gelbe Heft für die vorgesehenen „U-Untersuchungen“ - dieses Heft erhalten Eltern normalerweise direkt nach der Geburt im Krankenhaus oder vom Kinderarzt. Darin sind die vorgesehenen Untersuchungen U1 bis U9 für Kinder im Alter bis zum 6. Lebensjahr aufgeführt.
Für jede U-Untersuchung ist ein bestimmter Zeitraum vorgesehen - die erste Untersuchung U1 wird beispielsweise sofort nach der Geburt durchgeführt. Die Untersuchungen führt der Kinderarzt durch - die Ergebnisse dokumentiert er im allseits bekannten „gelben Heft“.
Bereits im letzten Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Kinderrichtlinie auf Beschluss der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) neu gefasst und darin eine stärkere Vernetzung von Kinder- und Zahnärzten verankert. Die zahnärztliche Vorbeugung bei Kleinkindern soll damit künftig deutlich verbessert werden.
Beispielsweise frühkindliche Karies, die u.a. durch die Nuckelflasche entsteht wird häufig erst zu spät entdeckt, weil viele Eltern denken, der erste Zahnarztbesuch macht erst mit dem Zahnwechsel Sinn. Betroffen ist etwa jedes zehnte Kleinkind im Alter von 0-3 Jahren. In sozial schwachen Gebieten liegt die Häufigkeit allerdings bei bis zu 40%.
Künftig Verweis auf zahnärztliche Vorsorge im U-Heft
Im gelben U-Untersuchungsheft ist künftig ab der U5 (6. - 7. Lebensmonat) ein Hinweis auf sinnvolle vertragszahnärztliche Untersuchungen vorgesehen:
- U5 (6. - 7. Lebensmonat) - Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
- U6 (10. - 12. Lebensmonat) - Abklärung von Auffälligkeiten an Zähnen und Schleimhaut
- U7 (21. - 24. Lebensmonat) - Abklärung von Auffälligkeiten im Kieferwachstum und an Zähnen und Schleimhaut
- U7a (34. - 36. Lebensmonat) - zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
- U8 (46. - 48. Lebensmonat) - zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
- U9 (60. - 64. Lebensmonat) - zahnärztliche Früherkennungsuntersuchung
Achtung beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für ihr Kind
Wer eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen möchte, sollte das optimalerweise vor der U7 tun, also
bevor das Kind 2 Jahre alt wird!
Ansonsten drohen möglicherweise Probleme hinsichtlich der Gesundheitsprüfung. Wichtig sind bei Kindern ja insbesondere Leistungen für Kieferorthopädie und Zahnspangen. Der Versicherungsabschluss muss rechtzeitig erfolgen, bevor der Zahnarzt eine Zahn- oder Kieferfehlstellung feststellt.
Wenn künftig alle Kinder bei der U7 vom Zahnarzt „gezielt“ auf „Auffälligkeiten im Kieferwachstum“ untersucht werden, könnte es sein, dass bei dieser Frühuntersuchung bereits ein negativer Befund erhoben wird, der dazu führt, dass Sie keine gute Kinderzahnversicherung mehr abschließen können!