Was ist Freie Heilfürsorge?
- Was versteht man unter Freie Heilfürsorge?
- Wer bekommt Freie Heilfürsorge?
- Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die freie Heilfürsorge stellt neben der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung eine weitere Versicherungsform in Deutschland speziell für Beamte dar. Hierbei übernimmt der Dienstherr (Land oder Bund) die Krankheitskosten Absicherung.
Dies hat den Hintergrund, dass bestimmte Berufe als besonders risikoreich, oder gefährlich eingestuft werden und somit die privaten Krankenversicherer sehr hohe Beiträge für diese Berufsgruppen verlangen würden, oder sie gar nicht versichern würden. Zu solchen risikoreichen Berufsgruppen gehören zum Beispiel der Polizist, der Bundespolizist, der Feuerwehrmann bzw. die Feuerwehrfrau, der Justizvollzugsbeamte, oder auch der Zivildienstleistende.
Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge | Muenchener Verein ZahnGesund 100 | Allianz MeinZahnschutz 100 | Barmenia Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge |
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Aktion |
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Tarifname | Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge | ZahnGesund 100 | MeinZahnschutz 100 | Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalkulation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beiträge |
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Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Implantate & Zahnersatz | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inlays | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Professionelle Zahnreinigung | 100% | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versiegelung | 100% | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Füllungen | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PA-Behandlung | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anfängliche Leistungsstaffel |
Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 90 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Familienmitglieder eines in der freien Heilfürsorge Versicherten können sich nicht wie in der gesetzlichen Krankenversicherung in der freien Heilfürsorge mitversichern. Familienmitglieder haben die Möglichkeit, insofern sie nicht sozialversicherungspflichtig sind, den einen Teil der Krankenversicherung über die Beihilfe und einen Teil über eine private Krankenversicherung, oder über die gesetzliche Krankenversicherung zu versichern.
Die Krankenversicherung in der freie Heilfürsorge endet sobald die aktive Dienstzeit beendet wird. Das heißt mit Antritt des Rentenalters muss sich der Beamte dann privat Krankenversichern. Da hiermit eine Gesundheitsprüfung verbunden ist, sollte schon bei Beginn der Versicherung in der freien Heilfürsorge eine Anwartschaft für die private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Diese “friert“ sozusagen den Gesundheitszustand in jungen Jahren ein und es erfolgt keine erneute Gesundheitsprüfung im Alter.
Wichtig: mit Ende der aktiven Dienstzeit, kann auch eine Zahnzusatzversicherung nicht weiter aufrecht erhalten haben - die Voraussetzung für den Fortbestand ist der Anspruch auf freie Heilfürsorge bzw. die Mitgliedschaft in einer GKV, was üblicherweise nicht mehr gegeben ist (Pensionäre haben Anspruch auf Beihilfe und sichern restliche Krankenkosten üblicherweise über eine Vollkrankenversicherung privat ab).
Anspruch auf Heilfürsorge haben Berufsgruppen, die als besonders risikoreich oder gefährlich gelten und für Land, oder Bund im aktiven Dienst arbeiten. Somit sind oft Beamte der Polizei oder Feuerwehr über die freie Heilfürsorge krankenversichert.
Die Heilfürsorgeberechtigung endet mit dem Ende der aktiven Dienstzeit. Daher sollten sich ein Polizist oder Feuerwehrmann, schon am Anfang seiner Dienstzeit, über eine Krankenversicherung im Alter Gedanken machen. Denn eine private Krankenversicherung kann nur so lange abgeschlossen werden, solange der zu Versichernde noch gesund ist. Daher sollte dieser Zustand in jungen Jahren mit einer Anwartschaft auf die private Krankenversicherung eingefroren werden.
Wichtig: eine Zahnzusatzversicherung kann ebenfalls nur so lange bestehen, wie auch Anspruch auf Heilfürsorge gegeben ist - mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, endet daher üblicherweise auch die Zahnzusatzversicherung.