Zahnzusatzversicherung Füllungen

  •  Schöne weiße Füllungen - kein Problem
  •  Amalgam - das muss nicht sein!
  •  100% für hochwertige Mehrschichtfüllungen
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

& seit 2008 Experte für Zahnzusatzversicherungen

zuletzt aktualisiert 11.09.2025

Findet der Zahnarzt Karies, muss gebohrt werden und der Zahn benötigt eine Füllung. Doch schöne weiße Zähne haben ihren Preis - in unserem Ratgeber finden Sie viele hilfreiche Tipps rund um die Zahnzusatzversicherung für Füllungen

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erstattet als Standard-Füllung nur Amalgam. Das ist zum einen nicht besonders ästhetisch und zum anderen ist Amalgam immer wieder auch aus gesundheitlichen Gründen in der Kritik.

Hochwertige Kunststofffüllungen oder Einlagefüllungen aus Gold oder Keramik sind teuer. Ohne Zusatzversicherung müssen Sie die Kosten selbst tragen! Welche Zahnzusatzversicherung gute Leistungen für Füllungen bietet, finden Sie in unserem Ratgeber.

Zahnzusatzversicherung Füllungen - Checkliste
  • Welche Leistung für Füllungen? 80, 90 oder 100%?
  • Keine Limitierung der maximalen Erstattung für Füllungen
  • Vorhandene Füllungen sollten mit versichert sein

Amalgam immer noch Standard - daher lohnt eine Zahnzusatzversicherung

Immer wieder umstritten ist Amalgam als Füllungsmaterial. Einerseits wird es als das älteste und am besten erforschte Füllungsmaterial bezeichnet, dem in großen klinischen Studien immer wieder die Unbedenklichkeit bescheinigt wird. Andererseits gibt es immer wieder Kritiker, die auf die gesundheitsschädigende Wirkung von Quecksilber hinweisen, den Hauptbestandteil von Amalgam. Zuletzt wurde die Diskussion wieder entfacht, nachdem Amalgam seit 2018 bei Kindern und Schwangeren verboten wird.

Unabhängig davon ist Amalgam nicht besonders ästhetisch und die meisten Menschen wünschen sich lieber eine Zahnfüllung in „weiß“, beispielsweise aus Keramik oder Kunststoff - dafür muss man allerdings i.d.R. privat zuzahlen.

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland erstatten nur einfache Zahnfüllungen aus Amalgam - dafür vergüten die Kassen je nach Größe der Füllung rund 30 bis 50 Euro (BEMA-Zuschuss 13a, 13b, 13c, 13d). Wer eine hochwertigere Füllung aus Kunststoff oder sogar ein Inlay aus Keramik möchte, muss einiges aus eigener Tasche bezahlen - daher lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung.

Die 4 besten Zahnzusatzversicherungen für Füllungen

Bitte geben Sie Ihr Geburtsdatum ein und klicken Sie auf "Jetzt berechnen"!
Concordia zahn sorglos Allianz MeinZahnschutz 100 ERGO DS75+DS90+DS100+DVB+DVE Muenchener Verein ZahnGesund 100
Aktion
6 Monate zum halben Beitrag

Damit dir der Einstieg in die Zahnzusatzversicherung noch leichter fällt, zahlst du bei der ERGO in den ersten sechs Monaten nur die Hälfte des Beitrags. Die Halbierung gilt nur für die Bausteine mit Zahnersatz. 

Tarifname zahn sorglos MeinZahnschutz 100 DS75+DS90+DS100+DVB+DVE ZahnGesund 100
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1917,98 €
20-2923,26 €
30-3932,67 €
40-4935,75 €
50-5946,97 €
60-6953,52 €
70-7963,60 €
80-8950,24 €
90-10024,71 €
AlterBeitrag
0-2017,47 €
21-3018,77 €
31-4029,88 €
41-5041,73 €
51-6056,93 €
61-10065,63 €
AlterBeitrag
0-109,90 €
11-2025,50 €
21-2527,00 €
26-3035,30 €
31-4045,40 €
41-5059,10 €
72-9275,68 €
51-10075,60 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 100% 100% 100%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8
Inlays 100% 100% 100% 100%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% ohne Begrenzung 100% ohne Begrenzung 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 100% 100% 100% max. 2x 100€ pro Jahr
Füllungen 100% 100% 100% 100%
Wurzelbehandlung 100% 100% 100% 100%
PA-Behandlung 100% 100% 100% 100%
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.250€
2. Versicherungsjahr2.500€
3. Versicherungsjahr3.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 7.250€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
2. Versicherungsjahr2.000€
3. Versicherungsjahr3.000€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 6.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Achtung:


Der Tarif Zahn Sorglos besteht aus verschiedenen Bausteinen.


Für die Bausteine ZT+ZB gilt eine 8-monatige Wartezeit - die volle Leistungsbegrenzung steht daher erst nach Ablauf von 8 Monaten zur Verfügung.


Sofort nach Vertragsabschluss leistet nur der Baustein ZahnPlus ohne Wartezeit. D.h. direkt nach Vertragsabschluss stehen im 1. Kalenderjahr maximal 750€ zur Verfügung bzw. ab dem 2. Kalenderjahr 1.500€.

Ja, die Leistungen im Tarif Allianz MeinZahnschutz 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.500€
1. - 3. Versicherungsjahr4.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 2. Versicherungsjahr2.000€
1. - 3. Versicherungsjahr3.000€
1. - 4. Versicherungsjahr4.000€

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr500€
1. - 2. Versicherungsjahr1.000€
1. - 3. Versicherungsjahr1.500€

Das Versicherungsjahr berechnet sich mit jeweils 12 Monaten exakt ab Versicherungsjahr.

Beispiel:

Wenn Ihr Vertrag am 1.6. eines Jahres begonnen hat, läuft das Versicherungsjahr hinsichtlich der Leistungsbegrenzungen immer vom 1.6. bis zum 31.5. des Folgejahres.

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
1. - 2. Versicherungsjahr3.000€
1. - 3. Versicherungsjahr4.500€
1. - 4. Versicherungsjahr6.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Nein
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
Angebot Zum Tarifvergleich » Zum Tarifvergleich »
Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Zahnzusatzversicherung - weiße Füllung ist nicht gleich weiße Füllung

Oft ist die Rede von „weißen“ Füllungen - doch da gibt es gewaltige Unterschiede. Wir versuchen, die wichtigsten Füllungsmaterialien kurz vorzustellen:

1. weiße Zementfüllungen (Glasionomerzement)

Zementfüllungen sind günstig und weiß bis hellgrau - sie können ähnlich wie Amalgam komplett auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. Allerdings sind sie nur sehr begrenzt haltbar (ca. 1-2 Jahre) und werden daher eher bei Milchzahndefekten verwendet oder als provisorische Füllung bei bleibenden Zähnen - als langfristige Zahnerhaltmaßnahme sind sie nicht geeignet.

2. weiße Kompomer-Füllungen

Kompomer ist ein Kombi-Material aus Zement und Komposit (Kunststoff). Wie auch Zement eignen sich Kompomer-Füllungen nicht zur dauerhaften Versorgung von bleibenden Backenzähnen. Das Einsatzgebiet ist ähnlich wie bei reinen Zementfüllungen eher die Übergangslösung bis zu einer endgültigen Versorgung (z.B. mit einem Inlay).

3. Kompositfüllungen / hochwertigere Kunststofffüllungen

Komposite bestehen zu etwa 20% aus Kunststoff und ca. 80% aus sehr feinen Glasteilchen. Das Material ist relativ beständig und je nach genauem Anwendungsverfahren können Kompositfüllungen sehr langlebig sein. Zähne mit größeren Defekten lassen sich in Mehrschichttechnik sehr hochwertig aufbauen - mittels dentinadhäsiver Befestigung entsteht eine Zahnversorgung, die etwa zwischen 4 und 10 Jahren halten kann. Die Mehrkosten einer solchen Füllung (gegenüber Amalgam) sind privat zu tragen - je nach Größe des Defektes betragen die Zusatzkosten rund 100 Euro pro Zahn. Gute Zahnzusatzversicherungen erstatten die Kosten.

4. Einlagefüllungen / Inlays aus Gold oder Keramik

Einlagefüllungen, auch als Inlays bezeichnet, werden passgenau im zahntechnischen Labor angefertigt. Moderne Zahnarzt-Praxen bieten teilweise auch CEREC-Inlays aus Keramik an, die mittels eines computergesteuerten Verfahrens direkt vor Ort in einem 3D-Drucker hergestellt werden können. Die meisten Menschen bevorzugen wegen der Optik Inlays aus Keramik, obwohl Gold-Inlays eine längere Haltbarkeit von ca. 10-20 Jahren attestiert wird (Keramik-Inlays rund 8-15 Jahre). Die Kosten eines Inlays liegen etwa zwischen 400 und 800 Euro, wobei die gesetzliche Krankenkasse auch hier nur den Regelsatz einer Amalgam-Füllung von rund 30-50 Euro erstattet. Die privaten Eigenanteile bei Inlays liegen damit im Regelfall bei rund 90 bis 95% - gute Zahnzusatzversicherungen leisten auch für Einlagefüllungen / Inlays.

Starten Sie jetzt Ihren kostenlosen & individuellen Vergleich
  • über 50 weitere Tarife vergleichen
  • kostenlos & unverbindlich
  • Angebot per Mail & Post

Zahnzusatzversicherung für Füllungen - welche Tarife sind die besten?

Teure Einlagefüllungen (auch Inlays genannt) werden bei den meisten Versicherungen unter dem Oberbegriff „Zahnersatz“ mit aufgeführt, was definitionsgemäß eigentlich nicht ganz richtig ist, handelt es sich dabei doch eher um eine Zahnerhalt-Maßnahme. Bei Füllungen und Einlagefüllungen sollte man darauf achten, dass die private Zahnzusatzversicherung eine möglichst hohe Gesamterstattung zusammen mit GKV bietet (Angabe "inkl. GKV") - sofern die Kassenleistung nicht eingerechnet wird (XY% plus GKV), sollte ebenfalls auf eine möglichst hohe Leistung geachtet werden, da der Eigenanteil wie geschildert sehr hoch ist.

Kunststofffüllungen fallen i.d.R. nicht in den Leistungsumfang einer reinen Zahnersatzversicherung - dafür leisten normal nur Komfort-Tarife, die auch für Zahnbehandlung leisten.

Die höchsten Leistungen für Füllungen und Einlagefüllungen bieten derzeit folgende Zahnzusatzversicherungen:

Die höchsten Leistungen für Inlays und Füllungen bieten
  • Barmenia MehrZahn 100 + Zahnvorsorge (100% für Füllungen und Einlagefüllungen)
  • Allianz Mein Zahnschutz 100 (100% Leistung bei Füllung / Inlay)
  • Die Bayerische ZAHN Prestige (100% Leistung für Zahnbehandlung inkl. Füllungen und Inlays)
  • Astra Zahn Sieger (100% Erstattung für Füllungen % Einlagefüllungen)
  • DFV Zahnschutz Exklusiv 100 (100% Leistung für Füllungen / Einlagefüllungen)
  • Nürnberger Z100 (100% Absicherung für Zahnersatz, Füllungen & Inlays)
  • DKV Premium Z100 (Zahnzusatz mit 100% für Füllungen & Inlays)
  • Ottonova Zahn 100 (Tarif mit 100% für Füllungen und Einlagefüllungen / Inlays)
  • LKH ZahnUpgrade 90+ (90-100% Leistung für Füllungen und Keramikinlays)
  • ERGO Direkt Zahnzusatzversicherung (Tarif mit 100% für Füllungen / Inlays)
  • Münchener Verein Zahnzusatzversicherung (Baukasten-Tarif mit 100% für Füllungen / Inlays)
  • UKV ZahnPrivat 100 (volle Leistung 100% für Füllungen / Inlays)
  • Hallesche GIGA Dent (Zahnzusatzversicherung mit 90-100% für Inlays und 100% für Kompositfüllungen)
  • Württembergische Vollschutz 1 (Zahnversicherung mit 90% + GKV für Inlays und 100% für Kunststofffüllungen)

FAQ – Häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung für Füllungen

Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse bei Füllungen und ab wann lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei Zahnfüllungen inzwischen Kunststofffüllungen als Regelversorgung, Amalgam wird nur noch in wenigen Ausnahmefällen eingesetzt. Eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen lohnt sich trotzdem, weil viele Zahnärzte hochwertigere, mehrschichtige oder besonders ästhetische Kunststofffüllungen verwenden, die über die einfache Kassenleistung hinausgehen. In diesen Fällen bleibt ohne Zusatzversicherung oft ein spürbarer Eigenanteil, den gute Tarife zu 80–100 % abdecken.

Welche Zahnzusatzversicherung ist am besten für Füllungen und worauf sollte ich beim Vergleich achten?

Die beste Zahnzusatzversicherung für Füllungen bietet mindestens 90–100 % Erstattung für Füllungen und Einlagefüllungen ohne enge Begrenzungen. Beim Vergleich sollten Sie darauf achten, ob Füllungen im Bereich Zahnbehandlung wirklich in voller Höhe ohne anfängliche Leistungsstaffel ersetzt werden oder ob es versteckte Limits pro Jahr oder pro Zahn gibt. Gute Tarife sichern Füllungen, Inlays und weitere Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen, Parodontose) im Paket ab, sodass Sie nicht für jede Behandlung einen anderen Baustein brauchen.

Wie viel kostet eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen im Durchschnitt?

Die Kosten einer Zahnzusatzversicherung für Füllungen hängen vor allem von Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab. Für Erwachsene liegen gute Tarife mit starker Leistung für Zahnbehandlung und Füllungen oft im Bereich von rund 15–30 Euro im Monat, je nach Jahrgang und gewünschter Zusatzleistung (z. B. Zahnersatz, Prophylaxe).

Reine Billigtarife mit niedrigen Beiträgen sparen häufig genau bei den Leistungen, die Sie für Kunststofffüllungen, Inlays oder Keramikfüllungen brauchen. Längerfristig zahlt sich meist ein etwas höherer Beitrag mit umfangreicher Absicherung aus, weil hohe Eigenanteile beim Zahnarzt vermieden werden. Ein individueller Vergleich mit Ihrem Geburtsdatum zeigt schnell, welche Beitragsspanne für Sie realistisch ist.

Gibt es Wartezeiten und Leistungsstaffeln bei einer Zahnzusatzversicherung für Füllungen?

Viele Tarife verzichten inzwischen auf eine klassische Wartezeit für Zahnbehandlung und Füllungen, arbeiten aber mit Leistungsstaffeln in den ersten Jahren. Das bedeutet, dass die Gesellschaft zwar sofort leistet, die Erstattung über alle Bereiche (z. B. Zahnersatz, KFO) jedoch in den ersten Jahren auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist. In einigen leistungsstarken Tarifen gelten diese Staffeln nur für Zahnersatz – Füllungen und andere Zahnbehandlungen werden dann vom ersten Tag an in voller tariflicher Höhe erstattet. Prüfen Sie deshalb genau, ob bei Ihrem Wunsch-Tarif Füllungen von der Staffel ausgenommen sind. Ein früher Versicherungsbeginn kann helfen, die Zeit bis zur vollen Leistungshöhe abzukürzen.

Sind bereits vorhandene Füllungen mitversichert oder nur neue Behandlungen?

In vielen Tarifen sind bereits vorhandene Füllungen automatisch mitversichert, solange noch kein Austausch oder eine konkrete Behandlung angeraten ist. Die Versicherung zahlt dann, wenn eine alte Füllung später erneuert oder durch eine andere Versorgung ersetzt werden muss – vorausgesetzt, der Versicherungsfall tritt erst nach Vertragsbeginn ein und war vorher nicht absehbar.

Kritisch wird es, wenn der Zahnarzt schon vor Abschluss dokumentiert hat, dass eine Füllung erneuert werden muss oder Karies unter der Füllung besteht; dann kann die Versicherung die Leistung für genau diese Maßnahme ablehnen. Wichtig ist daher, den Antrag ehrlich zu beantworten und idealerweise vor größeren Sanierungen zu handeln. Ihre bestehenden, intakten Füllungen sind dann langfristig mit abgesichert.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung für Füllungen abschließen, wenn bereits Karies habe oder eine Behandlung geplant ist?

Eine Zahnzusatzversicherung Füllungen können Sie zwar auch abschließen, aber für bereits angeratene oder begonnene Behandlungen besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Die Gesellschaften schließen laufende oder konkret geplante Maßnahmen, zum Beispiel schon diagnostizierte Karies mit geplantem Füllungstermin, meist ausdrücklich aus. Künftige, noch nicht bekannte Schäden sind dagegen nach Ablauf der Wartezeiten bzw. innerhalb der vereinbarten Staffeln normal versichert.

Praktisch heißt das: Je früher Sie die Zusatzversicherung beantragen, desto mehr Behandlungen fallen später in den Schutz. Wenn Sie unsicher sind, lohnt sich vor dem Abschluss ein kurzer Blick in Ihren letzten Heil- und Kostenplan oder in den Befundbericht.

Wie läuft die Erstattung von Füllungen durch die Zahnzusatzversicherung konkret ab?

Bei einer Zahnzusatzversicherung für Füllungen reichen Sie nach der Behandlung die Zahnarztrechnung und ggf. die GKV-Abrechnung beim Versicherer ein. Die Gesellschaft prüft dann, wie hoch Ihr Eigenanteil nach Leistung der Krankenkasse ist, und erstattet diesen – je nach Tarif – bis zu 100 %. Wichtig ist, dass die Rechnung die Art der Füllung (z. B. Kunststofffüllung, Mehrschichtfüllung, Inlay) und die Abrechnung nach GOZ/BEMA klar ausweist, damit die Versicherung korrekt zuordnen kann.

In vielen Fällen können Sie die Rechnung bequem per App oder Kundenportal hochladen und erhalten die Erstattung innerhalb weniger Tage. Wenn es um größere Maßnahmen geht, kann sich ein vorheriger Heil- und Kostenplan lohnen, um die Kostendeckung vorab zu klären.

Deckt eine Zahnzusatzversicherung nur Füllungen ab oder auch andere Zahnbehandlungen?

Eine gute Zahnzusatzversicherung für Füllungen umfasst meist den gesamten Bereich Zahnbehandlung, also z. B. auch Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen und Prophylaxe. Reine Füllungsbausteine sind selten und für die meisten Versicherten auch nicht ideal, weil andere Behandlungen schnell deutlich teurer werden können als eine einzelne Kunststofffüllung.

Sinnvoll ist daher ein Tarif, der Füllungen und Inlays zu hohen Prozentsätzen absichert und gleichzeitig die wichtigsten weiteren Behandlungen mit abdeckt. So müssen Sie nicht bei jeder zusätzlichen Therapie über neue Bausteine oder Tarife nachdenken. Wenn Sie eher einen Schwerpunkt auf Zahnerhalt legen, können Sie gezielt Tarife mit starker Zahnbehandlung und moderatem Zahnersatz wählen.

Copyright 2026 Versicherungsmakler Experten GmbH
Bitte warten
 Schließen
Kostenlose Beratung 08142 651 39 28 Mo - Fr 8.30 - 18.00 Uhr