Zahnzusatzversicherung - mit
Altersrückstellung - oder ohne?

  •  Was versteht man unter einer Alterungsrückstellung?
  •  Was sind die Vor- und Nachteile in Bezug auf Rückstellungen?
  •  Stabiler Beitrag im Alter - ist das sinnvoll?
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

Update: aktualisiert 24.11.2025

Vielleicht hat so mancher im Bezug auf die private Krankenversicherung schon einmal etwas von Altersrückstellungen gehört - was das genau ist, wissen die meisten aber nicht. Zahnzusatzversicherungen waren "früher" - bis vor etwa 15 Jahren - eigentlich immer mit Alterungsrückstellungen kalkuliert.

Im Jahr 2006 führte ein schweizer Versicherungsunternehmen namens CSS als erstes Unternehmen Zusatztarife ein, die ohne Altersrückstellungen kalkuliert waren. Diese waren deutlich günstiger im Marktvergleich.

Im Laufe der Zeit hat sich diese Kalkulationsvariante durchgesetzt. Derzeit gibt es nur noch wenige Tarife, die mit Altersrückstellungen kalkuliert sind. Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile beider Varianten und erklären genau, worauf es ankommt.

alt und jung
Zahnzusatzversicherung Altersrückstellung - Checkliste
  • Tarife mit Alterungsrückstellung: der Beitrag ist gleichbleibend / konstant kalkuliert
  • Tarife ohne Alterungsrückstellung: der Beitrag steigt automatisch an
  • Bei Tarifen mit Altersrückstellung ist allerdings der Einstiegsbeitrag auch für Jüngere deutlich höher!
  • Je älter man wird, desto unwichtiger ist die Frage, ob mit oder ohne Alterungsrückstellung kalkuliert

Was versteht man unter einer "Altersrückstellung"?

Der korrekte Ausdruck ist eigentlich "Alterungsrückstellung" - umgangssprachlich bezeichnet man sie allerdings meist als Altersrückstellung. Doch was ist das eigentlich?

Eine Altersrückstellung ist ein Sparanteil, der in einem Versicherungsbeitrag enthalten ist. Dieser Sparanteil ist dafür gedacht, dass ein junger Mensch älter wird und voraussichtlich im Alter höhere Kosten verursachen wird als in jungen Jahren.

Dafür legt die Versicherung diesen Sparanteil in einem separaten "Topf" für alle Versicherungsnehmer an, um damit im Alter die Beiträge konstant halten zu können, auch wenn das Schadenaufkommen aufgrund "Älterwerdens" ansteigt.

Ein Beispiel:

Beide Tarife bieten Leistungen auf einem ähnlichen Niveau. Der Tarif Continentale CEZE ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert - ein 25jähriger bezahlt hier einen Beitrag in Höhe von 31,72 Euro - dafür bleibt der Beitrag lebenslang konstant (Zahnzusatzversicherung mit stabilem Beitrag im Alter).

Bei der Barmenia (ohne Altersrückstellung) liegt der Beitrag für die Altersklasse 21 bis 30 Jahre gerade bei 18,50 Euro. Ab 31 Jahren steigt der Beitrag bei der Barmenia dann schrittweise alle 10 Jahre an (siehe Grafik). Im hohen Alter zahlt unser Modellkunde zwar bei der Barmenia über 70 Euro monatlich, doch in den ersten Jahren ist der Beitrag deutlich niedriger.

Beitragsverlauf Barmenia - ohne Altersrückstellung

Beitragsverlauf Barmenia MehrZahn100+ZV - ohne Alterungsrückstellungen - Beitrag steigt alle 10 Jahre an

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Altersrückstellungen - Vorteile und Nachteile im Überblick

Viele fragen sich, ob sich eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellungen lohnt? Oder was besser ist, mit oder ohne Alterungsrückstellungen?

Mittlerweile bieten fast alle Versicherungsgesellschaften auch Tarife ohne Alterungsrückstellungen an. Das war nicht immer so - bis zum Jahr 2007 gab es in Deutschland nur Tarife mit Rückstellungen. Die CSS Versicherung war damals der erste Versicherer, der in Deutschland mit Tarifen ohne Altersrückstellung an den Markt gegangen ist.

Nach mittlerweile über 10 Jahren haben fast alle Versicherungen nachgezogen. Die Allianz war bis vor 2 Jahren einer der wenigen Anbieter, der ausschließlich klassische Tarife mit Altersrückstellungen anbot. Doch selbst beim "blauen Riesen" fand in der Zwischenzeit ein Umdenken statt.

 

Was lohnt sich mehr? Tarife mit oder ohne Altersrückstellungen?

Wir denken auch, dass gerade für jüngere Menschen die Tarife ohne Alterungsrückstellungen deutlich attraktiversind (Hinweis: diese werden auch als "Zahnzusatzversicherung nach Art der Schadensversicherung" bezeichnet).

Auch wenn Zahntarife mit Alterungsrückstellungen (Hinweis: diese werden auch als "Zahnzusatzversicherung nach Art der Lebensversicherung" bezeichnet) den Vorteil haben, dass der Beitrag gleich bleibt sind die Unterschiede beim Einstieg einfach zu hoch als dass sich die Tarife mit Rückstellungen wirklich lohnen würden!

Je älter jemand wird, desto unwichtiger ist die Frage, ob ein Tarif mit oder ohne Altersrückstellung kalkuliert ist. Vergleicht man die Beiträge in unserem vorherigen Beispiel für einen 55jährigen, dann liegen die Tarife etwa gleich auf (Württembergische V1 kostet für einen 55jährigen monatlich 61,82 Euro vs. 59,40 Euro bei der Barmenia MehrZahn100 + ZV).

Dennoch bevorzugen auch jüngere Menschen manchmal Tarife mit gleichbleibendem Beitrag - für diese haben wir nachfolgend einige eher "günstige" Tarife mit Alterungsrückstellungen gegenübergestellt. Wir denken, dass kaum ein 20jähriger eine Zahnzusatzversicherung für 50 Euro im Monat abschließen wird, wenn er dieselbe Leistung auch für 20 Euro bekommen kann. Doch es gibt einige, die wohl bereit wären um die 30 Euro monatlich zu investieren, wenn dafür der Beitrag gleichbleibt.

 

Derzeit gibt es Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellungen noch von folgenden Versicherungen (u.a.):

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Können sich die Beiträge auch bei Tarifen mit Altersrückstellungen erhöhen?

Es kann übrigens in beiden Tarifvarianten zu allgemeinen Beitragserhöhungen kommen, beispielsweise wenn sich im Laufe der Zeit die Schadenquote oder die durchschnittliche Schadenquote eines Tarifes erhöht.

Ob der Tarif Altersrückstellungen hat oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Man sollte also nicht den Fehler machen und davon ausgehen, dass Tarife mit Alterungsrückstellungen gleichzeitig auch immer "beitragsstabil" verlaufen - das ist nicht automatisch gesagt!

So ändern sich Beiträge bei Tarifen ohne Altersrückstellungen

Bei Tarifen nach Art der Schadensversicherung werden die Beiträge in Altersklassen eingeteilt (z.B. 20-30 Jahre, 31-40 Jahre, usw.) - die Beiträge jeder einzelnen Altersgruppe können sich im Verlauf der Zeit ändern. Hier habe ich als Versicherter also zwei Effekte, durch die sich die Beiträge verändern können:

  • Beitragsänderung bei Erreichen der jeweils nächsten Altersgruppe (der Zeitpunkt ist bei Abschluss bekannt)
  • Beitragsänderung aufgrund Änderungen der Schadenquote / durchschnittlichen Schadenhöhe (Zeitpunkt unbekannt)

Bei Änderungen aufgrund Erreichen der nächsten Altersklasse kenne ich zum einen den Zeitpunkt genau - zusätzlich kann ich als Versicherter grob einschätzen, wie hoch mein Beitrag dann voraussichtlich sein wird, zumindest auf Basis der heutigen Kalkulation. Diese geplanten Beitragssprünge zeigen wir auch in unserem Zahnzusatzversicherung Vergleichsrechner für jeden Tarif mit an.

Allerdings gibt es keine Sicherheit, dass der Versicherer die Beiträge nicht erhöhen muss, bis ich selbst in die jeweilige Altersklasse komme.

Eine "außerplanmäßige" Beitragsanpassung aufgrund Änderungen der Schadenquote / durchschnittlichen Schadenhöhe hingegen kann von Zeit zu Zeit stattfinden, ohne dass der konkrete Zeitpunkt bekannt ist.

Beiträge können sich in beiden Fällen sowohl erhöhen als auch sinken - je nachdem, wie die zugrundeliegenden Kalkulationsfaktoren sich ändern. Bei einigen Tarifen ohne Altersrückstellung sinken die Beiträge z.B. in den höheren Altersklassen (etwa ab 65-70 Jahren) wieder, weil hier das Risiko, teuren Zahnersatz zu benötigen, offenbar auch eher sinkt als zunimmt.

 

So ändern sich Beiträge bei Tarifen mit Altersrückstellung

Bei Tarifen mit Altersrückstellung fällt eine Änderung der Beiträge mit Älterwerden weg - der Beitrag ist von Anfang an konstant kalkuliert.

Das Risiko, dass der Versicherer seine Beiträge von Zeit zu Zeit aufgrund sich ändernder Schadenquote anpasst, besteht aber auch bei diesen Tarifen.

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Top 4 - das sind die günstigsten Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung

Obwohl Tarife ohne Altersrückstellungen in den meisten Fällen attraktiver sind, bevorzugen doch manche Menschen eher einen Tarif mit gleichbleibenden Beiträgen. Allerdings sind gerade jüngere Menschen unserer Erfahrung nach nicht bereit, monatlich mehr als 30 oder 40 Euro für die Zahnzusatzversicherung auszugeben.

Nachfolgend haben wir Ihnen 4 Zahnzusatzversicherungen mit Altersrückstellung gegenübergestellt, die aus unserer Sicht ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten, auch für jüngere Leute.

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Continentale CEZE Allianz MeinZahnschutz 100AR LKH ZU90+ (L) Allianz MeinZahnschutz 75AR
Tarifname CEZE MeinZahnschutz 100AR ZU90+ (L) MeinZahnschutz 75AR
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss Nein SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge        
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 90 - 100% 75%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 90 - 100% 75%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 250€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung 90% max. 180€ pro Jahr 100% ohne Begrenzung
Versiegelung 100% max. 250€ pro Jahr 100% 90% max. 180€ pro Jahr 100%
Füllungen 100% 100% 90 - 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 90 - 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 90 - 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Leistung Keine Leistung Keine Wartezeit Keine Leistung
Zusatzleistungen
Kalkulation mit / ohne Alterungsrückstellung mit Altersrückstellung (konstanter Beitrag)
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnbehandlung, Prophylaxe:

Für die Leistungsbereiche Zahnbehandlung, Prophylaxe gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100AR sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif LKH ZU90+ (L) sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr4.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 75AR sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr1.500€
1. - 3. Versicherungsjahr2.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss Nein SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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FAQ – Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung

Was bedeutet „Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung“ überhaupt?

Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung ist ein Tarif, bei dem Sie von Anfang an etwas höhere Beiträge zahlen, damit der Beitrag im Alter möglichst konstant bleibt. Ein Teil Ihres Beitrags wird als sogenannte Alterungsrückstellung zurückgelegt und später genutzt, um die höheren Zahnkosten im Alter mitzufinanzieren. Es handelt sich meistens um Tarife „nach Art der Lebensversicherung“, bei denen das Eintrittsalter den Beitrag bestimmt, nicht Ihr aktuelles Alter während der Laufzeit. Sie bekommen diese Rückstellungen aber nicht als Guthaben ausgezahlt, sondern sie dienen dazu, den gesamten Tarif langfristig stabil zu halten. Wenn Ihnen planbare Beiträge im Rentenalter wichtig sind, kann ein solcher Zahntarif sinnvoll sein.

Worin unterscheidet sich eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung von einem Tarif ohne?

Bei einer Zahnzusatzversicherung ohne Altersrückstellung sind die Beiträge anfangs meist günstiger, steigen aber mit dem Alter in Stufen oder regelmäßig an; bei Tarifen mit Altersrückstellung zahlen Sie von Anfang an etwas mehr, dafür gibt es keine geplanten altersbedingten Beitragssprünge. Fachlich spricht man von Tarifen „nach Art der Schadenversicherung“ (ohne Rückstellungen) und „nach Art der Lebensversicherung“ (mit Rückstellungen). Beide Varianten können zusätzlich teurer werden, wenn sich Kosten im Gesundheitswesen stärker entwickeln als kalkuliert. Für viele jüngere Versicherte ist ein Tarif ohne Altersrückstellung zunächst preislich attraktiver, während planbare Beiträge im Alter eher für die Variante mit Altersrückstellung sprechen.

Ab welchem Alter lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung für mich?

Eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie relativ früh einsteigen und den Tarif langfristig bis ins Alter behalten möchten. Je jünger Sie beim Abschluss sind, desto länger haben die Rückstellungen Zeit, sich aufzubauen und später steigende Kosten zu dämpfen – sofern Sie bereit sind die höheren Kosten zu tragen.

Wenn Sie dagegen bereits 55 oder älter sind, gleichen sich die Beiträge von Tarifen mit und ohne Rückstellung häufig an, sodass der Vorteil kleiner wird. Entscheidend ist, ob Sie realistisch planen, den Vertrag dauerhaft zu halten und ob Sie im Alter besonders viel Wert auf gut kalkulierbare Beiträge legen.

Ist eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung wirklich beitragsstabil oder kann der Beitrag trotzdem steigen?

Auch eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung kann im Beitrag steigen, obwohl der Tarif eigentlich auf Beitragsstabilität im Alter ausgelegt ist. Die Alterungsrückstellungen sollen nur die altersbedingten Mehrkosten auffangen, nicht aber unerwartete Kostensteigerungen im Gesundheitswesen. Wenn zum Beispiel neue, teurere Behandlungsmethoden aufkommen oder sich die Inanspruchnahme der Leistungen stark ändert, darf der Versicherer die Beiträge mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders anpassen. Wichtig ist daher, die Beitragsentwicklung eines Tarifs über mehrere Jahre zu betrachten – nicht nur die Kalkulationsart.

Was passiert mit meinen Altersrückstellungen, wenn ich kündige oder den Versicherer wechsle?

Wenn Sie eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung kündigen oder zu einem anderen Versicherer wechseln, gehen die gebildeten Rückstellungen verloren. Die angesparte Alterungsrückstellung ist kein persönliches Sparguthaben, sondern eine kollektive Reserve für alle Versicherten in diesem Tarif. Wechseln Sie innerhalb desselben Versicherers in einen anderen Zahntarif, der ebenfalls mit Altersrückstellung kalkuliert ist, werden die Rückstellungen oft ganz oder teilweise angerechnet. Ein kompletter Anbieterwechsel lohnt sich daher nur, wenn der neue Tarif deutliche Vorteile bietet, die den Verlust der Rückstellungen langfristig überwiegen.

Ist eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung für Kinder sinnvoll?

Für Kinder ist eine Zahnzusatzversicherung mit Altersrückstellung meist nicht notwendig, weil die wichtigsten Kosten – insbesondere Kieferorthopädie – in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum anfallen. Tarife ohne Altersrückstellung bieten hier häufig ein besseres Verhältnis aus Beitrag und Leistung, zumal Zahnzusatz-Tarife im Kinder- und Jugendalter ohnehin meist günstiger sind. Da nicht absehbar ist, ob Ihr Kind die Zahnzusatzversicherung später als Erwachsener überhaupt weiterführen möchte, spricht die fehlende Mitnahme der Rückstellungen eher gegen diese Variante. Wichtiger als die Kalkulationsart ist bei Kindern, dass Kieferorthopädie und Zahnersatz frühzeitig und ausreichend abgesichert sind.

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