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Wer einen neuen Zahnarzt sucht, sei es nach einem Umzug oder nach einer Negativ-Erfahrung in einer anderen Praxis, sollte als erstes seine Freunde und Bekannten um Empfehlungen bitten. Nichts geht über Erfahrungswerte aus erster Hand. Doch das allein ist noch kein Garant, um die passende Praxis zu finden.
Denn letztlich hat jeder Patient eigene Vorstellungen. Der eine legt möglicherweise Wert darauf, dass die Praxis möglichst schick und modern ausgestattet ist, wohingegen ein anderer in einer Luxus-Praxis eher das Gefühl hat, abgezockt zu werden und eher eine einfache Ausstattung mit einem fachlich kompetenten Zahnarzt bevorzugt.

Eine gute Anlaufstelle sind auch Bewertungsportale im Internet, beispielsweise die Jameda Zahnarzt-Suche. Auch die meisten gesetzlichen Krankenkassen oder die Bundeszahnärztekammer bieten auf ihren Internetseiten eine Zahnarzt-Suche an. Dort lassen sich die Zahnärzte oftmals auch nach Qualifikation oder Fachausbildung filtern - das kann sinnvoll sein, wenn Sie eine umfangreiche Behandlung vor sich haben oder einen Spezialisten benötigen, z.B. einen Kieferchirurgen oder einen Implantologen.
Haben Sie nach Recherche einen passenden Zahnarzt gefunden, vereinbaren Sie am besten einen Termin zur Bestandsaufnahme und zum Kennenlernen. Bei der Praxis zählt natürlich der erste Eindruck. Hygiene und Sauberkeit sind natürlich ein absolutes muss. Sagt Ihnen die Ausstattung zu? Ist das Praxis-Personal freundlich? Fühlen Sie sich wohl?
Wenn Sie diese Fragen mit Ja beantworten können, sind das schon mal die besten Voraussetzungen für das Kennenlernen mit dem oder der Zahnarzt / Zahnärztin. Hier muss natürlich letztlich die persönliche Chemie stimmen. Nimmt der Zahnarzt Sie und Ihre Probleme ernst? Geht er auf Ihre Wünsche ein? Ist seine Beratung transparent und nachvollziehbar? Macht er einen fachlich kompetenten Eindruck? Wenn Sie auch diese Fragen mit Ja beantworten können, haben Sie Ihren passenden Zahnarzt gefunden.
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Nicht jeder Spezialist, der sich als solcher ausgibt, verdient diese Bezeichnung auch. So sagen beispielsweise die Bezeichnungen „Implantologe“ oder „Parodontologe“ ohne nähere Angaben zur Qualifikation nicht viel aus. Diese Begriffe sind rechtlich nicht geschützt und somit kann sich jeder Zahnarzt ohne Nachweis so bezeichnen.
Anders ist es bei Qualifikationen und Titeln, die von Fachgesellschaften ausgestellt werden. Hierzu zählen unter anderem die DGET (Deutsche Gesellschaft für Endodontie und Traumatherapie), welche den Titel „Spezialist für Endodontologie“ vergibt, die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DGParo), die DGI (Deutsche Gesellschaft für Implantologie im Zahn-, Mund- und Kieferbereich), DGZI (Deutsche Gesellschaft für zahnärztliche Implantologie) sowie die DGPro (Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien).
Die beste Qualifikation besitzen Fachzahnärzte. Um diesen Titel zu erhalten, muss ein Zahnarzt nach Abschluss des Zahnmedizin Studiums zusätzlich eine drei- bis vierjährige Vollzeitausbildung absolvieren.
Hier werden ebenfalls die einzelnen Tätigkeitsfelder unterschieden – Fachzahnarzt für Kieferorthopädie, Fachzahnarzt für Oralchirurgie, Fachzahnarzt für Parodontologie sowie Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG-Chirurg).
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und deshalb sollte die zahnmedizinische Versorgung an die speziellen Bedürfnisse von Kindern ausgerichtet sein. Es ist wichtig, die kleinen Patienten kindgerecht und spielerisch an die zahnärztliche Behandlung heran zu führen.
Deshalb haben sich viele Zahnärzte auf Kinder spezialisiert, wobei dies keine Facharztbezeichnung ist, sondern ein erworbener Tätigkeitsschwerpunkt.
Eine kindgerechte Umgebung z.B. mit einem schönen Spielzimmer anstatt einem eintönigen Wartebereich oder besonderes eingerichtete Behandlungsräumen, schaffen Vertrauen und nehmen den Kindern so die weit verbreitete Angst vor dem Zahnarzt.
So können sich die Kinder im Wartezimmer mit Bauklötzen, Kuscheltieren, Kinderbüchern oder überdimensionalen Zahnbürsten an den Aufenthalt beim Zahnarzt gewöhnen. Während der Behandlung lassen Sich Kinder meist gut mithilfe kleiner Tricks, Geschichten oder Handpuppen verzaubern.
Sollte die „Zauberei“ und das „Schlafwasser“ den Kindern die Angst vor den Betäubungsspritzen nicht vollständig nehmen, gibt es als letzten Ausweg Alternativen zur Schmerzausschaltung u.a. durch Hypnose, Lachgas oder Dämmerschlaf.
Um Kariesbildung und einer nachfolgenden Zahnbehandlung im Kindesalter vorzubeugen ist eine Individualprophylaxe ab dem sechsten Lebensjahr empfohlen. Bereits bei der ersten Vorsorgeuntersuchung sollte der Zahnarzt Ihrem Kind das richtige Zähneputzen beibringen sowie Tipps zur Mundhygiene geben.
Tipp: wer mit seinen Kindern einen spezialisierten Kinderzahnarzt aufsuchen möchte, sollte über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder nachdenken, die auch moderne Behandlungsmethoden wie z.B. Hypnose oder Lachgas unterstützt.
Nicht nur Kinder kämpfen mit der Angst vor dem Zahnarzt (auch als Zahnarztangst bezeichnet). Etwa ein Drittel aller Deutschen Erwachsenen haben Angst vor dem Zahnarzt[nbsp]– rund 5% gelten als höchstängstlich und meiden den Zahnarzt generell. Dementsprechend schlecht ist bei diesen Menschen oftmals nach Jahren der Zustand der Zähne.
Mittlerweile gibt es einige Zahnärzte, die sich auf dieses Klientel spezialisiert haben. Auslöser für eine Zahnarztphobie ist meist ein traumatisches Erlebnis in der Vergangenheit. Um Vertrauen zum Patienten aufzubauen nehmen sich diese Spezialisten meist für das erste Beratungs- bzw. Kennenlerngespräch viel Zeit und informieren ausführlich über angst- und schmerzfreie Behandlungsmöglichkeiten, ohne dass der Bohrer oder sonstige Utensilien bereits zum Einsatz kommen.
Wenn der Patient für den nächsten Schritt bereit ist, folgt eine schmerzfreie Untersuchung mithilfe einer Kamera, Lupenbrille oder auch einer 2D bzw. 3D Röntgendiagnostik ohne Instrumente. Die Behandlung selbst kann letztendlich über eine Analgosedierung (Dämmerschlaf), Lachgastherapie bis hin zur Vollnarkose - je nachdem welche Variante medizinisch sinnvoll ist – durchgeführt werden.
Tipp: gute Zahnzusatzversicherungen leisten auch für moderne Behandlungsmethoden, die durch Narkose unterstützt werden – eine Übersicht finden Sie online bei uns: Zahnzusatzversicherung Narkose
Ähnlich wie bei Apotheken gibt es bei Zahnärzten eine Einteilung der Notdienste. Allerdings ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. So gibt es beispielsweise in Bayern und Baden-Württemberg nur an Wochenenden und Feiertagen einen zahnärztlichen Notdienst. Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten der kassenzahnärztlichen Vereinigungen der einzelnen Bundesländer.
Wochentags wird man i.d.R. an den Hauszahnarzt oder an eine (Zahn)Klinik verwiesen. Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Schmerzbehandlung prinzipiell kostenlos – alle Zusatzleistungen oder Zahnersatzleistungen hat der Patient wie üblich selbst zu tragen.
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