Festzuschuss
Definition:
Ein Festzuschuss ist der feste Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse in Deutschland für bestimmte zahnärztliche Leistungen im Bereich des Zahnersatzes (z.B. Kronen, Brücken, Prothesen) übernimmt. Die Höhe des Festzuschusses richtet sich nach dem Befund und dem Heil- und Kostenplan und nicht nach den tatsächlichen Kosten der Behandlung.
Besonderheiten:
Der Festzuschuss deckt in der Regel etwa 50 % der Kosten einer sogenannten Regelversorgung – das ist die Standardbehandlung, die medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Patienten, die regelmäßig ihre zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen dokumentieren (Bonusheft), können nach fünf Jahren einen Bonus von 20 % und nach zehn Jahren von 30 % auf den Festzuschuss erhalten. In besonderen Härtefällen, etwa bei geringem Einkommen, kann der Festzuschuss die Kosten für eine Regelversorgung vollständig abdecken. Patienten können sich jedoch auch für hochwertigere Versorgungen entscheiden, müssen in diesem Fall aber die Differenz zu den Festzuschüssen selbst tragen.