Bitte wählen Sie hier aus, zu welchem Termin die gewünschte Versicherung beginnen soll.
Tipps und Hinweise zum Versicherungsbeginn:
Rückwirkender Beginn
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist ein "rückwirkender" Versicherungsbeginn möglich, sofern der Antrag bis Mitte eines Monates unterschrieben beim Versicherer eingereicht wird. Ein rückwirkender Beginn kann vorteilhaft sein, weil dann auch eventuell bestehende Wartezeiten und Leistungsbegrenzungen schon zu diesem Termin zu laufen beginnen. Bitte beachten Sie allerdings, dass ein rückwirkender Beginn nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich ist (Sie sehen das ggf. im fortlaufenden Prozess, wenn Sie einen Antrag bei uns anfordern).
Beginn in der Zukunft
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte unter Umständen auch ein in der Zukunft liegender Beginn sinnvoll sein, beispielsweise wenn Sie eine Vorversicherung bei einer anderen Gesellschaft zu einem bestimmten Termin gekündigt haben, oder wenn Sie während der nächsten Monate noch andere finanzielle Verpflichtungen haben und daher den Vertrag erst etwas später beginnen möchten. Bitte beachten Sie allerdings, dass ein in der Zukunft liegender Beginn nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich ist (Sie sehen das ggf. im fortlaufenden Prozess, wenn Sie einen Antrag bei uns anfordern).
Versicherungsbeginn am Jahresende (1.12. oder 1.1.)
Speziell am Jahresende kann der Versicherungsbeginn bei einigen Versicherungsgesellschaften eine wichtige Rolle spielen. Einerseits rechnen viele Versicherungsgesellschaften für das Eintrittsalter mit dem Kalenderjahr, so dass eine Versicherung bei Beginn 1.12. unter Umständen noch günstiger abzuschließen ist, als wenn der Vertrag erst zum 1.1. des nachfolgenden Jahres beginnt. Andererseits gilt bei einigen Versicherungsgesellschaften das Kalenderjahr als Versicherungsjahr, was sich dann bei einigen Versicherungsgesellschaften auf die Leistungsbegrenzungen auswirkt, d.h. auch hier hat ein Beginn zum 1.12. Vorteile.
Unser Tipp zum Jahresende:
Wählen Sie im Zweifel lieber einen Beginn zum 1.12. als zum 1.1. - Sie zahlen dadurch zwar einen Monat mehr Beitrag, haben aber oftmals erhebliche Vorteile beim Beitrag bzw. den Leistungsbegrenzungen.