Zahnzusatzversicherung Füllungen
- Schöne weiße Füllungen - kein Problem
- Amalgam - das muss nicht sein!
- 100% für hochwertige Mehrschichtfüllungen
zuletzt aktualisiert 11.09.2025
Findet der Zahnarzt Karies, muss gebohrt werden und der Zahn benötigt eine Füllung. Doch schöne weiße Zähne haben ihren Preis - in unserem Ratgeber finden Sie viele hilfreiche Tipps rund um die Zahnzusatzversicherung für Füllungen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet als Standard-Füllung nur Amalgam. Das ist zum einen nicht besonders ästhetisch und zum anderen ist Amalgam immer wieder auch aus gesundheitlichen Gründen in der Kritik.
Hochwertige Kunststofffüllungen oder Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik sind teuer. Ohne Zusatzversicherung müssen Sie die Kosten selbst tragen! Welche Zahnzusatzversicherung gute Leistungen für Füllungen bietet, finden Sie in unserem Ratgeber.
über 50 weitere Tarife vergleichen
kostenlos & unverbindlich
Angebot per Mail & Post
Immer wieder umstritten ist Amalgam als Füllungsmaterial. Einerseits wird es als das älteste und am besten erforschte Füllungsmaterial bezeichnet, dem in großen klinischen Studien immer wieder die Unbedenklichkeit bescheinigt wird. Andererseits gibt es immer wieder Kritiker, die auf die gesundheitsschädigende Wirkung von Quecksilber hinweisen, den Hauptbestandteil von Amalgam. Zuletzt wurde die Diskussion wieder entfacht, nachdem Amalgam seit 2018 bei Kindern und Schwangeren verboten wird.
Unabhängig davon ist Amalgam nicht besonders ästhetisch und die meisten Menschen wünschen sich lieber eine Zahnfüllung in „weiß“, beispielsweise aus Keramik oder Kunststoff - dafür muss man allerdings i.d.R. privat zuzahlen.
Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten nur einfache Zahnfüllungen aus Amalgam - dafür vergüten die Kassen je nach Größe der Füllung rund 30 bis 50 Euro (BEMA-Zuschuss 13a, 13b, 13c, 13d). Wer eine hochwertigere Füllung aus Kunststoff oder sogar ein Inlay aus Keramik möchte, muss einiges aus eigener Tasche bezahlen - daher lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.
| Concordia zahn sorglos | Allianz MeinZahnschutz 100 | ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE | Muenchener Verein ZahnGesund 100 |
|---|
| Aktion |
6 Monate zum halben Beitrag
Damit dir der Einstieg in die Zahnzusatzversicherung noch leichter fällt, zahlst du bei der ERGO in den ersten sechs Monaten nur die Hälfte des Beitrags. Die Halbierung gilt nur für die Bausteine mit Zahnersatz. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Tarifname | zahn sorglos | MeinZahnschutz 100 | DS75+DS90+DS100+DVB+DVE | ZahnGesund 100 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Online-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | SOFORT-ABSCHLUSS » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kalkulation |
|
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beiträge |
|
|
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Zahnersatz im Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Implantate & Zahnersatz | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Funktionstherapie | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Knochenaufbau | Ja | Ja | Ja | Ja | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verblendungen | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | Ja bis Zahn 8 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Inlays | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Professionelle Zahnreinigung | 100% max. 550€ alle 2 Jahre | 100% ohne Begrenzung | 100% ohne Begrenzung | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Versiegelung | 100% max. 550€ alle 2 Jahre | 100% | 100% | 100% max. 2x 100€ pro Jahr | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Füllungen | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wurzelbehandlung | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PA-Behandlung | 100% | 100% | 100% | 100% | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wartezeiten für Leistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnersatz | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahnbehandlung | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prophylaxe | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Kieferorthopädie | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | Keine Wartezeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfängliche Leistungsstaffel | Zahnersatz, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
Achtung: Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen. Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung. Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€. |
Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:
|
Zahnersatz: Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:
Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung! Kieferorthopädie:Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:
Beispiel: Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres. Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung! |
Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO: Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Labor- / Materialpreisliste | Nein | Nein | Nein | Nein | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Monatsbeitrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sofort-Abschluss | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | SOFORT-ABSCHLUSS | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Angebot | Zum Tarifvergleich » | Zum Tarifvergleich » | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Oft ist die Rede von „weißen“ Füllungen - doch da gibt es gewaltige Unterschiede. Wir versuchen, die wichtigsten Füllungsmaterialien kurz vorzustellen:
Zementfüllungen sind günstig und weiß bis hellgrau - sie können ähnlich wie Amalgam komplett auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Allerdings sind sie nur sehr begrenzt haltbar (ca. 1-2 Jahre) und werden daher eher bei Milchzahndefekten verwendet oder als provisorische Füllung bei bleibenden Zähnen - als langfristige Zahnerhaltmaßnahme sind sie nicht geeignet.
Kompomer ist ein Kombi-Material aus Zement und Komposit (Kunststoff). Wie auch Zement eignen sich Kompomer-Füllungen nicht zur dauerhaften Versorgung von bleibenden Backenzähnen. Das Einsatzgebiet ist ähnlich wie bei reinen Zementfüllungen eher die Übergangslösung bis zu einer endgültigen Versorgung (z.B. mit einem Inlay).
Komposite bestehen zu etwa 20% aus Kunststoff und ca. 80% aus sehr feinen Glasteilchen. Das Material ist relativ beständig und je nach genauem Anwendungsverfahren können Kompositfüllungen sehr langlebig sein. Zähne mit größeren Defekten lassen sich in Mehrschichttechnik sehr hochwertig aufbauen - mittels dentinadhäsiver Befestigung entsteht eine Zahnversorgung, die etwa zwischen 4 und 10 Jahren halten kann. Die Mehrkosten einer solchen Füllung (gegenüber Amalgam) sind privat zu tragen - je nach Größe des Defektes betragen die Zusatzkosten rund 100 Euro pro Zahn. Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten.
Einlagefüllungen, auch als Inlays bezeichnet, werden passgenau im zahntechnischen Labor angefertigt. Moderne Zahnarzt-Praxen bieten teilweise auch CEREC-Inlays aus Keramik an, die mittels eines computergesteuerten Verfahrens direkt vor Ort in einem 3D-Drucker hergestellt werden können. Die meisten Menschen bevorzugen wegen der Optik Inlays aus Keramik, obwohl Gold-Inlays eine längere Haltbarkeit von ca. 10-20 Jahren attestiert wird (Keramik-Inlays rund 8-15 Jahre). Die Kosten eines Inlays liegen etwa zwischen 400 und 800 Euro, wobei die gesetzliche Krankenkasse auch hier nur den Regelsatz einer Amalgam-Füllung von rund 30-50 Euro erstattet. Die privaten Eigenanteile bei Inlays liegen damit im Regelfall bei rund 90 bis 95% - gute Zahnzusatzversicherungen leisten auch für Einlagefüllungen / Inlays.
Teure Einlagefüllungen (auch Inlays genannt) werden bei den meisten Versicherungen unter dem Oberbegriff „Zahnersatz“ mit aufgeführt, was definitionsgemäß eigentlich nicht ganz richtig ist, handelt es sich dabei doch eher um eine Zahnerhalt-Maßnahme. Bei Füllungen und Einlagefüllungen sollte man darauf achten, dass die private Zahnzusatzversicherung eine möglichst hohe Gesamterstattung zusammen mit GKV bietet (Angabe "inkl. GKV") - sofern die Kassenleistung nicht eingerechnet wird (XY% plus GKV), sollte ebenfalls auf eine möglichst hohe Leistung geachtet werden, da der Eigenanteil wie geschildert sehr hoch ist.
Kunststofffüllungen fallen i.d.R. nicht in den Leistungsumfang einer reinen Zahnersatzversicherung - dafür leisten normal nur Komfort-Tarife, die auch für Zahnbehandlung leisten.
Die höchsten Leistungen für Füllungen und Einlagefüllungen bieten derzeit folgende Zahnzusatzversicherungen:
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnfüllungen inzwischen Kunststofffüllungen als Regelversorgung, Amalgam wird nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen lohnt sich trotzdem, weil viele Zahnärzte hochwertigere, mehrschichtige oder besonders ästhetische Kunststofffüllungen verwenden, die über die einfache Kassenleistung hinausgehen. In diesen Fällen bleibt ohne Zusatzversicherung oft ein spürbarer Eigenanteil, den gute Tarife zu 80–100 % abdecken.
Die beste Zahnzusatzversicherung für Füllungen bietet mindestens 90–100 % Erstattung für Füllungen und Einlagefüllungen ohne enge Begrenzungen. Beim Vergleich sollten Sie darauf achten, ob Füllungen im Bereich Zahnbehandlung wirklich in voller Höhe ohne anfängliche Leistungsstaffel ersetzt werden oder ob es versteckte Limits pro Jahr oder pro Zahn gibt. Gute Tarife sichern Füllungen, Inlays und weitere Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen, Parodontose) im Paket ab, sodass Sie nicht für jede Behandlung einen anderen Baustein brauchen.
Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für Füllungen hängen vor allem von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab. Für Erwachsene liegen gute Tarife mit starker Leistung für Zahnbehandlung und Füllungen oft im Bereich von rund 15–30 Euro im Monat, je nach Jahrgang und gewünschter Zusatzleistung (z. B. Zahnersatz, Prophylaxe).
Reine Billigtarife mit niedrigen Beiträgen sparen häufig genau bei den Leistungen, die Sie für Kunststofffüllungen, Inlays oder Keramikfüllungen brauchen. Längerfristig zahlt sich meist ein etwas höherer Beitrag mit umfangreicher Absicherung aus, weil hohe Eigenanteile beim Zahnarzt vermieden werden. Ein individueller Vergleich mit Ihrem Geburtsdatum zeigt schnell, welche Beitragsspanne für Sie realistisch ist.
Viele Tarife verzichten inzwischen auf eine klassische Wartezeit für Zahnbehandlung und Füllungen, arbeiten aber mit Leistungsstaffeln in den ersten Jahren. Das bedeutet, dass die Gesellschaft zwar sofort leistet, die Erstattung über alle Bereiche (z. B. Zahnersatz, KFO) jedoch in den ersten Jahren auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist. In einigen leistungsstarken Tarifen gelten diese Staffeln nur für Zahnersatz – Füllungen und andere Zahnbehandlungen werden dann vom ersten Tag an in voller tariflicher Höhe erstattet. Prüfen Sie deshalb genau, ob bei Ihrem Wunsch-Tarif Füllungen von der Staffel ausgenommen sind. Ein früher Versicherungsbeginn kann helfen, die Zeit bis zur vollen Leistungshöhe abzukürzen.
In vielen Tarifen sind bereits vorhandene Füllungen automatisch mitversichert, solange noch kein Austausch oder eine konkrete Behandlung angeraten ist. Die Versicherung zahlt dann, wenn eine alte Füllung später erneuert oder durch eine andere Versorgung ersetzt werden muss – vorausgesetzt, der Versicherungsfall tritt erst nach Vertragsbeginn ein und war vorher nicht absehbar.
Kritisch wird es, wenn der Zahnarzt schon vor Abschluss dokumentiert hat, dass eine Füllung erneuert werden muss oder Karies unter der Füllung besteht; dann kann die Versicherung die Leistung für genau diese Maßnahme ablehnen. Wichtig ist daher, den Antrag ehrlich zu beantworten und idealerweise vor größeren Sanierungen zu handeln. Ihre bestehenden, intakten Füllungen sind dann langfristig mit abgesichert.
Eine Zahnzusatzversicherung Füllungen können Sie zwar auch abschließen, aber für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Die Gesellschaften schließen laufende oder konkret geplante Maßnahmen, zum Beispiel schon diagnostizierte Karies mit geplantem Füllungstermin, meist ausdrücklich aus. Künftige, noch nicht bekannte Schäden sind dagegen nach Ablauf der Wartezeiten bzw. innerhalb der vereinbarten Staffeln normal versichert.
Praktisch heißt das: Je früher Sie die Zusatzversicherung beantragen, desto mehr Behandlungen fallen später in den Schutz. Wenn Sie unsicher sind, lohnt sich vor dem Abschluss ein kurzer Blick in Ihren letzten Heil- und Kostenplan oder in den Befundbericht.
Bei einer Zahnzusatzversicherung für Füllungen reichen Sie nach der Behandlung die Zahnarztrechnung und ggf. die GKV-Abrechnung beim Versicherer ein. Die Gesellschaft prüft dann, wie hoch Ihr Eigenanteil nach Leistung der Krankenkasse ist, und erstattet diesen – je nach Tarif – bis zu 100 %. Wichtig ist, dass die Rechnung die Art der Füllung (z. B. Kunststofffüllung, Mehrschichtfüllung, Inlay) und die Abrechnung nach GOZ/BEMA klar ausweist, damit die Versicherung korrekt zuordnen kann.
In vielen Fällen können Sie die Rechnung bequem per App oder Kundenportal hochladen und erhalten die Erstattung innerhalb weniger Tage. Wenn es um größere Maßnahmen geht, kann sich ein vorheriger Heil- und Kostenplan lohnen, um die Kostendeckung vorab zu klären.
Eine gute Zahnzusatzversicherung für Füllungen umfasst meist den gesamten Bereich Zahnbehandlung, also z. B. auch Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Prophylaxe. Reine Füllungsbausteine sind selten und für die meisten Versicherten auch nicht ideal, weil andere Behandlungen schnell deutlich teurer werden können als eine einzelne Kunststofffüllung.
Sinnvoll ist daher ein Tarif, der Füllungen und Inlays zu hohen Prozentsätzen absichert und gleichzeitig die wichtigsten weiteren Behandlungen mit abdeckt. So müssen Sie nicht bei jeder zusätzlichen Therapie über neue Bausteine oder Tarife nachdenken. Wenn Sie eher einen Schwerpunkt auf Zahnerhalt legen, können Sie gezielt Tarife mit starker Zahnbehandlung und moderatem Zahnersatz wählen.
