Was ist Freie Heilfürsorge?
- Was versteht man unter Freie Heilfürsorge?
- Wer bekommt Freie Heilfürsorge?
- Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
aktualisiert: 04.09.2025
Die freie Heilfürsorge stellt neben der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung eine weitere Versicherungsform in Deutschland speziell für Beamte dar. Hierbei übernimmt der Dienstherr (Land oder Bund) die Krankheitskosten Absicherung.
Dies hat den Hintergrund, dass bestimmte Berufe als besonders risikoreich, oder gefährlich eingestuft werden und somit die privaten Krankenversicherer sehr hohe Beiträge für diese Berufsgruppen verlangen würden, oder sie gar nicht versichern würden. Zu solchen risikoreichen Berufsgruppen gehören zum Beispiel der Polizist, der Bundespolizist, der Feuerwehrmann bzw. die Feuerwehrfrau, der Justizvollzugsbeamte, oder auch der Zivildienstleistende.
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| Barmenia Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D | Muenchener Verein ZahnGesund 100 | Allianz MeinZahnschutz 100 | Barmenia Mehr Zahn 90 + ZV D |
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| Tarifname | Mehr Zahn 100 + ZV Bonus D | ZahnGesund 100 | MeinZahnschutz 100 | Mehr Zahn 90 + ZV Bonus D | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Implantate & Zahnersatz | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | 80% max. 200€ pro Jahr | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 100% ohne Begrenzung | 80% max. 200€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Versiegelung | 80% max. 200€ pro Jahr | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 100% | 80% max. 200€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Füllungen | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PA-Behandlung | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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| Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Familienmitglieder eines in der freien Heilfürsorge Versicherten können sich nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung in der freien Heilfürsorge mitversichern. Familienmitglieder haben die Möglichkeit, insofern sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, den einen Teil der Krankenversicherung über die Beihilfe und einen Teil über eine private Krankenversicherung, oder über die gesetzliche Krankenversicherung zu versichern.
Die Krankenversicherung in der freie Heilfürsorge endet sobald die aktive Dienstzeit beendet wird. Das heißt mit Antritt des Rentenalters muss sich der Beamte dann privat Krankenversichern. Da hiermit eine Gesundheitsprüfung verbunden ist, sollte schon bei Beginn der Versicherung in der freien Heilfürsorge eine Anwartschaft für die private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese “friert“ sozusagen den Gesundheitszustand in jungen Jahren ein und es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung im Alter.
Wichtig: mit Ende der aktiven Dienstzeit, kann auch eine Zahnzusatzversicherung nicht weiter aufrecht erhalten haben - die Voraussetzung für den Fortbestand ist der Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. die Mitgliedschaft in einer GKV, was üblicherweise nicht mehr gegeben ist (Pensionäre haben Anspruch auf Beihilfe und sichern restliche Krankenkosten üblicherweise über eine Vollkrankenversicherung privat ab).
Anspruch auf Heilfürsorge haben Berufsgruppen, die als besonders risikoreich oder gefährlich gelten und für Land, oder Bund im aktiven Dienst arbeiten. Somit sind oft Beamte der Polizei oder Feuerwehr über die freie Heilfürsorge krankenversichert.
Die Heilfürsorgeberechtigung endet mit dem Ende der aktiven Dienstzeit. Daher sollten sich ein Polizist oder Feuerwehrmann, schon am Anfang seiner Dienstzeit, über eine Krankenversicherung im Alter Gedanken machen. Denn eine private Krankenversicherung kann nur so lange abgeschlossen werden, solange der zu Versichernde noch gesund ist. Daher sollte dieser Zustand in jungen Jahren mit einer Anwartschaft auf die private Krankenversicherung eingefroren werden.
Wichtig: eine Zahnzusatzversicherung kann ebenfalls nur so lange bestehen, wie auch Anspruch auf Heilfürsorge gegeben ist - mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, endet daher üblicherweise auch die Zahnzusatzversicherung.
Freie Heilfürsorge ist eine besondere Form der Krankenabsicherung, bei der der Dienstherr (Bund oder Land) die vollständigen Krankheitskosten für bestimmte Beamte übernimmt. Sie ersetzt in dieser Zeit die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sodass heilfürsorgeberechtigte Personen für medizinisch notwendige Behandlungen in der Regel nichts zahlen müssen. Hintergrund ist, dass diese Berufsgruppen als risikoreich gelten und sonst nur zu sehr hohen Beiträgen privat versichert werden könnten. Wichtig ist: Trotz freier Heilfürsorge können einzelne Bereiche, etwa Zahnersatz oder Wahlleistungen im Krankenhaus, nicht immer vollständig abgedeckt sein.
Bei der freien Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen nach festen Heilfürsorge-Richtlinien, Sie zahlen dafür keine laufenden Beiträge. In der Praxis gehen Sie zu Vertragsärzten oder -zahnärzten und die Abrechnung läuft – je nach Bundesland – direkt oder über eine Abrechnungsstelle Ihres Dienstherrn. Leistungen orientieren sich häufig am Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung, sind aber bei Zuzahlungen teilweise günstiger. Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung, Wahlleistungen im Krankenhaus oder besonders hochwertiger Zahnersatz sind oft nur eingeschränkt enthalten und müssen ggf. privat oder über Zusatzversicherungen abgedeckt werden.
Heilfürsorgeberechtigt sind in der Regel Beamte in besonders gefährlichen oder gesundheitsgefährdenden Berufen, zum Beispiel Polizisten, Feuerwehrleute, Justizvollzugsbeamte oder Soldaten. Die genaue Ausgestaltung und der Kreis der Berechtigten hängen vom jeweiligen Dienstherrn (Bund oder Bundesland) ab. So kann es Unterschiede geben, ob Sie bei der Bundespolizei, einer Landespolizei oder der Berufsfeuerwehr beschäftigt sind. Ob Sie freie Heilfürsorge bekommen, steht in Ihrer Ernennungsurkunde bzw. in den beamtenrechtlichen Vorschriften Ihres Dienstherrn – bei Unklarheiten lohnt sich ein Blick in die Unterlagen oder eine Nachfrage bei der Personalstelle.
Freie Heilfürsorge übernimmt grundsätzlich die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen nach den jeweils gültigen Heilfürsorge-Richtlinien, aber nicht jede Komfortleistung. In vielen Bereichen orientiert sich die Erstattung an der sogenannten Regelversorgung, also an wirtschaftlich ausreichenden, zweckmäßigen und notwendigen Leistungen. Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung oder besonders hochwertige Lösungen – etwa beim Zahnersatz – können ganz oder teilweise zu Ihren eigenen Lasten gehen. Deshalb nutzen viele Heilfürsorgeberechtigte ergänzende Versicherungen, um genau diese Komfort- und Qualitätslücken abzusichern.
Im Unterschied zur Beihilfe übernimmt die freie Heilfürsorge in der aktiven Dienstzeit in der Regel 100 % der beihilfefähigen Kosten, Sie brauchen also keine ergänzende private Restkostenversicherung. Bei der Beihilfe tragen Sie dagegen immer einen Eigenanteil, der über eine private Krankenversicherung abgesichert wird. Von einer voll privaten Krankenversicherung unterscheidet sich Heilfürsorge dadurch, dass Sie keine Beiträge zahlen, aber an die Vorgaben Ihres Dienstherrn gebunden sind. Später, wenn die freie Heilfürsorge endet, wechseln viele Beamte in das Beihilfesystem mit ergänzender PKV – dieser Übergang sollte frühzeitig geplant werden, damit es keine Versicherungslücken gibt.
Mit Ende der freien Heilfürsorge – etwa beim Eintritt in den Ruhestand oder bei einem Wechsel in eine andere Laufbahn – wechseln Sie in der Regel in die Beihilfe mit ergänzender privater Krankenversicherung oder in die gesetzliche Krankenversicherung. Dann trägt der Dienstherr nur noch einen prozentualen Anteil der Kosten über die Beihilfe, den Rest müssen Sie über eine PKV-Voll- oder Anwartschaftslösung absichern. Wer den Übergang zu spät plant, riskiert hohe Beiträge im Alter oder Lücken bei wichtigen Leistungen. Es lohnt sich daher, schon einige Jahre vor dem absehbaren Wechsel eine unabhängige Beratung zu nutzen, um Beihilfe, PKV-Schutz und mögliche Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung sauber aufzubauen.
