Zahnarzt Kosten für Kinder
- Welche Kosten entstehen für Kinder beim Zahnarzt?
- Prophylaxe, Füllungen, Fissurenversiegelung - was ist das?
- Spätestens bei der Zahnspange kann es richtig teuer werden
Genau wie bei Erwachsenen, können auch bei Kindern Zahnarzt Kosten entstehen. Zum einen kann eine ganze Behandlung privat bezahlt werden müssen, weil keinerlei Leistungen der Krankenkasse bestehen, oder es können im Zuge einer eigentlichen Standard Kassenbehandlung zu Mehrkosten durch “bessere“ Techniken oder Materialien kommen. Eine Zahnzusatzversicherung ist daher sinnvoll.
Kosten für Kinder können in ganz verschiedenen Bereichen entstehen. Das beginnt bei der regelmäßigen Vorsorge. Wer mit seinen Kindern in eine spezialisierte Kinderpraxis geht, kann speziell auf Kinder zugeschnittene Prophylaxe-Maßnahmen (z.B. Kinderzahnreinigung) in Anspruch nehmen. Auch die Versiegelung der Backenzähne ist nicht uneingeschränkt Kassenleistung und muss teilweise privat bezahlt werden.
Aber auch Zahnersatz oder Füllungen sollte man nicht unterschätzen. Kinder haben ein hohes Risiko bei Spiel oder Sport einen Unfall zu erleiden, und das kann auch die Zähne in Mitleidenschaft ziehen.
Doch das Hauptrisiko in finanzieller Hinsicht ist bei Kindern ganz klar die Kieferorthopädie. Zum einen betrifft das statistisch über die Hälfte aller Kinder, zum anderen sprechen wir hier meist nicht von kleinen Beträgen, sondern eine solche Behandlung kann schnell mehrere tausend Euro kosten - und die haben die meisten Eltern nicht mal eben zur Verfügung (zumindest tut es weh, wenn man 4.000 Euro für die Zahnspange bezahlen muss, obwohl man das Geld eigentlich für den nächsten Sommerurlaub eingeplant hatte).
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Genau wie für Erwachsene ist auch für Kinder professionelle Zahnreinigung ein wichtiger Baustein in der Vorsorge / Prätention von Zahnbelägen und somit den Folgekrankheiten wie Karies oder Zahnfleischentzündungen. Auch Kindern wird somit empfohlen mindesten 1x pro Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Die Kosten für eine Kinder Professionelle Zahnreinigung sind leider keine Kassenleistung. Von daher müssen die Eltern für die hierdurch entstehenden Kosten selbst aufkommen.
Bei Kinder Fissurenversiegelung durchzuführen ist bei den Molaren (hintere, bleibende Backenzähne) Kassenleistung. Für die restlichen Zähne werden den Kindern leider keine Kosten erstattet. Trotzdem kann es sinnvoll sein, bereits Milchzähne, gerade bei einem hohen Kariesrisiko, versiegeln zu lassen. Aber auch die bleibenden kleinen Backenzähne sind schutzwürdig und profitieren von einer frühzeitigen Versiegelung. Leider müssen die Eltern für die Fissurenversiegelung in disen Fällen selbst aufkommen.
Vom 2,5 Lebensjahr bis zum 6. Lebensjahr werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nur 3 Vorsorgeuntersuchungen erstattet. Werden schon vor dem 2,5. Lebensjahr, oder mehr als 3 in den ersten 6 Lebensjahren Vorsorgeuntersuchungen mit dem Kind beim Zahnarzt wahrgenommen, dann müssen die Kosten hierfür selbst getragen werden.
Auch bei Kindern kann Zahnersatz wie z.B. Kinderkronen oder Lückenhalter nötig werden. Gerade wenn ein Milchzahn durch Karies stark zerstört wurde, oder durch einen Unfall ein Zahn herausgebrochen wurde ist eine solche Versorgung nötig. Wie auch bei Erwachsenen leistet die gesetzliche Krankenversicherung für Zahnersatz bei Kindern Festzuschüsse für eine Regelversorgung. Hierbei handelt sich um die günstigst mögliche Versorgung mit Zahnersatz. D.h. hierbei spielt Ästhetik oder schonendere Verfahren keine Rolle. Wird hochwertiger Zahnersatz für Kinder gewünscht, dann muss hier auch bei Kindern mit teilweise deutlichen Mehrkosten gegenüber der Regelversorgung gerechnet werden.
Zwar ist eine Zement Füllung Kassenleistung, allerdings ist diese auf Grund ihrer hellgelben Farbe und dem schnelleren Verschleiß gegenüber einer Kunststofffüllung unbeliebter. Da viele Eltern bei ihrem Kind Kunststofffüllungen vorziehen, kommen auch hier zusätzliche Kosten auf sie zu. Denn die Kunststofffüllungen Kosten werden von der Krankenkasse nur im Frontzahnbereich bezahlt. Sollen auch die Backenzähne mit Füllungen aus Kunststoff versorgt werden, müssen Eltern hierfür selbst aufkommen.
Die Kosten einer Zahnspange sind im Vorfeld schwer kalkulierbar, da hier viele verschiede Faktoren eine Rolle spielen. Zum einen sind natürlich leichte Zahnfehlstellungen viel einfacher und kostengünstiger zu behandeln, als wie schwere. Andererseits erhält man nur eine Kassenleistung wenn das Kind eine KIG 3-5 Einstufung erhält. Hierbei liegt dann aber immer eine schwerere Zahnfehlstellung vor. Zusätzlich spielt auch die Art der Behandlung eine Rolle. Denn werden moderne Techniken und Materialen verwendet ist die Zahnspange teuerer als wenn es sich um eine Standard Zahnspange der Krankenkasse handelt.
Aufgrund der drohenden Kosten sollten Eltern in jedem Fall rechtzeitig darüber nachdenken, eine Kinder Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
| Concordia zahn sorglos | UKV ZahnPrivat Premium | ARAG Dent100 | Muenchener Verein ZahnGesund 100 |
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| Aktion |
Kinder nicht solo - kein Beginn 1.12.
Kinder nicht mehr solo versicherbar Die Concordia bietet den Tarif ZahnSorglos für Kinder nur noch an, wenn eine weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person, die mindestens 20 Jahre alt ist, mitversichert wird, bzw. bereits mitversichert ist. Versicherungsbeginn 1.12. nicht mehr möglich Leider lässt die Concordia derzeit keine Vertragsabschlüsse mit Versicherungsbeginn 1.12.25 zu. Das bedeutet, der Vorteil, die anfängliche Leistungsstaffel abzukürzen, funktioniert dieses Jahr bei der Concordia leider nicht mehr! Als Versicherungsbeginn kann frühestens der 1.1.2026 gewählt werden. |
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| Tarifname | zahn sorglos | ZahnPrivat Premium | Dent100 | ZahnGesund 100 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | Nein | Nein | SOFORT-ABSCHLUSS » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Implantate & Zahnersatz | 100% | 90% | 90 - 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 7 | Ja bis Zahn 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays | 100% | 90% | 90 - 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | 100% max. 550€ alle 2 Jahre | 90% max. 108€ pro Jahr | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Versiegelung | 100% max. 550€ alle 2 Jahre | 90% max. 108€ pro Jahr | Nein | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Füllungen | 100% | 90% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | 100% | 90% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PA-Behandlung | 100% | 90% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Kieferorthopädie für Kinder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie KIG 1-2 | 100% | 90% | 90% | 65% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Begrenzungen KIG 1-2 | Ja max. 8000 € je Versicherungsfall | Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit | Keine Begrenzung | Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie KIG 3-5 | 100% | 90% | 90% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Begrenzungen KIG 3-5 | Keine Begrenzung | Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit | Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit | Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
Achtung: Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen. Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung. Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€. |
Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPrivat Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif ARAG Dent100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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| Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | Nein | Nein | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ausschlaggebend ob Zahnspangen Kosten Kassenleistung sind oder nicht, geht von der Schwere der Zahnfehlstellung aus. Hierbei wird der Schweregrad in 5 verschiedene KIG Stufen eingeteilt. Hierbei stellt die KIG Stufe 1 die leichteste Zahnfehlstellung dar, während KIG Stufe 5 die Schwerste ist. Zusätzlich wird nur bei einem Behandlungsbeginn bis zum 18. Lebensjahr geleistet. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung, egal welche KIG Stufe vorliegt nichts mehr.
| Stufe | Schweregrad | Diagnose Beispiele | Notwendigkeit Behandlung | Welche Kosten entstehen? |
|---|---|---|---|---|
| KIG 1 | Leichte Zahnfehlstellung | offener Biss bis 1mm, Überbiss bis 3mm, tiefer Biss 1 - 3mm |
Nicht notwendig, rein Ästhetisch |
Komplette Behandlungskosten |
| KIG 2 | Mittlere Zahnfehlstellung | Überbiss 3 - 6mm, Deckbiss bis 3mm, offener Biss 1 - 2mm |
Teilweise medizinisch notwendig | Komplette Behandlungskosten |
| KIG 3 | Deutliche Zahn- oder Kieferfehlstellung | Deckbiss bis 3mm + Schleimhautverletzung offener Biss 2 - 4mm, |
notwendig | Mehrkosten ausserhalb einer Zahnspangen Kassenleistung |
| KIG 4 | Starke Zahn- oder Kieferfehlstellung | Überbiss 6 - 9mm, Durchbruchstörung, Einseitiger Kreuzbiss |
Dringend nötig | Mehrkosten ausserhalb einer Zahnspangen Kassenleistung |
| KIG 5 | Extreme Zahn- oder Kieferfehlstellung | Verlagerung von Zähen, Lippen-Kiefer-Gaumenspalte |
unumgänglich | Mehrkosten ausserhalb einer Zahnspangen Kassenleistung |
Für die Kig Einstufung 1 und 2 werden von der Krankenkasse keine Kosten für eine Zahnspange übernommen. Das heißt soll trotzdem eine Kieferorthopädische Behandlung durchgeführt werden, müssen die Kosten hierfür komplett selbst getragen werden. Wichtig zu wissen ist, das aber teilweise eine Behandlung schon bei KIG 2 vom Zahnarzt medizinisch angeraten sein kann. Das heißt eine KFO Behandlung wird medizinisch empfohlen, die Krankenkasse leistet aber hierfür nichts und die Zahnspangen Kosten müssen komplett selbst bezahlt werden. Dadurch können die Kosten die auf die Eltern zukommen leicht mehrere Tausend Euro betragen!
Anders verhält es sich bei den Stufen KIG 3-5. Hierbei werden von der Krankenkasse Kosten für eine feste oder lose Zahnspange übernommen. Allerdings nur eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Behandlung, d.h es treten meist im Rahmen dieser Kassenleistung Mehrkosten auf. Denn die meisten Eltern wünschen sich für ihr Kind Zahnspangen, die komfortabel zu tragen, ästhetisch sind und die Behandlungszeit so kurz wie möglich gehalten wird. Dies kann in der modernen Zahnmedizin im Bereich Kieferorthopädie durch verschiedene Verfahren erreicht werden, wofür die Kosten aber selbst getragen werden müssen. Auch hier sind Rechnungsbeträge mit über 1.000€ häufig.
Ein gutes Beispiel für Mehrkosten ist, dass die billigsten und einfachsten Brackets, welche meist im Rahmen einer festen Zahnspange in der Standard Ausführung verwendet werden, ca. 0,50€ kosten. Die teuersten Bracket Varianten werden hingegen speziell im Zahnlabor angefertigt und dann innen auf die Zähnen aufgeklebt. Die feste Zahnspange kann somit unsichtbar getragen werden. Hier betragen die Kosten für 1 Bracket schon ca. 150€! Alle anderen Bracketarten liegen natürlich dazwischen. Von daher wird die Spannbreite der Kosten allein für die Brackets mehr als deutlich!
Zahnarzt Kosten bei Kindern entstehen vor allem für Prophylaxe, Füllungen und kieferorthopädische Behandlungen, wobei die gesetzliche Krankenkasse viele Basisleistungen übernimmt. Zusätzliche Kosten entstehen meist dann, wenn Sie höherwertige Materialien oder Zusatzleistungen wünschen, etwa Kunststofffüllungen im Milchzahn oder versiegelte Backenzähne. Auch private Zusatzmaßnahmen wie Fluoridierungen oder moderne Diagnostik liegen außerhalb der GKV. Je nach Befund können größere Eingriffe wie Kronen oder KFO-Maßnahmen hohe Eigenanteile erzeugen. Ein früher Kostenüberblick schafft Planungssicherheit.
Die GKV deckt bei Kindern die medizinisch notwendige Standardversorgung inklusive Kontrolltermine, Fissurenversiegelung bestimmter Zähne und einfache Füllungen ab. Nicht abgedeckt sind höherwertige Materialien und Wahlleistungen, die über das medizinische Minimum hinausgehen. Bei kieferorthopädischen Behandlungen zahlt die Kasse nur ab KIG 3 und nur für die Standardtherapie. Zusatzleistungen wie ästhetische Brackets oder komfortablere Spangen müssen Eltern selbst finanzieren.
Tipp: Prüfen Sie bei größeren Maßnahmen immer den Heil- und Kostenplan, um spätere Überraschungen zu vermeiden.
Einfache Kunststofffüllungen und Fissurenversiegelungen bestimmter Backenzähne sind für Kinder in der Regel kassenärztlich abgedeckt. Kosten entstehen, wenn Materialien oder Methoden gewählt werden, die über die GKV-Standardversorgung hinausgehen – etwa Spezialkunststoffe, Inlays oder Keramikkronen. Bei Milchzähnen kommen gelegentlich konfektionierte Kinderkronen zum Einsatz, die je nach Material Eigenanteile verursachen können. Wichtig ist, vorab zu klären, was notwendig und was rein ästhetisch oder optional ist. Das ermöglicht eine realistische Einschätzung der Zahnarzt Kosten beim Kind.
Eine KFO-Behandlung kostet mehrere hundert bis mehrere tausend Euro, abhängig von Fehlstellung, Dauer und gewählten Materialien. Die GKV übernimmt die Kosten nur bei KIG 3–5 und nur für die Standardbehandlung; ästhetische oder komfortablere Varianten zahlen Eltern selbst. Dazu gehören z. B. Keramikbrackets, selbstligierende Systeme oder transparente Schienen. Auch Retainer nach Abschluss der Behandlung werden häufig privat abgerechnet. Lassen Sie sich vor Beginn die Gesamtkosten und mögliche Eigenanteile detailliert erklären.
Eine Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders, wenn Sie KFO-Kosten, zusätzliche Prophylaxe oder hochwertigere Materialien absichern möchten. Je früher Sie abschließen, desto größer ist die Chance, dass noch keine Behandlung angeraten wurde – denn dann greifen Leistungen vollständig. Idealerweise solange Ihr Kind noch im Säuglings- oder Kleinkindalter ist.
Bei bereits festgestellter Fehlstellung und dokumentiertem Behandlungsbedarf übernehmen neue Versicherer diese Kosten in der Regel nicht mehr. Bei jüngeren Kindern geht es daher vor allem um Vorsorge und spätere Flexibilität. Nutzen Sie bei Bedarf unseren Vergleichsrechner für konkrete Tarife.
Die wirksamsten Maßnahmen sind regelmäßige Prophylaxe, konsequente Mundhygiene und frühzeitige Kontrolle beginnender Schäden. Viele Praxen bieten zusätzliche Schutzbehandlungen oder Beratungen zu Ernährung und Pflege an, die spätere Kosten vermeiden können. Auch die Wahl der passenden Zahnzusatzversicherung hilft, höhere Eigenanteile bei KFO oder Zahnersatz abzufangen. Achten Sie zudem darauf, Heil- und Kostenpläne vor teuren Behandlungen genau zu prüfen. Bei Unsicherheiten unterstützen wir Sie gern mit einer persönlichen Einschätzung.
Die Abwicklung der Zahnarzt Kosten für Kinder mit der Zusatzversicherung ist meist unkompliziert: Zunächst begleichen Sie die Privatrechnung oder den Eigenanteil (die Mehrkosten) direkt beim Zahnarzt, da die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ihren Anteil direkt mit dem Zahnarzt abrechnet. Anschließend reichen Sie die Rechnung des Zahnarztes und den Leistungsnachweis der GKV (wenn vorhanden) bei Ihrem Zusatzversicherer ein, woraufhin dieser Ihren versicherten Eigenanteil erstattet. Bei größeren Behandlungen ist es ratsam, vorab einen Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt erstellen zu lassen und diesen beim Versicherer einzureichen, um vorherige Sicherheit über die Höhe der Erstattung zu erhalten.
