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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt einige Kosten für Kinder beim Zahnarzt. Allerdings wird hier bei weitem nicht das ganze Spektrum der modernen und hochwertigen Zahnmedizin abgedeckt.
Zusätzliche Kosten können in den verschiedensten Bereichen wie z.B. Kieferorthopädie (ästhetische Zahnspangen), Prophylaxe (Professionelle Zahnreinigung für Kinder) und hochwertiger Zahnersatz (nach Karies oder Unfällen) auf die Eltern zukommen. Von daher sollte immer klar sein, wer sich vor den drohenden Kosten durch eine Zahnspange oder hochwertigen Zahnersatz bei Kindern schützen will, muss selbst in Form einer Zahnzusatzversicherung für Kindervorsorgen.
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- also Vorbeugung und frühzeitige Erkennung von Erkrankungen im Mundraum -
Mit dem § 22 SGB V wurde versucht auch für alle GKV versicherten Kinder im Bereich Zähne eine Individualprophylaxe System zu schaffen, dass zumindest auch für sie ein Mindestmaß an Prophylaxe garantiert. Hierbei handelt es sich um 4 IP Stufen (IP1, IP2, IP4, IP5) die die unterschiedlichen Vorsorge Schritte beim Zahnarzt beschreiben. Diese Leistungen für Zähne GKV gelten für Kinder ab dem 6. Lebensjahr bis zum vollendenden 17. Lebensjahr.
Bei Kindern werden die Kosten für Kunststofffüllungen im Frontzahnbereich als Kassenleistung erstattet.
Bis 2018 war es noch so, dass auch bei Kindern im Seitenzahnbereich Amalgam als Kassenleistung erstattet wurde. Erst seit 2018 werden im Rahmen einer EU-Richtlinie für Schwangere und Kinder bis 15 Jahre auch im Seitenzahnbereich Kunststofffüllungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Auch bei den Kleinsten kann es durch Unfälle, oder Karies Befall der Milchzähne zu Zahnlücken kommen. Diese dürfen keinesfalls über längere Zeit unversorgt bleiben, da es ansonsten zu Problemen bei der Sprachentwicklung und v.a. zum Wandern bzw. Verschieben der anderen Zähne kommen kann. Dies kann dann jahrelange kieferorthopädische Behandlungen zur Folge haben. Aufgrund der Vielzahl an Indikationsgründen kommt Zahnersatz bei Kindern gar nicht so selten vor.
Der wohl größte und wichtigste Bereich wo Extra Kosten beim Zahnarzt durch Kinder entstehen können, ist die Kieferorthopädie (Kosten für Zahnspangen). Dieser Bereich ist sehr komplex und auch die Kostenerstattung für Zahnspangen durch die Kasse ist je nach Schweregrad der Zahnfehlstellung (KIG1, KIG2, KIG3, KIG4 und KIG5) sehr unterschiedlich. Teilweise können hier trotz Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse noch Eigenanteile von 1.000€ und mehr entstehen.
KIG 1-2 Kieferorthopädie - keine Kostenübernahme
Bei der Beurteilung, ob die Krankenkasse / GKV die Kosten für eine Zahnspange übernimmt, wird anhand von KIG Stufen beurteilt. Hierbei wird der Schweregrad der Zahnfehlstellung bestimmt und in die entsprechende KIG Stufe eingeteilt. Bei KIG 1 und KIG 2 trägt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten für eine Zahnspange bei Kindern. D.h. wird eine KFO Behandlung gewünscht, müssen alle anfallenden Kosten selbst getragen werden. Wichtig ist zu wissen, dass aber eine Behandlung teilweise schon in KIG 2 medizinisch sinnvoll wäre!
Kig 3-5 – Kostenübernahme Zahnspange (Standardversorgung)
Bei KIG 3-5 leistet die Krankenkasse für die Kieferorthopädie Kosten. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass diese nur eine Standard Kieferorthopädie Behandlung mit dem Grundsatz: zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich erstattet. Werden oftmals sinnvolle “bessere“ Materialien oder Techniken verwendet, welche die Zahnspangen Behandlung schneller, ästhetischere oder schonendere durchführen, kann es somit zu Mehrkosten kommen. Für diese Mehrkosten im Rahmen einer Behandlung mit Zahnspangen kommt dann die gesetzliche Krankenversicherung nicht auf und die Kosten müssen von den Eltern dann selbst getragen werden.
| Grad | Definition | Kassenleistung |
|---|---|---|
| KIG 1 | Sehr leichte Zahnfehlstellung z.B. Überbiss bis 3mm, offener Biss bis 1mm, tiefer Biss 1-3mm ästhetisch, medizinische Gründe für Behandlung meist nicht gegeben |
Nein |
| KIG 2 | Leichte Zahnfehlstellung z.B. Überbiss 3 - 6mm, offener Biss 1-2mm, Deckbiss bis 3mm KFO Behandlung kann aber aus medizinischen Gründen sinnvoll sein offener Biss bis 1mm, tiefer Biss 1-3mm ästhetisch, medizinische Gründe für Behandlung meist nicht gegeben |
Nein |
| KIG 3 | Deutliche Zahnfehlstellung z.B. offener Biss 2 - 4mm, Deckbiss bis 3mm + Schleimhautverletzung Kieferorthopädische Behandlung ist medizinisch angezeigt |
Ja - Mehrkosten drohen! |
| KIG 4 | Starke Zahnfehlstellung z.B. Durchbruchstörung, Überbiss 6 - 9mm, Einseitiger Kreuzbiss Kieferorthopädische Behandlung ist dringend angezeigt |
Ja - Mehrkosten drohen! |
| KIG 5 | Extreme Zahnfehlstellung, Anomalien etc. z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, Verlagerung von Zähen Kieferorthopäde Behandlung unumgänglich |
Ja - Mehrkosten drohen! |
Folgende Diagnosen fallen unter die KIG 3-5 Einstufung wodurch eine feste oder lockere Zahnspange Kassenleistung ist. Allerdings nur eine Standard Behandlung. Das heißt sollen Materialien oder Techniken verwendet werden, die die Behandlung schneller, ästhetischer oder schmerzarmer machen, entstehen Mehrkosten. Diese Mehrkosten müssen dann von den Eltern selbst getragen werden.
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