Zahnzusatzversicherung für Babys
- Ab wann ist eine Versicherung für Babys sinnvoll?
- Welche Leistungen sind wichtig für Babys & Kleinkinder?
- Worauf muss man achten? Wann sollte man abschließen?
zuletzt aktualisiert 03.09.2025
Oftmals denken Eltern erst dann über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder nach, wenn der Zahnarzt auf die Notwendigkeit einer teuren Zahnspangen-Behandlung hinweist. Doch dann ist es für den Abschluss zu spät – daraus resultiert die Empfehlung, eine Zahnzusatzversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen.
Vorausschauende Eltern schließen daher schon im Kleinkinder- oder Baby-Alter eine Zahnzusatzversicherung ab, je früher, desto besser. Wir zeigen Ihnen auf, welche Tarife am sinnvollsten sind und worauf Sie achten sollten.
Tarife mit optimalen Leistungen kosten für Babys und Kleinkinder genauso viel wie "größere" Kinder. Wer sein Kind schon im Alter von 1, 2 oder 3 Jahren versichert, möchte erfahrungsgemäß meist ein eher günstiges Produktabschließen, da ja sehr unklar ist, ob und wann das Kind später höhere Leistungen (z.B. für eine Zahnspange) benötigen wird. In unserem Vergleich auf dieser Seite haben wir daher neben sehr leistungsstarken Produkten auch eher günstige Tarife für Babys & Kleinkinder.
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Am wichtigsten sind auch für Babys und Kleinkinder die Leistungen für Kieferorthopädie – denn eine Zahnspange kann später im Kindes- und Jugendalter schnell mal mehrere tausend Euro kosten. Wichtig ist, dass die Zahnzusatzversicherung sowohl bei leichten als auch bei schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen leistet.
Neben Leistungen für Kieferorthopädie sollten Eltern für ihre Babys allerdings auch darauf achten, dass die Zahnversicherung für Prophylaxe und Zahnerhaltmaßnahmen leistet. So benötigen Kinderzähne ab dem Durchbruch der ersten Zähnchen regelmäßige Pflege und Kontrolle – mitunter kann auch eine Professionelle Zahnreinigung oder eine Versiegelung der Fissuren der Backenzähne sinnvoll sein.
Erkranken die Milchzähne an Karies, leistet die gesetzliche Kasse auch bei Babys nur für einfache Füllungsmaterialien – wünschen Eltern ein hochwertigeres Material, ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll, die den Aufpreis für hochwertigere Kunststoffe trägt.
Gute Tarife für Babys und Kleinkinder sind beispielsweise die UKV ZahnPrivat-Tarife oder Inter Z90 + ZPro.
| Concordia zahn sorglos | UKV ZahnPRIVAT 100 | Muenchener Verein ZahnGesund 100 | Signal Iduna ZahnTOP (pur) |
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| Tarifname | zahn sorglos | ZahnPRIVAT 100 | ZahnGesund 100 | ZahnTOP (pur) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kalkulation |
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| Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Implantate & Zahnersatz | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 6 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | 100% max. 550€ alle 2 Jahre | 100% ohne Begrenzung | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | 90% max. 135€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Versiegelung | 100% max. 550€ alle 2 Jahre | 100% | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Füllungen | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PA-Behandlung | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Kieferorthopädie für Kinder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie KIG 1-2 | 100% | 100% | 65% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Begrenzungen KIG 1-2 | Ja max. 8000 € je Versicherungsfall | Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit | Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit | Keine Begrenzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie KIG 3-5 | 100% | 100% | 100% | 90% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Begrenzungen KIG 3-5 | Keine Begrenzung | Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit | Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit | Keine Begrenzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | Zahnersatz, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
Achtung: Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen. Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung. Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€. |
Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Signal Iduna ZahnTOP (pur) sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:
* Normalerweise beträgt die maximal mögliche Leistung im 1. Jahr bei Signal-Iduna 1.000 Euro, wenn der Versicherungsbeginn im 1. Quartal des Jahres liegt (also zwischen dem 1.1. und 31.3.). Wenn der Vertrag erst später im laufenden Jahr beginnt, vermindert sich der maximal mögliche Erstattungsbetrag um 250 Euro je bereits verstrichenem Quartal. |
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| Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bedingungen | AVB | AVB | AVB | AVB | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wer seine Kinder schon vor der Geburt absichern möchte, sollte selbst als Elternteil eine „kindgerechte“ Zahnzusatzversicherung abschließen. Denn wenn die Zahnzusatzversicherung der Eltern am Tag der Geburt bereits mindestens 3 Monate bestand, können die Eltern das Kind automatisch im eigenen Tarif mit versichern.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des Paragraphen 198 VVG darf der Versicherer dazu keine Gesundheitsprüfung durchführen und muss das Baby rückwirkend zum Tag der Geburt versichern, wenn die Kindernachversicherung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Geburt beim Versicherer angemeldet wird.
Die meisten Babys kommen gottlob gesund zur Welt – doch man kann nie wissen. Hat das Baby schon von Geburt an einen schwerwiegenden Kieferdefekt, z.B. eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, lässt sich das ansonsten nur schwerlich im Rahmen einer normalen Zahnzusatzversicherung absichern. Die meisten Anbieter würden eine Versicherung in diesem Fall entweder komplett ablehnen oder alle bereits bekannten Probleme von der Leistung ausschließen, so dass ein Versicherungsschutz nicht mehr realisierbar wäre.
Tipp: wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Eltern eine Versicherung abschließen sollten, die gute Leistungen für Kinder bietet. D.h. neben Zahnersatz sollten dann auch Themen wie Kieferorthopädie und Zahnerhalt für Kinder abgesichert sein.
Eine Zahnzusatzversicherung für Babys kann sinnvoll sein, wenn Sie frühzeitig die Weichen stellen möchten, um spätere hohe Kosten für Kieferorthopädie und hochwertige Zahnbehandlungen zu minimieren. Der unmittelbare Nutzen im reinen Milchzahnalter ist oft noch überschaubar, aber Wartezeiten und Leistungsstaffeln laufen bereits ab, wenn später eine Zahnspange oder umfangreicher Zahnersatz nötig wird. Außerdem ist die Annahme in jungem Alter meist unkompliziert, weil noch keine Zahnprobleme dokumentiert sind und damit weniger Ausschlüsse drohen. Ob sich der Abschluss für Ihre Familie lohnt, hängt vor allem von Ihrem Sicherheitsbedürfnis, Ihrem Budget und der Frage ab, wie wichtig Ihnen später möglichst freie Wahl bei Behandlungen und Materialien ist.
Ihr ungeborenes Baby können Sie nicht direkt versichern, aber über eine kindgerechte Zahnzusatzversicherung für Sie als Elternteil lässt sich bereits vor der Geburt ein Nachversicherungsrecht sichern. Läuft Ihre eigene Zahnzusatzversicherung zum Zeitpunkt der Geburt schon mindestens drei Monate, können Sie Ihr Baby in vielen Tarifen über die sogenannte Kindernachversicherung ohne Gesundheitsprüfung mitversichern. Grundlage ist hier § 198 VVG, der Versicherer verpflichtet, das Neugeborene rückwirkend zum Tag der Geburt aufzunehmen, wenn die Meldung rechtzeitig erfolgt. Details zu Fristen und Bedingungen finden Sie im jeweiligen Tarif oder Sie lassen diese im Rahmen einer Beratung konkret prüfen.
Wichtig sind vor allem Leistungen für Prophylaxe, Zahnerhalt und Kieferorthopädie, weil sich hier später die höchsten Kosten ergeben können. Dazu gehören z. B. professionelle Zahnreinigungen, Fissurenversiegelungen, hochwertige Füllungen sowie eine gute Erstattung für Zahnspangen bei leichten und schweren Fehlstellungen. Sinnvoll ist außerdem, dass auch Unfallfolgen an Zähnen oder Kiefer möglichst ohne enge Begrenzungen mitversichert sind. Achten Sie darauf, dass die Leistungen nicht nur für dauerhafte Zähne, sondern explizit auch für Kinder- und Milchzähne gelten.
Eine Zahnzusatzversicherung fürs Baby oder Kleinkind bewegt sich je nach Tarif und Leistungsumfang grob zwischen etwa 5 und 20 Euro im Monat. Günstige Tarife bieten meist solide Basisleistungen für Prophylaxe und Zahnerhalt, decken kieferorthopädische Behandlungen aber nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Hochleistungstarife erstatten in der Regel einen sehr hohen Anteil bei Zahnspangen (auch bei leichten Fehlstellungen) und übernehmen viele Zusatzleistungen, sind dafür aber teurer. Über einen Vergleichsrechner sehen Sie schnell, welche Beitragsspanne für das gewünschte Leistungsniveau realistisch ist.
Eigene „Baby-“ oder Kindertarife für die Zahnzusatzversicherung gibt es nicht – angeboten werden ganz normale Zahnzusatzversicherungen mit altersabhängigen Beiträgen und bestimmten Eintrittsaltersgrenzen. Ihr Baby wird dabei wie jede andere versicherte Person mit einem individuellen Beitrag geführt. Entscheidend ist, ob der gewählte Tarif Kinder in diesem Alter überhaupt aufnimmt und welche Leistungen in den ersten Jahren bereits genutzt werden können.
Sie können eine Zahnzusatzversicherung fürs Baby grundsätzlich kündigen und den Anbieter wechseln, müssen dann aber mit neuen Gesundheitsfragen, Leistungsstaffeln und eventuell Wartezeiten rechnen. Sobald bereits Zahnprobleme bekannt oder Behandlungen geplant sind, können neue Versicherer diese oft ausschließen oder den Antrag ablehnen. Ein Wechsel ist daher in der Regel nur sinnvoll, wenn Ihr Kind noch keine auffälligen Zahn- oder Kieferdiagnosen hat und Sie insgesamt bessere Konditionen erhalten. Bevor Sie kündigen, sollten Sie immer prüfen, ob der neue Vertrag tatsächlich einen Mehrwert bietet und ab wann Leistungen für Ihr Kind zur Verfügung stehen.
