Beiträge |
Alter | Beitrag | 0-20 | 18,50 € | 21-30 | 23,50 € | 31-40 | 33,00 € | 41-45 | 42,50 € | 46-50 | 50,00 € | 51-55 | 58,50 € | 56-60 | 67,00 € | 61-70 | 80,50 € | 71-100 | 88,00 € |
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Alter | Beitrag | 0-20 | 15,00 € | 21-30 | 19,50 € | 31-40 | 28,00 € | 41-45 | 35,50 € | 46-50 | 42,00 € | 51-54 | 49,00 € | 55-60 | 56,00 € | 61-69 | 67,00 € | 70-100 | 73,50 € |
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Alter | Beitrag | 0-20 | 12,00 € | 21-30 | 15,50 € | 31-40 | 22,00 € | 41-45 | 28,00 € | 46-50 | 33,00 € | 51-55 | 39,00 € | 56-60 | 44,50 € | 61-70 | 53,50 € | 71-100 | 58,50 € |
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Alter | Beitrag | 0-15 | 14,18 € | 16-20 | 12,28 € | 21-30 | 18,94 € | 31-40 | 26,27 € | 41-50 | 32,34 € | 51-60 | 39,89 € | 61-70 | 46,78 € | 71-100 | 48,97 € |
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Anfängliche Leistungsstaffel |
Ja, die Leistungen im Tarif NÜRNBERGER Z100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 1.000€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 2.000€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 3.000€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 4.000€ |
Kieferorthopädie:Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif NÜRNBERGER Z90 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 900€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 1.800€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 2.700€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 3.600€ |
Kieferorthopädie:Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif NÜRNBERGER Z80 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf: 1. Versicherungsjahr | 800€ | 1. - 2. Versicherungsjahr | 1.600€ | 1. - 3. Versicherungsjahr | 2.400€ | 1. - 4. Versicherungsjahr | 3.200€ |
Kieferorthopädie:Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Ja, die Leistungen im Tarif NÜRNBERGER ZEP80+ZV sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).: Für die Leistungsbereiche sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf: Während der ersten 1 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 0€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!Zahnbehandlung:Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |