Wie funktioniert eine
Zahnzusatzversicherung?
- Bekomme ich sofort Leistungen? Oder muss man warten?
- Was für Leistungen bieten Zahnzusatzversicherungen?
- Wie läuft die Kostenerstattung ab, etc.?
Update: aktualisiert 21.11.2025
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt bei Bedarf hohe Rechnungen für Zahnersatz. Hat man keine Versicherung, müsste man die Kosten, die nicht von der gesetzlichen Kasse getragen werden, aus eigener Tasche finanzieren. Wer das nicht möchte, kann sich absichern.
Die meisten Menschen befassen sich erst dann mit dem Thema Zahnzusatzversicherung, wenn sie merken, dass ein Zahnarztbesuch mit hohen Kosten verbunden ist. Viele fragen sich dann, wie eine Zahnzusatzversicherung eigentlich funktioniert. Muss man warten oder kann man sofort Leistungen bekommen?
Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab? Wie muss ich mich bei Eintritt eines Leistungsfalles verhalten? Wie lange dauert die Erstattung? Diese Fragen möchten wir im folgenden beantworten.
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Wie funktioniert der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung? Im Prinzip ganz einfach: wenn man sich für eine bestimmte Zahnzusatzversicherung entschieden hat, stellt man beim Anbieter einen Antrag auf Aufnahme in die Versicherung. Dazu füllt man meist einen Papierantrag aus - manche Versicherungen bieten den Abschluss mittlerweile auch online an.
Meist sind in diesem Antrag Fragen zur Zahngesundheit zu beantworten (z.B. ob schon Zähne fehlen oder ob Behandlungen geplant sind). Es gibt aber auch Anbieter, die keine Gesundheitsfragen stellen - je nachdem, wie diese Gesundheitsprüfung verläuft, wird man angenommen oder abgelehnt (z.B. weil der Zahnzustand nicht den Annahmebedingungen entspricht).
Achtung: nach Abschluss besteht meist erst mal eine Wartezeit von 6 oder 8 Monaten - außer man schließt eine Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit ab
Ob man bei der Antragstellung korrekte Angaben zum Zahnzustand gemacht hat, wird vom Versicherer meist erst zu einem späteren Zeitpunkt überprüft. Üblicherweise erfolgt beim ersten Leistungsfall eine Arztanfrage, um die Angaben des Versicherten zu überprüfen. Wer im Antrag falsche Angaben gemacht hat, läuft Gefahr, dass ihm der Versicherungsschutz wieder gekündigt wird (Rücktritt vom Vertrag oder Anfechtung). Bei der Antragstellung sollte man also unbedingt die Wahrheit über den Zahnzustand offenlegen!
Auch wenn im Antrag keine Gesundheitsfragen gestellt werden, so sind dennoch im Regelfall alle "laufenden Versicherungsfälle" von der Leistung ausgeschlossen. Das bedeutet, wenn eine Behandlung bereits angeraten oder geplant war, kann man dafür (mit wenigen Ausnahmen) keine Versicherung mehr abschließen. Man sollte eine Zahnzusatzversicherung also rechtzeitig abschließen, wenn mit den Zähnen noch alles in Ordnung ist. Es gibt zwar Tarife, die in manchen Fällen trotzdem noch leisten (siehe Zahnzusatzversicherung bei laufender / geplanter Behandlung) aber das funktioniert nicht in jedem Fall und bietet oft keine optimalen Leistungen.
Ist man dann aufgenommen worden, bezahlt man jeden Monat seine Beiträge für die Versicherung. Im Gegenzug trägt die Versicherungsgesellschaft gemäß den Versicherungsbedingungen das Risiko, dass sich der Zahnzustand verschlechtert und womöglich teure Behandlungen notwendig werden.
Tritt ein Schadensfall ein, funktioniert die Abwicklung mit einer Zahnzusatzversicherung folgendermaßen:
Vor Behandlungsbeginn kann man sich einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt erstellen lassen. Die Planungen kann man bei der privaten Zahnzusatzversicherung einreichen und sich vor Beginn der Behandlung eine Kostenzusage erteilen lassen. Die Versicherung prüft dann die geplanten Behandlungen und teilt dem Versicherten vorher mit, ob und in welcher Höhe man mit Leistungen rechnen kann.
Die Prüfung eines Kostenplanes ist bei den meisten Verträgen nicht verpflichtend, liegt aber im Interesse des Versicherten, falls es bei der Erstattung um höhere Leistungsbeträge geht.
Ist alles geklärt, kann der Versicherte die Behandlung beim Zahnarzt durchführen lassen. Die Behandlungsrechnungen müssen vom Versicherten an den Zahnarzt bezahlt werden. Der Versicherte kann wiederum die Rechnungen an seine Versicherung einreichen. Das funktioniert entweder per Post oder bei vielen Versicherungen mittlerweile auch digital. Manche Anbieter haben mittlerweile eine App für Handy und Smartphone, mit der man Rechnungen einfach abfotografieren kann.
Nach Einreichung prüft die Versicherung die Rechnungen und erstattet den vertraglich geschuldeten Betrag direkt auf das Konto des Versicherten. Eine Direktabrechnung zwischen Versicherung und Zahnarzt ist nicht möglich, da zwischen diesen beiden Parteien keinerlei Rechtsbeziehung besteht.
Ausführliche Infos zu diesem Thema finden Sie unter: Zahnzusatzversicherung Rechnung einreichen
Eine Zahnzusatzversicherung funktioniert so, dass Sie monatliche Beiträge zahlen und die Versicherung im Gegenzug einen Großteil der Kosten für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und oft auch Prophylaxe übernimmt. Sie springt immer dann ein, wenn die gesetzliche Krankenkasse nur einen Teil der Behandlung zahlt und sonst ein hoher Eigenanteil für Sie übrig bliebe. Typisch ist, dass laufende oder bereits geplante Behandlungen ausgeschlossen sind und anfangs Wartezeiten oder Leistungsstaffeln gelten. Im Leistungsfall zahlen Sie die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann bei Ihrer Versicherung ein, die Ihnen den vertraglich zugesagten Anteil direkt auf Ihr Konto überweist.
Typischerweise übernimmt eine Zahnzusatzversicherung einen erheblichen Teil der Kosten für Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Inlays, Implantate und Prothesen, häufig bis 70, 90 oder sogar 100 Prozent der Gesamtrechnung. Viele Tarife erstatten zusätzlich Leistungen für Zahnbehandlungen wie hochwertige Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen sowie professionelle Zahnreinigung. Je nach Vertrag können auch Kieferorthopädie bei Kindern, Kunststofffüllungen im Backenzahnbereich oder Leistungen für Kunststoffschienen und Knirscherschienen mitversichert sein. Kosmetische Leistungen wie Bleaching sind eher die Ausnahme und meist nur in speziellen Komfort- oder Premiumtarifen enthalten.
Grundsätzlich können Sie eine Zahnzusatzversicherung sofort ab Vertragsbeginn nutzen, jedoch gelten oft Wartezeiten und / oder Summenbegrenzungen.
Die meisten Versicherer verzichten mittlerweile zwar auf Wartezeiten; jedoch arbeiten viele mit Leistungsstaffeln, die in den ersten 4 bis 5 Jahren die maximale Erstattung pro Jahr begrenzen. Erst nach Ablauf ist die volle vertraglich vereinbarte Erstattung möglich. Für kleinere Leistungen wie Prophylaxe oder einfache Füllungen gelten häufig kürzere oder gar keine Begrenzungen, das hängt aber stark vom Tarif ab.
Bei den meisten Zahnzusatzversicherungen füllen Sie im Antrag einen kurzen Fragenkatalog zu Ihrem Zahnzustand aus, zum Beispiel zu fehlenden Zähnen, bestehenden Prothesen und geplanten oder angeratenen Behandlungen. Auf Basis dieser Angaben prüft der Versicherer, ob Ihr Zahnstatus zu den Annahmerichtlinien passt und ob Sie regulär aufgenommen werden können.
Werden viele fehlende Zähne, umfangreiche Vorbehandlungen oder bereits geplante größere Eingriffe angegeben, kann es passieren, dass der Antrag abgelehnt oder nur mit Einschränkungen (Zuschlägen oder Ausschlüssen )angenommen wird. Manche Tarife kommen ohne Gesundheitsfragen aus, schließen dafür aber ebenso laufende oder bereits empfohlene Behandlungen komplett von der Leistung aus und sind teilweise teurer.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung funktioniert in der Praxis meist so, dass Sie zunächst einen passenden Tarif auswählen und dann online oder per Papierantrag den Antrag mit Ihren persönlichen Daten und Gesundheitsangaben ausfüllen. Anschließend prüft der Versicherer Ihre Angaben, nimmt Sie an oder lehnt ab und teilt Ihnen schriftlich den Versicherungsbeginn sowie den monatlichen Beitrag mit.
Mit der Annahme und dem in der Police genannten Startdatum beginnt die Zahnzusatzversicherung zu laufen und Sie zahlen regelmäßig Ihre Beiträge per Lastschrift oder Überweisung. Bewahren Sie Police, Bedingungen und Beitragsübersicht gut auf und notieren Sie sich, ab wann Ihre Zahnzusatzversicherung ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
Im Leistungsfall zahlen Sie die Zahnarztrechnung zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Zahnzusatzversicherung ein. Die Versicherung prüft dann, ob die Behandlung versichert ist, ob Wartezeiten und Höchstgrenzen eingehalten wurden und erstattet Ihnen den vertraglich geschuldeten Anteil direkt auf Ihr Konto.
Je nach Anbieter können Sie Rechnungen per Post, E-Mail oder bequem über eine App einreichen, indem Sie die Rechnung einfach fotografieren. Bei größeren Behandlungen ist es sinnvoll, vor Beginn einen Heil- und Kostenplan vom Zahnarzt an die Versicherung zu senden, um eine Kostenzusage zu erhalten. Eine direkte Abrechnung zwischen Zahnarzt und Versicherung ist in der Regel nicht möglich, da der Behandlungsvertrag nur zwischen Ihnen und der Praxis besteht.
In der Praxis dauert die Erstattung durch eine Zahnzusatzversicherung häufig nur wenige Werktage bis etwa zwei Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und keine Rückfragen nötig sind. Bei umfangreichen Behandlungen oder wenn noch Berichte vom Zahnarzt angefordert werden müssen, kann die Bearbeitung auch mehrere Wochen beanspruchen. Digitale Einreichungswege wie Kundenportal oder App beschleunigen die Prüfung oft, weil Rechnungen direkt im System landen und nicht erst per Post verarbeitet werden müssen. Sie können selbst dazu beitragen, indem Sie Rechnungen gut lesbar einreichen, Heil- und Kostenpläne beifügen und bei Unklarheiten schnell reagieren.
