Worauf Sie bei der Zahnzusatzversicherung achten sollten

Immer mehr gesetzlich Krankenversicherte schließen eine Zahnzusatzversicherung ab, um sich vor hohen Kosten beim Zahnarzt zu schützen. Die Policen sind sehr gefragt und die Versicherungen überbieten sich regelmäßig mit tollen und günstigen Zahnzusatzversicherungen und buhlen um die Gunst der Kunden. Doch viele fragen sich, worauf Sie bei der Zahnzusatzversicherung achten müssen – wir liefern Antworten.
Achten Sie auf hohe Leistungen für Zahnersatz
Natürlich am wichtigsten: das was beim Zahnarzt richtig teuer werden kann sind Zahnersatz-Sanierungen, z.B. mit Implantaten oder hochwertiger Keramik-Prothetik. Wer z.B. einen einzelnen Zahn mit einem Implantat ersetzen lassen möchte, muss dafür schon zwischen rund 2.000 und 3.000 Euro zahlen. Wer sein Gebiss umfangreich sanieren lassen muss, bezahlt dafür nicht selten so viel wie für einen ordentlichen Kleinwagen.
Darum sollten Sie unbedingt darauf acht geben, dass die Versicherung für Zahnersatz wirklich gute Leistungen bietet. Das heißt zum einen, dass sich die Leistung prozentual auf die wirklich entstehenden Gesamtkosten beziehen sollte. Es gibt Zahnzusatzversicherungstarife, wo die Leistungsangabe „inklusive GKV“ angegeben wird, d.h. die Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse wird im genannten Prozentsatz angerechnet – Sie bezahlen die Differenz. Bei solchen Tarifen sollten es schon mindestens 80% sein, wenn man eine gute Zahnzusatzversicherung abschließen möchte. Besser sind 90%, wie z.B. beim Tarif Allianz DentalBest. Einige Anbieter rechnen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht mit ein, da sind dann natürlich auch schon 70% „plus GKV“ eine gute Leistungsaussage. Ob es beim Zahnersatz wirklich 100% sein müssen, wie z.B. beim Tarif DFV Zahnschutz Exklusiv, darüber kann man geteilter Meinung sein.
Sie müssen aber nicht nur auf diesen Prozentsatz achten – auch das Kleingedruckte kann die Leistungen in verschiedenen Punkten einschränken. Sie sollten beachten, dass die Versicherung insbesondere beim Thema Implantate keine versteckten Einschränkungen hat, etwa Höchsterstattungsgrenzen „je Implantat“ - auch die Begrenzung auf z.B. nur 4 Implantate pro Kiefer wäre eine nicht unbedingt positive Einschränkung. Einige Anbieter schließen z.B. auch Knochenaufbau aus oder nennen „funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen“ nicht explizit in den Versicherungsbedingungen – solche Tarife mögen zwar günstig im Beitrag sein – aber empfehlenswert sind diese nicht, wenn Sie eine möglichst gute Zahnzusatzversicherung suchen.
Auch auf Prophylaxe und Zahnbehandlungs-Leistungen sollten Sie achten
Neben Zahnersatz gibt es auch andere Bereiche beim Zahnarzt, die teils nicht unerhebliche Kosten verursachen. Sicherlich – die Prophylaxe (z.B. die professionelle Zahnreinigung) verursacht sicherlich verschmerzbare Kosten – aber wenn Sie wissen, dass Sie regelmäßig z.B. ein oder zwei mal im Jahr eine Zahnreinigung durchführen lassen möchten, dann ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll, wo auch diese Kosten zum Teil oder ganz übernommen werden.
Unter Zahnbehandlung versteht man Leistungen für hochwertige Füllungstherapie – die gesetzlichen Kassen erstatten für Backenzähne ja nach wie vor Amalgamfüllungen. Wer hier Wert auf ästhetisch schöne Kunststofffüllungen legt, sollte darauf achten, dass die Zahnzusatzversicherung auch dafür leistet. Wurzel- oder Parodontosebehandlungen sind oftmals Punkte, wo sich viele fragen, warum Sie das versichern sollten – sicherlich, die gesetzlichen Kassen erstatten durchaus noch Wurzelbehandlungen, aber einerseits gibt es nach den geltenden GKV-Richtlinien auch Fälle, die privat zu tragen sind (z.B. Revisionsbehandlungen) und auch bei einer Kassenwurzelbehandlung können zusätzliche Kosten für den Versicherten entstehen, z.B. für die elektrometische Längenbestimmung oder andere zusätzliche GOZ-Privatleistungen. Eine rein privat berechnete Wurzelbehandlung ist mit rund 500 bis 1.000 Euro auch nicht gerade billig – auch dafür lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.
Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen bei der Zahnzusatzversicherung
Von Wartezeiten hat fast jeder schon etwas gehört – die Versicherung muss üblicherweise erst mal einige Monate laufen, bevor die ersten Leistungen abgerechnet werden können. Wer gute Zähne beim Abschluss hat, der muss darauf nicht unbedingt achten.
Wer in absehbarer Zeit Behandlungsbedarf beim Zahnarzt erwartet, z.B. weil er schon einige ältere Füllungen oder Kronen im Mund hat, kann durchaus überlegen, eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit abzuschließen – auch dafür gibt es einige gute Tarife am Markt.
Doch auch diese Tarife leisten nicht sofort in voller Höhe – zumindest während der ersten 3 oder 4 Jahre sind die Leistungen bei fast allen Anbietern in der Höhe begrenzt (anfängliche Summenstaffelung). Die Versicherungsgesellschaften möchten damit ihr anfängliches Risiko begrenzen und einen Anreiz schaffen, die Zahnzusatzversicherung frühzeitig abzuschließen – das empfehlen wir auch. Schließen Sie lieber in jungen Jahren ab, bevor die erste große Zahnsanierung ansteht. Wenn der Zahnarzt den Behandlungsbedarf erst mal diagnostiziert hat, dann ist es für den Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung zu spät, dann greifen allenfalls noch Notlösungen wie z.B. der Tarif ERGO Zahnersatz Sofort, wo zwar auch für laufende Zahnersatzbehandlungen noch geleistet wird, allerdings nicht besonders viel.
Wir hoffen, dass Ihnen unsere Tipps helfen, sich ein wenig besser im Zahnzusatzversicherung-Dschungel zurechtzufinden. Wenn Sie noch Fragen haben oder Beratung benötigen rufen Sie uns unter 08142 651 39 28 – wir beraten Sie kostenlos und helfen Ihnen, die passende Zahnversicherung zu finden.