Zahnzusatzversicherung für Beamte
- Kann man als Beamter eine Zusatzversicherung abschließen?
- Beihilfe & PKV schließen Zusatzversicherung leider aus
- Beamte mit Heilfürsorge-Anspruch können sich versichern
Um eines direkt vorwegzunehmen: eine Zahnzusatzversicherung für Beamte kommt nur in Betracht, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind oder Anspruch auf die sogenannte freie Heilfürsorge haben.
Wenn Sie als beihilfeberechtigter Beamter privat krankenversichert sind, können Sie keine Zahnzusatzversicherung abschließen. In diesem Fall ergänzen Sie die zustehende Beihilfe mit einer privaten Restkostenversicherung (z.B. 50% Beihilfe + 50% PKV Restkosten). Eine zusätzliche Versicherung für die Zähne kann in diesem Fall nicht abgeschlossen werden!
Manche Beamtengruppen haben während ihrer aktiven Dienstzeit keinen Anspruch auf Beihilfe-Leistungen, sondern auf Heilfürsorge. Dazu zählen zum Beispiel Polizisten. Hier gibt es einige (nicht alle!) Versicherungen, die eine Zahnzusatzversicherung anbieten.
Wer als Beamter Anspruch auf Beihilfe hat und die verbleibenden Krankheitskosten mit einer privaten Krankenversicherung in einem sogenannte Beamten-Restkostentarif (z.B. bei der Debeka, Signal-Iduna, DBV oder anderen klassischen Beamten-Versicherungen) abgesichert hat, der kann keine private Zahnzusatzversicherung abschließen, da alle Versicherungen in den Bedingungen als Voraussetzung die Mitgliedschaft in einer GKV (gesetzliche Krankenversicherung) definieren.
Beispiel: Beihilfe 50% - PKV Restkostentarif 50% → keine Zahnzusatzversicherung möglich
Dasselbe gilt auch, wenn Ihr beihilfeberechtigter Ehegatte oder Ihre Kinder über die Beihilfe (70 bzw. 80%) mit privater Krankenversicherung (20 bzw. 30%) abgesichert sind.
Sinnvoll bzw. möglich ist eine ergänzende Zusatzversicherung für Beamte also nur, wenn diese freiwillig gesetzlich krankenversichert sind oder z.B. als Polizisten oder Feuerwehrleute Anspruch auf die freie Heilfürsorge haben.
Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge | Muenchener Verein ZahnGesund 85+ | Wuerttembergische Zahnschutz 2 | Signal Iduna Kompakt-Plus |
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Tarifname | Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge | ZahnGesund 85+ | Zahnschutz 2 | Kompakt-Plus | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Online-Abschluss | Nein | SOFORT-ABSCHLUSS » | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kalkulation | Beitrag steigend | Beitrag steigend | Beitrag konstant | Beitrag konstant | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beiträge |
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Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Implantate & Zahnersatz | 100% | 85 - 90% | 70% | 65% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Inlays | 100% | 85% | 70% | 65% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Professionelle Zahnreinigung | 100% | 100% max. 2x 85€ pro Jahr | 100% max. 80€ pro Jahr | 50% max. 2x 30€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Versiegelung | 100% | 100% max. 2x 85€ pro Jahr | 100% max. 80€ pro Jahr | 50% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Füllungen | 100% | 100% | 70% | 50% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wurzelbehandlung | 100% | 85% | Nein | 50% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
PA-Behandlung | 100% | 85% | Nein | 50% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Leistungen Kieferorthopädie für Erwachsene | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kieferorthopädie | 100% nur bei Unfall | 50% nur bei Unfall | Keine Leistung | 50% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Begrenzungen | Ja max. 2000 € während der Vertragslaufzeit | Ja max. 2500 € während der Vertragslaufzeit | Keine Leistung | Ja max. 1280 € p.a. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | 8 Monate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Leistung | 8 Monate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | 8 Monate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Leistung | Keine Leistung | 8 Monate | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Anfängliche Leistungsstaffel |
Ja, die Leistungen im Tarif Barmenia Mehr Zahn 100 + Mehr Zahnvorsorge sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 85+ sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
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Ja, die Leistungen im Tarif Wuerttembergische Zahnschutz 2 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres. Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Achtung: die Leistungen im Tarif Signal Iduna Kompakt-Plus sind dauerhaft auf 1.280€ je 1 Jahr begrenzt. Es können also auf Dauer – auch nach vielen Jahren Vertragszugehörigkeit - nur Leistungen in maximal dieser Höhe in Anspruch genommen werden!Ja, die Leistungen im Tarif Signal Iduna Kompakt-Plus sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf: |
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Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sofort-Abschluss | Nein | SOFORT-ABSCHLUSS | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » |
Wer als Beamter gesetzlich krankenversichert ist (z.B. als Lehrer), kann im Prinzip jede private Zahnzusatzversicherung abschließen. Hier gibt es aufgrund des Beamten-Status nur wenig zu berücksichtigen.
Relevant sein könnte einzig und allein die Frage, was im Falle einer privaten Zusatzversicherung mit einer etwaigen Leistung der Beihilfestelle passiert, denn auch gesetzlich krankenversicherte Beamte sind grundsätzlich beihilfeberechtigt.
Optimal sind hier Tarife, die entweder Vorleistungen aus anderen Leistungsquellen gar nicht anrechnen (z.B. 50% Leistung plus GKV / Leistungen aus anderen Quellen) oder aber in einem abgesicherten Gesamtprozentsatz explizit nur die GKV-Leistung anrechnen / abziehen, nicht jedoch Leistungen von weiteren Versicherungen oder der Beihilfe (z.B. 80 oder 90% abzüglich GKV-Leistung ohne Anrechnung Beihilfe).
Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließt, wo die Bedingungen regeln, dass alle Vorleistungen „Dritter“ vom Erstattungsprozentsatz abgezogen werden, der bekommt zwar am Ende des Tages auch z.B. 80 oder 90% (je nach Tarif), profitiert dann aber nicht zusätzlich von den Leistungen seiner Beihilfe.
Auch Soldaten gelten ja als Beamte, haben allerdings einen Sonderstatus, da aktive Soldaten im Regelfall weder gesetzlich krankenversichert sind und auch keinen Anspruch auf Heilfürsorge haben (auch wenn das umgangssprachlich gerne so bezeichnet wird).
Soldaten haben Anspruch auf die sogenannte „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ (abgekürzt UTV).
Hier gibt es aktuell nur zwei Zahnzusatzversicherungen, die aufgrund der Annahmerichtlinien Soldaten überhaupt aufnimmt:
1. Barmenia Zahnzusatzversicherung
2. Münchener Verein Zahnzusatzversicherung
Andere Versicherungsgesellschaften kommen bei der Zahnversicherung nicht in Betracht für Soldaten.