Zahnzusatzversicherung mit Brille

  •  optimale Zusatzversicherung für Brille & Zähne
  •  Bis zu 400€ Zuschuss für Brille möglich
  •  Auch viele Tarife ohne Wartezeiten
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

zuletzt aktualisiert 15.09.2025

Mehr als 40 Millionen Deutsche tragen aktuell eine Brille (oder andere Sehhilfen) – natürlich liegt es dann nahe, eine kombinierte Zusatzversicherung für Zahn und Brille abzuschließen. Das macht durchaus Sinn, wenn man bedenkt, dass die Kosten einer Brille mit Einstärkengläsern im Schnitt rund 372 Euro betragen (laut Zentralverband der Augenoptiker). Noch deutlich teurer sind Gleitsichtbrillen – diese schlagen auch schnell mal mit rund 1.000 Euro zu Buche.

Vor vielen Jahren war die Brille noch Leistung der GKV – doch diese trägt mittlerweile keine Kosten mehr für Brillen und andere Sehhilfen. Einige Zahnversicherungen bieten mittlerweile kombinierte Brillentarife an – die Leistungen für Brille und Sehhilfen werden in allen Tarifen in der Höhe begrenzt (z.B. maximal 200, 300 oder 400 Euro pro Jahr) – die meisten Tarife sehen darüber hinaus eine Leistung alle 2 oder 3 Jahre vor (andere z.B. auch bei Änderungen der Sehstärke um eine bestimmte Dioptrien-Stärke, z.B. bei Veränderung von mindestens 0,5 Dioptrien pro Auge).

Wer also regelmäßig eine neue Brille oder Kontaktlinsen anschaffen muss, für den kann sich durchaus eine Zahnzusatzversicherung mit Brille lohnen. Die Zahnzusatztarife mit Brillenleistung sind nicht viel teurer wie andere Tarife – insofern kann sich das auch lohnen, wenn man momentan noch keine Brille benötigt – statistisch ist es sehr wahrscheinlich, dass sich das im Laufe der Zeit ändern wird. Wer bereits in Kürze eine Brille kaufen möchte, für den gibt es solche Tarife auch ohne Wartezeit.

Zahnzusatzversicherung Brille - Checkliste
  • Wie hoch ist die Brillenleistung? 100, 200, 300 oder 400 Euro?
  • Auch die Leistungshöhe für Zahnersatz & Zahnerhalt ist wichtig
  • Gibt es Wartezeiten für die Brillenleistung?

Zahnzusatzversicherung und Brillenversicherung kombinieren

Neben klassischen Kombiprodukten (wo Leistungen für die Zähne und Brille direkt in einem Tarif kombiniert sind) besteht auch die Möglichkeit, eine herkömmliche Zahnzusatzversicherung mit einer Zusatzversicherung für Sehhilfen oder Brille zu kombinieren.

Man schließt in diesem Fall also quasi 2 getrennte Verträge ab - das kann durchaus Vorteile haben:

  • viele gute Zahntarife haben keine Brillenleistung inkludiert
  • somit kann man die "individuell" passende Zahnzusatzversicherung abschließen und mit einer passenden Brillenversicherung kombinieren
  • teilweise günstiger als Kombiprodukte
  • die Verträge können bei Bedarf auch getrennt gekündigt werden
  • beides muss nicht zwangsläufig beim selben Versicherer abgeschlossen werden

Wir möchten Ihnen im Folgenden einige interessante Zusatzversicherungen für Brille / Sehhilfen vorstellen, die bei Bedarf mit normalen Zahntarifen kombiniert werden können.

Zusatzversicherung mit Brille & Sehhilfen

Wie erwähnt, kann es sinnvoll sein, die Themen "Zahn" und "Brille" gedanklich zu trennen und zwei separate Policen abzuschließen. Die Vorteile haben wir weiter oben erläutert.

Im Folgenden möchten wir eine sehr interessante Brillenversicherung vorstellen, die "solo" abschließbar ist und mit einer normalen Zahnversicherung kombiniert werden kann:

 

UKV - Vorsorge Privat 

  • bis 400€ alle 2 Kalenderjahre
  • Beitrag 13,45 € im Monat + 4 € Zuschlag, wenn du schon Brillenträger bist (= 17,45 €)
  • ohne Wartezeit = Sofortleistung möglich
  • ohne Gesundheitsprüfung
  • 2 Kalenderjahre Mindestlaufzeit

In diesem Brillentarif der UKV erhält man sofort nach Abschluss bis zu 400 € Leistung für eine neue Brille oder andere Sehhilfen (z.B. Kontaktlinsen) - ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung. Und das für einen monatlichen Beitrag von 13,45 Euro, bzw. 17,45 Euro. 

Weitere enthaltene Leistungen der UKV:

  • bis 1.500€ Augenlaser-Korrektur (z.B. LASIK) 
  • bis 500€ pro Jahr für Vorsorge-Untersuchungen beim Augenarzt, Frauenarzt, Hautarzt, uvm.
  • bis 800€ für Hörgeräte (alle 5 Jahre)
  • bis 300€ für Schutzimpfungen (alle 2 Jahre)

 

Ausführliche Infos & Direktabschluss auf:

UKV Brillenversicherung mit 400 Euro Leistung

 

Wenn du hieraus irgendwelche Leistungen benötigst, lohnt sich diese Versicherung in jedem Fall für Dich!

Die Versicherung hat nur eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Kalenderjahren - das bedeutet, dass das 1. Jahr am 31.12. endet. Die "effektive" Mindestvertragslaufzeit beträgt somit im Regelfall weniger als 2 Jahre (außer, du schließt den Vertrag genau am 01.01. eines Jahres ab. Du könntest also auch schon früher wieder kündigen (trotz Inanspruchnahme der Brillenleistung).

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Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen mit Brille

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R+V Comfort Z2U + ZV Signal Iduna Kompakt-Plus R+V Comfort Z2U Wuerttembergische Zahnschutz 1
Tarifname Comfort Z2U + ZV Kompakt-Plus Comfort Z2U Zahnschutz 1
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss Nein Nein Nein Nein
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant mit Altersrückstellung   Beitrag konstant
Beiträge        
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 70% 65% 70% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 7 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 7 Ja bis Zahn 8
Inlays 70% 65% 70% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max 1x pro Jahr 50% max. 2x 30€ pro Jahr Nein 100% max. 80€ pro Jahr
Versiegelung 100% 50% Nein 100% max. 80€ pro Jahr
Füllungen 100% 50% Nein 90%
Wurzelbehandlung 100% 50% Nein Nein
PA-Behandlung 100% 50% Nein Nein
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit 8 Monate Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit 8 Monate Keine Leistung Keine Leistung
Prophylaxe Keine Wartezeit 8 Monate Keine Leistung Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit 8 Monate Keine Wartezeit Keine Leistung
Zusatzleistungen
Brille / Sehhilfen 200€ alle 2 Jahre (optional) 165€ alle 3 Jahre 200€ alle 2 Jahre (optional) 125€ alle 2 Jahre
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€
4. Versicherungsjahr4.000€

Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnbehandlung (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) sind begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr250€
2. Versicherungsjahr500€

Während der ersten 2 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 750€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung: die Leistungen im Tarif Signal Iduna Kompakt-Plus sind dauerhaft auf 1.280€ je 1 Jahr begrenzt. Es können also auf Dauer – auch nach vielen Jahren Vertragszugehörigkeit - nur Leistungen in maximal dieser Höhe in Anspruch genommen werden!

Ja, die Leistungen im Tarif Signal Iduna Kompakt-Plus sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.280€
2. Versicherungsjahr1.280€
3. Versicherungsjahr1.280€
4. Versicherungsjahr1.280€
5. Versicherungsjahr1.280€
6. Versicherungsjahr1.280€
7. Versicherungsjahr1.280€
8. Versicherungsjahr1.280€

Während der ersten 8 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.240€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€
4. Versicherungsjahr4.000€

Während der ersten 4 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 10.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Kieferorthopädie:

Für Kieferorthopädie-Leistungen (z.B. Zahnspangen) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr900€
1. - 2. Versicherungsjahr1.800€
1. - 3. Versicherungsjahr2.700€
1. - 4. Versicherungsjahr3.600€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Ja Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss Nein Nein Nein Nein
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Zahnzusatzversicherung - Brille zum Nulltarif dazu

Für alle Brillenträger haben wir heute einen sehr interessanten Tipp: die R+V Zahnzusatzversicherung bietet einen speziellen Sondertarif, mit dem sie die Brillenleistung zum Nulltarif dazubekommen, wenn sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Gerade vor wenigen Tagen habe ich mit einem Kunden telefoniert, der es gar nicht glauben konnte und mich gefragt hat, ob das ein Witz oder ein Fehler ist - auf den ersten Blick sieht es fast so aus, aber es ist wirklich wahr. Die R+V bietet im Rahmen ihrer Krankenzusatzversicherung ELAN verschiedene Tarife an:

Zahnersatz lässt sich über den Tarif Z1U mit 90% versichern - Leistungen für Brillen und Sehhilfen gibt es mit bis zu 400€ Leistung alle 2 Jahre zusätzlich über den Tarif Blick & Check Premium (BC1U). Nimmt man die Einzelpreise beider Tarife, dann kommt man beispielsweise auf folgende Beiträge:

 

R+V - Beiträge für Zahnzusatzversicherung + Brillenversicherung (separate Bausteine)

30 Jahre = 38,30 Euro + 22,51 Euro = 60,81 Euro

40 Jahre = 45,68 Euro + 23,76 Euro = 69,44 Euro

50 Jahre = 51,84 Euro + 24,76 Euro = 76,60 Euro

60 Jahre = 56,90 Euro + 24,84 Euro = 81,74 Euro

Ganz schön happige Gesamtbeiträge für die Zahnzusatzversicherung mit Brille - doch jetzt kommst: 

Die R+V bietet zusätzlich auch noch ein Kombipaket an, den Tarif R+V P1U, wo exakt die Leistungen des Tarifs Z1U + BC1U abgebildet sind - und das kostet teilweise sogar weniger (!) als der reine Zahnersatz-Tarif:

 

R+V - Beiträge für Kombiversicherung P1U (Brille + Zahnersatz) 

30 Jahre = 41,18 Euro (32% günstiger)

40 Jahre = 47,07 Euro (32% günstiger)

50 Jahre = 51,85 Euro (32% günstiger)

60 Jahre = 53,50 Euro (34% günstiger —> sogar günstiger als der reine Zahnersatztarif)

Wer eine Zahnzusatzversicherung mit Brillenleistung sucht, der sollte sich mit den Tarifen der R+V unbedingt befassen - die Brillenleistungen sind wirklich hoch mit 400 Euro, die sogar ohne Wartezeit zur Verfügung stehen - genauso wie die Leistungen für Zahnersatz, wo auch nach kurzer Zeit schon hohe Leistungen zur Verfügung stehen.

Der Grund für dieses sehr gute Angebot: die R+V musste den Zahnersatztarif Z1 bzw. Z1U in den vergangenen Jahren aufgrund starker Inanspruchnahme der Leistungen stark anpassen. Der Kombinationstarif P1U hingegen ist offenbar so auskömmlich kalkuliert, dass eine Anpassung bislang nicht notwendig war - im Gegenteil - die Beiträge im Tarif P1U konnten teilweise sogar gesenkt werden. Versicherte im Tarif Z1 bzw. Z1U der R+V sollten überlegen, in den günstigeren Kombinationstarif R+V P1 zu wechseln.

Alternativ bietet auch die Signal Zahnzusatzversicherung verschiedene Tarife mit Brillenleistung an. In den Tarifvarianten Kompakt-Start, -Plus und -Top gibt es alle 3 Jahre bis zu 165 Euro für Brillen und Sehhilfen.

FAQ – Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung mit Brille

Was genau bedeutet „Zahnzusatzversicherung mit Brille“ und ist das überhaupt sinnvoll?

Die Kombination „Zahnzusatzversicherung mit Brille“ bezieht sich auf Tarife, die neben den primären Zahnleistungen (wie Zahnersatz oder professionelle Zahnreinigung) auch freiwillige Extraleistungen für die Sehhilfe, wie eine Brille oder Kontaktlinsen, beinhalten. Dies ist für Sie dann sinnvoll, wenn Sie ohnehin eine Zusatzabsicherung für die Zähne planen und gleichzeitig wissen, dass Sie in den kommenden Jahren voraussichtlich eine neue Sehhilfe benötigen, da die gesetzliche Kasse hier oft nur minimale Zuschüsse leistet.

Solche Tarif-Kombinationen ersparen Ihnen den Abschluss einer separaten, reinen Brillenversicherung, sind jedoch in ihren Leistungen für die Augen meist auf einen festen Höchstbetrag (z. B. 150 bis 300 Euro alle zwei Jahre) begrenzt.

Welche Leistungen decken Zahn-Brille-Kombitarife typischerweise ab?

Die meisten Tarife kombinieren Zuschüsse für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe mit einem festen Betrag für Brillen oder Kontaktlinsen, oft alle zwei Jahre. Wichtig ist zu prüfen, wie hoch der maximale Sehhilfen-Zuschuss ist und ob er sich an bestimmte Intervallen oder Bedingungen knüpft. Bei den Zahnleistungen reichen die Unterschiede von soliden Kostenübernahmen bis hin zu Premiumtarifen – hier variiert die Qualität stark. Auch Wartezeiten, Leistungsstaffeln und mögliche Ausschlüsse sollten Sie vor dem Abschluss vergleichen.

Sind Kombitarife mit Brille genauso gut wie reine Zahnzusatzversicherungen?

Kombitarife bieten meist ein gutes Gesamtpaket, erreichen aber nicht immer die Leistungsstärke reiner Premium-Zahntarife. Der Schwerpunkt liegt oft auf einem ausgewogenen Verhältnis aus Zahnschutz und kleinerem Sehhilfen-Budget, was für viele Nutzer vollkommen ausreicht. Wer allerdings sehr hohe Erstattungen für Implantate, Inlays oder hochwertige Kronen erwartet, sollte prüfen, ob ein spezieller Zahntarif besser passt. Ein Vergleich hilft, ob die Kombi im Verhältnis zu Ihren tatsächlichen Bedürfnissen überzeugt.

Muss ich Gesundheitsfragen beantworten, wenn ich eine Zahn- und Brillenversicherung abschließen will?

Ja, in den meisten Fällen müssen Sie für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung Gesundheitsfragen beantworten, und dies gilt unabhängig davon, ob der Tarif zusätzlich Brillenleistungen enthält. Die Versicherer fragen in der Regel nach fehlenden, bereits ersetzten Zähnen oder angeratenen beziehungsweise laufenden Behandlungen, da diese Aspekte das höchste Kostenrisiko darstellen. Für den Brillen-Tarif selbst spielen Gesundheitsfragen in der Regel keine Rolle.

Werden bereits vorhandene Sehhilfen oder laufende Zahnbehandlungen mitversichert?

Bereits vorhandene Brillen sind kein Problem, erstattet wird aber nur die nächste neue Sehhilfe im vorgesehenen Intervall. Bei Zahnbehandlungen gilt: Alles, was bereits angeraten oder begonnen wurde, ist für diesen konkreten Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für zukünftige Maßnahmen sind Sie allerdings direkt nach Vertragsbeginn (unter Beachtung der Leistungsstaffel) abgesichert. Dadurch eignet sich der Tarif gut für künftige, aber nicht für aktuelle Behandlungspläne.

Was passiert mit der Brillenleistung, wenn ich die Zahnzusatzversicherung kündige?

Wenn Sie die gesamte Zahnzusatzversicherung, die Brillenleistungen beinhaltet, kündigen, erlischt auch jeglicher Anspruch auf die Erstattung von Sehhilfen, selbst wenn Sie in diesem Kalenderjahr noch keine neue Brille gekauft haben. Die Brillen- und Zahnleistungen sind in diesen Kombitarifen untrennbar miteinander verbunden und gelten immer nur für die Dauer des Hauptvertrages. Bevor Sie einen solchen Vertrag beenden, sollten Sie prüfen, ob die nächste Fälligkeit für eine neue Brille oder andere wichtige Zahnbehandlungen unmittelbar bevorsteht, um keine bereits „angesparte“ Leistung zu verlieren.

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