Was ist Freie Heilfürsorge?

  •  Was versteht man unter Freie Heilfürsorge?
  •  Wer bekommt Freie Heilfürsorge?
  •  Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Autor: Sandra Waizmann - Expertin Zahnzusatzversicherung

Sandra Waizmann | Versicherungsfachfrau IHK

aktualisiert: 04.09.2025

Die freie Heilfürsorge stellt neben der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung eine weitere Versicherungsform in Deutschland speziell für Beamte dar. Hierbei übernimmt der Dienstherr (Land oder Bund) die Krankheitskosten Absicherung.

Dies hat den Hintergrund, dass bestimmte Berufe als besonders risikoreich, oder gefährlich eingestuft werden und somit die privaten Krankenversicherer sehr hohe Beiträge für diese Berufsgruppen verlangen würden, oder sie gar nicht versichern würden. Zu solchen risikoreichen Berufsgruppen gehören zum Beispiel der Polizist, der Bundespolizist, der Feuerwehrmann bzw. die Feuerwehrfrau, der Justizvollzugsbeamte, oder auch der Zivildienstleistende.

Polizist mit Kelle
Was ist Freie Heilfürsorge? Wer ist Heilfürsorgeberechtigt? - Checkliste
  • Besonders gefährdete Beamte haben Anspruch auf Freie Heilfürsorge
  • Polizisten und Feuerwehrleute haben i.d.R. Anspruch auf Heilfürsorge
  • Heilfürsorgeberechtigte sollten eine private Zahnzusatzversicherung abschließen

Unsere 4 Top-Empfehlungen – die besten Tarife für Soldaten

Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und klicken Sie auf "Jetzt berechnen"!
Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D Muenchener Verein ZahnGesund 100 Allianz MeinZahnschutz 100 Barmenia Mehr Zahn 90 + ZV D
Tarifname Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D ZahnGesund 100 MeinZahnschutz 100 Mehr Zahn 90 + ZV Bonus D
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-2017,50 €
21-3027,00 €
31-4040,30 €
41-5055,30 €
51-6070,30 €
61-10094,60 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1517,90 €
16-2521,90 €
26-3028,90 €
31-3437,90 €
35-4544,90 €
46-5055,90 €
51-5566,90 €
56-6075,90 €
61-100109,90 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
AlterBeitrag
0-2017,20 €
21-3021,20 €
31-4030,90 €
41-4940,40 €
50-6055,50 €
61-10075,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 80% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung 80% max. 200€ pro Jahr
Versiegelung 80% max. 200€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% 80% max. 200€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr150€
1. - 2. Versicherungsjahr300€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Freie Heilfürsorge – auch für Familienmitglieder von Polizist und Feuerwehrmann?

Familienmitglieder eines in der freien Heilfürsorge Versicherten können sich nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung in der freien Heilfürsorge mitversichern. Familienmitglieder haben die Möglichkeit, insofern sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, den einen Teil der Krankenversicherung über die Beihilfe und einen Teil über eine private Krankenversicherung, oder über die gesetzliche Krankenversicherung zu versichern.

Freie Heilfürsorge – Endet sie irgendwann?

Die Krankenversicherung in der freie Heilfürsorge endet sobald die aktive Dienstzeit beendet wird. Das heißt mit Antritt des Rentenalters muss sich der Beamte dann privat Krankenversichern. Da hiermit eine Gesundheitsprüfung verbunden ist, sollte schon bei Beginn der Versicherung in der freien Heilfürsorge eine Anwartschaft für die private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese “friert“ sozusagen den Gesundheitszustand in jungen Jahren ein und es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung im Alter.

Wichtig: mit Ende der aktiven Dienstzeit, kann auch eine Zahnzusatzversicherung nicht weiter aufrecht erhalten haben - die Voraussetzung für den Fortbestand ist der Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. die Mitgliedschaft in einer GKV, was üblicherweise nicht mehr gegeben ist (Pensionäre haben Anspruch auf Beihilfe und sichern restliche Krankenkosten üblicherweise über eine Vollkrankenversicherung privat ab).

Heilfürsorgeberechtigt - risikoreiche Berufsgruppen bei Bund und Länder

Anspruch auf Heilfürsorge haben Berufsgruppen, die als besonders risikoreich oder gefährlich gelten und für Land, oder Bund im aktiven Dienst arbeiten. Somit sind oft Beamte der Polizei oder Feuerwehr über die freie Heilfürsorge krankenversichert.

Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post
Heilfürsorgeberechtigt - Unterschiede nach Bundesland und Dienstherr
  • Polizisten, Polizeivollzugsbeamte bei Bund und Ländern
  • Bereitschaftspolizei
  • Bundespolizei
  • Polizeianwärter
  • Berufsfeuerwehr
  • Justizvollzugsangestellte
  • Zivildienstleistende
  • Zeitsoldat

Mit Ende der Dienstzeit endet der Anspruch auf freie Heilfürsorge

Die Heilfürsorgeberechtigung endet mit dem Ende der aktiven Dienstzeit. Daher sollten sich ein Polizist oder Feuerwehrmann, schon am Anfang seiner Dienstzeit, über eine Krankenversicherung im Alter Gedanken machen. Denn eine private Krankenversicherung kann nur so lange abgeschlossen werden, solange der zu Versichernde noch gesund ist. Daher sollte dieser Zustand in jungen Jahren mit einer Anwartschaft auf die private Krankenversicherung eingefroren werden.

Wichtig: eine Zahnzusatzversicherung kann ebenfalls nur so lange bestehen, wie auch Anspruch auf Heilfürsorge gegeben ist - mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, endet daher üblicherweise auch die Zahnzusatzversicherung.

FAQ: Was ist freie Heilfürsorge?

Was versteht man genau unter „freier Heilfürsorge“?

Freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenabsicherung, bei der der Dienstherr (Bund oder Land) die vollständigen Krankheitskosten für bestimmte Beamte übernimmt. Sie ersetzt in dieser Zeit die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sodass heilfürsorgeberechtigte Personen für medizinisch notwendige Behandlungen in der Regel nichts zahlen müssen. Hintergrund ist, dass diese Berufsgruppen als risikoreich gelten und sonst nur zu sehr hohen Beiträgen privat versichert werden könnten. Wichtig ist: Trotz freier Heilfürsorge können einzelne Bereiche, etwa Zahnersatz oder Wahlleistungen im Krankenhaus, nicht immer vollständig abgedeckt sein.

Wie funktioniert die freie Heilfürsorge im Alltag ganz konkret?

Bei der freien Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen nach festen Heilfürsorge-Richtlinien, Sie zahlen dafür keine laufenden Beiträge. In der Praxis gehen Sie zu Vertragsärzten oder -zahnärzten und die Abrechnung läuft – je nach Bundesland – direkt oder über eine Abrechnungsstelle Ihres Dienstherrn. Leistungen orientieren sich häufig am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, sind aber bei Zuzahlungen teilweise günstiger. Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Wahlleistungen im Krankenhaus oder besonders hochwertiger Zahnersatz sind oft nur eingeschränkt enthalten und müssen ggf. privat oder über Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Wer ist heilfürsorgeberechtigt und erhält freie Heilfürsorge?

Heilfürsorgeberechtigt sind in der Regel Beamte in besonders gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Berufen, zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte oder Soldaten. Die genaue Ausgestaltung und der Kreis der Berechtigten hängen vom jeweiligen Dienstherrn (Bund oder Bundesland) ab. So kann es Unterschiede geben, ob Sie bei der Bundespolizei, einer Landespolizei oder der Berufsfeuerwehr beschäftigt sind. Ob Sie freie Heilfürsorge bekommen, steht in Ihrer Ernennungsurkunde bzw. in den beamtenrechtlichen Vorschriften Ihres Dienstherrn – bei Unklarheiten lohnt sich ein Blick in die Unterlagen oder eine Nachfrage bei der Personalstelle.

Deckt die freie Heilfürsorge wirklich alle Gesundheitskosten ab?

Freie Heilfürsorge übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen nach den jeweils gültigen Heilfürsorge-Richtlinien, aber nicht jede Komfortleistung. In vielen Bereichen orientiert sich die Erstattung an der sogenannten Regelversorgung, also an wirtschaftlich ausreichenden, zweckmäßigen und notwendigen Leistungen. Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder besonders hochwertige Lösungen – etwa beim Zahnersatz – können ganz oder teilweise zu Ihren eigenen Lasten gehen. Deshalb nutzen viele Heilfürsorgeberechtigte ergänzende Versicherungen, um genau diese Komfort- und Qualitätslücken abzusichern.

Wie unterscheidet sich freie Heilfürsorge von Beihilfe und privater Krankenversicherung?

Im Unterschied zur Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge in der aktiven Dienstzeit in der Regel 100 % der beihilfefähigen Kosten, Sie brauchen also keine ergänzende private Restkostenversicherung. Bei der Beihilfe tragen Sie dagegen immer einen Eigenanteil, der über eine private Krankenversicherung abgesichert wird. Von einer voll privaten Krankenversicherung unterscheidet sich Heilfürsorge dadurch, dass Sie keine Beiträge zahlen, aber an die Vorgaben Ihres Dienstherrn gebunden sind. Später, wenn die freie Heilfürsorge endet, wechseln viele Beamte in das Beihilfesystem mit ergänzender PKV – dieser Übergang sollte frühzeitig geplant werden, damit es keine Versicherungslücken gibt.

Was passiert mit meiner Absicherung, wenn die freie Heilfürsorge endet?

Mit Ende der freien Heilfürsorge – etwa beim Eintritt in den Ruhestand oder bei einem Wechsel in eine andere Laufbahn – wechseln Sie in der Regel in die Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung oder in die gesetzliche Krankenversicherung. Dann trägt der Dienstherr nur noch einen prozentualen Anteil der Kosten über die Beihilfe, den Rest müssen Sie über eine PKV-Voll- oder Anwartschaftslösung absichern. Wer den Übergang zu spät plant, riskiert hohe Beiträge im Alter oder Lücken bei wichtigen Leistungen. Es lohnt sich daher, schon einige Jahre vor dem absehbaren Wechsel eine unabhängige Beratung zu nutzen, um Beihilfe, PKV-Schutz und mögliche Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung sauber aufzubauen.

Copyright 2026 Versicherungsmakler Experten GmbH
Bitte warten
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr