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KIG Einstufung
KIG Einstufung 1-5 – Schweregrad einer Zahnfehlstellung
KIG ist die Kurzform für Kieferorthopädische Indikationsgruppe. Diese geben den Schweregrad einer Zahn- oder Kieferfehlstellung wieder und ist in 5 Stufen unterteilt. Hierbei stellt KIG 1 eine leichte Zahnfehlstellung und KIG 5 die schlimmste Zahnfehlstellung dar. Die Einteilung nimmt der Kieferorthopäde anhand der KIG Richtlinien vor.
Hierbei vermisst er genau die Zahnabstände und dokumentiert eventuelle Abweichungen von der Norm. Entscheidend ist die Einteilung in die entsprechenden KIG Stufen v.a. bei Kindern. Hier entscheidet die KIG Stufe bis zum 18. Lebensjahr, ob auch die Krankenkasse Leistungen für eine Kieferorthopädische Behandlung übernimmt oder nicht.
KIG 1-2 – leichte Zahnfehlstellung – keine Kassenleistung
Bei KIG 1 und KIG 2 sieht die GKV noch keinerlei Kassenleistungen für eine KFO Behandlung bei Kindern vor. Während KIG 1 meist nur ein ästhetisches Problem darstellt, kann bereits bei KIG 2 ein Behandlungsbeginn medizinisch begründet sein. D.h. der Kieferorthopäde wird ihnen eine Behandlung anraten, die Krankenkasse erstattet aber noch keinerlei Kosten und sie müssen falls sie dem Rat des Zahnarztes folgen möchten, die kompletten KIG 1 2 Kieferorthopädie Behandlung privat bezahlen. Diese Kosten liegen schnell im Bereich mehrerer tausend Euro.
Tipp: wenn Sie nicht auf den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung sitzenbleiben möchten, denken Sie rechtzeitig über den Abschluss einer Zahnversicherung für Kinder nach.
KIG 3-5 – mittlere bis starke Zahnfehlstellung – GKV-Leistung (Standard-Behandlung)
Bei den Stufen KIG 3, KIG 4 und KIG 5 werden die Kosten im Rahmen einer Kassenleistung erstattet. D.h. es wird von der Krankenversicherung eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung erstattet. Diese spiegelt aber leider oftmals nicht den heutigen Stand der Technik im Bereich Kieferorthopädie wieder. Somit kann es zu so genannten Mehrkosten kommen. D.h. die Eltern müssen, wenn die KFO Behandlung vom Kind schneller, schonender, effektiver, schmerzarmer und ästhetischer durchgeführt werden soll, die dadurch entstehenden Kosten selbst tragen. Diese Kosten werden dann Mehrkosten im Rahmen einer Kieferorthopädischen Behandlung genannt.
Kieferorthopädische Indikationsgruppen
KIG 1 - 5 für Kinder mit Erläuterungen
Grad | Behandlungsbedarf | KIG 1 | KIG 2 | KIG 3 | KIG 4 | KIG 5 |
---|---|---|---|---|---|---|
Keine Kassenleistung |
Keine Kassenleistung |
Regelversorgung durch GKV |
Regelversorgung durch GKV |
Regelversorgung durch GKV |
||
A | Kraniofaziale Anomalien |
Anomalien wie z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte | ||||
U | Zahnunterzahl |
Unterzahl (nur wenn notwendig vor prothetischen Versorgung oder Lückenschluss) | ||||
S | Durchbruchstörungen |
Retension (außer 8er)Zahn bleibt im Kiefer eingeschlossen, ausgenommen Weisheitszahn | Verlagerung (außer 8er) | |||
D | Sagittale Stufe distal |
Bis 3mm | < 3 - 6mm | < 6 - 9mm | < 9mm | |
M | Sagittale Stufe mesial |
0 - 3mm | < 3mm | |||
O | Vertikale Stufe offen |
Bis 1mm | < 1 - 2mm | < 2 - 4mm | < 4mm habituell offen | < skelettal offen |
T | Vertikale Stufe Tief |
< 1 - 3mm | < 3mm, +/-Gingivalkontakt Zahnfleisch wird von Zähnen berührt | < 3mm, traumatischer Gingivalkontakt Zahnfleisch wird durch Zahnkontakt verletzt | ||
B | Transversale Abweichung |
Bukkal-/Lingualokklusion | ||||
K | Transversale Abweichung |
Kopfbiss - Backenzahnkämme verzahnen sich nicht sondern treffen aufeinander | Beidseitiger Kreuzbiss | Einseitiger Kreuzbiss | ||
E | Kontaktpunktabweichung / Engstand |
< 1 - 3mm | < 3 - 5mm | < 5mm | ||
p | Platzmangel |
> 1mm | Bis 3mm | < 3 - 4mm | < 4mm |
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