- Zahnarztangst wird im Fachjargon als Oralphobie bezeichnet
- Angst richtet sich nicht an den den Zahnarzt, sondern die Zahnbehandlung
- Ursache sind oft schlechte Erfahrungen aus der Kindheit / Vergangenheit
- Eine Angststörung steht in einem unangemessenen Verhältnis zur "Bedrohung"
- Menschen mit Oralphobie erleben Angst psychisch und körperlich
Zahnarztangst | Vollnarkose, Angst-Weg-Spritze & Co
zuletzt aktualisiert 21.11.2024
Für Patienten mit Zahnarztangst stehen verschiedene Beruhigungs- und Betäubungsmethoden zur Verfügung. Die Vollnarkose ermöglicht eine komplett schmerz- und angstfreie Behandlung, eignet sich jedoch vor allem für aufwendige Eingriffe. Die sogenannte Angst-Weg-Spritze enthält ein beruhigendes Medikament, das den Patienten entspannt, während er bei Bewusstsein bleibt. Alternativ bietet die Sedierung eine leichte bis mittlere Beruhigung. Diese Methoden werden individuell angepasst, um dem Patienten ein Gefühl von Sicherheit zu geben.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Beruhigungsmaßnahmen für Angstpatienten geeignet sind, wie sie angewendet werden und welche Vor- und Nachteile die jeweiligen Verfahren bieten.

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Zahnarztangst: Vollnarkose, Angst-Weg-Spritze etc.
Wer unter einer Zahnbehandlungsphobie leidet, neigt dazu, sich einer Zahnbehandlung nur unter mit Hilfe harter Substanzen zu unterziehen.
Dieser Gedanke ist durchaus nachvollziehbar und lässt sich auch umsetzen. Sehen wir uns einmal an, welche Möglichkeiten gibt und was es dabei zu berücksichtigen gilt:
Sedierungsmöglichkeiten im Überblick
Lachgas |
‧ Sorgt für Entspannung und ein Gefühl der Gleichgültigkei ‧ Patient kann im Anschluss die Praxis allein verlassen ‧ Gut zu dosieren: für kleinere und größere Eingriffe geeignet |
Dämmerschlaf |
‧ Schmerz- und angstfreie Behandlung ‧ Sorgt für Dämmerschlaf ohne Erinnerung an Behandlungtag ‧ Patient bleibt ansprechbar und kann Kommandos umsetzen |
Vollnarkose |
‧ Künstliche Beatmung und Anästhesist notwendig ‧ Hohe allgemeine Risiken und Belastung für den Körper ‧ Patient kann nicht aktiv mitarbeiten |
Hypnose |
‧ Unterdrückt die Angst temporär ‧ Wird nur ergänzend angewandt |
Angst-Weg-Spritze |
‧ Unterdrückt die Angst temporär ‧ Injektion kann nur durch einen Arzt erfolgen ‧ Arzt muss zur Überwachung vor Ort ‧ Kann die Atmung hemmen |
Anxiolytika bzw. Seditiva |
‧ Beruhigungsmittel in Tablettenform (z. B.Diazepam, Lorazepam, Pregabalin etc.) ‧ Lösen die Angst vorläufig - sind nur ergänzend anzuwenden ‧ Bei kurzzeitiger Einnahme nur geringe Gefahr von Nebenwirkungen ‧ Erhöhte Suchtgefahr |
Die Sedierung mit Lachgas ist ein gern gewähltes Mittel von Zahnärzten und kommt immer häufiger zum Einsatz.
Das Gas ist geruchlos und hinterlässt einen süßlichen Geschmack auf der Zunge. Nach ein paar Zügen setzt ein Entspannungszustand ein. Die Angst wird durch ein Gefühl der Gleichgültigkeit ersetzt, was eine angstfreie Behandlung möglich macht.
Die notwendige Menge an Lachgas kann durch den Arzt einfach und schnell reguliert werden und führt schnell zum gewünschten Zustand. Patienten bleiben trotzdem ansprechbar und können auf Kommandos reagieren.
Nach der Behandlung kann der Patient die Praxis alleine verlassen und den Heimweg antreten.
Die Kosten hierfür werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.

Bei schweren Fällen von Zahnbehandlungsphobie kann die sogenannte Analogsedierung eine gute Hilfe sein.
Mittels Venenzugang wird ein auf den Patienten zugeschnittener Cocktail aus Schmerz-, Beruhigungs- und Schlafmittel verabreicht. Nach kurzer Zeit wird ein tiefer Dämmerschlaf erreicht, bei dem der Patient ansprechbar bleibt und angstfrei behandelt werden kann.
Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen.
Auf Hypnose spezialisierte Zahnärzte lösen durch ein Gespräch einen veränderten Bewusstseinszustand aus. Der Körper des Patienten entspannt sich dadurch und fährt herunter.
Da sich der Blick nach innen richtet, rückt die Angst in den Hintergrund. Geräusche und Gerüche werden nicht mehr wahrgenommen. Der Körper ist durch den niedrigen Puls und der tiefen Bauchatmung in einer Art Wohlfühlmodus.
Dieser Zustand ist so stark, dass selbst Schmerzen nicht wahrgenommen werden. Vorsorglich betäubt der Arzt dennoch die zu behandelnde Stelle.
Hypnose eignet sich für jeden.
Wer sich auf eine Hypnose einlässt, kann von vielen Vorteilen profitieren. Zum einen verspricht die Behandlung an einem extrem entspannten Körper ein besseres Ergebnis und die Entzündungen können weniger ausgeprägt sein.
Das macht einen geringeren Einsatz von Schmerzmitteln erforderlich.
Wer unter starkem Würgereiz oder einer Unverträglichkeit auf Betäubungsmittel reagiert, kann in Hypnose eine ideale Lösung finden.
Neben der angenehmeren Behandlungssituation für Angstpatienten können diese auch von einem stetigen Abbau der Zahnarztangst profitieren.
Sonderformen der Hypnose sind auch für Kinder geeignet.
Als ergänzte Maßnahmen können im Vorfeld verabreichte Medikamente, sogenannte Anxiolytika in Tabletten oder als Injektion hilfreich sein.
Sie dienen dem Patienten dazu, einen so tiefen Entspannungszustand zu erreichen, dass die Zahnarztangst komplett in den Hintergrund rückt und so eine Behandlung möglich wird.
Bei Medikamenten sind zwar die zu erwartenden Nebenwirkungen nur gering, dennoch besteht ein erhöhtes Suchtrisiko. Zudem ist die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt.
Die als “Angst-Weg-Spritze” bekannte Alternative darf nur von einem Arzt verabreicht werden, der während der gesamten Behandlung anwesend ist und im Notfall eingreifen kann. Es besteht ein nicht zu vernachlässigendes Risiko, dass die Atmung durch die Wirkstoffe beeinträchtigt wird.
Nach der Behandlung verbleibt der Patient noch einige Stunden in der Praxis und darf sie nur in Aufsicht einer Begleitperson verlassen.
Die Kosten sind vom Patienten selbst zu tragen und wesentlich höher als eine Dämmerschlaf- oder Lachgassedierung, da mehr Technik und Personal notwendig ist.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Vollnarkose?
Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Vollnarkose in der Regel nicht! Eine Übernahme ist erst nach einer entsprechenden Therapie und Gutachten eines Fachmediziners denkbar.
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