Gesetzliche Krankenversicherung: Neuregelung für Brillen & Sehhilfen im Jahr 2017
Wem Krankenkassen wie die Barmer ab sofort eine Brille bezuschussen müssen

Die Nachrichten klingen gut: Mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmitteversorgung, welches am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde, erhöhen sich die Chancen für gesetzlich Krankenversicherte auf Kostenerstattung für eine Brille. Künftig erhalten alle Menschen, die eine Sehschwäche von mehr als 6 Dioptrien haben, einen Zuschuss zur Brille oder anderen Sehhilfen. Letztlich werden von dieser neuen Regelung jedoch nur knapp 10% aller Menschen mit Sehbeeinträchtigung profitieren können.
Bis 2003 war die Brille noch Kassenleistung
Jüngere werden sich kaum noch erinnern - bis 2003 hatten Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Leistungen für eine Brille, wenn die Sehfähigkeit beeinträchtigt war. Die Kosten waren den gesetzlichen Krankenversicherungen ein Dorn im Auge - seit 2003 erhalten nur noch diejenigen die Kosten für eine Sehhilfe erstattet, die selbst mit Sehhilfe nicht mehr als 30% Sehvermögen erreichen können. All diejenigen, deren Sehvermögen mit Brille oder Kontaktlinsen über 30% wiederhergestellt werden kann, zahlen ihre Brille vollständig aus eigener Tasche.
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung zumindest ein Stück weit den Weg für eine Verbesserung geebnet. Künftig werden zumindest auch Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung von mehr als 6 Dioptrien Zuschüsse zur Brille erhalten. Bei Menschen mit einer Hornhautverkrümmung reichen sogar 4 Dioptrien. Letztlich werden von dieser Neuregelung allerdings nur wenige Menschen profitieren - nach Schätzung des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands (BVA) betrifft die Neuregelung nur rund 10% aller Menschen mit Sehbeeinträchtigung. Nachdem es dazu kaum verlässliche statistische Erhebungen gebe, sei die genaue Zahl nicht einwandfrei zu ermitteln. In Deutschland tragen über 60% aller Erwachsenen (rund 40 Millionen Menschen) eine Brille oder andere Sehhilfen.
Tipp: wenn Sie eine Brille tragen, sollten Sie überlegen eine Versicherung mit Kombileistungen für Zahn und Brille abzuschließen (mehr dazu in unserem Ratgeber: Zahnzusatzversicherung Brille).
Erleichterung bei Brillen für Kassenversicherte voraussichtlich ab März 2017
Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) geht davon aus, dass die Regelung ab etwa Mitte März in Kraft treten kann, sobald das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Momentan wird auf Krankenkassenebene noch über Details verhandelt - vermutlich wird man sich an den bereits bestehenden Festbeträgen für Sehhilfen orientieren.
Danach werden die Zuschüsse wohl eher gering ausfallen. Für ein Glas mit vier bis sechs Dioptrien würde es etwa 10 Euro geben. In der momentanen Form reichen die Festbeträge für Brillen ungefähr von 10 bis 100 Euro je Glas. Die wirklichen Kosten eines entsprechenden Brillenglases liegen deutlich höher. Auch der DBSV räumt ein, dass die Zuschüsse relativ gering ausfallen.
Private Zusatzversicherung mit Leistungen für Brille kann sich lohnen
Gesetzlich Krankenversicherte sind daher nach wie vor gut beraten, über eine Krankenzusatzversicherung nachzudenken, welche auch die Kosten einer Brille bezuschusst. Man kann sich fragen, ob eine reine Brillenversicherung sinnvoll ist, welche nur die Kosten für Sehhilfen und teilweise augenärztliche Vorsorgeleistungen decken, etwa den Tarif UKV Vorsorge Privat - Erwachsene zahlen monatlich ab 13,45 Euro Beitrag und erhalten alle 2 Jahre bis zu 400 Euro Zuschuss für Brillen und anderweitige Sehhilfen. Auch eine private Zahnzusatzversicherung erstattet teilweise Kosten für eine Sehhilfe - beispielsweise bietet die R+V in der Tarifserie ELAN neben dem reinen Zahntarif Z1U auch die Kombivariante P1U, wo neben 90% Zahnersatz zudem alle 2 Jahre bis zu 400 Euro für eine Brille bezahlt werden. Wer regelmäßig eine neue Brille benötigt, für den kann sich eine solche Zusatzversicherung durchaus rechnen.
