Zahnzusatzversicherung für Kinder

  • Die 10 besten Zahntarife für Kinder im Überblick
  • Bis zu 100% für Zahnspange & Kieferorthopädie
  • auch ohne Wartezeit & mit Sofortschutz
Autor: Maximilian Waizmann - Experte Zahnzusatzversicherung

Maximilian Waizmann | Versicherungsfachmann BWV

Etwa jedes zweite Kind benötigt im Jugendalter eine Zahnspange - die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung können leicht bis zu 5.000 € betragen. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist daher sinnvoll, um sich vor diesen hohen Kosten zu schützen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Zahnspange nur im Falle einer gravierenden Zahnfehlstellung (KIG 3-5) - was das genau bedeutet, und welche Aspekte für Kinder noch wichtig sind, lesen Sie in diesem Ratgeber-Beitrag.

 

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sinnvoll?

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder ist sinnvoll, weil das Risiko sehr hoch ist, dass Kinder im Jugendalter (7-14 Jahre) eine Zahnspange benötigen - die Kosten dafür liegen schnell im Bereich von 2.000 bis 7.000 Euro. Das können sich nicht alle Eltern problemlos leisten - eine gute Versicherung ist nicht unbedingt teuer und lohnt sich daher.

Optimalerweise schließen Sie eine Versicherung für Ihre Kinder allerdings nicht zu spät ab – wir empfehlen den Abschluss im Alter von 2-3 Jahren, und zwar aus folgenden Gründen:

Prophylaxe und Zahnerhalt
  • einerseits profitieren auch kleine Kinder von einer Zahnversicherung, denn moderne Kindertarife leisten auch für Prophylaxe und Zahnerhalt, den die gesetzliche Krankenkasse nicht bezahlt, beispielsweise die Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne
Kieferorthopädie
  • andererseits steigt mit zunehmendem Alter das Risiko, dass sich eine Zahnfehlstellung entwickelt  die kieferorthopädisch behandelt werden muss – sobald die Fehlstellung offiziell diagnostiziert wird, ist es für den Abschluss einer Kinderzahnversicherung zu spät
Zahnersatz
  • auch Zahnersatz-Leistungen sind sehr wichtig für Kinder. Zum einen wegen des Unfall-Risikos - zum anderen gibt es immer wieder Kinder, bei denen bleibende Zähne genetisch bedingt nicht angelegt sind (Oligodontie / Nichtanlagen, d.h. es kommt kein bleibender Zahn nach)

Die Kosten für gute Kindertarife sind im Regelfall überschaubar. Während eine gute Zahnzusatzversicherung für Erwachsene je nach Alter bis etwa 70€ monatlich kostet, gibt es gute und günstige Kindertarife schon für rund 10 bis 20 Euro Monatsbeitrag, zum Beispiel:

Tipp: gerade kleine Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren lassen sich extrem günstig im Tarif des Münchener Verein versichern - in der Altersklasse von 0 bis 5 Jahren zahlen Kinder hier gerade mal 1,50 Euro im Monat - erst ab dem 6. Lebensjahr wird der "normale" Kinderbeitrag in Höhe von 13,30 € fällig.

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Ab wann sollte man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder abschließen?

Viele Eltern fragen sich, ab wann sie eine Zahnzusatzversicherung für ihre Kinder abschließen sollten. Wir werden oftmals von Eltern kontaktiert deren Kinder schon 10, 11 oder 12 Jahre und älter sind – leider ist es dann schon in vielen Fällen zu spät für eine KFO-Versicherung, weil in diesem Alter häufig bereits eine (negative) Diagnose vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden gestellt wurde, mit der eine Versicherung nicht mehr abgeschlossen werden kann.

Das ist dann problematisch, weil:

Zum einen wird im Antrag im Rahmen der Gesundheitsprüfung bei den meisten Gesellschaften danach gefragt, ob bereits eine Zahnfehlstellung bekannt oder Behandlungen angeraten sind. Zum anderen leistet keine Versicherung für Versicherungsfälle, die bereits vor Vertragsabschluss begonnen haben, wo also bereits vor Antragstellung Voruntersuchungen beim Kieferorthopäden stattgefunden haben und eine Behandlung geplant ist. Es gibt auch Tarife für Kinder ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsprüfung, allerdings gilt vorgenannte Einschränkung auch bei diesen Anbietern!

Daher unsere Empfehlung:

Schließen Sie die KFO-Versicherung für Ihr Kind unbedingt rechtzeitig ab – lieber ein wenig zu früh als zu spät. Optimalerweise schließen Sie die Versicherung schon im Alter von 2-3 Jahren ab, um kein Risiko einzugehen. Darüber hinaus gibt es auch schon für kleine Kinder sinnvolle Zahnleistungen, die in modernen Kindertarifen abgedeckt werden, wodurch bereits ein netter Teil der zu zahlenden Beiträge refinanziert wird.

 

 

Kind beim Zähneputzen

Zahnzusatzversicherung für Kinder - die 10 besten Tarife mit Kieferorthopädie Leistungen

Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Leistungen der wichtigsten Tarife im Bereich Kieferorthopädie / Zahnspangen. Aus der Liste können Sie entnehmen, wie hoch die Leistungen der einzelnen Anbieter bei KIG 1-2 oder KIG 3-5 sind und ob es Leistungsbegrenzungen speziell für KFO gibt.

Versicherung / Tarif

KIG 1-2

KIG 3-5

Beitrag

Concordia Zahn Sorglos

100% bis 8.000€ je Versicherungsfall

100%

12,82€

UKV Zahnprivat Premium

90% (max. 3.600€ auch für rein ästhetische Leistungen)

90% (max. 3.600€ auch für rein ästhetische Leistungen)

19,79€

ARAG Dent 100

90%

90% (max. 2.000€)

20,29€

Münchener Verein ZahnGesund 100

65% (max. 5.000€)

100% (max. 5.000€)

13,30€ (1,50€ bis 5 Jahre)

Allianz Mein Zahnschutz 100

100% (max. 3.000€ je Versicherungsfall)

100% (max. 3.000€ je Versicherungsfall)

17,47€

SDK Zahn 100

100% (max. 3.000€)

100% (max. 3.000€)

22,64€

Inter Z90 + Zero

80%

80% (max. 500€ je Kiefer)

14,42€

ARAG Dent90+

90%

90% (max. 1.500€)

18,67€

DFV Zahnschutz Exklusiv 100

100% (max. 2.000€)

100% (max. 2.000€)

20,00€

Signal-Iduna ZahnTop (pur)

90% (mit Sachkostenliste Material/Labor)

90% (mit Sachkostenliste Material/Labor)

10,67€

Die besten Zahnzusatzversicherungen für Kinder - unsere Testsieger

 

Wurde bislang noch keine Zahnfehlstellung bei Ihren Kindern diagnostiziert, bieten die folgenden Tarife aus unserer Sicht sehr gute und umfassende Absicherungsmöglichkeiten für eine Zahnspange.

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Concordia zahn sorglos UKV ZahnPrivat Premium Muenchener Verein ZahnGesund 100 Signal Iduna ZahnTOP (pur)
Tarifname zahn sorglos ZahnPrivat Premium ZahnGesund 100 ZahnTOP (pur)
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Online-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS » SOFORT-ABSCHLUSS »
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Kalkulation ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend ohne Altersrückstellung   Beitrag steigend
Beiträge
AlterBeitrag
0-1912,82 €
20-2917,86 €
30-3925,78 €
40-4934,80 €
50-5946,14 €
60-6956,15 €
70-7957,83 €
80-8942,25 €
90-10021,59 €
AlterBeitrag
0-1919,79 €
20-2915,86 €
30-3925,92 €
40-4942,08 €
50-5957,91 €
60-10074,78 €
AlterBeitrag
0-51,50 €
6-1513,30 €
16-2516,60 €
26-3024,80 €
31-3531,80 €
36-4537,90 €
46-5047,90 €
51-5554,40 €
56-6071,90 €
61-10079,90 €
AlterBeitrag
0-1912,81 €
20-3414,32 €
35-3925,81 €
40-4431,53 €
45-5441,26 €
55-7045,17 €
Leistungen Zahnersatz im Überblick
Implantate & Zahnersatz 100% 90% 100% 90%
Funktionstherapie Ja Ja Ja Ja
Knochenaufbau Ja Ja Ja Ja
Verblendungen Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 8 Ja bis Zahn 6
Inlays 100% 90% 100% 90%
Leistungen Prophylaxe & Zahnbehandlung
Professionelle Zahnreinigung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% max. 108€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr 90% max. 135€ pro Jahr
Versiegelung 100% max. 550€ alle 2 Jahre 90% max. 108€ pro Jahr 100% max. 2x 100€ pro Jahr Nein
Füllungen 100% 90% 100% 90%
Wurzelbehandlung 100% 90% 100% 90%
PA-Behandlung 100% 90% 100% 90%
Leistungen Kieferorthopädie für Kinder
Kieferorthopädie KIG 1-2 100% 90% 65% 90%
Begrenzungen KIG 1-2 Ja max. 8000 € je Versicherungsfall Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung
Kieferorthopädie KIG 3-5 100% 90% 100% 90%
Begrenzungen KIG 3-5 Keine Begrenzung Ja max. 3600 € während der Vertragslaufzeit Ja max. 5000 € während der Vertragslaufzeit Keine Begrenzung
Wartezeiten für Leistungen
Zahnersatz Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zahnbehandlung Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Prophylaxe Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Kieferorthopädie Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit Keine Wartezeit
Zusatzleistungen
Besonderheiten bei Kindern bestes Preis-Leistungsverhältnis, bis 8.000€ bei KIG-2 Leistung auch für kosmetische KFO sehr hohe Leistung bei KIG 3-5 Preis- und Leistungsverzeichnis für Material- und Laborkosten (Einschränkung bei Kieferorthopädie!)
Allgemeine Bedingungen & Leistungsdetails
Anfängliche Leistungsstaffel Ja, die Leistungen im Tarif Concordia zahn sorglos sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr0€

Während der ersten 1 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 0€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnersatz:

Die maximalen Leistungen im Bereich Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken oder Implantate) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Zahnbehandlung:

Für Zahnbehandlungs-Leistungen (z.B. Prophylaxe, Füllungen oder Wurzelbehandlung) gilt keine anfängliche Begrenzung. Diese Leistungen stehen direkt nach Abschluss der Versicherung in voller tariflicher Höhe zur Verfügung!

Kieferorthopädie:

Die maximalen Leistungen für Kieferorthopädie (Zahnspangen) sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.500€
2. Versicherungsjahr3.000€
3. Versicherungsjahr4.500€

Während der ersten 3 Jahre stehen insgesamt somit bis zu 9.000€ an Leistung zur Verfügung, sofern die maximal möglichen Leistungen jedes Jahr voll ausgeschöpft werden!

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif UKV ZahnPrivat Premium sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Ja, die Leistungen im Tarif Muenchener Verein ZahnGesund 100 sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO:

Für die Leistungsbereiche Zahnersatz, Zahnbehandlung, KFO sind die maximalen Leistungen anfänglich begrenzt auf:

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Ja, die Leistungen im Tarif Signal Iduna ZahnTOP (pur) sind während der ersten Jahre nach Abschluss in der Höhe eingeschränkt (Summenstaffel).

Die maximalen Leistungen des Tarifes sind anfänglich begrenzt auf:

1. Versicherungsjahr1.000€
1. - 4. Versicherungsjahr2.000€

Als Versicherungsjahr für die Begrenzungen gilt das Kalenderjahr. Das bedeutet, das 1. Versicherungsjahr beginnt mit dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn und endet dann am 31.12. des laufenden Jahres (das 1. Versicherungsjahr ist somit kürzer als ein volles Jahr, sofern der Versicherungsbeginn unterjährig war).

Sofern Behandlungen auf einen nachweislich nach Abschluss der Versicherung eingetretenen Unfall zurückzuführen sind, entfällt die Begrenzung!

Labor- / Materialpreisliste Nein Nein Nein Ja
Bedingungen AVB AVB AVB AVB
Monatsbeitrag 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Sofort-Abschluss SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS SOFORT-ABSCHLUSS
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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für Kieferorthopädie

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung (KFO) nach den Prinzipien des Sozialgesetzbuch - eine Behandlung im Rahmen der Kassenrichtlinien muss folgende Kriterien erfüllen

  • ausreichend
  • wirtschaftlich
  • zweckmäßig

Die gesetzlichen Krankenassen leisten darüber hinaus nur, wenn eine stark ausgeprägte Zahnfehlstellung vorliegt (KIG 3-5). Bei leichten Fehlstellungen (KIG 1-2) übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten.

Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung übernimmt, hängt von der sogenannten KIG Einstufung ab.

Die Abkürzung KIG steht dabei für „kieferorthopädische Indikationsgruppen“ - es handelt sich dabei um ein Behandlungsschema zur Klassifizierung des Behandlungsbedarfs kieferorthopädischer Behandlungsmaßnahmen – eingeteilt ist das KIG in 5 Stufen (KIG 1 bis KIG 5).

Die KIG-Stufe gibt Aufschluss darüber, wie welcher Art und wie schwer eine Zahn- oder Kieferfehlstellung ausgeprägt ist.

In KIG 1 fallen dabei nur leichte Fehlstellungen, etwa beispielsweise ein leichter Überbiss – je höher die festgestellte KIG-Stufe, desto stärker ausgeprägt ist die Fehlstellung – KIG5 ist die höchste Stufe und bezeichnet sehr stark ausgeprägte Kiefer- und Zahnfehlstellungen.

 

Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei KIG 3-5?

Liegt eine stark ausgeprägte Fehlstellung in den KIG-Stufen 3, 4 oder 5 vor, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten der KFO-Behandlung.

Die Kosten werden von der GKV zunächst zu 80% übernommen - der verbleibende Eigenanteil in Höhe von 20% wird seitens der Kasse rückerstattet, wenn nachgewiesen wurde, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde. Dadurch möchten die Sozialversicherungsträger sicherstellen, dass Eltern und Patienten am erfolgreichen Gelingen der Behandlung aktiv mitwirken (z.B. durch regelmäßiges nächtliches Tragen einer herausnehmbaren Spange).

Achtung: die gesetzliche Kasse trägt nur die Kosten für ein günstiges Spangen-Modell - Kosten für Spezialleistungen wie "unsichtbare Spangen"(z.B. Invisalign-Behandlung), innenliegende Brackets, Mini- Kunststoffbrackets, müssen von den Eltern privat bezahlt werden.

 

Bei KIG 1-2 lohnt sich eine Zahnversicherung für Kinder besonders

Kinder bei denen nur eine leichte Fehlstellung der Zähne vorliegt, haben keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das betrifft die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 und 2.

Auch bei sehr jungen Kindern, wo der Zahnwechsel nicht vollständig abgeschlossen ist, besteht normal kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse. 

In den KIG-Stufen 1 und 2 erkennen die gesetzlichen Krankenkassen keine medizinische Notwendigkeit für eine Behandlung an. 

Entscheiden sich die Eltern trotz einer eher gering ausgeprägten Fehlstellung für eine Zahnspange, müssen Sie die Kosten komplett privat tragen.

Die Kosten bei KIG 1 und KIG 2 liegen je nach Ausprägung der Fehlstellung im Bereich von rund 2.000 bis 7.000 Euro. Die große Spanne dieser Kosten ist vor allem in den unterschiedlichen Behandlungsmethoden begründet.

Einfache Spangenmodelle sind günstiger, wohingegen gerade moderne und ästhetische Varianten schnell teuer werden (z.B. unsichtbare Spangen, innenliegende Spangen, besondere Verfahren wie Klebetechnik, Speedbrackets, o.Ä.).

Kieferorthopädische Indikationsgruppen - KIG 1-5 – Kassenleistung & Privatleistung

Stufe Ausprägung

GKV

Kosten für die Eltern
KIG 1

Leichte Fehlstellung (z.B. offener Biss, leichter Engstand)

nein

ca. 2.500 – 7.000€
KIG 2

Fehlstellung (z.B. Kreuzbiss, deutlicher Engstand)

nein

ca. 2.500 – 7.000€
KIG 3

Mittlere Fehlstellung (z.B. bds. Kreuzbiss oder deutlicher Platzmangel)

ja*

ca. 500 – 1.500€
KIG 4

Starke Fehlstellung (z.B. Durchbruchsstörungen oder Zahnunterzahl)

ja*

ca. 1.000 – 2.000€
KIG 5

Sehr starke Fehlstellung / Fehlbildungen (z.B. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)

Ja*

ca. 1.500 – 2.500€

* bei KIG 3-5 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten einer einfachen Standardbehandlung "ohne Extras"

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Kann man eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nachträglich abschließen?

Nein, das geht normalerweise nicht, weil bei Abschluss einer Zahnzusatzversicherung alle laufenden Versicherungsfälle von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden. Daher empfehlen wir Eltern generell für den Abschluss: je früher desto besser.

Je älter ein Kind wird und je weiter der Zahnwechsel voranschreitet, desto wahrscheinlicher wird es, dass der Zahnarzt bei einem Routine-Check eine Fehlstellung diagnostiziert oder eine Überweisung zum Kieferorthopäden aufstellt. Folgende Situationen sind für den Abschluss einer Versicherung problematisch:

  • der Zahnarzt stellt im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung fest, dass die Zähne eine Fehlstellung aufweisen (z.B. Kreuzbiss, Engstand, Platzmangel o.Ä.). Auch wenn in diesem Moment noch nicht unbedingt eine Behandlung begonnen werden muss, stellt bereits diese Diagnose den Beginn eines Versicherungsfalles dar, wenn sich daraus im Verlauf der Zeit Behandlungsbedarf ergibt
  • der Zahnarzt vermerkt in der Patientenakte die Empfehlung, eine kieferorthopädische Praxis aufzusuchen
  • die Eltern suchen von sich aus eine kieferorthopädische Praxis auf, um die Zahnstellung untersuchen zu lassen - der Kieferorthopäde ist speziell geschult, um Zahnfehlstellungen zu erkennen und zu beurteilen - er wird erfahrungsgemäß auch leichte Abweichungen in der Patientenakte vermerken, was im Versicherungsfall zum Problem werden kann.
  • es besteht bereits eine deutliche Fehlstellung und die Behandlung ist bereits mit Zahnarzt oder Kieferorthopäden besprochen bzw. geplant worden.

In all diesen Fällen ist es leider zu spät, eine gute Versicherung für das Thema Kieferorthopädie abzuschließen.

Die einzige Ausnahme ist hier das Produkt ERGO Kieferorthopädie Sofort - ein Tarif, der auch bei angeratener / laufender kieferorthopädischer Behandlung noch abgeschlossen werden kann. Doch ist das sinnvoll?

 

ERGO Kieferorthopädie Sofortschutz für Kinder

Hilfe verspricht hier das neue Produkt ERGO Kieferorthopädie Sofort - diese Versicherung können Eltern auch dann noch abschließen, wenn bereits einer der oben genannten Fälle eingetreten ist.

Doch lohnt sich das? Schauen wir uns die Möglichkeiten des Produktes genauer an.

Der Tarif wird in zwei Altersgruppen eingeteilt:

  • 0-10 Jahre         12,70€ monatlich
  • 11-17 Jahre       24,90€ monatlich

Mit 11 Jahren macht der monatliche Beitrag also einen heftigen Sprung und verdoppelt sich fast. Kinder unter 10 Jahren zahlen auf Sicht der Mindestlaufzeit von 2 Jahren 304,80 Euro an Beiträgen ein. Bei Kindern im Alter von 11 Jahren oder älter beläuft sich die Gesamtsumme während der Mindestlaufzeit auf 597,60 Euro.

 

 

ERGO Kieferorthopädie Sofort - Leistungen im Überblick:

  • 50% Sofortleistung Kieferorthopädie bei KIG 3-5 (Mehrleistungen wenn die GKV vorleistet) - keine Begrenzung!
  • 50% Sofortleistung Kieferorthopädie bei KIG 1-2 (ohne GKV-Leistung) --> maximal 250€ pro Versicherungsjahr
  • 75% Leistung Kieferorthopädie, sofern die Behandlung erst 4 Jahre nach Abschluss des Vertrages begonnen wird
  • 100% Zahnersatz (z.B. Kronen, Brücken, Implantate) - keine Sofortleistung!
  • 100% Zahnerhalt (z.B. Füllungen, Wurzelbehandlung, o.Ä.) - keine Sofortleistung
  • 100% Schmerzausschaltung (z.B. Narkose, Hypnose, Akupunktur o.Ä.) - keine Sofortleistung
  • 100% Prophylaxe / Zahnreinigung / Fissurenversiegelung

 

Kinder, die nur eine leichte Zahnfehlstellung im Grad KIG 1-2 haben, können auf Sicht von 2 Jahren Mindestlaufzeit nur mit maximal 500 Euro Leistung rechnen (wegen der Begrenzung auf 250 euro pro Jahr).

Bei jungen Kindern unter 10 Jahren kann sich das ein wenig rechnen - bei älteren Kindern ist der Abschluss der Versicherung damit eher unsinnig, weil man jedes Jahr mehr Beiträge bezahlt, als Leistung für die angeratene kieferorthopädische Behandlung zu erwarten ist.

Bei Kindern mit stärker ausgeprägter Fehlstellung KIG 3-5 gilt zwar keine jährliche Begrenzung, jedoch sind die zu erwartenden Kosten in diesen Fällen mit ca. 500 bis 2.000 Euro nicht so hoch. In diesen Fällen kann der Abschluss des ERGO Kieferorthopädie Sofort Tarifes allerdings sinnvoll sein.

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