Zahnkrone | Kosten & Kassenleistungen

Autor: Brigitte Reischl - Expertin Zahnzusatzversicherung

Brigitte Reischl | Versicherungsfachwirtin

Autor: Dr. Martin Kohlschmitt | Zahnarzt & Gastautor

Dr. Martin Kohlschmitt  | Zahnarzt & Gastautor

In diesem Ratgeber finden Sie genaue Informationen zu den Kosten von Zahnkronen. Die Kosten variieren sehr stark und sind unter anderem abhängig vom Material. So gibt es zum Beispiel unverblendete Kronen aus unedlem Metall (sogenannte "NEM" Kronen) schon für 250 bis 300 Euro. Hochwertige Modelle aus Gold oder Keramik kosten deutlich mehr und liegen eher im Bereich von 700 bis 1.100 Euro.

Inhaltsverzeichnis

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Zahnkrone Kosten: So viel kosten die unterschiedlichen Kronen

Wie hoch der Preis einer Kronenversorgung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist, wie viele und welche Zähne versorgt werden sollen, wie umfangreich die Schäden sind und aus welchem Material gefertigt wird.

Am teuersten sind Vollkeramik- und vollverblendete Kronen, die im Frontzahnbereich eingesetzt werden. Im Seiten- und Backenzahnbereich erfüllen weit günstigere Metallkronen ihren Zweck.

Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich aus dem zahnärztlichen Honorar und den Kosten für das Labor (Material und Arbeitszeit). Je nach Zahnarzt und Labor, bzw. Wohnort können diese Kosten unterschiedlich hoch ausfallen.

Kosten aufgeschlüsselt nach Kronenart

Kronenart:

Kosten

Metallkrone unverblendet - günstigste Variante (NEM)

ca. 250 - 450 €

Metallkeramikkrone (Verblendung Keramik)

ca. 300 - 600 €

Goldkrone

ca. 500 - 900 €

Kunststoffkrone / Langzeitprovisorium

ca. 100 - 450 €

Teilkeramikkrone

ca. 400 - 700 €

Veneers (Keramikverblendschalen)

ca. 700 - 1200 €

Vollkeramikkrone

ca. 700 - 1100 €

Teleskopkrone

ca. 700 - 900 €

Zahnkronen: Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Welche Zuschüsse die Krankenkasse zahlt, richtet sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund, der den Zustand des gesamten Gebisses berücksichtigt. Dabei wird jedem Befund eine „ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche“ Regelversorgung hinterlegt, für die ein jährlich angepasster Betrag ausgewiesen wird, der sogenannte Festzuschuss.

Dieser Festzuschuss deckt 60% bis 75% der Durchschnittskosten der Regelversorgung ab und gilt unabhängig davon, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie versichert sind. Ihr Eigenteil für eine Krone bleibt also gleich, egal ob Sie bei der Techniker Krankenkasse, Barmer oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Wichtiger Hinweis: die gesetzliche Kasse übernimmt nicht (!) pauschal 60% - 75% der wirklich entstehenden Kosten – die anteilige Kostenübernahme kann in den meisten Fällen deutlich niedriger ausfallen, weil im Regelfall nicht nur die günstige Regelversorgung mit Nichtedelmetall durchgeführt wird, sondern hochwertigere Materialien verwendet werden.

Mithilfe eines Bonusheftes ist es möglich, den Festzuschuss auf 70% (5 Jahre lückenlos) bzw. 75% (10 Jahre lückenlos) zu erhöhen.

Für Patienten mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung: Sie erhalten den doppelten (Grund-)Festzuschuss, mindestens aber die Kosten für die Regelversorgung.

Die aktuellen Festzuschüsse finden Sie bei der kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) zum Download.

Wie hoch ist der Eigenanteil für Zahnkronen?

Am Beispiel der Versorgung eines weitestgehend zerstörten Backenzahnes, lässt sich das gut nachvollziehen:

Die Richtlinie der gesetzlichen Krankenkassen schreibt die Behandlung mittels einer Vollkrone aus Metall vor.

Die Höhe der Gesamtkosten werden im Behandlungsvorschlag der Krankenkasse auf 382,09 € (192,72 € für die zahnärztliche Leistung + 189,37 € für die zahntechnischen Leistungen) festgesetzt (Stand: 01/2025):

 

Im Normalfall erhalten Sie einen Zuschuss zur Regelversorgung von 60%.

Durch den Nachweis eines Bonusheftes, lässt sich der Zuschuss erhöhen:

  • Wurde das Bonusheft 5 Jahre lückenlos geführt, beträgt der Zuschuss 70%.
  • Wurde das Bonusheft 10 Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Zuschuss auf 75%.

Eigenanteil bei Regelversorgung, für eine Vollkrone aus Metall

 

Festzuschuss

Eigenanteil

ohne Bonusheft

229,25 €

152,84 €

+ mit 5 jährigem Bonusheft

267,46 €

114,63 €

+ mit 10 jährigem Bonusheft

286,57 €

95,52 €

Doppelter Festzuschuss (Härtefall)

382,09 €

0 €

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Welche Kosten übernimmt eine Zahnzusatzversicherung für Zahnkronen

Zahnersatz kann sehr teuer werden - die Kosten für eine einzelne Krone sind noch überschaubar. Benötigt man mehrere Kronen, kommen schnell relativ hohe Summen zusammen.

Wer sich vor hohen Kosten schützen möchte, sollte über den Abschluss einer Zahnversicherung nachdenken. Gute Tarife übernehmen die Kosten für Zahnkronen zu 90 oder 100% - doch es gibt auch günstigere Angebote mit niedrigeren Leistungen (z.B. 80%) - unsere Zahnzusatzversicherung-Experten helfen gerne bei der Wahl des optimalen Tarifes.

Hochwertige Zahnkronen aus Keramik- oder Gold sind ästhetischer und langlebiger!

Allerdings auch deutlich teurer als der Vorschlag der gesetzlichen Krankenkasse. Je nach Ausführung und der individuellen Umstände bewegen sich die zu erwartenden Kosten für eine Behandlung mittels Gold- oder Keramikkrone zwischen 500 € und 1000 €. Der zu erwartende Eigenanteil steigt dementsprechend, da die Krankenkasse lediglich den Anteil der Regelversorgung (bis zu maximal 286,57 €) deckt.

Wichtig ist vor allem, die Zahnzusatzversicherung "rechtzeitig" abzuschließen - also zu einem Zeitpunkt, wo die Zähne noch intakt sind und keine Behandlungen notwendig sind. Wer mit dem Abschluss wartet, bis ihm der Zahnarzt eröffnet, dass er Zahnersatz benötigt, hat in aller Regel Pech gehabt, denn: Versicherungen leisten normalerweise nicht bei laufenden oder angeratenen Behandlungen (außer spezielle Zahnzusatzversicherungen mit Sofortleistung)!

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