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Nürnberger ZEP80 - Test & Vergleich 2026
Die Nürnberger ist ein Versicherungskonzern mit Tradition und Beständigkeit. Die reine Zahnersatzversicherung Nürnberger ZEP80 ist herkömmlich nach Art der Lebensversicherung, also mit Alterungsrückstellungen, kalkuliert.
Die Leistungen des Tarifes Nürnberger ZEP80 sind mit 80% sehr gut, die Bedingungen durchaus als sehr hochwertig zu bezeichnen. Der Tarif leistet für jegliche Art von Zahnersatz, z.B. Kronen, Brücken, Inlays oder Implantate.
Es gilt anfänglich eine Wartezeit von 8 Monaten, danach eine 3jährige Leistungsstaffel (max. 500 Euro im ersten Versicherungsjahr!). Positiv: bei der Nürnberger können im Tarif ZEP80 bis zu 5 fehlende Zähne gegen Risikozuschlag mit versichert werden!
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Nürnberger ZEP80 - Leistungen und Tarifdetails
Implantate
Implantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen.
Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen.
Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€.
Kronen & Brücken
Als "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden.
Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen.
Inlays
Inlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden.
Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren.
Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren).
Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€).
Regelversorgung Leistungen
Im Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden.
GOZ-Begrenzung
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) legt verschiedene Abrechnungssätze fest:
- Regelhöchstsatz (2,3facher Satz)
- Höchstsatz (3,5facher Satz)
Der Regelhöchstsatz gilt als üblicher Tarif, während der Höchstsatz bei besonders aufwändigen Behandlungen mit zahnärztlicher Begründung erlaubt ist.
Schlechte Zahnzusatzversicherungen erstatten nur bis zum Regelhöchstsatz. Gute Tarife leisten heutzutage jedoch standardmäßig bis zum Höchstsatz, und ein paar wenige sehr gute Tarife erstatten sogar darüber hinaus.
Zudem gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient, die auch über den Höchstsatz hinausgehen kann. Versicherungen übernehmen Mehrkosten dann meist nicht. Deshalb sollten Versicherte ihre Vertragsbedingungen genau kennen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Kunststofffüllungen
Früher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit.
Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung.
Narkose
Eine Narkose dient dazu, Schmerzen und Angst während zahnärztlicher Behandlungen zu vermeiden. Je nach Eingriff und Patient gibt es verschiedene Arten von Narkosen und beruhigenden Verfahren, die unterschiedlich wirken und angewendet werden.
Lokalanästhesie
Die am häufigsten verwendete Form ist die Lokalanästhesie, bei der nur der betroffene Bereich betäubt wird. Der Patient bleibt wach und ansprechbar, verspürt aber keine Schmerzen während der Behandlung.
Sedierung und Lachgas
Bei einer Sedierung, auch Dämmerschlaf genannt, wird der Patient in einen entspannten, schläfrigen Zustand versetzt. Dies geschieht meist durch Beruhigungsmittel oder durch die Inhalation von Lachgas, das angstlösend und beruhigend wirkt, aber keine vollständige Bewusstlosigkeit verursacht. Lachgas wird oft bei leichteren Ängsten eingesetzt und lässt den Patienten schnell wieder klar werden.
Akupunktur
Als ergänzende Methode wird in der Zahnmedizin manchmal auch Akupunktur genutzt, um Schmerzen zu lindern und Angst zu reduzieren. Dabei werden gezielt Nadeln an bestimmten Punkten gesetzt, um die körpereigenen Schmerz- und Entspannungsmechanismen zu aktivieren. Akupunktur kann als ergänzende oder alternative Methode eingesetzt werden, ersetzt aber meist keine klassische Betäubung.
Vollnarkose
Die Allgemeinanästhesie, oft Vollnarkose genannt, versetzt den Patienten in einen tiefen Schlaf, sodass er von der Behandlung nichts mitbekommt. Sie wird vor allem bei umfangreichen oder sehr angstbesetzten Eingriffen eingesetzt.
Kosten und Versicherungen
Die Übernahme der Kosten variiert: einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Narkose ohne Einschränkung, andere nur bei explizit nachgewiesener Notwendigkeit oder wenn sie in Zusammenhang mit einer nach dem Tarif versicherten Hauptleistung erbracht wird.
Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn
- eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
- eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht.
Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen.
Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.):
-
elektrometische Längenbestimmung
-
Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden
-
Medikamentöse Einlagen
Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.
GOZ-Begrenzung
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) legt verschiedene Abrechnungssätze fest:
- Regelhöchstsatz (2,3facher Satz)
- Höchstsatz (3,5facher Satz)
Der Regelhöchstsatz gilt als üblicher Tarif, während der Höchstsatz bei besonders aufwändigen Behandlungen mit zahnärztlicher Begründung erlaubt ist.
Schlechte Zahnzusatzversicherungen erstatten nur bis zum Regelhöchstsatz. Gute Tarife leisten heutzutage jedoch standardmäßig bis zum Höchstsatz, und ein paar wenige sehr gute Tarife erstatten sogar darüber hinaus.
Zudem gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient, die auch über den Höchstsatz hinausgehen kann. Versicherungen übernehmen Mehrkosten dann meist nicht. Deshalb sollten Versicherte ihre Vertragsbedingungen genau kennen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Professionelle Zahnreinigung
Die professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr.
Bleaching
Bleaching ist ein kosmetisches Verfahren zur Aufhellung der Zähne. Dabei werden Verfärbungen und dunkle Stellen auf den Zähnen entfernt, um ein strahlenderes Lächeln zu erzielen. Es gibt verschiedene Methoden, darunter das professionelle Bleaching in der Praxis mit höher konzentrierten Mitteln und das schonendere Bleaching für zu Hause mit individuell angepassten Schienen.
Da Bleaching hauptsächlich der ästhetischen Verbesserung dient und keine medizinisch notwendige Behandlung ist, übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht. Auch bei privaten Zahnzusatzversicherungen ist die Kostenübernahme oft eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte genau prüfen, ob und in welchem Umfang Bleaching-Leistungen enthalten sind. So lassen sich unerwartete Ausgaben vermeiden und die Kosten für die Behandlung besser planen.
Fissurenversiegelung
Die Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen.
Kieferorthopädie KIG 2
Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen.
Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€.
Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist.
Kieferorthopädie KIG 3-5
Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung.
Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen!
Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind!
Kieferorthopädie Erwachsene
Leistungen für Zahnspangen fallen bei Erwachsenen im Regelfall nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Manche privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, oft jedoch nur bei Unfall (gemeint ist ein Unfall, der sich nachweislich nach Vertragsabschluss ereignet hat und so gravierend war, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen).
Voraussetzung für die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Zudem darf vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung ärztlich diagnostiziert gewesen sein. Sofern also eine kieferorthoädische Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, wäre das nicht versicherbar!
Maximale Leistung Zahnersatz 1. Jahr
Dieser Wert gibt an, wie viel Leistung für Zahnersatz im 1. Jahr nach Vertragsabschluss maximal abrufbar ist.
unbegrenzte Leistung
Dieser Wert gibt an, ab welchem Jahr die Leistungen für Zahnersatz nicht mehr tariflich auf einen bestimmten Betrag begrenzt sind.
Wartezeit Zahnersatz
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Wartezeit Zahnbehandlung
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Wartezeit Kieferorthopädie
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Kronen & Brücken
Als "Zahnkrone" bezeichnet man den äußerlich sichtbaren Teil eines Zahnes - ist die Zahnkrone nicht nur an der Kaufläche beschädigt, sondern auch äußerlich, muss die Zahnkrone unter Umständen mit einer künstlichen Zahnkrone (z.B. aus Gold oder Keramik) ersetzt werden.
Eine Brücke ersetzt i.d.R. einen oder mehrere fehlende Zähne - dabei wird die Brücke an den Nachbarzähnen der Zahnlücke (sog. Ankerzähne) befestigt - zwischen den Ankerzähnen hängt das Brückenglied und ersetzt den ursprünglich fehlenden Zahn. Nachteil von Brücken ist oftmals, dass mitunter gesunde Nachbarzähne beschliffen werden müssen, um die Brücke daran zu befestigen.
Keramikverblendungen
Kronen oder Brücken können innerlich aus einem "Kern" und einer äußerlichen Verblendung bestehen - als Material für die Verblendung wählt man aus optischen Gründen üblicherweise Keramik, da dies dem Weiß der Zähne am nächsten kommt.
Einige Versicherungstarife leisten für keramische Verblendungen nur bis zu einem bestimmten Backenzahn, z.B. bis zum 6er Zahn - das würde bedeuten, dass an den dahinter liegenden 7er Backenzähnen bzw. den sogenannten 8ern (Weisheitszähnen) nur eine unverblendete Krone oder Brücke erstattet wird.
Der Kostenanteil einer Verblendung liegt bei rund 100 bis 200€ je Zahn.
Veneers
Veneers sind dünne Verblendschalen aus Keramik oder Kunststoff, die auf die Vorderseite der Zähne aufgeklebt werden. Sie dienen dazu, das Aussehen der Zähne zu verbessern, indem sie Verfärbungen, kleine Schäden, Lücken oder Fehlstellungen kaschieren.
Veneers werden im Regelfall aus optischen Gründen verwendet und gelten daher im Sinne einer Zahnzusatzversicherung i.d.R. als kosmetische Maßnahme. Viele Zahnzusatzversicherungen erstatten Veneers überhaupt nicht (d.h. Veneers sind in den AVB gar nicht als erstattungsfähige Aufwendungen genannt).
Manche Versicherungen führen Veneers als "erstattungsfähig" im Sinne von Zahnersatz-Maßnahmen auf - doch vorsicht: auch diese Tarife leisten nur in wenigen Fällen für Veneers, nämlich wenn diese als medizinisch notwendig eingestuft werden.
Implantate
Implantate bestehen i.d.R. aus Titan und werden in der modernen Zahnmedizin als künstliche Zahnwurzeln verwendet - man kann damit einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen. Gegenüber herkömmlichen Brückenlösungen bieten Implantate den Vorteil, dass die mitunter gesunden Nachbarzähne nicht als Brückenpfeilfer beschliffen werden müssen.
Auf dem Implantat wird nach einer längeren Heilungsphase der endgültige Zahnersatz aufgebracht, die sogenannte "Suprakonstruktion" - dies kann bei einem einzelnen ersetzten Zahn beispielsweise eine Krone sein. Aber auch andere Zahnersatzversorgungen wie z.B. Brücken oder Prothesen lassen sich auf unterstützenden Implantaten befestigen.
Die Kosten eines Einzelzahnimplantates liegen insgesamt inklusive Zahnkrone bei ca. 2.000 bis 3.000€ - die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt dafür lediglich einen Anteil in Höhe von rund 350 - 400€.
Knochenaufbau Implantate
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln aus Titan. Sie können einen fehlenden eigenen Zahn ersetzen, der z.B. krankheitsbedingt entfernt wurde.
Voraussetzung für eine Implantation ist ein ausreichend vorhandener Kieferknochen, der das Implantat gut aufnimmt. Ist der Kieferknochen geschädigt oder hat er sich nach Entfernung eines Zahnes bereits stark zurückgezogen, kann ein Implantat nur gesetzt werden, wenn der Knochen zuvor aufgebaut worden ist.
Viele gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen im Rahmen einer Implantation auch die Kosten eines aufwändigen Kieferknochenaufbaus (sogenannte "Augumenation") - die Kosten einer solchen Vorbehandlung können sehr hoch werden - 1000 € für einen Knochenaufbau als vorbereitende Maßnahme sind keine Seltenheit!
Implantate begrenzt
Einige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Implantate auf eine bestimmte Anzahl je Kiefer.
Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehr Implantaten erstattungsfähig.
Inlays
Inlays sind hochwertige Einlagefüllungen, die im Regelfall aus Gold oder Keramik hergestellt werden.
Sie werden individuell nach einem Abdruck des Zahnarztes im zahntechnischen Labor gefertigt und haben i.d.R. eine Lebensdauer von rund 10-20 Jahren.
Es gibt auch Inlays, die mittels 3D-Abdruck in derselben Sitzung von einer technischen Anlage gefertigt werden können (sogenanntes CEREC Verfahren).
Die Kosten eines hochwertigen Keramik-Inlays liegen im Regelfall bei rund 400 bis 800€ - die gesetzlichen Krankenkassen erstatten hier nur den Zuschuss einer herkömmlichen Amalgamfüllung (ca. 30-50€).
Inlays begrenzt
Einige Anbieter begrenzen in ihren Versicherungsbedingungen die Anzahl erstattungsfähiger Inlays auf eine bestimmte Anzahl.
Empfehlenswerter sind Tarife, die hier keine explizite Begrenzung in den AVB vorsehen - bei diesen Tarifen wäre je nach medizinischer Notwendigkeit auch eine Behandlung mit mehreren Inlays erstattungsfähig.
Regelversorgung Leistungen
Im Rahmen einer Regelversorgung werden von der GKV die Kosten zu 50% für eine einfache, zweckmäßige und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese Leistungen decken aber leider nur einen Bruchteil der Kosten, die durch hochwertigen Zahnersatz wie Implantate etc. entstehen. Viele Zahnzusatzversicherungen leisten 100% für eine solche Regelversorgung. Allerdings ist eine solche Versorgung recht selten und das Hauptaugenmerk sollte eher auf die Leistungen für hochwertigen Zahnersatz gelegt werden.
Wartezeit Zahnersatz
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnersatz erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten
Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.
Professionelle Zahnreinigung
Die professioneller Zahnreinigung ist eine vorbeugende Prophylaxe-Leistung, die der Zahnarzt über GOZ 1040 abrechnen kann. Die Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich hier einerseits im Prozentwert der Erstattung und andererseits bei Begrenzungen. Manche Versicherungsgesellschaften leisten beispielsweise nur bis zu einem bestimmten €-Betrag pro Jahr, oder begrenzen die Durchführung der PZR auf 1 oder 2 Behandlungen pro Jahr.
Bleaching
Bleaching ist ein kosmetisches Verfahren zur Aufhellung der Zähne. Dabei werden Verfärbungen und dunkle Stellen auf den Zähnen entfernt, um ein strahlenderes Lächeln zu erzielen. Es gibt verschiedene Methoden, darunter das professionelle Bleaching in der Praxis mit höher konzentrierten Mitteln und das schonendere Bleaching für zu Hause mit individuell angepassten Schienen.
Da Bleaching hauptsächlich der ästhetischen Verbesserung dient und keine medizinisch notwendige Behandlung ist, übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht. Auch bei privaten Zahnzusatzversicherungen ist die Kostenübernahme oft eingeschränkt oder ausgeschlossen.
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, sollte genau prüfen, ob und in welchem Umfang Bleaching-Leistungen enthalten sind. So lassen sich unerwartete Ausgaben vermeiden und die Kosten für die Behandlung besser planen.
Fissurenversiegelung
Die Vertiefungen in den Backenzähnen nennt man "Fissuren" - insbesondere bei Kindern macht es Sinn diese sogenannten "Kautäler" zu reinigen und anschließend mit einem speziellen Kunststoff zu versiegeln, damit sich hier keine Karies bilden kann.
Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten für eine solche Fissurenversiegelung nur für die hinteren "großen" Backenzähne. Für die vorderen "kleinen" Backenzähne sind die Kosten vollständig privat zu tragen.
Wartezeit Zahnbehandlung
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Kunststofffüllungen
Früher wurde fast ausschließlich mit Amalgam gearbeitet, wenn es um das Thema Zahnfüllungen geht - Amalgam ist billig, einfach zu verarbeiten und hat eine lange Haltbarkeit.
Allerdings ist es nicht besonders schön und steht aufgrund seines Quecksilber-Gehalts seit vielen Jahren im Verdacht, gesundheitsschädigend zu sein - die meisten Zahnärzte empfehlen mittlerweile Kunststofffüllungen. Diese werden oftmals in Mehrschichttechnik als "dentinadhäsive Rekonstruktion" ausgeführt - dabei werden mehrere Schichten Kunststofff nacheinander in den defekten Zahn eingebracht und Schicht für Schicht einzeln ausgehärtet - dadurch entsteht eine sehr robuste und aufgrund der Farbe auch ästhetische Zahnfüllung.
Narkose
Eine Narkose dient dazu, Schmerzen und Angst während zahnärztlicher Behandlungen zu vermeiden. Je nach Eingriff und Patient gibt es verschiedene Arten von Narkosen und beruhigenden Verfahren, die unterschiedlich wirken und angewendet werden.
Lokalanästhesie
Die am häufigsten verwendete Form ist die Lokalanästhesie, bei der nur der betroffene Bereich betäubt wird. Der Patient bleibt wach und ansprechbar, verspürt aber keine Schmerzen während der Behandlung.
Sedierung und Lachgas
Bei einer Sedierung, auch Dämmerschlaf genannt, wird der Patient in einen entspannten, schläfrigen Zustand versetzt. Dies geschieht meist durch Beruhigungsmittel oder durch die Inhalation von Lachgas, das angstlösend und beruhigend wirkt, aber keine vollständige Bewusstlosigkeit verursacht. Lachgas wird oft bei leichteren Ängsten eingesetzt und lässt den Patienten schnell wieder klar werden.
Akupunktur
Als ergänzende Methode wird in der Zahnmedizin manchmal auch Akupunktur genutzt, um Schmerzen zu lindern und Angst zu reduzieren. Dabei werden gezielt Nadeln an bestimmten Punkten gesetzt, um die körpereigenen Schmerz- und Entspannungsmechanismen zu aktivieren. Akupunktur kann als ergänzende oder alternative Methode eingesetzt werden, ersetzt aber meist keine klassische Betäubung.
Vollnarkose
Die Allgemeinanästhesie, oft Vollnarkose genannt, versetzt den Patienten in einen tiefen Schlaf, sodass er von der Behandlung nichts mitbekommt. Sie wird vor allem bei umfangreichen oder sehr angstbesetzten Eingriffen eingesetzt.
Kosten und Versicherungen
Die Übernahme der Kosten variiert: einige Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für Narkose ohne Einschränkung, andere nur bei explizit nachgewiesener Notwendigkeit oder wenn sie in Zusammenhang mit einer nach dem Tarif versicherten Hauptleistung erbracht wird.
Wurzelbehandlung mit GKV-Vorleistung
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn
- eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
- eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
- der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht.
Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Behandlung über die gesetzliche Krankenkasse möglich ist, können unter Umständen zusätzliche Kosten für hochwertigere Behandlungsmethoden entstehen.
Viele Zahnärzte rechnen im Rahmen einer Kassenwurzelbehandlung zusätzlich folgende Behandlungsschritte privat ab (u.a.):
-
elektrometische Längenbestimmung
-
Anwendung elektrophysikalisch chemischer Methoden
-
Medikamentöse Einlagen
Wurzelbehandlung ohne GKV-Vorleistung
Die gesetzliche Krankenkasse leistet für eine Wurzelbehandlung nur dann, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abrechnung über die GKV ist in der Regel möglich, wenn
-
eine geschlossene Zahnreihe erhalten werden kann
-
eine einseitige Freiendsituation vermieden werden kann
-
der Erhalt von funktionstüchtigem Zahnersatz möglich wird
Ihr Zahnarzt muss auf Basis des Befundes entscheiden, ob eine Abrechnung der Wurzelkanalbehandlung über die Sachleistung der gesetzlichen Krankenkasse möglich ist oder nicht. Dabei spielen weitere Kriterien eine Rolle, beispielsweise die Erfolgsaussichten der Behandlung.
Wenn Ihr Zahnarzt zu der Einschätzung kommt, dass eine Abrechnung der Wurzelbehandlung über die gesetzliche Kasse nicht möglich ist, haben Sie die Wahl:
a.) Sie lassen den Zahn ziehen (das sieht die gesetzliche Krankenkasse in diesen Fällen als „Regelleistung“ vor)
b.) Sie lassen den Zahn auf eigene Kosten „privat“ wurzelbehandeln (Kostenpunkt i.d.R. Zwischen ca. 500 und 1000 €)
Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.
Parodontosebehandlung
Parodontose ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparates / des Zahnfleisches. Diese ist unter Umständen vollständig oder teilweise Privatleistung.
Wartezeit Zahnbehandlung
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Zahnbehandlung erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Kieferorthopädie Erwachsene
Leistungen für Zahnspangen fallen bei Erwachsenen im Regelfall nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Manche privaten Zahnzusatzversicherungen übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen, oft jedoch nur bei Unfall (gemeint ist ein Unfall, der sich nachweislich nach Vertragsabschluss ereignet hat und so gravierend war, dass eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist, um die Funktion des Gebisses wiederherzustellen).
Voraussetzung für die Kostenübernahme einer kieferorthopädischen Behandlung bei Erwachsenen ist immer die medizinische Notwendigkeit der Behandlung. Zudem darf vor Abschluss der Versicherung noch keine Zahnfehlstellung ärztlich diagnostiziert gewesen sein. Sofern also eine kieferorthoädische Behandlung bereits vor Vertragsabschluss angeraten oder geplant war, wäre das nicht versicherbar!
Kieferorthopädie KIG 2
Bei KIG 2 liegt lediglich eine geringfügige Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen und können schnell im Bereich von ca. 4.000 - 6.000€ liegen.
Einge Anbieter leisten zwar prinzipiell für eine KFO-Behandlung bei KIG 2, begrenzen die Leistung jedoch auf einen festen Betrag von z.B. 2.000, 3.000 oder 4.000€.
Empfehlenswert sind für Kinder insbesondere Anbieter, wo diese Leistung nicht auf einen bestimmten Euro-Betrag begrenzt ist.
Kieferorthopädie KIG 3-5
Bei KIG 3-5 liegt eine mittlere bis schwere Zahnfehlstellung vor - die Kosten einer solchen Regulierung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen, allerdings nur in einer möglichst günstigen Ausführung.
Für hochwertigere Materialien und andere Zusatzleistungen (z.B. Bracketumfeldversiegelung, Retainer o.Ä.) müssen Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung zusätzliche Kosten privat tragen. Diese Zusatzkosten werden nicht in allen Tarifen übernommen!
Wir empfehlen für Kinder generell eher Tarife, wo auch solche Mehrkosten abgedeckt sind!
Wartezeit Kieferorthopädie
Diese Anzeige gibt an, wie lange Sie, ab dem in der Versicherungspolice genannten Versicherungsbeginn, warten müssen bis sie Leistungen aus dem Bereich Kieferorthopädie erhalten können.
Aber Vorsicht! Für Versicherungsfälle, die schon Vertragsbeginn eingetreten sind, angeraten oder geplant waren wird auch nach der Wartezeit keine Leistung erbracht!
Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten
Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.
Für die Leistungsbereiche sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
| 1. Versicherungsjahr | 0€ |
| Alter | Beitrag |
|---|---|
| 0-20 | 2,28 € |
| 21-30 | 10,34 € |
| 31-40 | 17,67 € |
| 41-50 | 23,74 € |
| 51-60 | 31,29 € |
| 61-70 | 38,18 € |
| 71-100 | 40,37 € |
GOZ-Begrenzung
Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) legt verschiedene Abrechnungssätze fest:
- Regelhöchstsatz (2,3facher Satz)
- Höchstsatz (3,5facher Satz)
Der Regelhöchstsatz gilt als üblicher Tarif, während der Höchstsatz bei besonders aufwändigen Behandlungen mit zahnärztlicher Begründung erlaubt ist.
Schlechte Zahnzusatzversicherungen erstatten nur bis zum Regelhöchstsatz. Gute Tarife leisten heutzutage jedoch standardmäßig bis zum Höchstsatz, und ein paar wenige sehr gute Tarife erstatten sogar darüber hinaus.
Zudem gibt es die Möglichkeit einer schriftlichen Honorarvereinbarung zwischen Zahnarzt und Patient, die auch über den Höchstsatz hinausgehen kann. Versicherungen übernehmen Mehrkosten dann meist nicht. Deshalb sollten Versicherte ihre Vertragsbedingungen genau kennen, um unerwartete Kosten zu vermeiden.
Dem Versicherer steht während der ersten 3 Jahre nach Vertragsabschluss ein "ordentliches Kündigungsrecht" zu. Das bedeutet, dass der private Versicherer den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen könnte.
Praktisch verzichten fast alle Unternehmen auf diese Kündigungsmöglichkeit - das ist natürlich positiv für den Versicherungsnehmer, da er dann nicht Gefahr läuft, den Versicherungsschutz zu verlieren.
Das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers bleibt dadurch natürlich unangetastet, d.h. Sie selbst als Versicherungsnehmer können den Vertrag im Rahmen der vorgegebenen Kündigungsfristen ohne Angabe von Gründen beenden.
Tarife mit / ohne Altersrückstellungen
Hinsichtlich der Beitragskalkulation gibt es zwei unterschiedliche Kalkulationsvarianten:
1. Tarife mit Altersrückstellungen (gleichbleibende Beiträge!)
Bei diesen Anbietern sind die Einstiegsbeiträge höher, weil zusätzlich zum reinen Risikobeitrag der jetzigen Altersklasse Rückstellungen für das Risiko des „Älterwerdens“ einkalkuliert werden.
Dadurch wird ein stabiler Beitragsverlauf bis ins hohe Alter erreicht, d.h. altersbedingte Beitragserhöhungen sind bei diesen Tarifen ausgeschlossen.
2. Tarife ohne Altersrückstellungen (steigende Beiträge!)
Immer mehr Anbieter kalkulieren ihre Tarife mittlerweile ohne Altersrückstellungen. Das bedeutet, dass der Versicherte anfänglich mit einem deutlich günstigeren Beitrag einsteigt, da das Risiko des Älterwerdens nicht über Alterungsrückstellungen einkalkuliert wird.
Stattdessen erhöhen sich bei solchen Tarifen die Beiträge fortlaufend regelmäßig mit dem Älterwerden (je nach Anbieter unterschiedlich, teilweise jährlich, teilweise in größeren Abständen, z.B. alle 5 oder 10 Jahre).
Wichtig: Das Risiko allgemeiner (kostenbedingter) Beitragsanpassungen besteht jedoch bei beiden Tarifvarianten gleichermaßen.
Mindestvertragsdauer & Kündigung
Die meisten Versicherungsunternehmen vereinbaren anfänglich eine Mindestvertragsdauer - üblich sind hier 1 oder 2 Jahre.
Der Vertrag kann dann seitens des Versicherungsnehmers frühestens nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit gekündigt werden - ein paar wenige Anbieter verzichten auch auf Mindestlaufezeiten.
Darüber hinaus sind Kündigungsfristen einzuhalten - üblich sind hier 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
Preis- und Leistungsverzeichnis für Materialkosten
Im Gegensatz zu zahnärztlichen Honoraren, welche in der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) einheitlich geregelt sind, gibt es für Zahnersatz-Materialien keine Einheitspreise – die Kosten schwanken je nach zahntechnischem Labor teilweise erheblich. Um sich hier abzusichern, arbeiten einige Versicherungsgesellschaften mit festgelegten Preisverzeichnissen, wo maximal erstattungsfähige Beträge für zahntechnische Laborleistungen und Materialkosten aufgeführt werden.
Gesundheitsprüfung
Die meisten Anbieter führen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eine Gesundheitsprüfung durch - das bedeutet, dass der Versicherer im Antrag Fragen zum Zahnzustand stellt, die vom Antragsteller wahrheitsgemäß zu beantworten sind.
Die Richtigkeit dieser Angaben kann von der Versicherungsgesellschaft durch eine Rückfrage beim Zahnarzt geklärt werden.
Es gibt auch einige Gesellschaften, die bei der Antragstellung keine Gesundheitsprüfung durchführen, d.h. der Antrag wird in jedem Fall angenommen, egal ob die versicherte Person gute oder schlechte Zähne hat. Allerdings finden sich in den AVB dieser Tarife üblicherweise pauschale Leistungsausschlüsse für vor Vertragsabschluss fehlende Zähne (vorhandene Zahnlücken ausgeschlossen) sowie bereits laufende oder angeratene Zahnbehandlungen (laufender Versicherungsfall ausgeschlossen).
Zahnlücken versicherbar?
Zahnlücken werden bei den meisten Versicherungsgesellschaften pauschal von der Leistungspflicht ausgeschlossen.
Einige Anbieter versichern auch vorhandene Zahnlücken, sofern ein Ersatz vor Vertragsabschluss noch nicht notwendig, angeraten oder geplant war. Manche Anbieter verlangen dafür Risikozuschläge, andere verändern die anfänglichen Summenbegrenzungen (z.B. verlängerte Summenstaffel oder anfänglich niedrigere Erstattungsleistungen).
Vorhandene Prothesen versichert
Diese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für bereits vor Vertragsabschluss vorhandene herausnehmbare Prothesen übernimmt. Leistungen für herausnehmbare Prothesen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte.
Vorhandene Kronen, Brücken & Füllungen versichert
Diese Anzeige gibt an, ob der jeweilige Tarif auch Kosten für Behandlungen an Zähnen übernimmt, die bereits eine Krone, Brücke oder Füllung haben. Leistungen für Zahnersatz oder Füllungen, die schon vor Abschluss der Versicherung vorhanden waren, werden in jedem Fall nur dann erbracht, wenn diese Versorgungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch voll intakt waren und der Zahnarzt noch keine Reparatur oder Neuversorgung angeraten hatte.
Nürnberger ZEP80 - Leistungen & Beiträge im Überblick
| NÃRNBERGER ZEP80 |
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| Tarifname | ZEP80 | ||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | ||||||||||||||||
| Online-Abschluss | Nein | ||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||
| Kalkulation |
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| Beiträge |
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| Leistungen Zahnersatz im Überblick | |||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Implantate & Zahnersatz | 80% | ||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | ||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | ||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | ||||||||||||||||
| Inlays | 80% | ||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | |||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | Nein | ||||||||||||||||
| Versiegelung | Nein | ||||||||||||||||
| Füllungen | 80% | ||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | Nein | ||||||||||||||||
| PA-Behandlung | Nein | ||||||||||||||||
| Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene | |||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Begrenzungen | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Leistungen Kieferorthopädie für Kinder | |||||||||||||||||
| Kieferorthopädie KIG 1-2 | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Begrenzungen KIG 1-2 | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Kieferorthopädie KIG 3-5 | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Begrenzungen KIG 3-5 | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | |||||||||||||||||
| Zahnersatz | 8 Monate | ||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | Keine Leistung | ||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | |||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | : Für die Leistungsbereiche sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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| Labor- / Materialpreisliste | Nein | ||||||||||||||||
| Bedingungen | AVB | ||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | ||||||||||||||||
| Sofort-Abschluss | Nein | ||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||
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Nürnberger ZEP80 - Erstattungsbeispiele
Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne das Leistungspotential der Nürnberger ZEP80 Zahnzusatzversicherung anhand mehrerer Rechenbeispiele verdeutlichen. Wir haben Leistungen aus verschiedenen Bereichen zusammengestellt, um Ihnen einen breit gefächerten Gesamtüberblick über die Kostenübernahme zu verschaffen bzw. was die Nürnberger ZEP80 alles übernimmt.
Bei allen Leistungsbeispielen gehen wir davon aus, dass die zu versichernde Person für die vergangenen 10 Jahre regelmäßige Zahnkontrollen mittels Bonusheft nachweisen kann. Der Einfachheit halber rechnen wir nicht mit „krummen“ sondern nur mit glatten Euro-Beträgen als Ausgangswerte.
| Kosten für ein Implantat mit Keramikkrone | 2.300,00 € |
| Anteil der GKV | 400,00 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 1.900,00 € |
| Eigenanteil mit Nürnberger ZEP80 | 460,00 € |
| Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 1.440,00 € |
| Kosten für eine Vollkeramikkrone | 800,00 € |
| Anteil der GKV | 200,00 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 600,00 € |
| Eigenanteil mit Nürnberger ZEP80 | 160,00 € |
| Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 440,00 € |
| Kosten für ein Keramikinlay | 800,00 € |
| Anteil der GKV | 50,00 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 750,00 € |
| Eigenanteil mit Nürnberger ZEP80 | 160,00 € |
| Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 590,00 € |
| Kosten für eine hochwertige Kunststofffüllung | 150,00 € |
| Anteil der GKV | 50,00 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 100,00 € |
| Eigenanteil mit Nürnberger ZEP80 | 30,00 € |
| Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 70,00 € |
| Kosten für eine Wurzelbehandlung | 1.000,00 € |
| Anteil der GKV | 0,00 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 1.000,00 € |
| Eigenanteil mit Nürnberger ZEP80 | 1.000,00 € |
| Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 0,00 € |
| Kosten für eine professionelle Zahnreinigung | 100,00 € |
| Anteil der GKV | 0,00 € |
| Eigenanteil ohne Zahnzusatzversicherung | 100,00 € |
| Eigenanteil mit Nürnberger ZEP80 | 100,00 € |
| Dieser Beitrag wird von diesem Tarif erstattet | 0,00 € |

