Zahnspangenversicherung

  •  Zahnspangen kosten sehr viel Geld
  •  Jedes 2. Kind braucht eine Spange
  •  Mit Zahnspangenversicherung kein Problem
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

zuletzt aktualisiert 15.09.2025

Statistiken zufolge benötigt in Deutschland etwa jedes 2. Kind eine Zahnspange. Damit den Eltern dabei aufgrund der hohen Rechnung nicht das Lachen vergeht, sollte man rechtzeitig eine gute Zahnspangenversicherung für seine Kinder abschließen.

Viele Eltern wissen gar nicht, dass man eine Zahnspange zum großen Teil privat bezahlen muss. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten nur bei einer mittelstark bzw. stark ausgeprägten Zahnfehlstellung (KIG-Stufe 3 bis 5). Und auch dann müssen Eltern die Kosten einer hochwertigeren Versorgung privat tragen, z.B. wenn Keramikbrackets oder ein Retainer benötigt werden.

Bei leichten Fehlstellungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse gar keine Kosten für die Zahnspange - dann werden für die Eltern schnell mehrere tausend Euro fällig.

Man sollte daher rechtzeitig über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder nachdenken. Wichtig ist hier vor allem, dass der Abschluss frühzeitig stattfindet, bevor der Zahnarzt eine Fehlstellung diagnostiziert und das Kind an einen Kieferorthopäden verweist.

Ob eine Zahnspangenversicherung für Erwachsene sinnvoll ist, bleibt fraglich (weitere Infos unter Zahnzusatzversicherung Kieferorthopädie für Erwachsene).

Zahnspangenversicherung - Checkliste
  • Rechtzeitig abschließen (keine Diagnose Zahnfehlstellung vor Abschluss)
  • Leistungshöhe bei KIG 2 (ohne Vorleistung der GKV)?
  • Mehrkosten bei KIG 3-5 versichert (z.B. Retainer)?

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Die 4 besten Zahnspangenversicherungen

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Concordia zahn sorglos UKV ZahnPRIVAT 100 ARAG Dent100 Muenchener Verein ZahnGesund 100
Tarifname zahn sorglos ZahnPRIVAT 100 Dent100 ZahnGesund 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » Nein SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Angebot anfordern » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-1920,73 €
20-2921,55 €
30-3930,05 €
40-4945,69 €
50-5959,31 €
60-10084,14 €
AlterBeitrag
0-1520,29 €
16-2022,25 €
21-4037,36 €
41-4553,44 €
46-5061,16 €
51-5569,13 €
56-6076,49 €
61-10084,76 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90 - 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 90 - 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% ohne Begrenzung 100% max. 2x 100€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% Nein 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene
Kieferorthopädie 100% 100% nur bei Unfall 90% 65%
Begrenzungen Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 100% 100% 90% 65%
Begrenzungen KIG 1-2 Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit
Kieferorthopädie KIG 3-5 100% 100% 90% 100%
Begrenzungen KIG 3-5 Keine Begrenzung Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif ARAG Dent100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€
1. - 5. Versicherungsjahr7.500€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS Nein SOFORT-ABSCHLUSS
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Zahnspangenversicherung ohne Wartezeit für KFO

Im folgenden haben wir ihnen eine Liste der Tarife, die im Bereich Kieferorthopädie keine Wartezeit haben zusammengestellt.

Versicherer Tarif

Wartezeit Zahnspangen

KIG 2 KIG 3 - 5 Beitrag

Concordia

Zahn Sorglos

keine Wartezeit

100% bis 8.000€ je Versicherungsfall

100%

12.82 €

UKV ZahnPrivat Premium keine Wartezeit 90% max. 3.600 €
je Vertragslaufzeit
90% max. 3.600 €
je Vertragslaufzeit
19,79 €
Münchener Verein

ZahnGesund 100

keine Wartezeit

65% bis 5.000€

100% bis 5.000€

13,89 €

ARAG

Dent100

keine Wartezeit

90%

90% max. 2.000 € je Vertragslaufzeit

20,29 €

R+V Premium Z1U + ZV keine Wartezeit 90% max. 2.000 €
je Vertragslaufzeit
90% max. 1.000 €
je Vertragslaufzeit
17,45 €

Inter

Z90 + ZPro

keine Wartezeit

80%

80%, max. 500€ je Kiefer

12,01 €

R+V Comfort Z2U + ZV keine Wartezeit 70% max. 1.000 €
je Vertragslaufzeit
70% max. 500 €
je Vertragslaufzeit
9,89 €

Keine Wartezeit für Zahnspangen wichtig?

Der fehlenden Wartezeit selbst, sollte allerdings für Kinder kein allzu großer Stellenwert beigemessen werden. Viel wichtiger ist, dass die Leistungen der Versicherung den Wünschen von Eltern und Kind entsprechen, da die Versicherung eine langfristigere Entscheidung darstellt und nicht nur eine die die ersten 8 Monate betrifft. Denn die Wartezeit fällt spätestens nach 8 Monaten weg, die Leistungen der Zusatzversicherung bleiben immer gleich.

Zahnspangenversicherung ohne Wartezeit – in der Praxis kein Vorteil
Zusätzlich sollten sich Eltern im klaren sein, trotz der fehlenden Wartezeit gilt der Grundsatz: Für vor Vertragsabschluss angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen besteht kein Versicherungsschutz.

D.h. wenn vor Abschluss der Spangenversicherung für ihr Kind, egal ob mit oder ohne Wartezeit fest stand, das eventuell oder sicher Behandlungen durchgeführt werden müssen, sind diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Gerade im Bereich der Kieferorthopädie entsteht der Behandlungsbedarf meist nicht innerhalb von einigen Wochen! Somit ist unwahrscheinlich, das ihr Kind sofort nach Abschluss der Zahnspangenversicherung, plötzlich eine Zahnspange benötigen wird.

Dies wissen auch die Versicherer und würden natürlich den Fall genau prüfen, ob die Zahnfehlstellung oder KFO Behandlung nicht schon vor Vertragsabschluss bekannt war, wenn relativ schnell nach Vertragsabschluss eine KFO Behandlung beginnen soll.

Daher unsere Empfehlung:

Schließen Sie unbedingt rechtzeitig eine gute Versicherung ab - das beste Preis-Leistungsverhältnis bietet derzeit der Tarif Concordia Zahn Sorglos für 12,82€ monatlich.

FAQ – Häufige Fragen zur Zahnspangenversicherung

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) die Kosten für eine Zahnspange bei Erwachsenen?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kommt für kieferorthopädische Behandlungen (KFO) bei Erwachsenen nur in sehr engen Ausnahmefällen auf, wenn eine schwere Kieferanomalie vorliegt, die eine zwingende kieferchirurgische Operation erfordert. Normale Zahnfehlstellungen oder ästhetische Korrekturen sind ab dem 18. Lebensjahr grundsätzlich eine reine Privatleistung, deren Kosten schnell mehrere tausend Euro betragen.

Eine spezialisierte Zahnzusatzversicherung mit Kieferorthopädie (KFO) ist daher für Erwachsene meist die einzige Möglichkeit, sich vor hohen Kosten zu schützen. Wichtig ist, dass der Befund der Kieferfehlstellung noch nicht gestellt oder dokumentiert wurde, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Was genau ist eine Zahnspangenversicherung und wann ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss?

Eine Zahnspangenversicherung ist eine spezielle Form der Zahnzusatzversicherung, die primär die hohen Kosten für notwendige kieferorthopädische Behandlungen wie feste oder innenliegende Spangen, sowie moderne Aligner bei Erwachsenen und Kindern übernimmt.

Da Tarife in der Regel eine Leistung ausschließen, wenn die Behandlung bereits angeraten, geplant oder begonnen wurde, ist der beste Zeitpunkt für den Abschluss so früh wie möglich, idealerweise lange bevor ein Kieferorthopäde eine erste Auffälligkeit feststellt. Warten Sie nicht bis zum konkreten Behandlungsbedarf, da Sie dann abgelehnt werden.

Welche konkreten Leistungen sind in einer Zahnspangenversicherung typischerweise enthalten und gibt es Ausschlüsse?

Eine leistungsstarke Zahnspangenversicherung erstattet einen vertraglich vereinbarten Prozentsatz (oft 80–100 %) der Gesamtkosten für medizinisch notwendige Behandlungen, wobei moderne Behandlungsmethoden wie Aligner-Systeme (z. B. Invisalign) oft mitversichert sind. Ausgeschlossen sind in nahezu allen Policen Behandlungen, die bereits vor Vertragsbeginn bekannt waren, sowie rein kosmetische Korrekturen, die keinen medizinischen oder funktionalen Hintergrund haben.

Achten Sie insbesondere darauf, dass auch die teuren Material- und Laborkosten für zum Beispiel selbstligierende Brackets oder linguale Zahnspangen zu einem hohen Prozentsatz übernommen werden.

Wie hoch sind die monatlichen Beiträge und welche Faktoren beeinflussen die Kosten der KFO-Versicherung?

Die monatlichen Beiträge für eine umfassende Zahnspangenversicherung für Erwachsene, die hohe Erstattungsprozentsätze bietet, liegen im Durchschnitt zwischen 20 und 50 Euro, wobei der exakte Preis stark vom gewünschten Leistungsumfang und dem Eintrittsalter abhängt. Hauptsächlich bestimmen der vereinbarte Erstattungsprozentsatz (z. B. 90 % vs. 70 %) und die Staffelung der Leistungsgrenzen in den ersten Jahren die Beitragshöhe. Weil die Behandlungskosten für eine Zahnspange oft 5.000 Euro übersteigen, sollten Sie beim Vergleich nicht den günstigsten, sondern den Tarif mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis wählen, um im Ernstfall maximal abgesichert zu sein.

Kann ich die Zahnspangenversicherung noch abschließen, wenn bereits eine Zahnfehlstellung festgestellt, aber noch keine Behandlung begonnen wurde?

Sobald ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde eine Behandlung der Zahnfehlstellung ärztlich angeraten oder eine Diagnose in der Patientenakte vermerkt hat, gilt dieser Zustand als vorvertraglich und ist in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Mehrheit der Versicherer lehnt einen Antrag in diesem Fall ab oder schließt die Kostenübernahme für die konkret dokumentierte Fehlstellung konsequent aus.

Wie schnell kann ich die Zahnspangenversicherung nach dem Abschluss nutzen und wie lange sind die Wartezeiten?

Nach Vertragsabschluss gilt für kieferorthopädische Behandlungen in der Regel eine allgemeine Wartezeit von ca. acht Monaten – die meisten Tarife verzichten mittlerweile jedoch auf Wartezeiten. Zusätzlich zur Wartezeit ist auf die gestaffelten Summenbegrenzungen (Leistungsstaffel) in den ersten Jahren zu achten, da diese die Höhe der tatsächlich möglichen Erstattung unabhängig von der Wartezeit limitieren.

Was passiert, wenn die Kosten für meine Zahnspange viel höher ausfallen als ursprünglich geplant?

Ihre Kieferorthopädie-Zusatzversicherung erstattet die Kosten bis zum vertraglich vereinbarten maximalen Erstattungsprozentsatz (z. B. 90 % der Gesamtrechnung), jedoch immer nur bis zu den jährlich oder gesamtheitlich festgelegten Höchstgrenzen (Summenbegrenzung). Übersteigen die Gesamtkosten die vereinbarte Obergrenze, müssen Sie den darüber hinausgehenden Betrag als Eigenbeteiligung selbst tragen. Tarife mit sehr hohen oder gar unbegrenzten Leistungsgrenzen nach den ersten Versicherungsjahren bieten Ihnen maximale finanzielle Sicherheit bei unerwartet langen oder teuren Behandlungsverläufen. Nutzen Sie am besten einen Vergleichsrechner, um die Obergrenzen verschiedener Tarife schnell und transparent gegenüberzustellen.

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